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Notar in Herzogenbuchsee

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Morandi Schnider Rechtsanwälte

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: Kaufvertrag Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) Schenkungsvertrag Abtretungsvertrag Tauschvertrag Dienstbarkeitsvertrag Parzellierung Baurechtsvertrag Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: Gründung AG, Gründung GmbH Sacheinlagevertrag Kapitalerhöhung Kapitalherabsetzung Statutenänderung Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung Handelsregistermutation Auflösung von Gesellschaften Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften Aktionärbindungsvertrag Nachfolgelösung Familienrecht: Ehevertrag Konkubinatsvertrag Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften güterrechtliches Inventar Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Erbrecht: Testament Erbvertrag Nachlassplanung Erbfall Eröffnung Testament Eröffnung Erbvertrag Erbenschein Steuerinventar Erbschaftsinventar öffentliches Inventar Nachlassverwaltung Willensvollstreckung Erbteilungsvertrag Steuerrecht: Steuerplanung Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Schenkungssteuer Einkommenssteuer Gewinnsteuer Vermögenssteuer Mehrwertsteuer Verrechnungssteuer Emissionsabgabe Stempelsteuer Obligationenrecht: Darlehensvertrag, Bürgschaft Wechselprotest Versteigerung Personenrecht: Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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NotarNotariatsbüroSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: Kaufvertrag Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) Schenkungsvertrag Abtretungsvertrag Tauschvertrag Dienstbarkeitsvertrag Parzellierung Baurechtsvertrag Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: Gründung AG, Gründung GmbH Sacheinlagevertrag Kapitalerhöhung Kapitalherabsetzung Statutenänderung Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung Handelsregistermutation Auflösung von Gesellschaften Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften Aktionärbindungsvertrag Nachfolgelösung Familienrecht: Ehevertrag Konkubinatsvertrag Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften güterrechtliches Inventar Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Erbrecht: Testament Erbvertrag Nachlassplanung Erbfall Eröffnung Testament Eröffnung Erbvertrag Erbenschein Steuerinventar Erbschaftsinventar öffentliches Inventar Nachlassverwaltung Willensvollstreckung Erbteilungsvertrag Steuerrecht: Steuerplanung Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Schenkungssteuer Einkommenssteuer Gewinnsteuer Vermögenssteuer Mehrwertsteuer Verrechnungssteuer Emissionsabgabe Stempelsteuer Obligationenrecht: Darlehensvertrag, Bürgschaft Wechselprotest Versteigerung Personenrecht: Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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