Eigenkapitalvorschriften

Die Eigenkapitalvorschriften nach dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Die Eigenkapitalvorschriften nach Basel I, II, III und IV sind verbindliche Vorschriften, die der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht aufgestellt hat. Insbesondere sind darin Vorschriften zur Eigenkapitalquote enthalten. Die Notwendigkeit von Eigenkapitalvorschriften ergab sich aus der Einsicht Ende des 20. Jahrhunderts, dass Banken mit einem zu geringen Eigenkapital ein finanzielles Risiko darstellen. Die Eigenkapitalvorschriften verfolgen das Ziel, Bankenpleiten und die Finanzkrisen zu verhindern. Es geht um die Vereinheitlichung des internationalen Bankensystems.
Eigenkapitalvorschriften

Wichtige Informationen zum Regelwerk Basel-I bis IV

Der Ausschuss für Bankenaufsicht wurde bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) 1975 gegründet. In den 1980er Jahren konzentrierte man sich aufgrund von Bankenpleiten auf die weltweite grundlegende Eigenkapitalausstattung. Die wichtigsten Änderungen und Festlegungen wurden in den Basel-Regeln festgehalten. Die Forderungen einer Bank müssen nach Basel-I je nach Risikoklasse mit einem bestimmten Mindesteigenkapital ausgestattet sein. Nach Basel-II müssen vor einer Kreditvergabe entsprechende Bewertungen bezüglich des Zahlungsausfallrisikos vorgenommen werden. Banken sind nach Basel-III angehalten, ihr Kernkapital und ihre Risikodeckung zu verbessern. Nach Basel-IV unterliegen Kapitalanforderungen von mindestens 72,5 % den standardisierten Ansätzen. Alle Basler-Richtlinien sind als Konsequenzen von Bankenkrisen entstanden.

Basel-I, die wichtigsten Informationen

Nach Basel-I muss das Verhältnis von anrechenbaren Eigenmitteln zu den risikogewichteten Aktiva grösser gleich 8 % sein. Die ausgewiesenen Forderungen der Schuldner in den Aktiva werden dabei in vier Risikoklassen eingeteilt mit entsprechend zugeordneten Prozentsätzen. Für die Eigenkapitalunterlegung der verschiedenen Kredite gilt die folgende Berechnungsformel:Eigenkapitalunterlegung = Kreditsumme x 8 % x Prozentsatz der RisikoklasseDie Prozentsätze sind wie folgt festgelegt worden:

  • 0 % für Kredite an staatliche Schuldner (OECD-Staaten),
  • 20 % für Kredite an Geldinstitute, die ihren Sitz in den OECD Staaten haben,
  • 50 % für gesicherte grundpfandrechtliche Realkredite (z. B. Hypothekendarlehen),
  • 100 % für Kredite an alle anderen Risikoaktiva wie zum Beispiel Unternehmensfinanzierungen.
Daraus ergeben sich für die Eigenkapitalunterlegung von Schuldnern am Beispiel von Krediten über 5 Mio. Euro folgende Werte:
  • OECD-Staaten: 0 Euro,

  • Banken im OECD-Raum: 80.000 Euro,

  • Hypothekenkredite: 200.000 Euro,

  • Sonstige Kreditnehmer: 400.000 Euro.
Das Inkrafttreten von Basel-I erfolgte Ende 1992.

Basel-II, die wichtigsten Informationen

Das Hauptaugenmerk bei Basel-II liegt in einer differenzierten Betrachtungsweise der Unternehmen bezüglich des Risikos eines Zahlungsausfalles. Die Eigenkapitalanforderungen, die durch ein Rating bestimmt werden, liegen zwischen 1,6 und 12 %. Daraus folgt, dass Unternehmen mit einem guten Rating einen günstigeren Kredit erhalten als andere. Ebenso werden Risikomanagement und neue Entwicklungen am Finanzmarkt einbezogen. Zur Stärkung der Marktdisziplin wurden Offenlegungspflichten neu formuliert. Es entstanden die drei Säulen von Basel-II für ein solides und sicheres Finanzsystem.

Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderung

Hierzu gehört die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung für Kredite, operationelle Risiken und Marktrisiken.

