Wer räumt den Schnee?

Schneeräumen: Darauf sollten Sie achten

Schneeräumen ist Pflicht. Wenn auf dem Gehweg vor dem Haus jemand stürzt, weil nicht geräumt ist, haftet der Hauseigentümer. Doch wie oft muss man räumen? Was, wenn der Eigentümer gesundheitlich nicht in der Lage ist? Darf man eigentlich die Pflicht auf den Mieter abwälzen? Was ist bei dauerhaftem Schneetreiben? Und welchen Fachbetrieb kann man engagieren? Hier erhalten Sie die Antworten.
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Winterdienst – was es zu beachten gibt

Wenn im Winter der Schnee in Mengen fällt, ist für das Schneeräumen auf den Strassen der Kanton oder die Gemeinde zuständig.

Bei Privatstrassen ist der Eigner zum Räumen verpflichtet. Oft übernehmen in einem solchen Fall die Gemeinden das Schneeräumen gegen eine Gebühr.

Anders sieht es mit Gehwegen, Trottoirs, Hauseinfahrten und Garagenzufahrten aus. Hier ist der Eigentümer (der angrenzenden Liegenschaft) verpflichtet, den Schnee zu räumen. Er kann nicht den Dienst der Gemeinde in Anspruch nehmen.

Der Grundstückseigentümer muss einen gefahrlosen Zugang gewährleisten, dazu gehört das Schneeräumen im Winter.

Bei vermieteten Objekten ist der Vermieter zuständig, es sei denn, er hat die Zuständigkeit im Mietvertrag an den Mieter abgegeben.

Anders liegt der Fall bei vermieteten Parkplätzen, hier ist der Mieter zuständig. Auch bei vermieteten Einfamilienhäusern ist der Mieter und nicht der Vermieter zum Räumen verpflichtet.

Im Fall von Stockwerkeigentümern ist die gesamte Gemeinschaft für das Schneeräumen zuständig. Um Streit zu vermeiden, sollte entweder ein genauer Plan aufgestellt werden oder die Arbeit direkt an einen Profi delegiert werden.

Wenn im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen ist, geht die Pflicht zum Schneeräumen vom Eigentümer auf den Berechtigten über.

Beachten Sie zudem, dass die Verpflichtung sich nicht nur auf Wege und Flächen bezieht. Auch von Hausdächern kann eine erhebliche Gefahr ausgehen, wenn der Schnee in Form von Dachlawinen herunterkommt oder zum Beispiel Eiszapfen fallen. Hier muss ebenfalls vorgesorgt werden, durch Schneefänger auf dem Haus oder Warnschilder und Absperrungen zum Beispiel.

Es wird jeweils nicht mehr gefordert, als was nach dem technischen Standard möglich ist. Den technischen Standard definiert die Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).

So schippen Sie am besten

Am besten betrachten Sie als verpflichteter Mieter oder Eigner Schneeschieben als Sport, dann gehen Sie mit einer gesunden Einstellung an das Räumen heran. Wärmen Sie sich vorher ein wenig auf, dehnen Sie sich, so können Sie Muskelverletzungen vermeiden. Ziehen Sie sich warm genug an – insbesondere sind Handschuhe nötig.

Machen Sie sich einen Plan. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto freilegen wollen, ist es günstiger, erst das Auto freizufegen und dann drumherum zu schippen als umgekehrt – sonst müssen Sie das Räumen zweimal erledigen. Überlegen Sie, wohin Sie den Schnee schieben wollen. Das Lagern auf dem Trottoir, der Strasse oder dem Grundstück des Nachbarn (ohne Absprache) ist nicht erlaubt.

Soweit es möglich ist, sollten Sie den Schnee schieben und nicht heben. Wenn der Schnee doch geschaufelt werden muss, nehmen Sie die Schaufel nicht zu voll. Heben Sie den Schnee mit geradem Rücken aus den Knien heraus und vermeiden Sie Drehbewegungen – sie können Rückenschäden wie Hexenschuss hervorrufen. Ist die zu räumende Fläche aus Kies oder geschottert, fegen Sie den Schnee besser nur ab und verteilen dann das Streumittel.

Die Ausrüstung

Bei leichtem Pulverschnee tut ein Strassenbesen bessere Dienste als ein Schneeschieber.

Einfache Schneeschieber gibt es in unterschiedlichen Breiten. Exemplare aus Kunststoff sind für leichten Pulverschnee geeignet. Stabiler sind Alu-Edelstahl-Schneeschieber.

Ein Schneeschieber mit Rädern und Hebel ist zwar nicht effizienter, aber deutlich rückenschonender als ein herkömmlicher Schneeschieber.

