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Thunstrasse 63, 3006 Bern
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BMBT GmbH Baumanagement - Baupartnerteam Bern

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Wylerringstrasse 64, 3014 Bern
ENERGIEEFFIZIENTE SANIERUNG- UMBAU- ANBAU, BAUDIENSTEN, FITNESS- WOHLBEFINDEN

NACHHALTIGE LÖSUNGEN für WOHNEN - BAUEN - RENOVIEREN - FITNESS - WOHLBEFINDEN Wir realisieren Energieeffiziente- Sanierungen Umbauten- Renovarionen von Ein- MFH- Wohnung. Unser Spektrum und Qualifikation ermöglicht uns,Ihnen Gesamtlösungen anzubieten, Ihre Wohnqualität nachhaltig- zu optimieren; Wir erfüllen Badträume, Saunabad, Schwimmbad Gartensauna, den Ort des Friedens- und Wohl-befinden.Richten wir Ihr privates Komfotbad- Sauna- Gartensauna- Whirlpool ein. Liefern- montieren- installieren Sanitäre- Apparaten, Duschen, Duschwände. Wir planen-und liefernTraumküchen nach Mass, moderne Haushaltsgeräte, sanieren, modernisieren Ihre Küchen. Bieten wir Ihnen exklusive Innenausbau sowie Boden- und Wandbeläge aus Keramik- Naturstein- oder Holz. Durch den Einbau von Wintergarten- Balkonverglasung, gelangt am Winter eine Puffersone, somit reduziert den Wärmeverlust. Es wird ein Beitrag zur aktiven Umweltschutz geleistet. Mit der Behebung von Feichtigkeitsproblemen, Rissanierungen, Abdichtungen- Fassadendämmung,, erreichen wir gravierenden Energiesparmassnahmen, wertvermährenden Bauwert und somit auch eine bessere Wohnqualität. Die Gartenanlage mit Naturbepflanzung, Gartensitzplatz, originale finnische Gartensauna, Gartenteich bringt Ihnen in der Freizeit Fitness, Erholung und Wohlbefinden. Wir freuen uns Sie beraten und Ihre Wohnträume zu realisieren. Zögern Sie sich nicht, rufen Sie uns an. BMBT GmbH, Sanierungen, Renovationen, Umbau, Anbau Tel. 031 332 57 93 FITPOOL-SERVICE Schwimmbadbau, Sanunabau. Gartensauna Tel.031 332 57 86 BMBT GmbH, Wintergartenbau, Spezialverglasung, Gartendesign Tel. 031 332 58 21 BBTU GmbH, Architektur, Expertise, Liegenschaftenvermittlung- Vermietung Tel. 031 332 57 91 E-Mail info@bmbtgmbh.com Webseite: www.bmbtgmbh.com Google business site: https://bmbtgmbh-bausanierung.business.site

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AltbausanierungenBadezimmereinrichtungen BadezimmerzubehörBauunternehmenBauunternehmungWintergarten WintergartenverglasungenSaunabau
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokaturbüro Katharina Arm

Advokaturbüro Katharina Arm

Helvetiastrasse 51, 3005 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
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BMBT GmbH Baumanagement - Baupartnerteam Bern

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NACHHALTIGE LÖSUNGEN für WOHNEN - BAUEN - RENOVIEREN - FITNESS - WOHLBEFINDEN Wir realisieren Energieeffiziente- Sanierungen Umbauten- Renovarionen von Ein- MFH- Wohnung. Unser Spektrum und Qualifikation ermöglicht uns,Ihnen Gesamtlösungen anzubieten, Ihre Wohnqualität nachhaltig- zu optimieren; Wir erfüllen Badträume, Saunabad, Schwimmbad Gartensauna, den Ort des Friedens- und Wohl-befinden.Richten wir Ihr privates Komfotbad- Sauna- Gartensauna- Whirlpool ein. Liefern- montieren- installieren Sanitäre- Apparaten, Duschen, Duschwände. Wir planen-und liefernTraumküchen nach Mass, moderne Haushaltsgeräte, sanieren, modernisieren Ihre Küchen. Bieten wir Ihnen exklusive Innenausbau sowie Boden- und Wandbeläge aus Keramik- Naturstein- oder Holz. Durch den Einbau von Wintergarten- Balkonverglasung, gelangt am Winter eine Puffersone, somit reduziert den Wärmeverlust. Es wird ein Beitrag zur aktiven Umweltschutz geleistet. Mit der Behebung von Feichtigkeitsproblemen, Rissanierungen, Abdichtungen- Fassadendämmung,, erreichen wir gravierenden Energiesparmassnahmen, wertvermährenden Bauwert und somit auch eine bessere Wohnqualität. Die Gartenanlage mit Naturbepflanzung, Gartensitzplatz, originale finnische Gartensauna, Gartenteich bringt Ihnen in der Freizeit Fitness, Erholung und Wohlbefinden. Wir freuen uns Sie beraten und Ihre Wohnträume zu realisieren. Zögern Sie sich nicht, rufen Sie uns an. BMBT GmbH, Sanierungen, Renovationen, Umbau, Anbau Tel. 031 332 57 93 FITPOOL-SERVICE Schwimmbadbau, Sanunabau. Gartensauna Tel.031 332 57 86 BMBT GmbH, Wintergartenbau, Spezialverglasung, Gartendesign Tel. 031 332 58 21 BBTU GmbH, Architektur, Expertise, Liegenschaftenvermittlung- Vermietung Tel. 031 332 57 91 E-Mail info@bmbtgmbh.com Webseite: www.bmbtgmbh.com Google business site: https://bmbtgmbh-bausanierung.business.site

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AltbausanierungenBadezimmereinrichtungen BadezimmerzubehörBauunternehmenBauunternehmungWintergarten WintergartenverglasungenSaunabau
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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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