Säuel 2: Bankaufsichtliche Überprüfung

Hier sind enthalten die Anforderungen für das Risikomanagement für Banken sowie die Überprüfung der Vorschriften und das Einschreiten bei deren Verletzung.

Säule 3: Marktdisziplin

Hier enthalten sind die Offenlegungspflichten für Banken. Bei Basel-II werden ausserdem noch weitere Ziele verfolgt. Dazu gehören die:

  • Internationale Wettbewerbsgerechtigkeit,
  • Stabilität des internationalen Finanzsektors,
  • Erhaltung der Eigenmittelausstattung im Finanzsystem gesamt,
  • Vollständige Erfassung der Risiken bei der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen,
  • Stärkung der Bankenaufsicht,
  • Besser überschaubare Markttransparenz.
Beim Einschätzen oder Bewerten von Unternehmen durch Ratingagenturen wird nach harten und weichen Faktoren unterschieden. Zu den harten quantitativen Faktoren gehören die Eigenkapitalquote, der Verschuldungsgrad, die Rentabilität, die Liquidität und der Cash-Flow. Die weichen Faktoren sind die Führungsstruktur, die Produktqualität, die Marktlage, die Innovationskraft und die Planungssicherheit. Die Banken werden nach Geschäftsfeldern unterteilt. Für jedes Geschäftsfeld gilt ein bestimmter Prozentsatz für eine Eigenkapitalunterlegung.
  • Wertpapiergeschäft auf Provisionsbasis: 12 %,

  • Vermögensverwaltung: 12 %,

  • Privatkundengeschäft: 12 %,

  • Firmenkundengeschäft: 15 %,

  • Depot- und Treuhandgeschäft: 15 %,

  • Zahlungsverkehrsabwicklung: 18 %,

  • Handel: 18 %,

  • Unternehmensberatung und -finanzierung: 18 %.
Bei der Bewertung des Marktrisikos fliessen das Zinsrisiko, das Aktienkursrisiko, das Wechselkursrisiko, das Goldpreisrisiko und das Waren- oder Rohstoffrisiko mit ein.
Das Inkrafttreten von Basel-II erfolgte Ende 2006.

Basel-III, die wichtigsten Informationen

Ziel von Basel-III war die weitere Stärkung des Bankenkernkapitals, das sich aus der Summe von Geschäftskapital und Gewinnrücklagen ergibt. Zur weiteren Stärkung wurden Schritte eingebunden bezüglich dem Hybridkapital und dem Klasse II-Kapital. Das Ziel hierbei war die Verbesserung der Risikodeckung durch:

  • Erhöhte Kapitalanforderungen für Kreditrisiken,
  • Besseres Standards für die Überprüfung durch die Bankenaufsicht,
  • Stärkere Offenlegung,
  • Höhere Kapitalanforderungen für Wertpapier-, Derivat- und Repogeschäfte,
  • Verringerung der Berücksichtigung des externen Ratings.
Es wurde ein antizyklischer Eigenkapitalpuffer eingeführt. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Regulierung der Gewinnanwendung durch die Aufsichtsbehörden. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigengeldvermögens einbehalten und Dividendenausschüttungen oder Tantieme bleiben bis zur Erholung aus. Der Puffer wurde mit 2,5 % angesetzt. Ausserdem sollte es zu einer Entflechtung systemrelevanter Banken kommen durch:
  • Finanzielle Anreize für die Einbindung zentraler Gegenparteien für OTC- und Derivatgeschäfte,
  • Erhöhung der Kapitalanforderungen für ausserbilanzielle und Handelsgeschäfte,
  • Steigerung der Anforderungen für Eigengeldvermögen für Interbanken-Trades.
Basel-III zielt in erster Linie auf die Erhöhung von Quantität und Qualität hinsichtlich Liquidität, Kapital und Eigenkapitalquote der Kreditinstitute ab.

