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notariatsbüro in schweiz

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Ludovico Rusca

Bewertung 4,3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Ludovico Rusca

Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

NotarErbschaftsberatung Nachlassplanung
Ludovico Rusca

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Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg
NotarErbschaftsberatung Nachlassplanung

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

Bewertung 4,3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

AdvokaturbüroNotar
Bangerter Friedli & Partner

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Malerweg 4, 3600 Thun
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Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Janique Luyet
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Janique Luyet

Avenue de la Gare 29, 1950 Sitten
Über uns

Expertisen Notariat: Handelsrecht, Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht, ländliches Bodenrecht. Sprachen Französisch, Deutsch Zulassung zum Notariat Wallis (1999) Vereinigungen - Vereinigung der Walliser Notare - Schweizerischer Notarenverband - Stellvertretende Abgeordnete im Walliser Grossen Rat - Generalrätin der Stadt Sitten - Gerichtsschreiberin des Gemeinderichters von Savièse - Sekretärin der Gruppe Sion der Sektion Monte Rosa (Schweizer Alpen-Club). Janique Luyet ist als Notarin tätig. Sie besitzt zudem ein CAS in Richterwesen, das von der Universität Neuchâtel (2022) ausgestellt wurde, und einen LL.M. in European Legal Studies der Universität Bristol/GB (2006). Nach ihrem Lizentiat der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg (1997) und dem Walliser Notariatsdiplom (1999) arbeitete sie 15 Jahre lang in der Deutschschweiz als Juristin beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Bern und bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen in Zürich. Nach ihrer Rückkehr ins Wallis Ende 2015 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Parlamentsdienst und anschliessend als Juristin beim Rechtsdienst der Staatskanzlei. Im Jahr 2024 kehrte sie zur Ausübung ihres Berufs als Notarin in der Kanzlei 100 Legal als Partnerin zurück. Dank dieser verschiedenen Erfahrungen liegt es Janique Luyet am Herzen, ihren Kunden aufmerksam zuzuhören und sie persönlich zu beraten. Sie freut sich darauf, Sie in der Kanzlei in Sitten begrüßen zu dürfen.

Notar
Janique Luyet

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Notar
Über uns

Expertisen Notariat: Handelsrecht, Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht, ländliches Bodenrecht. Sprachen Französisch, Deutsch Zulassung zum Notariat Wallis (1999) Vereinigungen - Vereinigung der Walliser Notare - Schweizerischer Notarenverband - Stellvertretende Abgeordnete im Walliser Grossen Rat - Generalrätin der Stadt Sitten - Gerichtsschreiberin des Gemeinderichters von Savièse - Sekretärin der Gruppe Sion der Sektion Monte Rosa (Schweizer Alpen-Club). Janique Luyet ist als Notarin tätig. Sie besitzt zudem ein CAS in Richterwesen, das von der Universität Neuchâtel (2022) ausgestellt wurde, und einen LL.M. in European Legal Studies der Universität Bristol/GB (2006). Nach ihrem Lizentiat der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg (1997) und dem Walliser Notariatsdiplom (1999) arbeitete sie 15 Jahre lang in der Deutschschweiz als Juristin beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Bern und bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen in Zürich. Nach ihrer Rückkehr ins Wallis Ende 2015 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Parlamentsdienst und anschliessend als Juristin beim Rechtsdienst der Staatskanzlei. Im Jahr 2024 kehrte sie zur Ausübung ihres Berufs als Notarin in der Kanzlei 100 Legal als Partnerin zurück. Dank dieser verschiedenen Erfahrungen liegt es Janique Luyet am Herzen, ihren Kunden aufmerksam zuzuhören und sie persönlich zu beraten. Sie freut sich darauf, Sie in der Kanzlei in Sitten begrüßen zu dürfen.

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Etude Notaires de Boccard Rusca

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Etude Notaires de Boccard Rusca

Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

NotarErbschaftsberatung Nachlassplanung
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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Glaus Gabathuler AG
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Glaus Gabathuler AG

Buchgrindelstrasse 13, 8620 Wetzikon ZH
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

AnwaltAnwaltsbüroNotar
Glaus Gabathuler AG

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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Glaus Gabathuler AG

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Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Glaus Gabathuler AG

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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Ludovico Rusca

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Ludovico Rusca

Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

NotarErbschaftsberatung Nachlassplanung
Ludovico Rusca

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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

AdvokaturbüroNotar
Bangerter Friedli & Partner

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Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Janique Luyet
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Janique Luyet

Avenue de la Gare 29, 1950 Sitten
Über uns

Expertisen Notariat: Handelsrecht, Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht, ländliches Bodenrecht. Sprachen Französisch, Deutsch Zulassung zum Notariat Wallis (1999) Vereinigungen - Vereinigung der Walliser Notare - Schweizerischer Notarenverband - Stellvertretende Abgeordnete im Walliser Grossen Rat - Generalrätin der Stadt Sitten - Gerichtsschreiberin des Gemeinderichters von Savièse - Sekretärin der Gruppe Sion der Sektion Monte Rosa (Schweizer Alpen-Club). Janique Luyet ist als Notarin tätig. Sie besitzt zudem ein CAS in Richterwesen, das von der Universität Neuchâtel (2022) ausgestellt wurde, und einen LL.M. in European Legal Studies der Universität Bristol/GB (2006). Nach ihrem Lizentiat der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg (1997) und dem Walliser Notariatsdiplom (1999) arbeitete sie 15 Jahre lang in der Deutschschweiz als Juristin beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Bern und bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen in Zürich. Nach ihrer Rückkehr ins Wallis Ende 2015 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Parlamentsdienst und anschliessend als Juristin beim Rechtsdienst der Staatskanzlei. Im Jahr 2024 kehrte sie zur Ausübung ihres Berufs als Notarin in der Kanzlei 100 Legal als Partnerin zurück. Dank dieser verschiedenen Erfahrungen liegt es Janique Luyet am Herzen, ihren Kunden aufmerksam zuzuhören und sie persönlich zu beraten. Sie freut sich darauf, Sie in der Kanzlei in Sitten begrüßen zu dürfen.

Notar
Janique Luyet

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Etude Notaires de Boccard Rusca

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Etude Notaires de Boccard Rusca

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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Glaus Gabathuler AG
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Buchgrindelstrasse 13, 8620 Wetzikon ZH
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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Glaus Gabathuler AG

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Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

AnwaltAnwaltsbüroNotar
Glaus Gabathuler AG

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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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