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Krankenkasse in Obere Bahnhofstrasse, 9500 Wil SG

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Obere Bahnhofstrasse 25, 9500 Wil (SG)
VersicherungKrankenkasse
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Groupe Mutuel

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Obere Bahnhofstrasse 28, 9500 Wil (SG)
Der Kundendienst der Groupe Mutuel

Anlaufstelle für all Ihre AnfragenSie haben eine Frage zu Ihrem Versicherungsvertrag, müssen eine Meldung machen oder brauchen Informationen von uns? Dann ist der Kundendienst Ihre zentrale Anlaufstelle: www.groupemutuel.ch/kontaktRufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir werden Ihre Frage so rasch wie möglich beantworten.Unser Kundendienst ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da:Hotline 0848 803 111 l E-Mail kunden@groupemutuel.chZentrale Adresse für Ihre medizinischen Rechnungen (Originale) und Ihre Briefe:Groupe Mutuel, Rue des Cèdres 5, 1919 Martignyleistungen@groupemutuel.chIn unseren schweizweit rund 40 Agenturen und 6 Service-Centern empfangen und beraten Sie unsere Mitarbeitenden ganz in Ihrer Nähe.Öffnungszeiten: von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, auch vor FeiertagenMachen Sie sich das Leben einfach mit Ihrem KundenportalScannen und sofortiges Einreichen Ihrer RechnungenAufrufen Ihrer Dokumente und RückerstattungenAnpassung Ihrer Verträge und KundendatenLaden Sie die App aus Ihrem Appstore herunterHaben Sie Fragen zum Kundenportal?Ihre häufigsten Fragen im Kundenportal - Groupe Mutuel Rufen Sie unsere Hotline an: 058 758 71 71 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)Schreiben Sie an kundenportal@groupemutuel.ch

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KrankenkasseVersicherung
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Dr. Presern Ziga Franz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Dr. Presern Ziga Franz

Obere Bahnhofstrasse 1, 9500 Wil (SG)

In dieser Praxis werden ausschliesslich kieferorthopädische Beratungen, Beurteilungen und Behandlungen angeboten, sowie damit verbundene zahnärztliche Chirurgie. Kieferorthopädie: Für eine erste Beurteilung und Beratung können Sie sich selbst anmelden, oder Sie werden von Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt überwiesen. Minderjährige müssen bei der ersten Beurteilung von einer Erziehungsberechtigten / Erziehungsberechtigtem begleitet werden. Bei dieser ersten Sitzung wird die Patientin / der Patient untersucht und es wird festgestellt, ob es eine Behandlung braucht, und wann der günstigste Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn ist. Bei dieser Sitzung wird ein Merkblatt abgegeben. Wenn eine Behandlung geplant wird, so folgen zwei Termine. Ein Termin für die Herstellung von Planungsunterlagen (Röntgenbilder, Fotos, Bissnahme, Scan oder Abdrücke für Modelle) Ein Besprechungstermin folgt einige Wochen später. Hier werden der Patientin / dem Patienten und den Erziehungsberechtigten die Ausgangslage für die Behandlung, der Behandlungsvorschlag und die geforderte Mitarbeit der Patientin / des Patienten erklärt. Eine Kostenschätzung wird schriftlich abgegeben. Erst mit den Informationen, welche die Patientinnen und Patienten und deren Erziehungsberechtigte nach dieser Sitzung haben, entscheiden sie sich, ob sie bei mir eine Behandlung durchführen lassen wollen oder nicht Kosten: Im schweizerischen Gesundheitssystem trägt man die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich selbst. Ausnahmen:Die Invalidenversicherung (IV) trägt die Behandlungskosten bis zum zwanzigsten Altersjahr bei Missbildungen und Fehlstellungen, welche von ihrer Art und Ausprägung her als Geburtsgebrechen gemäss Geburtsgebrechenliste der Invalidenversicherung anerkannt werden. Zusätzlich müssen die formellen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sein. Die Krankenkasse trägt in wenigen, genau definierten, Situationen die Behandlungskosten für Kieferorthopädie aus der Grundversicherung. Zum Beispiel bezahlt sie bei Jugendlichen das Einreihen von verlagerten Eckzähnen im Oberkiefer, falls diese einen Krankheitswert aufweisen. Falls sie eine Zusatzversicherung (Zahnversicherung) abgeschlossen haben, so leistet dieser Zusatz, je nach Police, einen Beitrag an kieferorthopädische Behandlungskosten. Kontrollieren Sie bitte das Höchstalter, bis an welches die Leistungen erbracht werden. Falls Ihre Zusatzversicherung einen Höchstbetrag auszahlt, so beachten Sie bitte, ob es sich um einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr, oder pro Behandlungsjahr, oder einen Pauschalbetrag handelt. Patientendaten Meine Mitarbeiterinnen und ich gehen mit den Patientendaten sorgfältig, gemäss Arztgeheimnis, um. Verkaufs­programme Ich verzichte aus Qualitätsgründen bewusst auf die Teilnahme an Verkaufsprogrammen unserer Zulieferer. Unsichtbare Zahnspangen Seit 2002 behandeln wir unsere Patientinnen und Patienten auch mit „unsichtbaren“ Zahnspangen (Aligner) nach dem System Invisalign®. Karies-Behandlungen Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten ausdrücklich darauf hin, dass sie für alle zahnerhaltenden Massnahmen in der Obhut ihrer bisherigen Privatzahnärztin / Privatzahnarztes oder Schulzahnärztin / Schulzahnarztes bleiben. Patientinnen und Patienten aus dem Ausland Aus administrativen Gründen ist es mir nicht möglich, Patientinnen und Patienten mit ständigem Wohnsitz in der EU zu behandeln. Kombiniert kieferorthopädisch - kieferchirurgische Behandlung Bei Bedarf realisiere ich kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlungskonzepte. Ich arbeite mit mehreren qualifizierten Kieferchirurgen zusammen. Orofaziale Missbildungen (zum Beispiel: Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) Bei diesen multidisziplinären Behandlungen biete ich die entsprechenden kieferorthopädischen Massnahmen an.