Basel-IV, die wichtigsten Informationen

Basel-IV wurde auf 2023 verschoben und zur Diskussion gestellt. Das Hauptanliegen ist hierbei die Kapitalquote. Basel-IV gilt als Fortschreibung zu Basel-III. Die Anforderungen sind wie folgt festgelegt:

  • Standardisierte Grundlagen mit einer Kapitalanforderung von mindestens 72,5 % der standardisierten Ansätze,
  • Gleichzeitige Verringerung der standardisierten Risikogewichtung für Immobilienkredite,
  • Mindestens 50 % Hebel hinsichtlich risikobereinigte Kapitalquote,
  • Anforderung an Kreditinstitute für ein höheres Hebelverhältnis,
  • Detaillierteres Berichtswesen bezüglich der Reserven.
Die Analyse der Risikopositionen wird durch Standardansätze realisiert. Ziel ist eine transparentere Betrachtungsmöglichkeit der Kapitalanforderungen an Kreditinstitute. Die Risikogewichtung bezieht sich sowohl auf die Bonität des Schuldners als auch auf die Darlehensvergabe. Daraus folgt, dass die Kreditvergabe an den Mittelstand durch höhere Eigenkapitalunterlegung erschwert wird. Durch den Wegfall des KMU-Faktors werden die Kredite an Mittelständler gekürzt. Für Handelsbücher gilt ab 2020 ein neuer alternativer Standardansatz. Mit neuen Meldevorschriften werden Grosskredite über 300 Mio. Euro belegt. Kreditinstitute müssen mit Basel-IV massive IT-Kosten hinnehmen.

Die Vor- und Nachteile der Eigenkapitalvorschriften für den Kreditnehmer

Mit den Beschlüssen sollten die gesamtwirtschaftlichen Risiken einer Bankenpleite reduziert werden. Für eine Kreditvergabe müssen Kreditinstitute ausreichend Kapital vorweisen können. Daher sind Kreditinstitute interessiert, Kredite mit möglichst geringem Risiko zu vergeben. Mögliche Kreditnehmer werden geprüft und es wird ein Scoring angefertigt. Kreditnehmer mit wenig Eigengeldvermögen und einer geringen Bonität müssen laut Basel-III entweder mit hohen Zinsen rechnen oder der Kreditantrag wird prinzipiell abgelehnt. Weist ein Kreditnehmer eine gute Bonität aus mit einer ausreichenden Eigenkapitalquote, profitiert er von weitaus besseren Konditionen. Über einen Kreditrechner ermittelt der Interessent seine Konditionen.

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Die wichtigsten Fragen zu den Eigenkapitalvorschriften

Wie viel Eigengeldvermögen muss eine Bank haben?

Bisher galt aus dem Jahre 2009, dass Kreditinstitute risikobehaftete Aktiva für Wertpapierpositionen oder Kreditforderungen mindestens 8 % Eigengeldvermögen haben. Für die Kreditvergabe würde das bedeuten, dass pro Euro Eigengeldvermögen 12,50 € auf dem Spiel stünden. Ein zusätzlicher Kapitalpuffer auf gewährte Kredite wird mit weiteren 2,5 % bis 5 % angesetzt.

Was ist ein Kapitalerhaltungspuffer?

CCB oder Capital Conservation Buffer soll für Kreditinstitute die Verlustabsorptionsfähigkeit verbessern. Die Höhe des Puffers beträgt 2,5 % der risikogewichteten Aktiva. Ziel dahinter ist es, Bankenpleiten mit ihren entsprechend umfassenden Auswirkungen auf den Gesamtmarkt zu vermeiden und mehr Vertrauen zu schaffen. Entscheidungen dazu sind EU-weit gültig. Neue Regelungen stehen im Raum.

Wie setzt sich das Eigengeldvermögen einer Bank zusammen?

Das Eigengeldvermögen von Kreditinstituten setzt sich aus drei Bereichen zusammen. Dazu gehören das Kern-Kapital, das Ergänzungskapital und die Drittrangmittel. Dieses als haftend geltende Eigengeldvermögen soll zu den Risiken angepasst sein, um Einlagen von Gläubigern nicht zu gefährden. Das wiederum soll Vertrauen in die Banken schaffen uns Risiken einer Pleite minimieren.

Was ist eine Tier-1-Bank?

Die Tier-1-Kaptialquote ist das Verhältnis von Tier-1-Kapital zu gewichteten Risikopositionen. Die Quote sagt aus, wie viel mit Risiko behaftete Posten in der Bilanz durch eigenes Kapital gedeckt sind. Das betrifft besonders die Risikoposten Kredite und Geldanlagen. Der Begriff ist insbesondere nach der Finanzkrise von 2008 und 2009 in den Fokus gerückt.

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