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Caisse cantonale de compensation AVS et pour allocations familiales

Caisse cantonale de compensation AVS et pour allocations familiales

Ausgleichskassen in Givisiez

Öffnungszeiten

 Geschlossen bis 08:00 Uhr
  1. Montag
    8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
  2. Dienstag
    8:00 bis 12:00 / 13:30 bis 17:00
  3. Mittwoch
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Adresse:

Frequently asked questions about Caisse cantonale de compensation AVS et pour allocations familiales

Arbeitnehmende beantragen über ihren Arbeitgeber. Selbstständige und Personen, deren Arbeitgeber keine Beiträge zahlen muss, beantragen bei ihrer angeschlossenen Familienausgleichskasse. Nichterwerbstätige wenden sich an die kantonale Ausgleichskasse.
Ein ausgefülltes Antragsformular und Nachweise wie Arbeitsbestätigung, Familienstand und Geburtsurkunde des Kindes werden benötigt.
Arbeitnehmende, Selbstständige und Nichterwerbstätige mit Wohnsitz im Kanton können je nach Situation und gesetzlichen Vorgaben anspruchsberechtigt sein.
Die Zulagen werden per Banküberweisung ausgezahlt, entweder über den Arbeitgeber oder direkt durch die Ausgleichskasse für Nichterwerbstätige.
Jede Änderung, die den Anspruch auf Zulagen betrifft (z.B. Geburt, Scheidung, Arbeitgeberwechsel), muss umgehend dem Arbeitgeber oder der Ausgleichskasse gemeldet werden.
Rubriken
Ausgleichskassen

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