Patientenverfügung

Patientenverfügung – rechtzeitig Vorsorge treffen

Viele Menschen sind sich unsicher, wenn es um das Anfertigen einer Patientenverfügung geht. Das muss nicht sein, denn es gibt fachliche Unterstützung. Dennoch bleibt der meiste zu bewältigende Teil eine äusserst individuelle Angelegenheit mit zahlreichen Überlegungen. Um alle gedanklichen Anliegen richtig auf Papier darzulegen, ist eine gewisse Kenntnis unumgänglich. Deshalb ist es hilfreich, sich dem folgenden Text auseinanderzusetzen und sich zu informieren – angesichts der enormen Bedeutung.
Patientenverfügung

Patientenverfügung rechtsgültig selber erstellen

Ein Vorsorgeauftrag soll im Falle eines Falles anerkannt werden. Dazu ist es wichtig, dass der Verfasser einwilligungsfähig und volljährig ist. Eine unter Zwang oder Fremdeinfluss geschriebene Verfügung ist nicht verbindlich. Es muss sich um ein schriftliches Dokument handeln und mit eigenem Namen, einem Datum und der Unterschrift des Verfassers ausgewiesen werden. Für individuelle Verfügungen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • handschriftlich
  • über Computertastatur
  • als vorgedrucktes Formular
  • mit eingefügten vorformulierten Textbausteinen

Um sich das Aufsetzen zu erleichtern, sind spezifische, nutzerfreundlich gestaltete Links im Internet sinnvoll. Dabei handelt es sich überwiegend um PDF-Dateien, die ausgedruckt und ausgefüllt werden. Üblich sind ebenfalls per Link angezeigte kostenfreie Mustertexte. Im Internet abrufbare Vordrucke und Mustertexte sind allerdings wenig empfehlenswert, weil diese zu pauschal ausgedrückt sind. Fast immer fehlen die Unterscheidungen zwischen akuten und dauerhaften Zuständen sowie der Bezug zu eindeutigen Heilungsaussichten. Intensivmediziner können hierbei verschiedene Spielräume ausnutzen, die eine individuelle, exakte Verfügung nicht zulässt.
Hilfreich sind spezielle Aufklärungsmaterialien wie Broschüren, die
Vorgefertigte Formulare sind ohne Link bei den Ärztekammern, den Verbraucherzentralen, kirchlichen Einrichtungen und Justizministerien zugänglich. Des Weiteren können Patientenbestimmungen über den behandelnden Hausarzt oder über einen Notar gefertigt werden.

Patientenverfügung – wissenswerte Informationen über die Erstellung

Ein derartiges Schriftstück ist als eine Eigenvorsorge zu betrachten. In diesem Schriftstück legen Personen ihren Willen dar, wann Behandlungen durchgeführt oder nicht vorgenommen werden sollen. Kommt es dazu, dass erkrankte Menschen nicht mehr in der Lage sind (durch eine Erkrankung oder einen Unfall), ihren Willen wiederzugeben, dann greift die Patientenanweisung. Sie stellt praktisch die Basis für die Realisierung der Patientenrechte dar.
Patientenverfügungen sind nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Wann sie geschrieben werden, liegt zunächst im Ermessen jedes Einzelnen selbst. Ideal ist ein solcher Schritt immer dann, wenn der Verfasser im Krankheits- oder Unfallgeschehen klare Regelungen für sich treffen will. Darüber hinaus bewahren Patientenverfügungen auch Angehörige und Betreuer vor der Entscheidungsfindung, die oft recht quälend und zermürbend sein kann. Patientenverfügungen stellen damit eine Entlastung für mehrere Seiten dar.
Willensbekundungen, die an einem sicheren Aufbewahrungsort liegen, können bereits bei guter Gesundheit als Vorsorge geschrieben werden. Eine echte Notwendigkeit ergibt sich beispielsweise dann, wenn:

  • eine Krankheit nicht heilbar ist
  • eine Erkrankung das Endstadium erreicht hat
  • sich kranke Personen in Todesnähe befinden
  • eine Hirnschädigung vorliegt
  • eine Demenz diagnostiziert wurde
  • ein Koma eingetreten ist
Das sind klassische Erkrankungen, in denen eine solche Verfügung empfohlen wird, da Erkrankten möglicherweise nicht mehr urteilsfähig sind.

Zweck der Patientenverfügung

Die Medizin dient der Erhaltung des Lebens und dessen Verlängerung. Das Sterben und das gesundheitliche Leiden kann durch moderne Maschinen und intensivmedizinische Aktivitäten hinausgezögert werden. Um die Rechte und Wünsche von Betroffenen in einem solchen Fall zu wahren und selbstbestimmt über das eigene Leben und Sterben zu entscheiden zu können, haben Patientenbestimmungen im Laufe der Zeit auch bei Angehörigen einen enormen Stellenwert erlangt. Extreme Über- und Unterbehandlungen werden selbst bestimmt oder ausgeschlossen. Liegt eine Schwäche des Bewusstseins vor und kann sich der Erkrankte nicht mehr selbst artikulieren und seinem Willen Ausdruck verleihen, sind die Willensbekundungen sozusagen ein Schutz vor übermässigen, unverhältnismässigen Therapien.
Basis für die Schriftstücke sind das Recht auf Selbstbestimmung, die Funktion der Palliativmedizin und der Hospize sowie die Vermeidung von unnötigem Leiden.

