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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

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Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

Obermühle 20, 8353 Elgg
Spitex Eulachtal

• Anmeldung Opan Eulachta l Unsere drei Spitexzentren Spitexzentrum Elgg (Gemeinden Elgg, Hagenbuch) Obermühle 20, 8353 Elgg Tel. 052 368 61 00 Spitexzentrum Wiesendangen Schulstrasse 10, 8542 Wiesendangen Tel. 052 337 40 34 Spitexzentrum Elsau Hofwis 1, 8352 Elsau 052 363 11 80 Wer kann Spitex Leistungen anfordern? Unsere Dienstleistungen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters der Gemeinden Elgg, Hagenbuch, Elsau, Schlatt, Wiesendangen zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Invalidität, körperlicher Beeinträchtigung, psychischer Erkrankungen, Altersgebrechen, Palliativ Pflege oder Mutterschaft auf Hilfe und Pflege zuhause angewiesen sind. Was ist uns wichtig • Pflegebedürftige Menschen sollen so lange als möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Oder die Rückkehr aus dem Spital oder einer Rehabilitation kann bald möglichst erfolgen • Klientinnen und Klienten sollen ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit wahren können. Wir möchten sie dabei unterstützend begleiten • Angehörige, Freunde und Nachbarn von pflege- und hilfsbedürftige Menschen wollen wir in ihrer Aufgabe so entlasten, dass sie die Pflege und Betreuung bewältigen und dadurch selber gesund bleiben können. Abklärung und Beratung Sie brauchen unsere Hilfe – rufen Sie uns an. Eine Fachperson wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und bei Ihnen zu Hause die Situation besprechen. Wir definieren gemeinsam die Leistungen und halten diese schriftlich auf einer Auftragsbestätigung fest. Die getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich und vertraulich. Behandlungspflege Wie zum Beispiel: • Wundversorgung • Blutdruck- und Blutzuckermessungen • Medikamentenmanagement • Injektionen • Katheter-/Stomapflege • Infusionstherapie Grundpflege Unterstützung oder Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel: • An- und Auskleiden • Unterstützung bei der Morgen- und Abendpflege • Einnahme von Mahlzeiten • Kompressionsstrümpfe anziehen • Beine einbinden • Gehtraining • Beweglichkeitsübungen • Mobilisation Diese Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt). Hauswirtschaft Anspruch auf hauswirtschaftliche Dienste der Spitex besteht (mit ärzlichen Auftrag) zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen die im Haushalt anfallenden Arbeiten selbständig zu verrichten. Die Spitex übernimmt Aufgaben wie: • Wochenkehr (staubsaugen, Böden reinigen, Nasszellen reinigen, abstauben) • das Besorgen der Wäsche • den Einkauf • die Überwachung einer gesunden Ernährung • Mahlzeiten wärmen Die Kosten werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen.

SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstBegleitung UnterstützungKrankenpflege PflegefachpersonalWundbehandlungPsychiatrische DiensteHausdienstKrankenmobilienKranken- und HauspflegevereinAlters- und PflegeheimService
Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

Obermühle 20, 8353 Elgg
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstBegleitung UnterstützungKrankenpflege PflegefachpersonalWundbehandlungPsychiatrische DiensteHausdienstKrankenmobilienKranken- und HauspflegevereinAlters- und PflegeheimService
Spitex Eulachtal

