Philosophie:
Die Kanzlei ist stets bestrebt, einvernehmliche Lösungen zu finden und Gerichtsverfahren zu vermeiden oder zu begrenzen. Sind Gerichtsverfahren unvermeidbar, verpflichtet sich die Kanzlei zu einer pragmatischen und effizienten Verteidigung.
Familienrecht:
- Trennung
- Scheidung
- Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Modalitäten und Ausübung des Besuchsrechts
- Auflösung des Güterstands
- Ablehnung der Vaterschaft und Vaterschaftsklage
- Unterhaltsklage
- Kinderschutz, Vormundschaft
Arbeitsrecht:
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Erbrecht:
- Erstellung von Testamenten
- Einvernehmliche und streitige Teilungsklagen
- Vertretung vor Gericht