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Universität in Waadt (Region)

: 643 Einträge
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Hôtel du Grand-Pré
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Hôtel du Grand-Pré

Impasse du Nouveau-Marché 3, 1723 Marly
Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF)

Das Hotel du Grand-Pré genießt eine außergewöhnliche Lage vor den Toren der Stadt Freiburg und in unmittelbarer Nähe der Region Gruyère und des Lac Noir (Schwarzee) in den Fribourg Voralpen. Die 22 im Jahr 2012 renovierten Zimmer sind mit eigenem Bad mit Toilettenartikel, Dusche oder Badewanne ausgestattet und verfügen über einen Flachbildfernseher, einen Kühlschrank, einen Arbeitsplatz und kostenloses WLAN. Im selben Komplex finden Sie ein renommiertes Restaurant "Ristorante La Cena", ein Kosmetikzentrum " Guitas Beauty Center", eine Apotheke, einen Postschalter, einen Kühler, einen Kiosk und eine Bäckerei. Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF) vor dem Hotel, die Verbindung zwischen Bahnhof und Universität Freiburg wird regelmäßig alle 15 Minuten mit der Abfahrt der SBB Inter City-Züge durchgeführt. Wir sind ein Familienbetrieb, der sich freut, Sie in einer einfachen Umgebung zu empfangen und Ihnen einen ruhigen und komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Als unabhängige Hoteliers, die sich für unseren Beruf begeistern, wollten wir unserer Einrichtung eine Seele verleihen und so der Idee eines unabhängigen Hotels einen anderen Sinn geben. Unser Ziel ist es, Ihnen zu dienen und Sie dazu zu bringen, wieder bei uns zu wohnen. Unser Team steht Ihnen daher zur Verfügung, um Sie zu informieren und auf alle Ihre Wünsche einzugehen. Marly liegt südlich von Freiburg, an der Fernstraße La Roche - Bulle im Gebiet des rechten Saanenufers zwischen Sigien und Gruyère. Marly ist eine einladende Wohngemeinde, die von landwirtschaftlichen Gebieten umgeben ist und vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Sport und Entspannung in der Natur.

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Hotel
Hôtel du Grand-Pré

Hôtel du Grand-Pré

Impasse du Nouveau-Marché 3, 1723 Marly
Hotel
Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF)

Das Hotel du Grand-Pré genießt eine außergewöhnliche Lage vor den Toren der Stadt Freiburg und in unmittelbarer Nähe der Region Gruyère und des Lac Noir (Schwarzee) in den Fribourg Voralpen. Die 22 im Jahr 2012 renovierten Zimmer sind mit eigenem Bad mit Toilettenartikel, Dusche oder Badewanne ausgestattet und verfügen über einen Flachbildfernseher, einen Kühlschrank, einen Arbeitsplatz und kostenloses WLAN. Im selben Komplex finden Sie ein renommiertes Restaurant "Ristorante La Cena", ein Kosmetikzentrum " Guitas Beauty Center", eine Apotheke, einen Postschalter, einen Kühler, einen Kiosk und eine Bäckerei. Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF) vor dem Hotel, die Verbindung zwischen Bahnhof und Universität Freiburg wird regelmäßig alle 15 Minuten mit der Abfahrt der SBB Inter City-Züge durchgeführt. Wir sind ein Familienbetrieb, der sich freut, Sie in einer einfachen Umgebung zu empfangen und Ihnen einen ruhigen und komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Als unabhängige Hoteliers, die sich für unseren Beruf begeistern, wollten wir unserer Einrichtung eine Seele verleihen und so der Idee eines unabhängigen Hotels einen anderen Sinn geben. Unser Ziel ist es, Ihnen zu dienen und Sie dazu zu bringen, wieder bei uns zu wohnen. Unser Team steht Ihnen daher zur Verfügung, um Sie zu informieren und auf alle Ihre Wünsche einzugehen. Marly liegt südlich von Freiburg, an der Fernstraße La Roche - Bulle im Gebiet des rechten Saanenufers zwischen Sigien und Gruyère. Marly ist eine einladende Wohngemeinde, die von landwirtschaftlichen Gebieten umgeben ist und vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Sport und Entspannung in der Natur.

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:00 Uhr
inlingua Lugano
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inlingua Lugano

Via Serafino Balestra 15, 6900 Lugano
inlingua, Schweizer Exzellenz weltweit und in Lugano

Im Herzen des Geschäftsviertels von Lugano feiert inlingua Lugano in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen als renommiertes Sprachzentrum. Wir bieten ausgestattete Unterrichtsräume und führen auch Aktivitäten in den Räumlichkeiten unserer Firmenkunden durch. Unser Team besteht aus qualifizierten Beratern und muttersprachlichen Trainern aus fünf Kontinenten, die bereit sind, auf jede Bildungsanforderung einzugehen. inlingua Lugano ist Teil eines weltweiten Netzwerks mit 320 Zentren in 37 Ländern, mit Hauptsitz, pädagogischer Leitung und Redaktionszentrum in Bern, Schweiz. Gegründet im Jahr 1968, ist inlingua Internationale Sprachschulen A.G. heute führend in der Sprachberatung und -ausbildung für Unternehmen. Wir bieten Kurse in 14 Sprachen an: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Russisch, Griechisch, Chinesisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Schwedisch, Niederländisch, Kroatisch und Japanisch. Spezifische Programme für jeden Bedarf Unser didaktisches Forschungszentrum hat spezielle Programme für jede Anforderung entwickelt, alle mit exklusivem Unterrichtsmaterial ausgestattet (Texte, Audiohilfen, multimediale Werkzeuge usw.). Unsere Kurse umfassen: Einzel- und Gruppensprachkurse für Privatpersonen und Unternehmen im traditionellen Klassenzimmer und in der WebRoom/Virtual Classroom. Intensive oder extensiv flexible Frequenz mit 2 bis 5 Treffen pro Woche. Studienprogramme und Sprachziele werden auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten, in kleinen, homogenen Gruppen nach Anfangsniveau und Lernbedarf. Inhalte und Programme • General Purpose Programme : Ein Programm für allgemeine Sprachkenntnisse, ideal für Studierende oder Reisende. • Accelerated Professional Programme : Ein professionelles Programm zur Aneignung von Fachsprachen, das sich an Fachleute und Unternehmen richtet. • Business English Seminare : Teil des Accelerated Professional Programme mit Fokus auf Fachvokabular und wesentlichen betrieblichen Kompetenzen in verschiedenen Unternehmensbereichen wie Meetings, Verhandlungen, Präsentationen und vielen mehr. Kurse für Kinder und private Gruppen • inlingua DOTS/Juniors/Teens : Kinder beginnen im Alter von 1 Jahr mit speziell entwickelten Unterrichtsmaterialien Englisch zu lernen. Wir setzen mit Programmen für Junior und Teen fort. • Aufbaukurse für Kinder und Jugendliche : In den Sommermonaten bieten wir Kurse zur Auffrischung der Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch an, um die in der Schule erworbenen Kenntnisse zu festigen. Hybrid Classroom • Hybrid Classroom-Kurse : Unterricht, der Präsenz- und Online-Sitzungen kombiniert und den Teilnehmern mehr Flexibilität bietet. E-Learning • my.lab : E-Learning mit virtuellem Tutor. • Virtual Classroom : Kurse mit einem Lehrer im Fernunterricht. • Blended Learning : Unterricht in der Virtual Classroom plus ein persönliches Programm. • my.conversations : Live-Gesprächsstunden mit Ihrem Lehrer und anderen Schülern aus aller Welt. inlingua Abroad : Sprachaufenthalte im Ausland. Vorbereitung auf internationale Prüfungen Wir bereiten auf die wichtigsten internationalen Prüfungen vor, wie Trinity, University of Cambridge, ESOL Examinations, RSA, TOEFL, BEC, TOEIC, TOLES, GMAT, DELF-DALF, DELE, ZD, ZMP, ZOP, KDS, CELI. CELI-Prüfungszentrum inlingua Lugano ist nun akkreditiertes Zentrum der Universität für Ausländer in Perugia für CELI-Prüfungen für alle Niveaus: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Übersetzungen und Dolmetschen Wir bieten präzise und pünktliche Übersetzungs- und Dolmetschdienste in und aus allen Sprachen. Die inlingua-Methode Die direkte Methode ermöglicht die sofortige Verwendung von Kommunikationsstrukturen und -funktionen in der zu erlernenden Sprache, ohne Übersetzung und mit minimaler theoretischer Erklärung. Der Unterricht ist auf situative Konversation ausgerichtet, mit Rollenspielen und Simulationen, um operationelle Kompetenzen zu vermitteln. Qualifikation des Lehrpersonals Unsere muttersprachlichen Lehrer sind qualifiziert und motiviert, durch das inlingua Teacher’s Training geschult, um ohne Übersetzung zu unterrichten, und gewährleisten eine optimale Klassenführung. Didaktische Planung und Niveaus Die Planung basiert auf den sechs Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), mit regelmäßigen Fortschrittskontrollen zur Überwachung des Fortschritts. Am Ende des Kurses wird ein inlingua-Zertifikat ausgestellt.