• Anmeldung Opan Eulachta l Unsere drei Spitexzentren Spitexzentrum Elgg (Gemeinden Elgg, Hagenbuch) Obermühle 20, 8353 Elgg Tel. 052 368 61 00 Spitexzentrum Wiesendangen Schulstrasse 10, 8542 Wiesendangen Tel. 052 337 40 34 Spitexzentrum Elsau Hofwis 1, 8352 Elsau 052 363 11 80 Wer kann Spitex Leistungen anfordern? Unsere Dienstleistungen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters der Gemeinden Elgg, Hagenbuch, Elsau, Schlatt, Wiesendangen zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Invalidität, körperlicher Beeinträchtigung, psychischer Erkrankungen, Altersgebrechen, Palliativ Pflege oder Mutterschaft auf Hilfe und Pflege zuhause angewiesen sind. Was ist uns wichtig • Pflegebedürftige Menschen sollen so lange als möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Oder die Rückkehr aus dem Spital oder einer Rehabilitation kann bald möglichst erfolgen • Klientinnen und Klienten sollen ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit wahren können. Wir möchten sie dabei unterstützend begleiten • Angehörige, Freunde und Nachbarn von pflege- und hilfsbedürftige Menschen wollen wir in ihrer Aufgabe so entlasten, dass sie die Pflege und Betreuung bewältigen und dadurch selber gesund bleiben können. Abklärung und Beratung Sie brauchen unsere Hilfe – rufen Sie uns an. Eine Fachperson wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und bei Ihnen zu Hause die Situation besprechen. Wir definieren gemeinsam die Leistungen und halten diese schriftlich auf einer Auftragsbestätigung fest. Die getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich und vertraulich. Behandlungspflege Wie zum Beispiel: • Wundversorgung • Blutdruck- und Blutzuckermessungen • Medikamentenmanagement • Injektionen • Katheter-/Stomapflege • Infusionstherapie Grundpflege Unterstützung oder Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel: • An- und Auskleiden • Unterstützung bei der Morgen- und Abendpflege • Einnahme von Mahlzeiten • Kompressionsstrümpfe anziehen • Beine einbinden • Gehtraining • Beweglichkeitsübungen • Mobilisation Diese Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt). Hauswirtschaft Anspruch auf hauswirtschaftliche Dienste der Spitex besteht (mit ärzlichen Auftrag) zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen die im Haushalt anfallenden Arbeiten selbständig zu verrichten. Die Spitex übernimmt Aufgaben wie: • Wochenkehr (staubsaugen, Böden reinigen, Nasszellen reinigen, abstauben) • das Besorgen der Wäsche • den Einkauf • die Überwachung einer gesunden Ernährung • Mahlzeiten wärmen Die Kosten werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen.

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Physiothérapie de Rive
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Physiothérapie de Rive

Rue Adrien-Lachenal 12, 1207 Genf
PhysiotherapiePilatesManuelle TherapieHandrehabilitationSport- und BewegungsmedizinOsteopathieYogaMaternitéBetreuung und Pflege zu HauseÄrzte
 Geschlossen bis Montag um 07:30 Uhr
Betreuung und Pflege zu HauseKranken- und HauspflegevereinKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstSpitexWundbehandlungAkutpflege Übergangspflege
 Geschlossen bis Montag um 07:30 Uhr
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Rue du Pré-Bouvier 27, 1242 Satigny
Betreuung und Pflege zu HauseKranken- und HauspflegevereinSpitexKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstAkutpflege ÜbergangspflegeWundbehandlung
 Durchgehend geöffnet
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstKrankenpflege PflegefachpersonalKranken- und HauspflegevereinBegleitung UnterstützungWundbehandlung
Spitex Regio Liestal

Spitex Regio Liestal

Hammerstrasse 49, 4410 Liestal
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstKrankenpflege PflegefachpersonalKranken- und HauspflegevereinBegleitung UnterstützungWundbehandlung
Hilfe und Pflege zu Hause

Die Spitex Regio Liestal ist eine Nonprofit-Organisation mit öffentlichem Auftrag der Gemeinden Arboldswil, Arisdorf, Bretzwil, Bubendorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg, Lausen, Lauwil, Liestal, Lupsingen, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten und Ziefen. Rund 200 Fachleute aus medizinischer Pflege und Hauswirtschaft sind für die Spitex Regio Liestal tätig. Sie erbringen in den sechszehn Gemeinden mit rund 49'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine elementare Aufgabe in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Die Spitex Regio Liestal bietet folgende spitalexterne Dienstleistungen an: • Grund- und Behandlungspflege • Beratung • Unterstützung im Haushalt • Psychiatrische oder psychogeriatrische Pflege • Palliativpflege • Regionaler Nachtdienst • Lieferung von Mahlzeiten • Wäschedienst • Spitex à la carte mit erweitertem Angebot Die Spitex Regio Liestal ermöglicht Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, in ihrem gewohnten Umfeld zu leben, einen Spitalaufenthalt zu verkürzen, einen Heimaufenthalt hinauszuzögern oder eine akute Situation zu überbrücken. Weitere Informationen finden Sie online unter: www.spitex-regio-liestal.ch Sie können Informationen auch telefonisch anfordern unter der Telefonnummer 061 926 60 90

