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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

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Frey-Herosé-Strasse 20, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
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Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftAnwalt
Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

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 Geschlossen bis 08:30 Uhr
Advokatur Bülach AG

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Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

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Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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