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KieferorthopädieZahnarzt
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In dieser Praxis werden ausschliesslich kieferorthopädische Beratungen, Beurteilungen und Behandlungen angeboten, sowie damit verbundene zahnärztliche Chirurgie. Kieferorthopädie: Für eine erste Beurteilung und Beratung können Sie sich selbst anmelden, oder Sie werden von Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt überwiesen. Minderjährige müssen bei der ersten Beurteilung von einer Erziehungsberechtigten / Erziehungsberechtigtem begleitet werden. Bei dieser ersten Sitzung wird die Patientin / der Patient untersucht und es wird festgestellt, ob es eine Behandlung braucht, und wann der günstigste Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn ist. Bei dieser Sitzung wird ein Merkblatt abgegeben. Wenn eine Behandlung geplant wird, so folgen zwei Termine. Ein Termin für die Herstellung von Planungsunterlagen (Röntgenbilder, Fotos, Bissnahme, Scan oder Abdrücke für Modelle) Ein Besprechungstermin folgt einige Wochen später. Hier werden der Patientin / dem Patienten und den Erziehungsberechtigten die Ausgangslage für die Behandlung, der Behandlungsvorschlag und die geforderte Mitarbeit der Patientin / des Patienten erklärt. Eine Kostenschätzung wird schriftlich abgegeben. Erst mit den Informationen, welche die Patientinnen und Patienten und deren Erziehungsberechtigte nach dieser Sitzung haben, entscheiden sie sich, ob sie bei mir eine Behandlung durchführen lassen wollen oder nicht Kosten: Im schweizerischen Gesundheitssystem trägt man die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich selbst. Ausnahmen:Die Invalidenversicherung (IV) trägt die Behandlungskosten bis zum zwanzigsten Altersjahr bei Missbildungen und Fehlstellungen, welche von ihrer Art und Ausprägung her als Geburtsgebrechen gemäss Geburtsgebrechenliste der Invalidenversicherung anerkannt werden. Zusätzlich müssen die formellen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sein. Die Krankenkasse trägt in wenigen, genau definierten, Situationen die Behandlungskosten für Kieferorthopädie aus der Grundversicherung. Zum Beispiel bezahlt sie bei Jugendlichen das Einreihen von verlagerten Eckzähnen im Oberkiefer, falls diese einen Krankheitswert aufweisen. Falls sie eine Zusatzversicherung (Zahnversicherung) abgeschlossen haben, so leistet dieser Zusatz, je nach Police, einen Beitrag an kieferorthopädische Behandlungskosten. Kontrollieren Sie bitte das Höchstalter, bis an welches die Leistungen erbracht werden. Falls Ihre Zusatzversicherung einen Höchstbetrag auszahlt, so beachten Sie bitte, ob es sich um einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr, oder pro Behandlungsjahr, oder einen Pauschalbetrag handelt. Patientendaten Meine Mitarbeiterinnen und ich gehen mit den Patientendaten sorgfältig, gemäss Arztgeheimnis, um. Verkaufs­programme Ich verzichte aus Qualitätsgründen bewusst auf die Teilnahme an Verkaufsprogrammen unserer Zulieferer. Unsichtbare Zahnspangen Seit 2002 behandeln wir unsere Patientinnen und Patienten auch mit „unsichtbaren“ Zahnspangen (Aligner) nach dem System Invisalign®. Karies-Behandlungen Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten ausdrücklich darauf hin, dass sie für alle zahnerhaltenden Massnahmen in der Obhut ihrer bisherigen Privatzahnärztin / Privatzahnarztes oder Schulzahnärztin / Schulzahnarztes bleiben. Patientinnen und Patienten aus dem Ausland Aus administrativen Gründen ist es mir nicht möglich, Patientinnen und Patienten mit ständigem Wohnsitz in der EU zu behandeln. Kombiniert kieferorthopädisch - kieferchirurgische Behandlung Bei Bedarf realisiere ich kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlungskonzepte. Ich arbeite mit mehreren qualifizierten Kieferchirurgen zusammen. Orofaziale Missbildungen (zum Beispiel: Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) Bei diesen multidisziplinären Behandlungen biete ich die entsprechenden kieferorthopädischen Massnahmen an.

