Die Neuenburger Kantonale Ausgleichskasse (CCNC) erfüllt in ihrer Eigenschaft als Durchführungsstelle der Sozialversicherung folgende Aufgaben, die ihr vom Bund übertragen wurden:
- die Festsetzung und Auszahlung von Leistungen der AHV, IV, EO, Amat, APat, APC sowie von Familienzulagen in der Landwirtschaft;
- die Erhebung der Beiträge für die AHV, IV, EO und Familienzulagen in der Landwirtschaft;
- die Erhebung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung;
- die Erhebung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen der eidgenössischen Familienzulagen in der Landwirtschaft;
- die Festsetzung und Auszahlung von Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose;
- die Aufsicht über ihre Mitglieder hinsichtlich der obligatorischen Mitgliedschaft bei einer anerkannten Einrichtung der beruflichen Vorsorge und der Unfallversicherung.
Mit Zustimmung des Bundes nimmt sie zudem folgende Aufgaben wahr, die ihr vom Kanton übertragen wurden:
- die Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV;
- die Festsetzung und Auszahlung der kantonalen Familienzulagen;
- Die Erhebung der Beiträge für die kantonalen Familienzulagen;
- die Erhebung der Beiträge für den Fonds für berufliche Aus- und Weiterbildung (FFPP);
- Die Erhebung der Beiträge für die Kinderbetreuung (LAE);
- Die Erhebung der Beiträge für den Fonds zur Förderung der dualen beruflichen Grundbildung (LFFD).