Pkw-Ummeldung

Auto ummelden in der Schweiz

Ein Umzug bringt immer viel Arbeit mit sich und wer ein Auto oder ein anderes Motorfahrzeug besitzt, hat ein paar zusätzliche Formalitäten zu erledigen. Die Behörden lassen einem leider nicht viel Zeit dafür. Nach einem Wohnortwechsel muss man sich zügig um die Ummeldung seiner Fahrzeuge kümmern. Aber je nach Kanton kann sich das sogar lohnen, denn manchmal wird die Versicherung deutlich günstiger.
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Der neue Standort eines Autos oder Motorrads

In der Regel ändert sich mit dem Wohnort des Halters auch der Standort des Fahrzeugs. In einigen Fällen sind Halter und Verkehrsbehörde uneinig über den tatsächlichen Standort, deswegen gibt es die ergänzende Richtlinie, nach der dieser Standort sich dort befindet, wo das Fahrzeug regelmässig über Nacht abgestellt wird.

Das ist vor allem für die Halter wichtig, die aus verschiedenen Gründen kein Kennzeichen aus dem Kanton, in dem sie leben, haben möchten, und deswegen bemüht sind, den Kennzeichenwechsel nach einem Umzug zu vermeiden.

Falls Sie auf der Suche nach einer legalen Möglichkeit sind, Ihr Fahrzeug nicht in Ihrem Heimatkanton anmelden zu müssen, ist es ratsam, sich bei den in Frage kommenden Strassenverkehrsämtern genau zu erkundigen. Die Polizei überprüft Autos mit ausserkantonalen Kennzeichen, die regelmässig nachts an der gleichen Stelle stehen, gelegentlich.

Wer z. B. von Zürich in den Kanton Schwyz gewechselt ist, tut sich eigentlich gar keinen Gefallen, wenn er sein Auto nicht ummeldet, um das Zürcher Nummernschild zu behalten. Die Versicherungsbeiträge sind ausserhalb von Grossstädten deutlich günstiger. Ausserdem drohen Geldbussen für das Versäumen der Frist zur Ummeldung.

Die einzig legale Möglichkeit, das Auto in einem anderen Kanton als dem eigenen Wohnort anzumelden, besteht bei Firmenfahrzeugen. Nicht einmal ein Zweitwohnsitz lässt sich immer sinnvoll verwenden, denn auch der ist nur der Standort des Fahrzeuges, wenn sich das Fahrzeug wirklich regelmässig dort befindet.

Umzug ohne Kantonswechsel

Erste Voraussetzung für die Ummeldung des Autos ist, dass der Halter sich selbst schon behördlich am neuen Wohnort angemeldet hat. Ist damit kein Kantonswechsel verbunden, kann er die Adressänderung telefonisch oder online dem zuständigen Strassenverkehrsamt bzw. der Verkehrskontrolle mitteilen.

Dazu hat man nach dem Wohnortwechsel 14 Tage Zeit. Wer innerhalb eines Kantons umgezogen ist, benötigt keine neuen Kontrollschilder für sein Fahrzeug.

Verlegung des Fahrzeugstandortes in einen anderen Kanton

Zieht der Halter mit seinem Auto in einen anderen Kanton, muss der Wagen dort neu angemeldet werden. Es wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, weil auf jedem Nummernschild der Kanton, der es ausgestellt hat, angegeben ist. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem sich der neue Wohnort befindet.

Auch in diesem Fall hat man nur 14 Tage Zeit, die Ummeldung vorzunehmen. Es ist daher ratsam, den Termin frühzeitig einzuplanen. So hat man noch etwas Spielraum, falls die Papiere nicht sofort zur Hand sind.

Bevor man sich auf den Weg zum Amt machen kann, muss alles Notwendige beisammensein. Der Halter muss beispielsweise rechtzeitig vorher eine Bestätigung seiner Haftpflichtversicherung anfordern. Die wird der Zulassungsbehörde elektronisch übermittelt.

Das Formular für den Antrag auf Immatrikulation eines Fahrzeugs findet sich auf der Internetseite des Strassenverkehrsamtes. Wer es vorher ausdruckt, kann es bequem zu Hause ausfüllen.

Unterlagen für die neue Anmeldung

Insgesamt ist Folgendes der Verkehrsbehörde zur Ummeldung des Fahrzeugs vorzulegen oder zuzusenden:

  • Wohnsitzbestätigung des Halters
  • Antragsformular für die Immatrikulation eines Fahrzeugs
  • bisheriger Fahrzeugausweis
  • Versicherungsnachweis
  • Kontrollschilder
  • Ausländerausweis bei Haltern ohne Schweizer Staatsangehörigkeit

Abwicklung auf dem Postweg

Wer keine Zeit hat, die Ummeldung seines Fahrzeuges persönlich bei der Behörde zu erledigen, kann dies in einigen Kantonen auch mit Hilfe der Post tun. Dazu sind nur die nötigen Unterlagen mit dem Formular an das Strassenverkehrsamt zu schicken.