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SprachschulenKurseE-LearningSprachaufenthalteÜbersetzungenEnglischKindergarten
inlingua Lugano

inlingua Lugano

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Im Herzen des Geschäftsviertels von Lugano feiert inlingua Lugano in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen als renommiertes Sprachzentrum. Wir bieten ausgestattete Unterrichtsräume und führen auch Aktivitäten in den Räumlichkeiten unserer Firmenkunden durch. Unser Team besteht aus qualifizierten Beratern und muttersprachlichen Trainern aus fünf Kontinenten, die bereit sind, auf jede Bildungsanforderung einzugehen. inlingua Lugano ist Teil eines weltweiten Netzwerks mit 320 Zentren in 37 Ländern, mit Hauptsitz, pädagogischer Leitung und Redaktionszentrum in Bern, Schweiz. Gegründet im Jahr 1968, ist inlingua Internationale Sprachschulen A.G. heute führend in der Sprachberatung und -ausbildung für Unternehmen. Wir bieten Kurse in 14 Sprachen an: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Russisch, Griechisch, Chinesisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Schwedisch, Niederländisch, Kroatisch und Japanisch. Spezifische Programme für jeden Bedarf Unser didaktisches Forschungszentrum hat spezielle Programme für jede Anforderung entwickelt, alle mit exklusivem Unterrichtsmaterial ausgestattet (Texte, Audiohilfen, multimediale Werkzeuge usw.). Unsere Kurse umfassen: Einzel- und Gruppensprachkurse für Privatpersonen und Unternehmen im traditionellen Klassenzimmer und in der WebRoom/Virtual Classroom. Intensive oder extensiv flexible Frequenz mit 2 bis 5 Treffen pro Woche. Studienprogramme und Sprachziele werden auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten, in kleinen, homogenen Gruppen nach Anfangsniveau und Lernbedarf. Inhalte und Programme • General Purpose Programme : Ein Programm für allgemeine Sprachkenntnisse, ideal für Studierende oder Reisende. • Accelerated Professional Programme : Ein professionelles Programm zur Aneignung von Fachsprachen, das sich an Fachleute und Unternehmen richtet. • Business English Seminare : Teil des Accelerated Professional Programme mit Fokus auf Fachvokabular und wesentlichen betrieblichen Kompetenzen in verschiedenen Unternehmensbereichen wie Meetings, Verhandlungen, Präsentationen und vielen mehr. Kurse für Kinder und private Gruppen • inlingua DOTS/Juniors/Teens : Kinder beginnen im Alter von 1 Jahr mit speziell entwickelten Unterrichtsmaterialien Englisch zu lernen. Wir setzen mit Programmen für Junior und Teen fort. • Aufbaukurse für Kinder und Jugendliche : In den Sommermonaten bieten wir Kurse zur Auffrischung der Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch an, um die in der Schule erworbenen Kenntnisse zu festigen. Hybrid Classroom • Hybrid Classroom-Kurse : Unterricht, der Präsenz- und Online-Sitzungen kombiniert und den Teilnehmern mehr Flexibilität bietet. E-Learning • my.lab : E-Learning mit virtuellem Tutor. • Virtual Classroom : Kurse mit einem Lehrer im Fernunterricht. • Blended Learning : Unterricht in der Virtual Classroom plus ein persönliches Programm. • my.conversations : Live-Gesprächsstunden mit Ihrem Lehrer und anderen Schülern aus aller Welt. inlingua Abroad : Sprachaufenthalte im Ausland. Vorbereitung auf internationale Prüfungen Wir bereiten auf die wichtigsten internationalen Prüfungen vor, wie Trinity, University of Cambridge, ESOL Examinations, RSA, TOEFL, BEC, TOEIC, TOLES, GMAT, DELF-DALF, DELE, ZD, ZMP, ZOP, KDS, CELI. CELI-Prüfungszentrum inlingua Lugano ist nun akkreditiertes Zentrum der Universität für Ausländer in Perugia für CELI-Prüfungen für alle Niveaus: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Übersetzungen und Dolmetschen Wir bieten präzise und pünktliche Übersetzungs- und Dolmetschdienste in und aus allen Sprachen. Die inlingua-Methode Die direkte Methode ermöglicht die sofortige Verwendung von Kommunikationsstrukturen und -funktionen in der zu erlernenden Sprache, ohne Übersetzung und mit minimaler theoretischer Erklärung. Der Unterricht ist auf situative Konversation ausgerichtet, mit Rollenspielen und Simulationen, um operationelle Kompetenzen zu vermitteln. Qualifikation des Lehrpersonals Unsere muttersprachlichen Lehrer sind qualifiziert und motiviert, durch das inlingua Teacher’s Training geschult, um ohne Übersetzung zu unterrichten, und gewährleisten eine optimale Klassenführung. Didaktische Planung und Niveaus Die Planung basiert auf den sechs Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), mit regelmäßigen Fortschrittskontrollen zur Überwachung des Fortschritts. Am Ende des Kurses wird ein inlingua-Zertifikat ausgestellt.

