Kosmetika

Das sollte man über die Haltbarkeit von Kosmetikprodukten wissen

Wann ist es Zeit, sich vom Lippenstift der vorletzten Saison, von der Notfall-Mascara in der Handtasche oder der Sonnencreme der letzten Sommerferien zu trennen? Orientierung bietet das auf der Verpackung aufgedruckte Symbol einer offenen Creme-Dose mit Zahl – zum Beispiel „12M“ –, das die Mindesthaltbarkeit eines Produktes nach dem Öffnen angibt. Doch nicht immer muss ein Produkt nach Ablauf dieser Frist aussortiert werden.

Kosmetikfirmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, auf ihren Produkten ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, wenn diese weniger als 30 Monate haltbar sind.
Das gilt etwa für Cremes, Lotionen, Zahnpasten oder Sonnenpflege, die meist 12 Monate halten, und für Mascara, die eine Lebensdauer von etwa 6 Monaten hat.
Lippenstifte dagegen halten in der Regel rund 2 Jahre.

Die angegebene Haltbarkeit in Monaten gilt ab dem Zeitpunkt, an dem das Produkt geöffnet wird, und bei normaler Lagerung. Aber unabhängig davon, wie lange sich ein Produkt schon im Badezimmerschränkchen befindet: Sobald sich Konsistenz, Farbe und/oder Geruch verändern, lieber weg damit.

Qualitätsverlust

Bei einer geöffneten Sonnencreme kann der Lichtschutz mit der Zeit nachlassen. Deshalb ist es sinnvoll, jährlich in neuen Sonnenschutz zu investieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Richtige Aufbewahrung

Werden Kosmetikprodukte korrekt aufbewahrt, kann ihre Haltbarkeit verlängert werden – es verhält sich also ähnlich wie bei Lebensmitteln. Eine Creme oder Make-up ist nach Ablauf der angegebenen Frist also unter Umständen durchaus noch verwendbar. Der Hersteller garantiert aber nur innerhalb der angegebenen Zeitspanne die bedenkenlose Verwendung.

Insbesondere Kosmetika auf natürlicher Basis enthalten Inhaltsstoffe, die ablaufen können. Bei der Aufbewahrung und Verwendung sollte Folgendes beachtet werden:

  • Am besten lagert man Kosmetika an trockenen und kühlen Orten ohne direkte Sonneneinstrahlung.
  • Packungen, Flaschen oder Dosen erst öffnen, wenn sie gebraucht werden, weil beim Öffnen Sauerstoff und Keime hineingelangen können, die das Produkt verderben. Nach Gebrauch gut verschliessen.
  • Produkte möglichst rasch aufbrauchen.
  • Hände immer waschen, bevor man sie in einen Cremetopf tunkt.
  • Auch alle Gegenstände, die zum Auftragen von Kosmetikprodukten verwendet werden – etwa Pinsel – sollten regelmässig gründlich mit Seife gereinigt werden.

Für einzelne Kosmetikprodukte gilt:

  • Mascaras müssen nach einer Bindehaut- oder einer anderen Augenentzündung unbedingt ausgewechselt werden. Ansonsten halten sie – je nach Hersteller – 3 bis 6 Monate.
  • Selbstbräuner verlieren nach ca. 6 Monaten ihre Wirkung. Nicht in der Sonne oder an einem zu warmen Ort liegenlassen.
  • Die meisten Hautcremes und Masken haben eine Haltbarkeit von einem Jahr.
  • Bei Nagellacken merkt man relativ gut, wenn sie ihre Haltbarkeit überschritten haben. In der Regel werden sie nach einem Jahr zähflüssig und lassen sich nicht mehr gut auftragen.
  • Eine sehr lange Lebensdauer haben Puder. Wurden sie gepresst, können sie bis zu 5 Jahre benutzt werden – vorausgesetzt, Pinsel und Schwämmchen werden regelmässig gereinigt oder ausgetauscht.

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