Kosmetikfirmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, auf ihren Produkten ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, wenn diese weniger als 30 Monate haltbar sind.
Das gilt etwa für Cremes, Lotionen, Zahnpasten oder Sonnenpflege, die meist 12 Monate halten, und für Mascara, die eine Lebensdauer von etwa 6 Monaten hat.
Lippenstifte dagegen halten in der Regel rund 2 Jahre.
Die angegebene Haltbarkeit in Monaten gilt ab dem Zeitpunkt, an dem das Produkt geöffnet wird, und bei normaler Lagerung. Aber unabhängig davon, wie lange sich ein Produkt schon im Badezimmerschränkchen befindet: Sobald sich Konsistenz, Farbe und/oder Geruch verändern, lieber weg damit.
Bei einer geöffneten Sonnencreme kann der Lichtschutz mit der Zeit nachlassen. Deshalb ist es sinnvoll, jährlich in neuen Sonnenschutz zu investieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Werden Kosmetikprodukte korrekt aufbewahrt, kann ihre Haltbarkeit verlängert werden – es verhält sich also ähnlich wie bei Lebensmitteln. Eine Creme oder Make-up ist nach Ablauf der angegebenen Frist also unter Umständen durchaus noch verwendbar. Der Hersteller garantiert aber nur innerhalb der angegebenen Zeitspanne die bedenkenlose Verwendung.
Insbesondere Kosmetika auf natürlicher Basis enthalten Inhaltsstoffe, die ablaufen können. Bei der Aufbewahrung und Verwendung sollte Folgendes beachtet werden:
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