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 Geöffnet bis 18:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:30 Uhr
MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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 Geöffnet bis 12:30 Uhr
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Naturheilpraxis Bewusst in Resonanz GmbH

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Naturheilpraxis Bewusst in Resonanz GmbH

Zugerstrasse 4, 5620 Bremgarten AG
Praxis Umzug, neu ab 23.08.24 Zugerstr. 12 5620 Bremgarten

Gemeinsam zu mehr Gesundheit: Mit meinem umfassenden Wissen, langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl an Methoden helfe ich Ihnen, Ihre Gesundheit zu verbessern, zu stabilisieren oder zu erhalten. In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation und Bedürfnisse. Dabei nutzen wir Ganzkörpermessungen, um ein individuelles Behandlungskonzept zu entwickeln. Jede Therapie entfaltet eine einzigartige Wirkung auf Körper, Geist, Emotionen auf und Seele. Bioresonanz ist eine sanfte Schwingungstherapie und hilft bei: • Milch- und Laktoseintoleranz • Weizen- und Glutenunverträglichkeit • Pollen- und Tierhaarallergie • Schmerztherapie/ Verletzungen • Darmsanierung (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze) Körpertherapie • Fussreflexzonen-Massage • Schröpf-Massage • Rückenmassage Ernährung • Ernährung ist ein fortlaufender Prozess, in welchem ein Bewusstes Essen Gesundheit und Wohlbefinden bringt. • Ernährung bei Allergien • EPD Ernährungsprogramm (Abnehmen ohne Jojo Effekt- Stoffwechselkur/ Entgiftung auch für Diabetiker • HCK Mikronährstoffe und Fitline Sportler Nahrungsergänzung für Ihre Gesundheit bei Krankheiten, Vitamin & Mineralienmangel, Burnout • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt für die Darmgesundheit, ein starkes Immunsystem und zur Allergiereduktion (für Milchallergiker bestens geeignet) • Zinzino Omega 3- für ein starkes Immunsystem, gesunde Cholesterinwerte, für die Herz- und Hirngesundheit Pflanzenheilkunde – Phytotherapie Spagyrische Mischungen persönlich auf Sie abgestimmt begleiten Sie durch alle Lebenslagen und unterstützen und beschleunigen die Heilung und das Wohlergehen- sie wirken auf Körper und Gemüt YoungGo Training: YoungGo Impuls Reflex Training (Dr. von Stengel Universität Erlangen): Indoor und Outdoor für alle Altersgruppen, jeden Trainingszustand und für jede Gelegenheit. Bei chronischen Verspannungen, für einen ausgewogenen Muskelaufbau und bessere Kondition, zur Haltungskorrektur, bei Bewegungseinschränkungen, nach Unfall und Krankheit, zur verbesserten Leistung im Hochleistungssport. Der YoungGo ermöglicht eine auf Sie angepasste Trainingsstärke. Sie erhalten ein individuelles Training oder die Möglichkeit auf eine Gruppeneinführung. Laufpoints geben Ihnen die Möglichkeit, mit Freude gemeinsam zu trainieren. Produkte, Dienstleistungen • ECAIA Aktiv Basenwasser, Firma Sanuslife, -IONIZER Wasserfilter (energized, clean, alkaline, ionized, antioxidant) • Fit Line (CellReset) • Zinzino Omega 3/6 Tests • Hajoonah: Grüner Kaffee mit Heilpilzen • 4Life: Preo für den Darm, Trifaktor Plus für das Immunsystem! • YoungGo Trainingsgerät • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt • BEMER Therapie: rundum wohlfühlen, Spannungen lösen, Durchblutung verbessern • Zeolith, Bentonit, Zeobent, Zeolith Salbe • Basenbad • Ceres Tropfen • Spagyrik • Emser Nasendusche und Inhalator • Machholdt Inhalator • Harmonisierungsprodukte, Handy Chip • Der Healy. Das Lifestyle- & Gesundheits-Wearable mit Frequenzen für Dein Leben. Vereinfacht formuliert, funktioniert der Stofftransport in und aus der Zelle mittels magnetisch gesteuerter Ventile. Das Spannungspotential, also der Unterschied der Spannung zwischen dem Zellinneren und dem Zellzwischenraum, ist dabei verantwortlich für einen normalen (physiologischen) Zellstoffwechsel. Unserer Meinung nach erklärt dieser Mechanismus, warum Frequenzen für viele verschiedene Anwendungsgebiete eingesetzt werden können. Zertifikate, Auszeichnungen: (Krankenkassen anerkannt: EMR; ASCA Anerkannt) • Eidg. Dipl. Naturheilpraktikerin TEN • Dipl. Ernährungsberaterin • Bioresonanz Zertifizierte SEBIM Therapeutin • Zertifiziert: Systemisches Coaching • YoungGo Instructor (geprüft) • Dipl. Kosmetische Fusspflege • Dipl. Mikronährstoff-Beraterin HCK • FOSTAC Medical Wellness-Coach • Dipl. Geobiologie-Beraterin • zertifizierte BEMER-Partnerin • zertifizierte Darmberaterin Allergosan Zahlungsmöglichkeiten: EC Karte, Kreditkarte: Sofortzahlung. • Der Stundensatz beträgt CHF 168.00, die Zusatzversicherung übernimmt 75-90% davon. Bitte erkundigen Sie sich genau bei Ihrer Krankenkasse • Neue Zahlungsmöglichkeit: SANUSAPP: Krypto (Bitcoin, Sanuscoin, Etherium, USTD…)

