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Advokaturbüro: Kompetenzbereiche Steuerrecht in Bern (Kanton)

: 12 Einträge
Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftAnwalt
Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Baumann Bigler Notare und Anwälte
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Baumann Bigler Notare und Anwälte

Bahnhofplatz 7, 3076 Worb

Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

AdvokaturbüroNotar
Baumann Bigler Notare und Anwälte

Baumann Bigler Notare und Anwälte

Bahnhofplatz 7, 3076 Worb
AdvokaturbüroNotar

Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Baumann Bigler Notare und Anwälte

Bahnhofplatz 7, 3076 Worb

Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

AdvokaturbüroNotar
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Bahnhofplatz 7, 3076 Worb
AdvokaturbüroNotar

Willkommen bei Baumann Bigler Notare und Anwälte! Unsere Wurzeln gehen zurück in das Jahr 1907, als in der damaligen Landgemeinde Vechigen ein Notariatsbüro eröffnet wurde. Heute wird die Notariats- und Anwaltskanzlei in der Agglomeration von Bern durch die Notare und Rechtsanwälte Dieter Baumann, Stefan Bigler, Thomas A. Baumann und Kai Baumann sowie Notarin Regina Grendelmeier Schütz geführt. Baumann Bigler ist ein erfahrenes Team von sportlichen und speditiven Notaren und Anwälten. Wir garantieren sorgfältige und kostengerechte Dienstleistungen überall dort, wo der Beizug eines Notars oder Rechtsbeistandes erforderlich ist. Schwergewichte liegen im Immobiliensachenrecht, im Erb- und im Gesellschaftsrecht. An den drei Bürostandorten in Boll, Stettlen und Worb stellt ein qualifiziertes, langjährig bewährtes Sekretariat eine freundliche und moderne Infrastruktur sicher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumann Bigler freuen sich, Sie persönlich begrüssen zu dürfen! Dafür stehen wir ein: • wir sind ein sportliches Notariats- und Advokaturbüro und erbringen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Fairness sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz • wir wickeln die uns übertragenen Mandate schnell und effizient ab • wir orientieren uns an der Kundenzufriedenheit als prioritäres Ziel all unserer Tätigkeiten • wir freuen uns über eine individuelle und persönliche Klientenbeziehung und pflegen von gegenseitigem Vertrauen getragene Dauermandate • wir verfügen über ein grosses Netzwerk und sind in der Region Bern gut verankert • wir sind unabhängig und verschwiegen • wir sind vorwiegend im Kanton Bern tätig

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 Geschlossen bis morgen um 08:30 Uhr
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