Patientenverfügung – gesetzlich geregelt

Patientenverfügungen sind national aufgrund verschiedener Gesetze rechtsgültig, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Das heisst, dass sich Mediziner genau an die dargelegten Passagen und Willensbekundungen halten müssen. Der Wille des Patienten ist somit bindend. Pflegekräfte und Ärzte können sich dann nicht mehr um jeden Preis auf ihrer Verpflichtung auf Rettung des Lebens bestehen. Daraus ergibt sich eine besondere Sicherheit des Erkrankten. Angehörigen, Bevollmächtigten oder Betreuern wird die Chance verbaut, durch Mediziner umgestimmt zu werden und patientenseitig unerwünschten Therapiemassnahmen aus eigenem Ermessen zuzustimmen, wenn dieser die Behandlungen nicht selbst ablehnen kann.
Übergehen Mediziner eine rechtskräftige Patienten-Willenserklärung, wird das vor dem Gesetz strafrechtlich als Körperverletzung angesehen.

Formelle Richtlinien für eine Patientenverfügung

Für die Form von Verfügungen bestehen keinerlei verbindliche Vorgaben. Ein Muss sind allerdings klar beschriebene Willensäusserungen sowie grundsätzliche Daten:

  • Vorname, Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Datum
  • eigenhändige Unterschrift oder einem durch den Notar (öffentlich) beglaubigten Handzeichen
Hinzu kommen Angaben wie:
  • genaue Beschreibung der Situation, in der die Verfügung angewandt werden soll
  • Aufzählung der therapeutischen Tätigkeiten (erwünscht/nicht erwünscht)
  • Benennung einer Person, die mit der Durchsetzung der Angaben betraut wird
  • Reichweitenbegrenzung
  • Widerruf

Eine Reichweitenbegrenzung liegt beispielsweise bei einem spezifischen ärztlichen oder pflegerischen Handlungsbedarf vor. Eine unbegrenzte Reichweite bezieht sich auf die Akzeptanz jedweder notwendigen Behandlung und Krankheitssituation. Diese Aspekte müssen in einer Patientenverfügung dargelegt werden. Ebenfalls der Widerruf, der nicht an die Schriftform gebunden ist. Bei den Patientenerklärungen genügt auch der mündliche Widerruf, um diese als unwirksam zu erklären.

Tipp: Je konkreter die Massnahmen beschrieben und klarer sie definiert werden, desto besser.

Typische relevante Behandlungen sind folgende:

  • Durchführung der Wiederbelebung
  • künstliche Ernährung
  • künstliche Beatmung
  • Verabreichung von Schmerzmitteln
  • religiöse Belange
Spezielle Krankheitsbilder oder gesundheitlich bedenkliche Zustände bedürfen weiterer Fakten, die am besten mit einem Arzt besprochen werden.

Tipp: Im Idealfall hat man die Patientenverfügung immer bei sich. Alternativ bestehen online Service, die eine kostenfreie und jederzeit abrufbare Hinterlegung des Dokuments gewährleisten.

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Die häufigsten Fragen zum Thema Patientenverfügungen

Worauf ist bei den Formulierungen zu achten?

Die Texte sollten nicht zweideutig und nicht zu allgemein ausgedrückt sein. Ein bestimmter Erkrankungszustand und der entsprechende Wille sollten so genau wie möglich dargelegt werden. Es müssen nicht unbedingt kurze und prägnante Sätze sein. Für den Umfang der Verfügung gibt es keine Vorschriften. Die exakte, detaillierte Beschreibung ist vordergründig. Die Nennung der zur Durchsetzung bevollmächtigten Angehörigen sollte nicht vergessen werden.

Wie weit gilt die Patientenverfügung?

Patientenverfügungen unterliegen keiner Begrenzung hinsichtlich der Reichweite. Sie sind für unterschiedliche Lebenslagen als verbindlich zu betrachten. Auch zukünftig wird das so bleiben. Hintergrund ist eine vom kranken Menschen unabhängige, bislang fehlende Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts zugunsten des Schutzes von Leben. Daraus würde sich anderenfalls ein sogenannter Lebenszwang ergeben, der entgegen dem Willen des Verfassers nicht begründet werden kann.

Warum erstellen manche Menschen keine Patientenverfügung?

Viele Menschen haben erfahren oder sind davon überzeugt, dass Patientenverfügungen im Praxisalltag doch nicht anerkannt werden. Das liegt daran, dass diese zu knapp und zu ungenau sind. Darüber hinaus zielen die Vorsorgeregelungen nur zu einem geringen Grad darauf ab, die Notfallbehandlung zu regeln. Notfall beinhaltet immer die Rettung des Lebens mit indizierten Eingriffen durch Ärzte.

Kann eine Patientenverfügung ihre Gültigkeit verlieren?

Grundsätzlich nicht. Die Gültigkeit von Patientenverfügungen besteht fast uneingeschränkt. Die Vorsorge ist so lange verbindlich und als gültig anzusehen, bis ein Widerruf über ein formlos gestaltetes Schreiben vorliegt. Diese Verfügungen sind ausserdem rechtsverbindlich, sofern sie auf eine eindeutig beschriebene Therapiesituation Bezug nehmen. Ferner sind diesbezüglich keinerlei Umstände auf eine Aufhebung durch den Betroffenen ersichtlich.

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