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NaturheilpraxisBioresonanzFussreflexzonentherapie
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Gemeinsam zu mehr Gesundheit: Mit meinem umfassenden Wissen, langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl an Methoden helfe ich Ihnen, Ihre Gesundheit zu verbessern, zu stabilisieren oder zu erhalten. In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation und Bedürfnisse. Dabei nutzen wir Ganzkörpermessungen, um ein individuelles Behandlungskonzept zu entwickeln. Jede Therapie entfaltet eine einzigartige Wirkung auf Körper, Geist, Emotionen auf und Seele. Bioresonanz ist eine sanfte Schwingungstherapie und hilft bei: • Milch- und Laktoseintoleranz • Weizen- und Glutenunverträglichkeit • Pollen- und Tierhaarallergie • Schmerztherapie/ Verletzungen • Darmsanierung (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze) Körpertherapie • Fussreflexzonen-Massage • Schröpf-Massage • Rückenmassage Ernährung • Ernährung ist ein fortlaufender Prozess, in welchem ein Bewusstes Essen Gesundheit und Wohlbefinden bringt. • Ernährung bei Allergien • EPD Ernährungsprogramm (Abnehmen ohne Jojo Effekt- Stoffwechselkur/ Entgiftung auch für Diabetiker • HCK Mikronährstoffe und Fitline Sportler Nahrungsergänzung für Ihre Gesundheit bei Krankheiten, Vitamin & Mineralienmangel, Burnout • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt für die Darmgesundheit, ein starkes Immunsystem und zur Allergiereduktion (für Milchallergiker bestens geeignet) • Zinzino Omega 3- für ein starkes Immunsystem, gesunde Cholesterinwerte, für die Herz- und Hirngesundheit Pflanzenheilkunde – Phytotherapie Spagyrische Mischungen persönlich auf Sie abgestimmt begleiten Sie durch alle Lebenslagen und unterstützen und beschleunigen die Heilung und das Wohlergehen- sie wirken auf Körper und Gemüt YoungGo Training: YoungGo Impuls Reflex Training (Dr. von Stengel Universität Erlangen): Indoor und Outdoor für alle Altersgruppen, jeden Trainingszustand und für jede Gelegenheit. Bei chronischen Verspannungen, für einen ausgewogenen Muskelaufbau und bessere Kondition, zur Haltungskorrektur, bei Bewegungseinschränkungen, nach Unfall und Krankheit, zur verbesserten Leistung im Hochleistungssport. Der YoungGo ermöglicht eine auf Sie angepasste Trainingsstärke. Sie erhalten ein individuelles Training oder die Möglichkeit auf eine Gruppeneinführung. Laufpoints geben Ihnen die Möglichkeit, mit Freude gemeinsam zu trainieren. Produkte, Dienstleistungen • ECAIA Aktiv Basenwasser, Firma Sanuslife, -IONIZER Wasserfilter (energized, clean, alkaline, ionized, antioxidant) • Fit Line (CellReset) • Zinzino Omega 3/6 Tests • Hajoonah: Grüner Kaffee mit Heilpilzen • 4Life: Preo für den Darm, Trifaktor Plus für das Immunsystem! • YoungGo Trainingsgerät • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt • BEMER Therapie: rundum wohlfühlen, Spannungen lösen, Durchblutung verbessern • Zeolith, Bentonit, Zeobent, Zeolith Salbe • Basenbad • Ceres Tropfen • Spagyrik • Emser Nasendusche und Inhalator • Machholdt Inhalator • Harmonisierungsprodukte, Handy Chip • Der Healy. Das Lifestyle- & Gesundheits-Wearable mit Frequenzen für Dein Leben. Vereinfacht formuliert, funktioniert der Stofftransport in und aus der Zelle mittels magnetisch gesteuerter Ventile. Das Spannungspotential, also der Unterschied der Spannung zwischen dem Zellinneren und dem Zellzwischenraum, ist dabei verantwortlich für einen normalen (physiologischen) Zellstoffwechsel. Unserer Meinung nach erklärt dieser Mechanismus, warum Frequenzen für viele verschiedene Anwendungsgebiete eingesetzt werden können. Zertifikate, Auszeichnungen: (Krankenkassen anerkannt: EMR; ASCA Anerkannt) • Eidg. Dipl. Naturheilpraktikerin TEN • Dipl. Ernährungsberaterin • Bioresonanz Zertifizierte SEBIM Therapeutin • Zertifiziert: Systemisches Coaching • YoungGo Instructor (geprüft) • Dipl. Kosmetische Fusspflege • Dipl. Mikronährstoff-Beraterin HCK • FOSTAC Medical Wellness-Coach • Dipl. Geobiologie-Beraterin • zertifizierte BEMER-Partnerin • zertifizierte Darmberaterin Allergosan Zahlungsmöglichkeiten: EC Karte, Kreditkarte: Sofortzahlung. • Der Stundensatz beträgt CHF 168.00, die Zusatzversicherung übernimmt 75-90% davon. Bitte erkundigen Sie sich genau bei Ihrer Krankenkasse • Neue Zahlungsmöglichkeit: SANUSAPP: Krypto (Bitcoin, Sanuscoin, Etherium, USTD…)

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 Geöffnet bis 19:00 Uhr
Ortelli Paolo

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Ortelli Paolo

Via San Gottardo 59, 6828 Balerna
Paolo Ortelli, Doktor der Akupunktur WFAS, Dipl. Physiotherapeut, CDS Osteopath

Paolo Ortelli, geboren 1962 in Mendrisio, Schweiz. Nach dem Abitur erwarb er 1986 in Varese am Krankenhaus Circolo ein Physiotherapeutendiplom und wurde 1989 mit einem eidgenössischen Diplom gleichgestellt. Im Laufe der Jahre hat er immer wieder Spezialisierungskurse in verschiedenen Rehabilitationstechniken besucht, wie z. B. Maitland (auf der zweiten Ebene, mit Manipulationen und Mobilisierung des neuromeningealen Systems nach Butler), Klein Vogelbach (oder FBL, verschiedene Kurse), Proprioceptive Neuromuscular Facilitation (PNF-Kabath), Lymphdrainage, Shiatsu und Fußreflexzonenmassage (sowohl im organischen als auch im nervösen Bereich), Behandlung von Triggerpunkten (1 und 2). Von 1999 bis 2003 besuchte und erwarb er den Doktortitel in Osteopathie in Frankreich und an der Ludes-Universität in Lugano und spezialisierte sich auf strukturelle und viszerale Osteopathie sowie auf chinesische Anthropo-Psychologie (APC) und Craniosacral-Behandlung .und viszerale pädiatrische. Er hat an derselben Universität monothematische Kurse für Physiotherapie-Studenten unterrichtet und ist Tutor für Auszubildende im Physiotherapie-Studio. Er ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Physiotherapeuten (Physioswiss), Sektion Tessin, der Schweizerischen Gesellschaft der Physiotherapeuten mit Abschluss in Osteopathie (OsteoSwiss), des Registers für Empirische Medizin (RME und ASCA) und Sekretär der APIS (Swiss Interdisciplinary Posturological Association) 2007 erlangte er zusätzlich den Titel Komplementärtherapeut. Seitdem hat er sich auch in posturaler Orthopraxie und traditioneller chinesischer Medizin weitergebildet und 2009 erfolgreich die interkantonale Prüfung für Osteopathie mit dem Titel CDS Osteopath abgelegt. Sie führt in der Reha-Klinik in der Gotthardstraße 59 in Balerna reine Behandlungen in Akupunktur, Physiotherapie, Osteopathie (inkl. TCM, Osteopathie und Posturologie, ohne ärztliches Rezept) sowie entspannende Massagen und Lymphdrainagen für die unteren Gliedmaßen und für den ganzen Körper im Allgemeinen. Paolo Ortelli, D.O. CDS Osteopath, Doktor der Traditionellen Chinesischen Medizin, spezialisiert auf Orthopraxie, Physiotherapeut, Komplementärtherapeut und Posturologe.

