Dashcam

Mit der Dashcam unterwegs

Bei bestimmten Situationen im Strassenverkehr können Kameraaufnahmen sinnvoll sein, um beispielsweise einen Unfallhergang zu klären. In der Schweiz sind Dashcams einerseits populär, andererseits ist der Einsatz durch rechtliche Vorgaben stark eingeschränkt. Informationen zur legalen Nutzung dieser kleinen Action-Kameras erhalten Sie in einer Autogarage oder bei einem Händler für Autozubehör. Die gesetzlichen Bestimmungen sind teilweise etwas kompliziert. Bedenken Sie dies vor der Anschaffung.
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Dashcams im Strassenverkehr

Bei einer Dashcam handelt es sich um eine Kamera am Armaturenbrett, die das Geschehen frontal aufnimmt. In der Schweiz ist die Installation einer solchen Videokamera grundsätzlich zulässig. Allerdings darf das Gerät die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Das bedeutet, es muss sich ausserhalb des Sichtfelds befinden. Üblicherweise ist es im unteren Bereich der Frontscheibe montiert.
Im Schweizer Gesetz ist vorgegeben, dass der Fahrer während des Verkehrs konzentriert bleiben muss. Ein längeres Hantieren am Gerät ist während der Fahrt also verboten.
Neben diesen Vorgaben zur Sicherheit spielt der Datenschutz eine Rolle. Vom eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EÖDB) liegt eine Empfehlung vor, auf Dashcams zu verzichten. Als Argument gibt er die Videoüberwachung im öffentlichen Bereich an, die nur unter starken Einschränkungen stattfinden darf. Dies gilt vor allem für Aufnahmen von weiteren Personen und Autokennzeichen. Laut Meinung des EDÖB verstösst der Einsatz der Action-Kamera gegen das Datenschutzgesetz.
Die meisten Kameras filmen über einen längeren Zeitraum. Dabei nehmen sie wahllos andere Verkehrsteilnehmer auf. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit werde hier nicht eingehalten, erklärt der EDÖB.

Praktische Informationen zu Dashcams

Dashcams lassen sich grundsätzlich in jedem Fahrzeug einbauen, vorausgesetzt, Sie haben als Fahrer noch freie Sicht nach vorne. Inzwischen sind diese Geräte in vielen Ländern erlaubt. Unter anderem lohnt sich der Einsatz in Russland, denn hier helfen die Kameras dabei, den häufigen Versicherungsbetrug aufzuklären.
Tatsächlich können Sie die Aufnahmen der Dashcam als Beweismittel einsetzen, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen. Hier sind Video-Aufnahmen deutlich zuverlässiger als Zeugenaussagen und Rekonstruktionen.
Zudem kann die Dashcam das Fahrzeug bewachen, wenn Sie es für längere Zeit abstellen. Bei einem Fall von Vandalismus nimmt sie den Täter auf, sodass die Polizei ihm schnell auf die Spur kommt.
Bei der Auswahl einer Kamera sollten Sie verschiedene Aspekte beachten, damit Montage und Nutzung keine Probleme bereiten:

  • Die Videokamera sollte möglichst klein sein, damit sie nicht stört. Einige Modelle haben ein Display. Diese lassen sich ohne die Zuhilfenahme eines Smartphones einstellen. Ein Gerät ohne Bildschirm ist besonders unauffällig. Hier benötigen Sie für die Bedienung eine Smartphone-App.
  • Die Art der Montage ist ein weiterer relevanter Punkt. Einige Dashcams haben Saugnapf-Halterungen, andere können Sie direkt an die Scheibe kleben.
  • Wenn Sie häufig im Ausland unterwegs sind, sollten Sie eine Dashcam auswählen, die sich leicht entfernen lässt. Hierfür bieten sich vorzugsweise die Geräte mit Saugnapf an. Nicht nur in der Schweiz kann es ansonsten zu Schwierigkeiten kommen. Belgien, Luxemburg und Portugal haben ebenfalls strenge Regelungen.

Dashcam-Videos als Beweismittel

In bestimmten Fällen lassen sich die Aufnahmen der Dashcams als Beweis verwenden. Ob dieses Beweismittel anerkannt wird, liegt dabei im richterlichen Ermessen. Bei einigen Entscheidungen kam es zur Einstellung der Verfahren, bei anderen liessen die Richter den Video-Beweis zu. Die Beurteilung der Verhältnismässigkeit hat dabei eine hohe Priorität.
Abhängig von dem individuellen Fall akzeptiert das Gericht die Aufnahmen nur unter bestimmten Bedingungen als Beweis. Offensichtlich tendieren die Gesetzgeber dazu, die Dashcam-Videos aufgrund des Datenschutzgesetzes als Beweismaterial abzulehnen. Dabei wurde jedoch nicht geklärt, ob das Filmmaterial gegebenenfalls bei schweren Straftaten verwendet werden darf.

