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rechtsanwälte in schweiz

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Barokas Avocats

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung
Barokas Avocats

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

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Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Gmünder Frischknecht & Partner
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Gmünder Frischknecht & Partner

Bahnhofstrasse 7, 9630 Wattwil
Advokaturbüro, Rechtsanwälte und öffentliche Notare

Der Rechtsanwalt und öffentliche Notar lic. iur. Matthias Gmünder gründete im Jahre 1980 die Anwaltskanzlei Gmünder an der Bahnhofstrasse 7 in 9630 Wattwil. Nach über 35-jähriger erfolgreicher Tätigkeit als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar übergab lic. iur. Matthias Gmünder im Jahre 2015 die Leitung der Anwaltskanzlei an seinen Kollegen lic. iur. Daniel Frischknecht (Rechtsanwalt und öffentlicher Notar), welcher seit März 2012 in der Kanzlei tätig war. Als öffentliche Notare bieten wir auch Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Rechtsgebiete • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Trennungen • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Elterliche Sorge • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügungen Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien Ihre Anliegen liegen uns am Herzen und wir bemühen uns nach Kräften, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

AnwaltNotarAnwaltsbüroRechtsberatungAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
Gmünder Frischknecht & Partner

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AnwaltNotarAnwaltsbüroRechtsberatungAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
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Der Rechtsanwalt und öffentliche Notar lic. iur. Matthias Gmünder gründete im Jahre 1980 die Anwaltskanzlei Gmünder an der Bahnhofstrasse 7 in 9630 Wattwil. Nach über 35-jähriger erfolgreicher Tätigkeit als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar übergab lic. iur. Matthias Gmünder im Jahre 2015 die Leitung der Anwaltskanzlei an seinen Kollegen lic. iur. Daniel Frischknecht (Rechtsanwalt und öffentlicher Notar), welcher seit März 2012 in der Kanzlei tätig war. Als öffentliche Notare bieten wir auch Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Rechtsgebiete • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Trennungen • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Elterliche Sorge • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügungen Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien Ihre Anliegen liegen uns am Herzen und wir bemühen uns nach Kräften, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Bloch Avocats
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Bloch Avocats

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Bloch Avocats

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Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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DUFOUR Advokatur AG
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DUFOUR Advokatur AG

Dufourstrasse 49, 4052 Basel
DUFOUR Advokatur AG

Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
DUFOUR Advokatur AG

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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RENGGLI & DAVY

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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Barokas Avocats

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Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Advokatur Bülach AG

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Gmünder Frischknecht & Partner
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Gmünder Frischknecht & Partner

Bahnhofstrasse 7, 9630 Wattwil
Advokaturbüro, Rechtsanwälte und öffentliche Notare

Der Rechtsanwalt und öffentliche Notar lic. iur. Matthias Gmünder gründete im Jahre 1980 die Anwaltskanzlei Gmünder an der Bahnhofstrasse 7 in 9630 Wattwil. Nach über 35-jähriger erfolgreicher Tätigkeit als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar übergab lic. iur. Matthias Gmünder im Jahre 2015 die Leitung der Anwaltskanzlei an seinen Kollegen lic. iur. Daniel Frischknecht (Rechtsanwalt und öffentlicher Notar), welcher seit März 2012 in der Kanzlei tätig war. Als öffentliche Notare bieten wir auch Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Rechtsgebiete • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Trennungen • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Elterliche Sorge • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügungen Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien Ihre Anliegen liegen uns am Herzen und wir bemühen uns nach Kräften, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

AnwaltNotarAnwaltsbüroRechtsberatungAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
Gmünder Frischknecht & Partner

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Der Rechtsanwalt und öffentliche Notar lic. iur. Matthias Gmünder gründete im Jahre 1980 die Anwaltskanzlei Gmünder an der Bahnhofstrasse 7 in 9630 Wattwil. Nach über 35-jähriger erfolgreicher Tätigkeit als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar übergab lic. iur. Matthias Gmünder im Jahre 2015 die Leitung der Anwaltskanzlei an seinen Kollegen lic. iur. Daniel Frischknecht (Rechtsanwalt und öffentlicher Notar), welcher seit März 2012 in der Kanzlei tätig war. Als öffentliche Notare bieten wir auch Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an: Rechtsgebiete • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Trennungen • Ehescheidungen • Eheschutzverfahren • Elterliche Sorge • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Medizinalrecht • Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Strassenverkehrsrecht • Sachenrecht • Haftpflichtrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Enteignungsrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Vorsorgeaufträge • Patientenverfügungen Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien Ihre Anliegen liegen uns am Herzen und wir bemühen uns nach Kräften, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Bloch Avocats
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Bloch Avocats

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Bloch Avocats

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DUFOUR Advokatur AG
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DUFOUR Advokatur AG

Dufourstrasse 49, 4052 Basel
DUFOUR Advokatur AG

Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen. Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden. Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien. Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT. Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: • Arbeitsrecht, Personalwesen • Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge • Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung • Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion • Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition • Haftung bei Firmen und Pensionskassen • Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete • Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie • Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen • Lobbying, Netzwerke, Politik • Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente • Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände • Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG • Sponsoring, Spenden, Schenken • Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung • Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht • Verträge: Gestaltung und Umsetzung

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
DUFOUR Advokatur AG

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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