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PhysiotherapieAkupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Osteopathie
Ortelli Paolo

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PhysiotherapieAkupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Osteopathie
Paolo Ortelli, Doktor der Akupunktur WFAS, Dipl. Physiotherapeut, CDS Osteopath

Paolo Ortelli, geboren 1962 in Mendrisio, Schweiz. Nach dem Abitur erwarb er 1986 in Varese am Krankenhaus Circolo ein Physiotherapeutendiplom und wurde 1989 mit einem eidgenössischen Diplom gleichgestellt. Im Laufe der Jahre hat er immer wieder Spezialisierungskurse in verschiedenen Rehabilitationstechniken besucht, wie z. B. Maitland (auf der zweiten Ebene, mit Manipulationen und Mobilisierung des neuromeningealen Systems nach Butler), Klein Vogelbach (oder FBL, verschiedene Kurse), Proprioceptive Neuromuscular Facilitation (PNF-Kabath), Lymphdrainage, Shiatsu und Fußreflexzonenmassage (sowohl im organischen als auch im nervösen Bereich), Behandlung von Triggerpunkten (1 und 2). Von 1999 bis 2003 besuchte und erwarb er den Doktortitel in Osteopathie in Frankreich und an der Ludes-Universität in Lugano und spezialisierte sich auf strukturelle und viszerale Osteopathie sowie auf chinesische Anthropo-Psychologie (APC) und Craniosacral-Behandlung .und viszerale pädiatrische. Er hat an derselben Universität monothematische Kurse für Physiotherapie-Studenten unterrichtet und ist Tutor für Auszubildende im Physiotherapie-Studio. Er ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Physiotherapeuten (Physioswiss), Sektion Tessin, der Schweizerischen Gesellschaft der Physiotherapeuten mit Abschluss in Osteopathie (OsteoSwiss), des Registers für Empirische Medizin (RME und ASCA) und Sekretär der APIS (Swiss Interdisciplinary Posturological Association) 2007 erlangte er zusätzlich den Titel Komplementärtherapeut. Seitdem hat er sich auch in posturaler Orthopraxie und traditioneller chinesischer Medizin weitergebildet und 2009 erfolgreich die interkantonale Prüfung für Osteopathie mit dem Titel CDS Osteopath abgelegt. Sie führt in der Reha-Klinik in der Gotthardstraße 59 in Balerna reine Behandlungen in Akupunktur, Physiotherapie, Osteopathie (inkl. TCM, Osteopathie und Posturologie, ohne ärztliches Rezept) sowie entspannende Massagen und Lymphdrainagen für die unteren Gliedmaßen und für den ganzen Körper im Allgemeinen. Paolo Ortelli, D.O. CDS Osteopath, Doktor der Traditionellen Chinesischen Medizin, spezialisiert auf Orthopraxie, Physiotherapeut, Komplementärtherapeut und Posturologe.

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

 Geöffnet bis 19:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Dr. med. Schärer Jürg

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Dr. med. Schärer Jürg

Bälliz 44, 3600 Thun
Über die Praxis

Dr. med Jürg Schärer – frauenärztliche Praxis mit umfassendem Angebot in Thun Wir freuen uns sehr, Sie in unserer Praxis begrüssen zu dürfen und sind jederzeit gerne bereit, uns Ihren Anliegen anzunehmen und mit bestmöglichem Einsatz und dem steten Bemühen um Fachkompetenz unser breites Angebot zu Ihrem Wohl und Ihrer Zufriedenheit einzusetzen. Wir betreuen Frauen jeden Alters bei gynäkologischen Fragen sowie während der Schwangerschaft. Sprechstunde vereinbaren Ihren Sprechstundentermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Hier erfahren Sie mehr über meinen Werdegang: In meiner Geburtsstadt Thun besuchte ich alle Schulen bis zur Matura mit Maturitätstypus A, altsprachlich-literarisch (Latein, Griechisch, Hebräisch) Nach dem Medizinstudium an der Universität Bern erhielt ich dort die Approbation als Arzt und Promotion zum Dr. med. der Medizinischen Fakultät Bern. Meine erste Assistentenstelle bekam ich an der Chirurgischen Abteilung des Regionalspitals Langenthal (Dr. med. H. Lüdi), währenddessen ich auch auf der Anästhesie-Abteilung (Frau Dr. med. H. Krings) tätig sein konnte. Nach Abschluss dieses „Fremdjahres“ übersiedelte ich nach Zürich und begann meine eigentliche Facharztausbildung an der dortigen Universitäts-Frauenklinik (Prof. Dr. med.W.E. Schreiner, Prof. Dr. med. A. Huch, Prof. Dr. med. G. Duc) Die letzten Jahre bis zum Ende der Facharztausbildung verbrachte ich an der Universitäts-Frauenklinik in Bern (Prof. Dr. med. M. Berger, Prof. Dr. med. G. von Muralt) Nach deren Abschluss und der Eröffnung einer eigenen Praxis in Thun erhielt ich die Zulassung weiterhin nunmehr als Belegarzt an der Frauenklinik Bern tätig zu sein; in dieser Zeit wirkte ich mit am Studentenunterricht (Block-Unterricht), sowie an der Hebammenschule der Frauenklinik und als Lehrer für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universitäts-Kinderklinik (Prof. Dr. med. Ettore Rossi). Zu einem späteren Zeitpunkt erweiterte ich meine spitalärztliche Tätigkeit auch auf die Kliniken Beau-Site, Bern, sowie Siloah AG, Gümligen. Nach der Neuausrichtung dieser Kliniken, die in einem ersten Schritt die Geburtshilfe, danach auch den gynäkologischen Bereich nicht mehr anboten, findet meine spitalärztliche Tätigkeit als Belegarzt ausschließlich im Spital Interlaken und Frutigen fmi statt. Der Schwerpunkt meines Interessens liegt in der operativen Gynäkologie & Geburtshilfe, hierin insbesondere in den minimal-invasiven Verfahren, um deren Anwendung ich mich von Anbeginn, zunächst auch im Rahmen mehrerer Ausbildungsaufenthalte an der Universitäts-Frauenklinik Kiel (Prof. Dr, med. K. Semm, Frau Prof. Dr. med. L. Mettler) bemüht hatte. Ich bin verheiratet mit einer Arztgehilfin . Wir haben einen Sohn und zwei Töchter. Mitgliedschaften: • Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe (SGGG) • Akademie für Fortbidung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe • Schweiz. Gesellschaft für Senologie • Schweiz. Gesellschaft für Ukltraschall in der Medizin (SGUM) • Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe & Gynäkologie e.V. (BGGF) • Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und Beckenbodenpathologie (AUG) • Oesterreich. Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und rekonstruktive Beckenbodenchirurgie (AUB) • International Urogynaecological Association (IUGA) • FMS-Sektion Bern • Berner Belegärzteverein • Verbindungen der Schweizer Aerztinnen und Aerzte (FMH) • Frauenarzt in Thun