Die erlaubte Nutzung von Dashcams

Wenn Sie eine Dashcam in Ihr Auto integrieren, dient diese vor allem dazu, den Strassenverkehr aufzunehmen. Dabei dürfen Sie jedoch keine Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer verletzen. Um eine unrechtmässige Nutzung zu vermeiden, sollten Sie sich genau über die Gesetzeslage informieren. Wichtige Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem in einer Autogarage. Im Rahmen der Vorbereitung geht es also nicht allein um die Montagemöglichkeiten und die Auswahl der geeigneten Technik, sondern auch um die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.
Schritt 1: Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die aktuellen Dashcams verschaffen und ein Produkt auswählen, das sich unauffällig einbauen lässt. Bei der Kaufentscheidung spielen unter anderem die datenschutzfreundliche Technik und die einfache Bedienung eine Rolle.
Schritt 2: Vor der Montage einer Dashcam sollten Sie sich in einer Autogarage beraten lassen. Die kleine Videokamera darf die Sicht des Fahrers nicht einschränken.
Schritt 3: Wenn Sie mit Ihrem Auto gelegentlich ins Ausland fahren, ist es sinnvoll, sich über die dort geltenden Regeln zu informieren. Es empfiehlt sich, eine leicht demontierbare Kamera zu wählen, die Sie im Zweifelsfall einfach abnehmen.
Schritt 4: Falls es zu einem Unfall kommt und Sie ein Video aufgenommen haben, sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt besprechen. Möglicherweise hilft Ihnen das Beweismaterial, doch in den meisten Fällen lehnt das Gericht diese Videos ab.

Um in Unfallsituationen einen Beweis zur Hand zu haben, kann sich der Einbau einer Dashcam lohnen. Über local.ch gelangen Sie zu einer Autowerkstatt, die Ihnen hilfreiche Tipps gibt und sich um Auswahl und Einbau der Videokamera kümmert. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung auch die Vorgaben zum Datenschutz und denken Sie an die unterschiedliche Gesetzeslage in anderen Ländern.

Die häufigsten Fragen zu Dashcams

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Welche Gesetze sind beim Einbau von Dashcams zu beachten?

Grundsätzlich ist die Installation einer Action-Cam in der Schweiz erlaubt, vorausgesetzt, die Kamera schränkt die Sicht nicht ein. Der Autofahrer darf jedoch zu keinem Zeitpunkt abgelenkt sein. Während der Fahrt sollten Sie deshalb nicht lange am Gerät hantieren. Weitere Gesetze stehen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Hier geht es um die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen vor Gericht.

Lassen sich die Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwenden?

Die Aufnahmen können dabei helfen, den Ablauf von Unfällen nachzuvollziehen. So lässt sich die Schuldfrage relativ einfach klären. Durch die datenschutzrechtlichen Einschränkungen kann es jedoch zu Problemen kommen. Im Allgemeinen entscheidet die verantwortliche Strafbehörde, ob die Videos eventuell die Persönlichkeitsrechte von anderen Personen verletzen. Meistens hängt die Entscheidung über die Verhältnismässigkeit von der Schwere des Falls ab.

Was kostet eine moderne Auto-Dashcam?

Einfache Dashcams mit Saugnäpfen oder Klebefüssen erhalten Sie bereits ab ca. 30 CHF. Höherwertige Modelle liegen im Preisbereich zwischen 100 und 300 CHF. Eine Motorrad Dashcam braucht eine besonders sichere Fixierung. Wenn Sie die Montage durch eine Werkstatt ausführen lassen, kommen Arbeitskosten hinzu. So erhöhen sich die Kosten abhängig vom Aufwand der Installationsarbeiten auf 100 bis 500 CHF.

Erhalten Dashcam-Besitzer einen Rabatt bei Versicherungen?

Einige Versicherungen bieten einen Rabatt an, wenn Sie eine Videokamera im Auto installieren. Bei der AXA gibt es beispielsweise einen Prämienrabatt für junge Autofahrer, die einen Crash Recorder nutzen. Es lohnt sich, die Rabatte und die Konditionen zu vergleichen. So können Sie bei der Autoversicherung teilweise bis zu 15 % sparen.

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