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In dieser Praxis werden ausschliesslich kieferorthopädische Beratungen, Beurteilungen und Behandlungen angeboten, sowie damit verbundene zahnärztliche Chirurgie. Kieferorthopädie: Für eine erste Beurteilung und Beratung können Sie sich selbst anmelden, oder Sie werden von Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt überwiesen. Minderjährige müssen bei der ersten Beurteilung von einer Erziehungsberechtigten / Erziehungsberechtigtem begleitet werden. Bei dieser ersten Sitzung wird die Patientin / der Patient untersucht und es wird festgestellt, ob es eine Behandlung braucht, und wann der günstigste Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn ist. Bei dieser Sitzung wird ein Merkblatt abgegeben. Wenn eine Behandlung geplant wird, so folgen zwei Termine. Ein Termin für die Herstellung von Planungsunterlagen (Röntgenbilder, Fotos, Bissnahme, Scan oder Abdrücke für Modelle) Ein Besprechungstermin folgt einige Wochen später. Hier werden der Patientin / dem Patienten und den Erziehungsberechtigten die Ausgangslage für die Behandlung, der Behandlungsvorschlag und die geforderte Mitarbeit der Patientin / des Patienten erklärt. Eine Kostenschätzung wird schriftlich abgegeben. Erst mit den Informationen, welche die Patientinnen und Patienten und deren Erziehungsberechtigte nach dieser Sitzung haben, entscheiden sie sich, ob sie bei mir eine Behandlung durchführen lassen wollen oder nicht Kosten: Im schweizerischen Gesundheitssystem trägt man die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich selbst. Ausnahmen:Die Invalidenversicherung (IV) trägt die Behandlungskosten bis zum zwanzigsten Altersjahr bei Missbildungen und Fehlstellungen, welche von ihrer Art und Ausprägung her als Geburtsgebrechen gemäss Geburtsgebrechenliste der Invalidenversicherung anerkannt werden. Zusätzlich müssen die formellen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sein. Die Krankenkasse trägt in wenigen, genau definierten, Situationen die Behandlungskosten für Kieferorthopädie aus der Grundversicherung. Zum Beispiel bezahlt sie bei Jugendlichen das Einreihen von verlagerten Eckzähnen im Oberkiefer, falls diese einen Krankheitswert aufweisen. Falls sie eine Zusatzversicherung (Zahnversicherung) abgeschlossen haben, so leistet dieser Zusatz, je nach Police, einen Beitrag an kieferorthopädische Behandlungskosten. Kontrollieren Sie bitte das Höchstalter, bis an welches die Leistungen erbracht werden. Falls Ihre Zusatzversicherung einen Höchstbetrag auszahlt, so beachten Sie bitte, ob es sich um einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr, oder pro Behandlungsjahr, oder einen Pauschalbetrag handelt. Patientendaten Meine Mitarbeiterinnen und ich gehen mit den Patientendaten sorgfältig, gemäss Arztgeheimnis, um. Verkaufs­programme Ich verzichte aus Qualitätsgründen bewusst auf die Teilnahme an Verkaufsprogrammen unserer Zulieferer. Unsichtbare Zahnspangen Seit 2002 behandeln wir unsere Patientinnen und Patienten auch mit „unsichtbaren“ Zahnspangen (Aligner) nach dem System Invisalign®. Karies-Behandlungen Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten ausdrücklich darauf hin, dass sie für alle zahnerhaltenden Massnahmen in der Obhut ihrer bisherigen Privatzahnärztin / Privatzahnarztes oder Schulzahnärztin / Schulzahnarztes bleiben. Patientinnen und Patienten aus dem Ausland Aus administrativen Gründen ist es mir nicht möglich, Patientinnen und Patienten mit ständigem Wohnsitz in der EU zu behandeln. Kombiniert kieferorthopädisch - kieferchirurgische Behandlung Bei Bedarf realisiere ich kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlungskonzepte. Ich arbeite mit mehreren qualifizierten Kieferchirurgen zusammen. Orofaziale Missbildungen (zum Beispiel: Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) Bei diesen multidisziplinären Behandlungen biete ich die entsprechenden kieferorthopädischen Massnahmen an.

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