PremiumPremium Eintrag
FrauenarztReproduktionsmedizinPraxis Ärzte
Dr. med. Schärer Jürg

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FrauenarztReproduktionsmedizinPraxis Ärzte
Über die Praxis

Dr. med Jürg Schärer – frauenärztliche Praxis mit umfassendem Angebot in Thun Wir freuen uns sehr, Sie in unserer Praxis begrüssen zu dürfen und sind jederzeit gerne bereit, uns Ihren Anliegen anzunehmen und mit bestmöglichem Einsatz und dem steten Bemühen um Fachkompetenz unser breites Angebot zu Ihrem Wohl und Ihrer Zufriedenheit einzusetzen. Wir betreuen Frauen jeden Alters bei gynäkologischen Fragen sowie während der Schwangerschaft. Sprechstunde vereinbaren Ihren Sprechstundentermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Hier erfahren Sie mehr über meinen Werdegang: In meiner Geburtsstadt Thun besuchte ich alle Schulen bis zur Matura mit Maturitätstypus A, altsprachlich-literarisch (Latein, Griechisch, Hebräisch) Nach dem Medizinstudium an der Universität Bern erhielt ich dort die Approbation als Arzt und Promotion zum Dr. med. der Medizinischen Fakultät Bern. Meine erste Assistentenstelle bekam ich an der Chirurgischen Abteilung des Regionalspitals Langenthal (Dr. med. H. Lüdi), währenddessen ich auch auf der Anästhesie-Abteilung (Frau Dr. med. H. Krings) tätig sein konnte. Nach Abschluss dieses „Fremdjahres“ übersiedelte ich nach Zürich und begann meine eigentliche Facharztausbildung an der dortigen Universitäts-Frauenklinik (Prof. Dr. med.W.E. Schreiner, Prof. Dr. med. A. Huch, Prof. Dr. med. G. Duc) Die letzten Jahre bis zum Ende der Facharztausbildung verbrachte ich an der Universitäts-Frauenklinik in Bern (Prof. Dr. med. M. Berger, Prof. Dr. med. G. von Muralt) Nach deren Abschluss und der Eröffnung einer eigenen Praxis in Thun erhielt ich die Zulassung weiterhin nunmehr als Belegarzt an der Frauenklinik Bern tätig zu sein; in dieser Zeit wirkte ich mit am Studentenunterricht (Block-Unterricht), sowie an der Hebammenschule der Frauenklinik und als Lehrer für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universitäts-Kinderklinik (Prof. Dr. med. Ettore Rossi). Zu einem späteren Zeitpunkt erweiterte ich meine spitalärztliche Tätigkeit auch auf die Kliniken Beau-Site, Bern, sowie Siloah AG, Gümligen. Nach der Neuausrichtung dieser Kliniken, die in einem ersten Schritt die Geburtshilfe, danach auch den gynäkologischen Bereich nicht mehr anboten, findet meine spitalärztliche Tätigkeit als Belegarzt ausschließlich im Spital Interlaken und Frutigen fmi statt. Der Schwerpunkt meines Interessens liegt in der operativen Gynäkologie & Geburtshilfe, hierin insbesondere in den minimal-invasiven Verfahren, um deren Anwendung ich mich von Anbeginn, zunächst auch im Rahmen mehrerer Ausbildungsaufenthalte an der Universitäts-Frauenklinik Kiel (Prof. Dr, med. K. Semm, Frau Prof. Dr. med. L. Mettler) bemüht hatte. Ich bin verheiratet mit einer Arztgehilfin . Wir haben einen Sohn und zwei Töchter. Mitgliedschaften: • Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe (SGGG) • Akademie für Fortbidung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe • Schweiz. Gesellschaft für Senologie • Schweiz. Gesellschaft für Ukltraschall in der Medizin (SGUM) • Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe & Gynäkologie e.V. (BGGF) • Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und Beckenbodenpathologie (AUG) • Oesterreich. Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und rekonstruktive Beckenbodenchirurgie (AUB) • International Urogynaecological Association (IUGA) • FMS-Sektion Bern • Berner Belegärzteverein • Verbindungen der Schweizer Aerztinnen und Aerzte (FMH) • Frauenarzt in Thun

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
sine limite Stephan Lenz

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sine limite Stephan Lenz

Gotthelfstrasse 106, 4054 Basel
sine limite - Nachhilfe für Mathematik & Physik

Hinter sine limite verbirgt sich eine Nachhilfeschule für Mathematik und Physik. Unser Team kümmert sich um deine Leistungen und Noten und arbeitet daran, dass diese ohne Grenze (sine limite) nach oben steigen. Wir unterrichten jede Schulstufe und jedes Alter. (Primarschule, OS, WBS, SEK, Fachmaturi-tätsschule, Gymnasium, eidg. Matur, Berufslehre, Universität, Fachhochschule, berufliche Weiterbildung usw.). Wir bereiten dich auf eine einzelne Prüfung vor, arbeiten zusammen verpassten Stoff auf, schliessen Lücken, lösen deine Hausaufgaben oder trainieren zusammen für eine Abschlussprüfung. Du kannst bei uns Einzelstunden oder auch Gruppenunterricht bekommen, wobei die Gruppe nicht grösser als 4 Personen sein sollte. Unsere Philosophie besteht darin, die drei W's zu lernen und somit in kurzer Zeit zum Erfolg zu kommen. Wie heisst das Thema? Was kann ich damit berechnen? Wie funktioniert das Thema? Jahrelange Erfahrung hat uns gezeigt, dass diese Philosophie, kombiniert mit den richtigen Fragen und gezieltem Üben, schnelle und gute Erfolge bringt. Bei uns kannst und sollst du alle Fragen stellen, die du in der Schule nicht stellen konntest, oder auf die du noch keine Antwort bekommen hast.