Auch hier muss die Haftpflichtversicherung gleichzeitig eine elektronische Versicherungsbestätigung erteilen. Die Kontrollschilder bzw. das Nummernschild eines Motorrades behält der Halter bei dieser Verfahrensweise zunächst noch.

Das Verkehrsamt wird nun die Zulassung des Fahrzeugs durchführen und sobald der Vorgang abgeschlossen ist, sendet es den neuen Fahrzeugausweis an den Antragsteller. Die Kontrollschilder werden an die Postdienststelle des Wohnortes des Fahrzeughalters übergeben.

Dort kann der Halter die neuen Schilder innerhalb von acht Tagen ganz einfach gegen die alten eintauschen. Eigentlich müsste jeder sie selbst an das Strassenverkehrsamt, das sie ausgegeben hat, zurücksenden. Doch die meisten Verkehrsämter nehmen sie entgegen und leiten sie an ihre Kollegen weiter.

Die Abwicklung der Umschreibung auf dem Postweg wird von den meisten Ämtern bevorzugt. Sie benötigen dafür nur wenige Arbeitstage und honorieren das zum Teil mit etwas geringeren Gebühren. Deren Höhe fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Für die Ausstellung des neuen Fahrzeugausweises und die Ausgabe neuer Kontrollschilder können Kosten in Höhe von etwa 100,00 CHF (Stand 2020) anfallen. Die Gebühren für die Erledigung auf dem Postweg sind etwa zehn Prozent geringer.

Wenn Sie umziehen wollen oder schon umgezogen sind und Ihr Auto noch ummelden müssen, können Sie sich hier bei local.ch alle Behörden und Versicherungen sowie die zuständigen Stellen an Ihrem neuen Wohnort anzeigen lassen. Am besten nehmen Sie direkt mit einem Ansprechpartner, der Ihnen helfen wird, Kontakt auf.

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Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen von Fahrzeughaltern, die sich mit diesem Thema beschäftigen, finden Sie hier beantwortet.

Muss die Adressänderung auch in den Führerausweis eingetragen werden?

Fahrzeughalter, die einen Fahrausweises besitzen, müssen auch deshalb ihre neue Anschrift dem Verkehrsamt mitteilen. Handelt es sich um einen neuen Führerausweis im Scheckkartenformat, genügt innerhalb des Kantons eine Mitteilung (telefonisch oder online) nach der Wohnsitzregistrierung. Bei einem Kantonswechsel gelten unterschiedliche Vorschriften in den Kantonen. Ein blauer Fahrausweis muss in jedem Fall gegen einen neuen im Scheckkartenformat eingetauscht werden.

Darf der Halter die alten Kontrollschilder behalten?

Auch wenn viele Halter die ungültigen Kontrollschilder gern als Souvenir aus ihrer alten Heimat behalten würden, müssen sie sie trotzdem zurückgeben. Sie werden sonst sogar zwangsweise eingezogen, falls jemand versucht, die Rückgabe zu umgehen. Eine Geldbusse droht ebenfalls, wenn die Schilder nicht rechtzeitig bei der Behörde eingehen. Am sichersten ist, sie bei Abholung der neuen Kennzeichen direkt abzugeben.

Wie lässt sich ein Auto umschreiben, das einem Unternehmen gehört?

Wird der regelmässige Standort eines Fahrzeuges verlegt, muss es auch dann umgemeldet werden, wenn der Besitzer eine Firma ist. Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von der Ummeldung privater Fahrzeuge. Zusätzlich ist nur der Handelsregisterauszug vorzulegen. Deswegen genügt innerhalb des Kantons eine telefonische Mitteilung der Adressänderung nicht. Bei einer ausserkantonalen Ummeldung muss sich die Bevollmächtigung des Antragstellers aus dem Handelsregisterauszug ergeben.

Was passiert bei versäumter Frist?

Wer seinen Wagen nicht rechtzeitig am neuen Wohnort anmeldet, handelt zunächst ordnungswidrig. Dafür verhängen die Kantone Geldbussen in unterschiedlichen Höhen. Hinzu kommen kann aber, dass der Halter wichtige Post der Verkehrsbehörden nicht erhält. Wer beispielsweise geblitzt wurde, erfährt davon nicht oder viel zu spät und versäumt so wichtige Fristen, wenn Post am alten Wohnort nicht mehr zugestellt werden kann.

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