Gewinnen Sie einen Gutschein im Wert von
CHF 2500Jetzt teilnehmen
    Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
Einloggen
3 Ergebnisse filtern
Sortieren nach

Notariatsbüro: Online reservierbar in See-Gaster (Region)

: 3 Einträge
 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte

Molkereistrasse 1, 8645 Jona
Anwaltskanzlei Knus | Gnädinger | Landolt

TätigkeitsbereicheDie 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) Strassenverkehrsrecht Erbrecht Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) Werkvertragsrecht Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) Sozialversicherungsrecht Haftpflichtrecht Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche NotareBeurkundungen / BeglaubigungenAls öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor:Beurkundungen: Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügungen Vorsorgeaufträge Generalvollmachten Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Firmenänderungen Eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Beglaubigungen: von Unterschriften von Abschriften (Kopien)

PremiumPremium Eintrag
AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAnwaltsbüro
Molkereistrasse 1, 8645 Jona
AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAnwaltsbüro
Anwaltskanzlei Knus | Gnädinger | Landolt

TätigkeitsbereicheDie 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) Strassenverkehrsrecht Erbrecht Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) Werkvertragsrecht Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) Sozialversicherungsrecht Haftpflichtrecht Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche NotareBeurkundungen / BeglaubigungenAls öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor:Beurkundungen: Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügungen Vorsorgeaufträge Generalvollmachten Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Firmenänderungen Eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Beglaubigungen: von Unterschriften von Abschriften (Kopien)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet montag um 08:00
notariatsdienste.ch

notariatsdienste.ch

Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

PremiumPremium Eintrag
NotarNotariatsbüroAdvokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsanwalt
Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
NotarNotariatsbüroAdvokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsanwalt
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

* Wünscht keine Werbung