Auto gestohlen?

Autodiebstahl - Was tun? Zahlt die Versicherung?

Gelegentlich finden Autobesitzer ihr Fahrzeug nicht wieder. Nach kurzem Schreck stellt sich dann oft heraus, dass das Auto schlicht an einem anderen Ort geparkt oder abgeschleppt wurde. Ein Diebstahl liegt selten vor. Am grössten ist die Wahrscheinlichkeit im Kanton Genf. Die Nähe zur französischen Grenze macht die Region für Autodiebe besonders attraktiv. Am sichersten stellt man sein Auto im Aargau ab. Dort werden die wenigsten Autodiebstähle in der Schweiz angezeigt.
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Die Suche nach dem vermissten Wagen

Falls Sie Ihr Auto einmal nicht dort vorfinden, wo Sie es erwartet haben, lohnt es sich, einen Moment in Ruhe nachzudenken. Haben Sie wirklich dort geparkt? Oder war Ihr angestammter Platz möglicherweise schon vergeben und Sie haben ausnahmsweise einmal um die Ecke geparkt?

Zuhause auf dem eigenen Grundstück ist das relativ unwahrscheinlich. Hier ist es eher sinnvoll zu überlegen, wer noch einen Autoschlüssel hat oder Ihren benutzt haben könnte, um Ihren Wagen auszuleihen. Kommen Familienangehörige in Betracht, rufen Sie vielleicht besser kurz an und fragen nach.

Erweisen sich derartige Überlegungen als nutzlos, bleibt nichts anderes übrig, als die Polizei zu verständigen. Falls Ihr Auto nicht gestohlen, sondern abgeschleppt wurde, kann die Polizei Sie sofort darüber informieren. Andernfalls wird nun die Diebstahlanzeige aufgenommen.

Die Schadensanzeige an die Versicherung

Nach der Polizei sollte auch die Versicherung direkt verständigt werden. Sie werden sicher gebeten, den Diebstahlsrapport mit der Schadensmeldung bei der Versicherung einzureichen. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, sind Sie ausserdem verpflichtet, den Leasing- oder Kreditgeber unverzüglich über den Diebstahl zu unterrichten.

Die zuständige Versicherung bei Totalverlust durch Diebstahl des Autos ist die Teilkaskoversicherung. Sie erstattet in der Regel den Zeitwert des Wagens. Der kann je nach Alter und Kilometerleistung schmerzhaft gering ausfallen. Um das zu vermeiden, haben Sie vielleicht einen Versicherungsvertrag mit Zeitwertzusatz abgeschlossen. Darin ist festgehalten, welchen Satz oberhalb des reinen Zeitwertes die Versicherung zahlt. Viele Policen enthalten diese Klausel, um es den Versicherten zu erleichtern, sich im Fall des Diebstahls einen gleichwertigen Ersatz zu verschaffen.

Die notwendigen Schritte nach einem Autodiebstahl

Neben der polizeilichen Diebstahlsanzeige und der Schadensmeldung an die Versicherung sind noch weitere Formalitäten zu bewältigen. Haben Sie das Fahrzeug über einen Leasingvertrag erworben, müssen Sie auch diesen Vertragspartner informieren. Im Fall eines Diebstahls haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Diese Kündigung sollten Sie sofort an das Leasingunternehmen schicken, denn sonst zahlen Sie die Leasingraten ganz normal weiter, obwohl Sie das Auto gar nicht mehr besitzen. Haben Sie den Wagen mit einem Kredit finanziert, müssen Sie den Kreditgeber ebenfalls über den Verlust des Fahrzeugs informieren.

Ausserdem sollten Sie überlegen, welche Wertgegenstände sich im Auto befunden haben, die ebenfalls versichert sein könnten. Dafür ist Ihre Teilkaskoversicherung nur zuständig, falls Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Sonst können Sie mit dem Wagen gestohlene Gegenstände Ihrer Hausratversicherung als Schaden melden.

Falls sich Dokumente wie der Fahrzeugausweis im Auto befunden haben, müssen Sie auch diese bei den zuständigen Behörden als gestohlen melden und ggf. Duplikate beantragen.

Wer einen Pannenhilfeschutzbrief oder Assistancevertrag hat, kann sich nun an den Automobilclub oder die Versicherung wenden, um einen Ersatzwagen zu bekommen. Denn bis die Zahlung der Versicherung eintrifft, kann es noch etwas dauern. Wer genügend Geld zur Verfügung hat, um sich direkt ein neues Auto zu kaufen, sollte trotzdem sicherheitshalber mit seiner Versicherung klären, ob das ratsam ist. Es ist immerhin möglich, dass die Polizei die Autodiebe und ihre Beute findet.