Um sich durch einen hohen Schneeberg (zum Beispiel am Strassenrand vom Schneepflug) zu graben oder bei sehr schwerem Schnee ist eine Lawinenschaufel praktisch. Sie ist stabil und deutlich kleiner als ein Schneeschieber, allerdings nicht geeignet, Flächen freizulegen.

Schneefräsen arbeiten sich selbst durch höhere Schneelagen. Sie schleudern den Schnee im Arbeitsvorgang auf die Seite. Handschneefräsen sind handliche und preiswerte Geräte, die mit Muskelkraft arbeiten. Elektroschneefräsen sind für kleinere Flächen geeignet. Allerdings muss hier immer auf das Kabel geachtet werden.
Benzinschneefräsen arbeiten mit einer Metallfräse und lassen daher immer eine dünne Schneeschicht zurück. Dafür sind sie je nach Motorisierung wahre Kraftpakete und schaffen sogar dicke Schneeschichten über grössere Flächen zu beseitigen.

Profis arbeiten oft mit einem Kombigerät aus Schneefräse, Schneebesen und Räumschild-Aufsatz. Oder sie haben Quads oder andere Geräte, die mit Räumschilden ausgestattet sind. Solche Geräte lohnen sich für den normalen Mieter oder Vermieter wegen des hohen Preises und des Wartungsaufwands nicht.

Der regelmässige Winterdienst bei Schnee ist nicht nur lästig und anstrengend; wenn dieser Verpflichtung (auch durch den Mieter) nicht nachgekommen wird, haftet der Eigentümer für eventuelle Schäden. Lassen Sie daher lieber einen Profi aus dem Bereich Facility Management, Hauswartung oder Hausverwaltung diesen Dienst übernehmen. Holen Sie ein Angebot in Ihrer Nähe ein unter local.ch.

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Wer erledigt das Schneeschieben professionell?

Nicht nur mit dem Schneeschieben können Sie einen Hausverwaltungsdienst oder einen Objektbetreuungsdienst – englisch Facility Management – beauftragen. Diese Dienste organisieren nicht nur Gebäudedienstleistungen wie Reinigungsdienste, Sicherheitsdienst und Wegereinigung, sondern überwachen zum Beispiel auch die Haustechnik, beschaffen Gebrauchsgüter wie Leuchtmittel und Reinigungsmittel und organisieren Instandhaltungsmassnahmen. Nach Wunsch wickelt der Hausverwaltungsdienst zudem die Kontakte zum Mieter ab.

Warum sollte man mit dem Schneeräumen einen Profi beauftragen?

Mieter oder Vermieter, die berufstätig sind, können gar nicht so oft Schnee schieben, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerade in Mehrparteienhäusern ist eine Beauftragung auch eine gute Methode, ohne Konflikte der Verpflichtung nachzukommen. Im Übrigen lohnen sich für einen Profi im Gegensatz zum Mieter oder Vermieter die Anschaffung und der Unterhalt eines effizienten Fuhrparks für den Winterdienst.

Welche Pflichten bestehen bezüglich Räumung des Trottoirs?

Von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends besteht Räumungspflicht. Zwei Erwachsene ohne Kinderwagen müssen nebeneinander auf dem geräumten Pfad gehen können. Allerdings muss bei andauerndem Schneetreiben nur in zumutbaren Abständen geräumt werden. Je nach örtlichen Bestimmungen ist mit einem stumpfen Streumittel oder Streusalz zu streuen. Einige Gemeinden oder Kantone stellen die Streumittel. Nach dem Tauen müssen Streumittel beseitigt werden.

Wer haftet bei einem Unfall auf vereistem Bürgersteig?

Auch der Benutzer des Weges oder des Trottoirs hat gewisse Pflichten. Wer mit Stöckelschuhen bei Glatteis und Schnee herumläuft, kommt seiner Sorgfaltspflicht nicht nach und bekommt eine Teilschuld. Dennoch haftet im Zweifelsfalle der Eigentümer. Durch einen Hausmeisterdienst ist die Erfüllung der Schneeräumpflicht dokumentiert, was im Fall eines Rechtsstreits wertvoll sein kann.

Wie teuer wird es, einen Winterdienst zu delegieren?

Der Räumdienst wird im Normalfall in einem Komplettpaket mit einem Hausmeisterdienst vergeben, daher ist keine einzelne Preisangabe möglich. In den Preis geht hier nicht nur die Fläche mit ein, sondern ebenfalls der Umfang der gewünschten Dienste, die Gestaltung des Areals, die Anzahl der zu versorgenden Wohneinheiten beziehungsweise Mieter und die Lage des betreffenden Grundstücks.

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