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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Vicolo Cusa 1, 6500 Bellenz

Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüro
Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Vicolo Cusa 1, 6500 Bellenz
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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

 Geschlossen bis 14:00 Uhr
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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis 14:00 Uhr
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL
AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Haltiner Rechtsanwälte
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Haltiner Rechtsanwälte

Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunft
Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte

Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunft
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Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

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Vicolo Cusa 1, 6500 Bellenz
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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das Persönlichkeitsrecht Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erbschaftsrecht Echte Rechte Vertragsrecht Beratung und Ausarbeitung von Verträgen Gesellschaftsrecht Vollstreckungs- und Konkursrecht, Inkassoverfahren Sozial- und Privatversicherungsrecht Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht Straßenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Ausländerrecht Schiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen Landesrecht Gesellschaftsrecht Familien-, Erwachsenenschutz- und Erbrecht Vorbereitung von notariellen Patenten

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

 Geschlossen bis 14:00 Uhr
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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

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Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis 14:00 Uhr
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

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Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL
AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Haltiner Rechtsanwälte
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Haltiner Rechtsanwälte

Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunft
Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte

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AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunft
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Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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