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

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Via Nouva 3, 7503 Samedan
SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

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Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

Obermühle 20, 8353 Elgg
Spitex Eulachtal

• Anmeldung Opan Eulachta l Unsere drei Spitexzentren Spitexzentrum Elgg (Gemeinden Elgg, Hagenbuch) Obermühle 20, 8353 Elgg Tel. 052 368 61 00 Spitexzentrum Wiesendangen Schulstrasse 10, 8542 Wiesendangen Tel. 052 337 40 34 Spitexzentrum Elsau Hofwis 1, 8352 Elsau 052 363 11 80 Wer kann Spitex Leistungen anfordern? Unsere Dienstleistungen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters der Gemeinden Elgg, Hagenbuch, Elsau, Schlatt, Wiesendangen zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Invalidität, körperlicher Beeinträchtigung, psychischer Erkrankungen, Altersgebrechen, Palliativ Pflege oder Mutterschaft auf Hilfe und Pflege zuhause angewiesen sind. Was ist uns wichtig • Pflegebedürftige Menschen sollen so lange als möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Oder die Rückkehr aus dem Spital oder einer Rehabilitation kann bald möglichst erfolgen • Klientinnen und Klienten sollen ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit wahren können. Wir möchten sie dabei unterstützend begleiten • Angehörige, Freunde und Nachbarn von pflege- und hilfsbedürftige Menschen wollen wir in ihrer Aufgabe so entlasten, dass sie die Pflege und Betreuung bewältigen und dadurch selber gesund bleiben können. Abklärung und Beratung Sie brauchen unsere Hilfe – rufen Sie uns an. Eine Fachperson wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und bei Ihnen zu Hause die Situation besprechen. Wir definieren gemeinsam die Leistungen und halten diese schriftlich auf einer Auftragsbestätigung fest. Die getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich und vertraulich. Behandlungspflege Wie zum Beispiel: • Wundversorgung • Blutdruck- und Blutzuckermessungen • Medikamentenmanagement • Injektionen • Katheter-/Stomapflege • Infusionstherapie Grundpflege Unterstützung oder Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel: • An- und Auskleiden • Unterstützung bei der Morgen- und Abendpflege • Einnahme von Mahlzeiten • Kompressionsstrümpfe anziehen • Beine einbinden • Gehtraining • Beweglichkeitsübungen • Mobilisation Diese Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt). Hauswirtschaft Anspruch auf hauswirtschaftliche Dienste der Spitex besteht (mit ärzlichen Auftrag) zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen die im Haushalt anfallenden Arbeiten selbständig zu verrichten. Die Spitex übernimmt Aufgaben wie: • Wochenkehr (staubsaugen, Böden reinigen, Nasszellen reinigen, abstauben) • das Besorgen der Wäsche • den Einkauf • die Überwachung einer gesunden Ernährung • Mahlzeiten wärmen Die Kosten werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen.

SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstBegleitung UnterstützungKrankenpflege PflegefachpersonalWundbehandlungPsychiatrische DiensteHausdienstKrankenmobilienKranken- und HauspflegevereinAlters- und PflegeheimService
Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

Spitex Eulachtal in Elgg, Wiesendangen und Elsau

Obermühle 20, 8353 Elgg
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstBegleitung UnterstützungKrankenpflege PflegefachpersonalWundbehandlungPsychiatrische DiensteHausdienstKrankenmobilienKranken- und HauspflegevereinAlters- und PflegeheimService
Spitex Eulachtal

