Tagblatt - 07.03.2010 00:54
LAUSANNE/WETZIKON. Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH vorerst noch keine Freitodbegleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Stadt Wetzikon die aufschiebende Wirkung zuerkannt. …