Bevor Sie Fahrzeugmodelle und Preise vergleichen, stellt sich zunächst die Frage: Welches Auto kaufen? Als Alternative zu Neuwagen und älteren Modellen bieten sich Vorführwagen und Jahreswagen an. Hierbei handelt es sich um recht neue Autos, die Sie beim Autohändler oft zum günstigen Preis finden. Viele Händler locken mit günstigen Aktionen und Finanzierungen. Bevor Sie sich für ein bestimmtes Auto entscheiden, sollten Sie jedoch nicht nur den ursprünglichen Listenpreis sehen. Der aktuelle Wert des Fahrzeugs ist der richtige Ausgangspunkt für Ihre Kaufentscheidung. Bei einem Vorführwagen mit Service und Werksgarantie ist deshalb ein genauer Vergleich mit den jetzigen Neupreisen sinnvoll.
Damit Sie nicht zu viel Geld für das neue oder gebrauchte Auto ausgeben, sollten Sie genau hinschauen. Die Preise sind unter anderem von der Ausstattung und dem Zustand des Autos abhängig. Durch geschicktes Verhandeln wird der Kaufpreis möglicherweise noch günstiger. In bestimmten Zeiten reduzieren sich die Preise, beispielsweise wenn ein neueres Modell auf den Markt kommt, bei Ausstellungen oder zum Saisonende.
In der Schweiz ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht unbedingt nötig, wenn Sie ein Auto von privat kaufen. Allerdings hält der TCS eine Vorlage bereit und empfiehlt, diese auch zu nutzen. Zumindest eine Quittung sollten Sie auf jeden Fall verwenden, um den Autoverkauf bzw. -ankauf nachvollziehen zu können.
Beim Autokauf sollten Sie nichts überstürzen. Behalten Sie vor allem diese wichtigen Punkte im Blick:
Wenn Sie von dem Auto rundum begeistert sind, dürfen Sie dies nicht zu offensichtlich zeigen, sonst sinken Ihre Chancen bei der Preisverhandlung. Die Verkäufer in Occasionen wissen, wie sie diese Euphorie ausnutzen können. So attraktiv das Fahrzeug auch für Sie ist, Sie sollten an die Zukunft denken und schon beim Kauf über den späteren Wiederverkaufswert nachdenken. Schlichte, dezente Autos lassen sich bei Bedarf leichter weiterverkaufen als auffällige Farben.
Bei Gebrauchtwagen mit vielen Tuning-Teilen sollten Sie ebenfalls vorsichtig sein. Die neu verbauten Elemente benötigen möglicherweise eine spezielle Genehmigung. Bei einem Serienfahrzeug sind Sie auf der sicheren Seite.
Um das Fahrverhalten genau prüfen zu können, ist eine Testfahrt unverzichtbar. Im Optimalfall findet sie bei Tageslicht und gutem Wetter statt. Wählen Sie eine möglichst freie Strecke und lassen Sie sich begleiten. Ein Begleiter achtet auf andere Details als Sie selbst und betrachtet die Dinge oft etwas nüchterner.
Ungewohnte Geräusche des Motors oder die einwandfreie Funktion der Klimaanlage, der Sound des Radios oder die Schleifspuren auf dem Armaturenbrett – eine einzelne Person kann nicht auf alles achten. Darum ist es sinnvoll, zu zweit zur Besichtigung und zum Probefahren zu erscheinen. Alleine fehlt Ihnen vielleicht auch das Selbstbewusstsein, um richtig zu verhandeln.
Zur Testfahrt sollten Sie auf jeden Fall Ihren Führerschein und Personalausweis mitnehmen. Wenn Sie Occasionen aufsuchen, stellt sich die Frage nach der Probefahrt-Versicherung. Bei Schäden an anderen Fahrzeugen greift üblicherweise die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Verkäufer. Ein Schaden am Wunschauto ist hingegen durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt, falls es eine gibt. Gegebenenfalls ist eine vorige Klärung bzw. Vereinbarung mit dem Autoverkäufer nötig, damit Sie vor eventuellen Schadensansprüchen sicher sind.
Der Vertrag enthält alle Details zum Fahrzeug wie Automarke, Modell und Baujahr, Kilometerstand und eventuelle Umbaumassnahmen. Selbstverständlich tragen Sie auch den Preis und die Adressen beider Vertragspartner ein.
Bei Autohändlern und Occasionen kann eine Garantie-Klausel zum Kaufvertrag gehören. Grundsätzlich haben die Händler und Käufer Vertragsfreiheit. In Zusammenhang mit einem besonderen Angebot können Sie beim Gebrauchtwagenkauf eine Garantie vereinbaren oder ggf. die Neuwagengarantie verlängern. Die Neuwagengarantie gilt üblicherweise für zwei oder drei Jahre. Einige Anbieter setzen auch eine bestimmte Kilometerleistung für die Garantie ein, beispielsweise 100.000 km. Die klassische Ein-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung wird inzwischen für immer weniger Fahrzeuge angeboten.
Die Entscheidung für ein neues Auto ist manchmal eine Herzenssache, doch die technischen Punkte und die vertraglichen Details dürfen Sie dabei nicht vernachlässigen. Vor allem für Gebrauchtwagen lohnt sich deshalb eine Checkliste, mit der Sie das Auto auf typische Schäden untersuchen können, bevor Sie es kaufen. Zudem sollten Sie die grundsätzliche Vorgehensweise beim Autokauf beachten:
Bevor Sie sich für ein bestimmtes Auto entscheiden, sind viele Überlegungen nötig. Lassen Sie sich nicht drängen, sondern bringen Sie Unterstützung mit, wenn Sie sich an die Occasionen, die grossen Autohäuser oder private Verkäufer wenden. Die Experten für Autohandel finden Sie über local.ch.
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Neuwagen sind besonders teuer und haben einen hohen Wertverlust. Mit einer Tageszulassung oder einem Gebrauchtwagen lässt sich hingegen viel Geld sparen. Einige Autohändler bieten eine Finanzierung für das Auto an, die oft recht günstig erscheint. Hier ist jedoch eine Prüfung der Konditionen nötig, um zu hohe Zinsen zu vermeiden. Geschicktes Handeln hilft ebenfalls beim Sparen.
Als Käufer sollten Sie Führerschein und Personalausweis vorlegen. Viele Verkäufer schauen schon vor der Probefahrt in diese Ausweispapiere hinein. Wenn es zum Verkauf eines Autos kommt, wechseln Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein den Besitzer. Im Vertrag tragen Sie Ausweisnummer und andere relevante Daten ein. Für die Anmeldung des Fahrzeugs brauchen Sie ausserdem die Versicherungsbestätigung.
Um Preise zu vergleichen, lohnt sich die Online-Recherche. Der eigentliche Kauf läuft jedoch beim Verkäufer vor Ort ab. Dabei kann es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handeln. Wenn der Weg zu Ihrem Traumauto etwas weiter ist, sollten Sie sich vorab über die wichtigen Fahrzeugdaten informieren, damit Sie nicht umsonst zum Besichtigungstermin fahren.
Für den Kauf von Neuwagen liegen meistens standardisierte Verträge vor. Bei Gebrauchtwagen sollte festgehalten werden, ob es bereits einen Unfallschaden gegeben hat. Die genaue Beschreibung der Schäden am Unfallfahrzeug gehört unbedingt in den Kaufvertrag hinein. Zudem sind Marke, Modell und Fahrzeugtyp einzutragen, ebenso wie Erstzulassungsdatum, Chassis-Nummer und Kilometerstand. Nach der Angabe von Preis, Ort und Datum unterschreiben beide Parteien.
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