• Anmeldung Opan Eulachta l Unsere drei Spitexzentren Spitexzentrum Elgg (Gemeinden Elgg, Hagenbuch) Obermühle 20, 8353 Elgg Tel. 052 368 61 00 Spitexzentrum Wiesendangen Schulstrasse 10, 8542 Wiesendangen Tel. 052 337 40 34 Spitexzentrum Elsau Hofwis 1, 8352 Elsau 052 363 11 80 Wer kann Spitex Leistungen anfordern? Unsere Dienstleistungen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters der Gemeinden Elgg, Hagenbuch, Elsau, Schlatt, Wiesendangen zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Invalidität, körperlicher Beeinträchtigung, psychischer Erkrankungen, Altersgebrechen, Palliativ Pflege oder Mutterschaft auf Hilfe und Pflege zuhause angewiesen sind. Was ist uns wichtig • Pflegebedürftige Menschen sollen so lange als möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Oder die Rückkehr aus dem Spital oder einer Rehabilitation kann bald möglichst erfolgen • Klientinnen und Klienten sollen ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit wahren können. Wir möchten sie dabei unterstützend begleiten • Angehörige, Freunde und Nachbarn von pflege- und hilfsbedürftige Menschen wollen wir in ihrer Aufgabe so entlasten, dass sie die Pflege und Betreuung bewältigen und dadurch selber gesund bleiben können. Abklärung und Beratung Sie brauchen unsere Hilfe – rufen Sie uns an. Eine Fachperson wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und bei Ihnen zu Hause die Situation besprechen. Wir definieren gemeinsam die Leistungen und halten diese schriftlich auf einer Auftragsbestätigung fest. Die getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich und vertraulich. Behandlungspflege Wie zum Beispiel: • Wundversorgung • Blutdruck- und Blutzuckermessungen • Medikamentenmanagement • Injektionen • Katheter-/Stomapflege • Infusionstherapie Grundpflege Unterstützung oder Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel: • An- und Auskleiden • Unterstützung bei der Morgen- und Abendpflege • Einnahme von Mahlzeiten • Kompressionsstrümpfe anziehen • Beine einbinden • Gehtraining • Beweglichkeitsübungen • Mobilisation Diese Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt). Hauswirtschaft Anspruch auf hauswirtschaftliche Dienste der Spitex besteht (mit ärzlichen Auftrag) zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen die im Haushalt anfallenden Arbeiten selbständig zu verrichten. Die Spitex übernimmt Aufgaben wie: • Wochenkehr (staubsaugen, Böden reinigen, Nasszellen reinigen, abstauben) • das Besorgen der Wäsche • den Einkauf • die Überwachung einer gesunden Ernährung • Mahlzeiten wärmen Die Kosten werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen.

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Physiothérapie de Rive
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PhysiotherapiePilatesManuelle TherapieHandrehabilitationSport- und BewegungsmedizinOsteopathieYogaMaternitéBetreuung und Pflege zu HauseÄrzte
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Betreuung und Pflege zu HauseKranken- und HauspflegevereinKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstSpitexWundbehandlungAkutpflege Übergangspflege
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Betreuung und Pflege zu HauseKranken- und HauspflegevereinSpitexKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstAkutpflege ÜbergangspflegeWundbehandlung
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Spitex Regio Liestal

Spitex Regio Liestal

Hammerstrasse 49, 4410 Liestal
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseAmbulanter DienstKrankenpflege PflegefachpersonalKranken- und HauspflegevereinBegleitung UnterstützungWundbehandlung
Hilfe und Pflege zu Hause

Die Spitex Regio Liestal ist eine Nonprofit-Organisation mit öffentlichem Auftrag der Gemeinden Arboldswil, Arisdorf, Bretzwil, Bubendorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg, Lausen, Lauwil, Liestal, Lupsingen, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten und Ziefen. Rund 200 Fachleute aus medizinischer Pflege und Hauswirtschaft sind für die Spitex Regio Liestal tätig. Sie erbringen in den sechszehn Gemeinden mit rund 49'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine elementare Aufgabe in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Die Spitex Regio Liestal bietet folgende spitalexterne Dienstleistungen an: • Grund- und Behandlungspflege • Beratung • Unterstützung im Haushalt • Psychiatrische oder psychogeriatrische Pflege • Palliativpflege • Regionaler Nachtdienst • Lieferung von Mahlzeiten • Wäschedienst • Spitex à la carte mit erweitertem Angebot Die Spitex Regio Liestal ermöglicht Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, in ihrem gewohnten Umfeld zu leben, einen Spitalaufenthalt zu verkürzen, einen Heimaufenthalt hinauszuzögern oder eine akute Situation zu überbrücken. Weitere Informationen finden Sie online unter: www.spitex-regio-liestal.ch Sie können Informationen auch telefonisch anfordern unter der Telefonnummer 061 926 60 90

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