Grundsätzlich gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  2. Schaden mit Polizeirapport der Teilkasko melden
  3. Gegebenenfalls Kredit- oder Leasinggeber informieren
  4. Dokumente und Wertgegenstände als gestohlen melden
  5. Automobilclub oder Assistance kontaktieren

Wie lässt sich Autodiebstählen vorbeugen?

Ob ein Auto in Gefahr ist, das Interesse von Dieben zu wecken, hängt in der Schweiz hauptsächlich von seinem Standort und der Marke ab. Deutsche Marken sind besonders begehrt und in den grossen Städten werden mehr Autodiebstähle verübt als anderswo.

Spitzenreiter der Statistik ist Genf. Dort werden pro Jahr etwa sechsmal so viele Autos gestohlen wie im Schweizer Durchschnitt. Auch der Kanton Basel Stadt liegt in der Diebstahlsstatistik jedes Jahr weit über dem Durchschnitt. Hochwertige Neufahrzeuge sind gefährdeter als alte Autos, aber im Landesinneren – fern der Grenzen – wiederum sicherer.

Doch einige Möglichkeiten, Dieben keinen besonderen Anreiz zu bieten, gibt es durchaus: Teure Wagen sollten besser nicht auf der Strasse, sondern in Parkhäusern oder Tiefgaragen abgestellt werden. Überwachte Parkplätze sind ebenfalls empfehlenswert – verlassene Nebenstrassen eher weniger.

Beim Verlassen des Fahrzeugs muss es abgeschlossen und eine eventuell vorhandene Alarmanlage eingeschaltet werden. Oft merken Autobesitzer nicht, dass die Verriegelung der Türen mit der Fernbedienung nicht funktioniert hat,während sie sich vom Fahrzeug entfernen. Deswegen vergewissern Sie sich besser stets noch am Wagen, dass alle Fenster und Türen vollständig geschlossen sind und die Zentralverriegelung aktiv ist.

Ausserdem sollten keine Wertgegenstände im geparkten Fahrzeug sichtbar sein, auch der Fahrzeugausweis sollte nicht erkennbar an der Sonnenblende klemmen.

Wurden Sie Opfer eines Autodiebstahls? Dann finden Sie hier bei local.ch alle Versicherungen und ihre Ansprechpartner, die Ihnen helfen können, damit Sie so schnell wie möglich wieder mobil sind. Rufen Sie am besten sofort an.

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Die häufigsten Fragen

Hier finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um Autodiebstähle und Ihre Regulierung durch die Teilkasko.

Was ist bei einem Diebstahl im Ausland zu beachten?

Wurde Ihr Fahrzeug während einer Auslandsreise gestohlen, unterscheidet sich der Ablauf der Formalitäten nur unmerklich. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl vor Ort der Polizei anzeigen und sich ein entsprechendes Protokoll aushändigen lassen. Informieren Sie auch in diesem Fall sofort ihre Versicherung. Den Diebstahl erst nach der Rückkehr in der Schweiz anzuzeigen, reicht nicht aus.

Warum sind Keyless-Entry-Systeme problematisch?

Elektronische Türöffner, die den Wagen entriegeln, sobald sie sich in seiner Nähe befinden, können das Fahrzeug auch ungewollt öffnen – z. B. wenn das Auto vor der Haustür steht und die Schlüsselkarte direkt dahinter in Ihrer Jackentasche an der Garderobe hängt. Besitzer solcher Systeme sollten sich gut über die Abschirmung der Türöffner informieren.

Was passiert, wenn nicht alle Autoschlüssel vorhanden sind?

Nach einem Diebstahl ist es sehr wichtig, im Besitz aller Autoschlüssel zu sein. Andernfalls wird die Versicherung eventuell folgern, dass das Fahrzeug nicht gestohlen, sondern unterschlagen wurde – etwa weil der Besitzer dem Dieb den Schlüssel freiwillig ausgehändigt haben könnte, z. B. für eine Probefahrt. Bei Unterschlagung besteht aber keine Leistungspflicht der Diebstahlversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungs- und Zeitwert?

Der Zeitwert wird ausschliesslich rechnerisch anhand der Fahrzeugdaten ermittelt. Wenn Sie ein besonders beliebtes Automodell hatten, das auf dem Gebrauchtwagenmarkt sehr gefragt ist, kann es vorkommen, dass vergleichbare Fahrzeuge deutlich teurer gehandelt werden. Dann liegt der Wiederbeschaffungswert über dem Zeitwert, den die Versicherung erstattet, wenn Ihr Vertrag keine entsprechende Zusatzklausel enthält.

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