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Nachhilfe PrüfungsvorbereitungBegleitung Unterstützung
sine limite Stephan Lenz

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Gotthelfstrasse 106, 4054 Basel
Nachhilfe PrüfungsvorbereitungBegleitung Unterstützung
sine limite - Nachhilfe für Mathematik & Physik

Hinter sine limite verbirgt sich eine Nachhilfeschule für Mathematik und Physik. Unser Team kümmert sich um deine Leistungen und Noten und arbeitet daran, dass diese ohne Grenze (sine limite) nach oben steigen. Wir unterrichten jede Schulstufe und jedes Alter. (Primarschule, OS, WBS, SEK, Fachmaturi-tätsschule, Gymnasium, eidg. Matur, Berufslehre, Universität, Fachhochschule, berufliche Weiterbildung usw.). Wir bereiten dich auf eine einzelne Prüfung vor, arbeiten zusammen verpassten Stoff auf, schliessen Lücken, lösen deine Hausaufgaben oder trainieren zusammen für eine Abschlussprüfung. Du kannst bei uns Einzelstunden oder auch Gruppenunterricht bekommen, wobei die Gruppe nicht grösser als 4 Personen sein sollte. Unsere Philosophie besteht darin, die drei W's zu lernen und somit in kurzer Zeit zum Erfolg zu kommen. Wie heisst das Thema? Was kann ich damit berechnen? Wie funktioniert das Thema? Jahrelange Erfahrung hat uns gezeigt, dass diese Philosophie, kombiniert mit den richtigen Fragen und gezieltem Üben, schnelle und gute Erfolge bringt. Bei uns kannst und sollst du alle Fragen stellen, die du in der Schule nicht stellen konntest, oder auf die du noch keine Antwort bekommen hast.

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 Offen nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr
trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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trennpunkt GmbH

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. 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Hôtel du Grand-Pré
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Hôtel du Grand-Pré

Impasse du Nouveau-Marché 3, 1723 Marly
Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF)

Das Hotel du Grand-Pré genießt eine außergewöhnliche Lage vor den Toren der Stadt Freiburg und in unmittelbarer Nähe der Region Gruyère und des Lac Noir (Schwarzee) in den Fribourg Voralpen. Die 22 im Jahr 2012 renovierten Zimmer sind mit eigenem Bad mit Toilettenartikel, Dusche oder Badewanne ausgestattet und verfügen über einen Flachbildfernseher, einen Kühlschrank, einen Arbeitsplatz und kostenloses WLAN. Im selben Komplex finden Sie ein renommiertes Restaurant "Ristorante La Cena", ein Kosmetikzentrum " Guitas Beauty Center", eine Apotheke, einen Postschalter, einen Kühler, einen Kiosk und eine Bäckerei. Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF) vor dem Hotel, die Verbindung zwischen Bahnhof und Universität Freiburg wird regelmäßig alle 15 Minuten mit der Abfahrt der SBB Inter City-Züge durchgeführt. Wir sind ein Familienbetrieb, der sich freut, Sie in einer einfachen Umgebung zu empfangen und Ihnen einen ruhigen und komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Als unabhängige Hoteliers, die sich für unseren Beruf begeistern, wollten wir unserer Einrichtung eine Seele verleihen und so der Idee eines unabhängigen Hotels einen anderen Sinn geben. Unser Ziel ist es, Ihnen zu dienen und Sie dazu zu bringen, wieder bei uns zu wohnen. Unser Team steht Ihnen daher zur Verfügung, um Sie zu informieren und auf alle Ihre Wünsche einzugehen. Marly liegt südlich von Freiburg, an der Fernstraße La Roche - Bulle im Gebiet des rechten Saanenufers zwischen Sigien und Gruyère. Marly ist eine einladende Wohngemeinde, die von landwirtschaftlichen Gebieten umgeben ist und vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Sport und Entspannung in der Natur.

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Hotel
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Impasse du Nouveau-Marché 3, 1723 Marly
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Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF)

Das Hotel du Grand-Pré genießt eine außergewöhnliche Lage vor den Toren der Stadt Freiburg und in unmittelbarer Nähe der Region Gruyère und des Lac Noir (Schwarzee) in den Fribourg Voralpen. Die 22 im Jahr 2012 renovierten Zimmer sind mit eigenem Bad mit Toilettenartikel, Dusche oder Badewanne ausgestattet und verfügen über einen Flachbildfernseher, einen Kühlschrank, einen Arbeitsplatz und kostenloses WLAN. Im selben Komplex finden Sie ein renommiertes Restaurant "Ristorante La Cena", ein Kosmetikzentrum " Guitas Beauty Center", eine Apotheke, einen Postschalter, einen Kühler, einen Kiosk und eine Bäckerei. Unser Hotel verfügt über einen großen privaten Parkplatz. Bushaltestelle (TPF) vor dem Hotel, die Verbindung zwischen Bahnhof und Universität Freiburg wird regelmäßig alle 15 Minuten mit der Abfahrt der SBB Inter City-Züge durchgeführt. Wir sind ein Familienbetrieb, der sich freut, Sie in einer einfachen Umgebung zu empfangen und Ihnen einen ruhigen und komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Als unabhängige Hoteliers, die sich für unseren Beruf begeistern, wollten wir unserer Einrichtung eine Seele verleihen und so der Idee eines unabhängigen Hotels einen anderen Sinn geben. Unser Ziel ist es, Ihnen zu dienen und Sie dazu zu bringen, wieder bei uns zu wohnen. Unser Team steht Ihnen daher zur Verfügung, um Sie zu informieren und auf alle Ihre Wünsche einzugehen. Marly liegt südlich von Freiburg, an der Fernstraße La Roche - Bulle im Gebiet des rechten Saanenufers zwischen Sigien und Gruyère. Marly ist eine einladende Wohngemeinde, die von landwirtschaftlichen Gebieten umgeben ist und vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Sport und Entspannung in der Natur.

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inlingua Lugano
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inlingua Lugano

Via Serafino Balestra 15, 6900 Lugano
inlingua, Schweizer Exzellenz weltweit und in Lugano

