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advokatur- und notariatsbüro in schweiz

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Barokas Avocats

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung
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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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 Geöffnet bis 18:00 Uhr
 Geschlossen bis 14:00 Uhr
Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Vicolo Cusa 1, 6500 Bellenz

Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüro
Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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 Geschlossen bis 14:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
Stadelmann Rechtsanwälte

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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