Im Herzen des Geschäftsviertels von Lugano feiert inlingua Lugano in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen als renommiertes Sprachzentrum. Wir bieten ausgestattete Unterrichtsräume und führen auch Aktivitäten in den Räumlichkeiten unserer Firmenkunden durch. Unser Team besteht aus qualifizierten Beratern und muttersprachlichen Trainern aus fünf Kontinenten, die bereit sind, auf jede Bildungsanforderung einzugehen. inlingua Lugano ist Teil eines weltweiten Netzwerks mit 320 Zentren in 37 Ländern, mit Hauptsitz, pädagogischer Leitung und Redaktionszentrum in Bern, Schweiz. Gegründet im Jahr 1968, ist inlingua Internationale Sprachschulen A.G. heute führend in der Sprachberatung und -ausbildung für Unternehmen. Wir bieten Kurse in 14 Sprachen an: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Russisch, Griechisch, Chinesisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Schwedisch, Niederländisch, Kroatisch und Japanisch. Spezifische Programme für jeden Bedarf Unser didaktisches Forschungszentrum hat spezielle Programme für jede Anforderung entwickelt, alle mit exklusivem Unterrichtsmaterial ausgestattet (Texte, Audiohilfen, multimediale Werkzeuge usw.). Unsere Kurse umfassen: Einzel- und Gruppensprachkurse für Privatpersonen und Unternehmen im traditionellen Klassenzimmer und in der WebRoom/Virtual Classroom. Intensive oder extensiv flexible Frequenz mit 2 bis 5 Treffen pro Woche. Studienprogramme und Sprachziele werden auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten, in kleinen, homogenen Gruppen nach Anfangsniveau und Lernbedarf. Inhalte und Programme • General Purpose Programme : Ein Programm für allgemeine Sprachkenntnisse, ideal für Studierende oder Reisende. • Accelerated Professional Programme : Ein professionelles Programm zur Aneignung von Fachsprachen, das sich an Fachleute und Unternehmen richtet. • Business English Seminare : Teil des Accelerated Professional Programme mit Fokus auf Fachvokabular und wesentlichen betrieblichen Kompetenzen in verschiedenen Unternehmensbereichen wie Meetings, Verhandlungen, Präsentationen und vielen mehr. Kurse für Kinder und private Gruppen • inlingua DOTS/Juniors/Teens : Kinder beginnen im Alter von 1 Jahr mit speziell entwickelten Unterrichtsmaterialien Englisch zu lernen. Wir setzen mit Programmen für Junior und Teen fort. • Aufbaukurse für Kinder und Jugendliche : In den Sommermonaten bieten wir Kurse zur Auffrischung der Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch an, um die in der Schule erworbenen Kenntnisse zu festigen. Hybrid Classroom • Hybrid Classroom-Kurse : Unterricht, der Präsenz- und Online-Sitzungen kombiniert und den Teilnehmern mehr Flexibilität bietet. E-Learning • my.lab : E-Learning mit virtuellem Tutor. • Virtual Classroom : Kurse mit einem Lehrer im Fernunterricht. • Blended Learning : Unterricht in der Virtual Classroom plus ein persönliches Programm. • my.conversations : Live-Gesprächsstunden mit Ihrem Lehrer und anderen Schülern aus aller Welt. inlingua Abroad : Sprachaufenthalte im Ausland. Vorbereitung auf internationale Prüfungen Wir bereiten auf die wichtigsten internationalen Prüfungen vor, wie Trinity, University of Cambridge, ESOL Examinations, RSA, TOEFL, BEC, TOEIC, TOLES, GMAT, DELF-DALF, DELE, ZD, ZMP, ZOP, KDS, CELI. CELI-Prüfungszentrum inlingua Lugano ist nun akkreditiertes Zentrum der Universität für Ausländer in Perugia für CELI-Prüfungen für alle Niveaus: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Übersetzungen und Dolmetschen Wir bieten präzise und pünktliche Übersetzungs- und Dolmetschdienste in und aus allen Sprachen. Die inlingua-Methode Die direkte Methode ermöglicht die sofortige Verwendung von Kommunikationsstrukturen und -funktionen in der zu erlernenden Sprache, ohne Übersetzung und mit minimaler theoretischer Erklärung. Der Unterricht ist auf situative Konversation ausgerichtet, mit Rollenspielen und Simulationen, um operationelle Kompetenzen zu vermitteln. Qualifikation des Lehrpersonals Unsere muttersprachlichen Lehrer sind qualifiziert und motiviert, durch das inlingua Teacher’s Training geschult, um ohne Übersetzung zu unterrichten, und gewährleisten eine optimale Klassenführung. Didaktische Planung und Niveaus Die Planung basiert auf den sechs Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), mit regelmäßigen Fortschrittskontrollen zur Überwachung des Fortschritts. Am Ende des Kurses wird ein inlingua-Zertifikat ausgestellt.

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SprachschulenKurseE-LearningSprachaufenthalteÜbersetzungenEnglischKindergarten
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Im Herzen des Geschäftsviertels von Lugano feiert inlingua Lugano in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen als renommiertes Sprachzentrum. Wir bieten ausgestattete Unterrichtsräume und führen auch Aktivitäten in den Räumlichkeiten unserer Firmenkunden durch. Unser Team besteht aus qualifizierten Beratern und muttersprachlichen Trainern aus fünf Kontinenten, die bereit sind, auf jede Bildungsanforderung einzugehen. inlingua Lugano ist Teil eines weltweiten Netzwerks mit 320 Zentren in 37 Ländern, mit Hauptsitz, pädagogischer Leitung und Redaktionszentrum in Bern, Schweiz. Gegründet im Jahr 1968, ist inlingua Internationale Sprachschulen A.G. heute führend in der Sprachberatung und -ausbildung für Unternehmen. Wir bieten Kurse in 14 Sprachen an: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Russisch, Griechisch, Chinesisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Schwedisch, Niederländisch, Kroatisch und Japanisch. Spezifische Programme für jeden Bedarf Unser didaktisches Forschungszentrum hat spezielle Programme für jede Anforderung entwickelt, alle mit exklusivem Unterrichtsmaterial ausgestattet (Texte, Audiohilfen, multimediale Werkzeuge usw.). Unsere Kurse umfassen: Einzel- und Gruppensprachkurse für Privatpersonen und Unternehmen im traditionellen Klassenzimmer und in der WebRoom/Virtual Classroom. Intensive oder extensiv flexible Frequenz mit 2 bis 5 Treffen pro Woche. Studienprogramme und Sprachziele werden auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten, in kleinen, homogenen Gruppen nach Anfangsniveau und Lernbedarf. Inhalte und Programme • General Purpose Programme : Ein Programm für allgemeine Sprachkenntnisse, ideal für Studierende oder Reisende. • Accelerated Professional Programme : Ein professionelles Programm zur Aneignung von Fachsprachen, das sich an Fachleute und Unternehmen richtet. • Business English Seminare : Teil des Accelerated Professional Programme mit Fokus auf Fachvokabular und wesentlichen betrieblichen Kompetenzen in verschiedenen Unternehmensbereichen wie Meetings, Verhandlungen, Präsentationen und vielen mehr. Kurse für Kinder und private Gruppen • inlingua DOTS/Juniors/Teens : Kinder beginnen im Alter von 1 Jahr mit speziell entwickelten Unterrichtsmaterialien Englisch zu lernen. Wir setzen mit Programmen für Junior und Teen fort. • Aufbaukurse für Kinder und Jugendliche : In den Sommermonaten bieten wir Kurse zur Auffrischung der Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch an, um die in der Schule erworbenen Kenntnisse zu festigen. Hybrid Classroom • Hybrid Classroom-Kurse : Unterricht, der Präsenz- und Online-Sitzungen kombiniert und den Teilnehmern mehr Flexibilität bietet. E-Learning • my.lab : E-Learning mit virtuellem Tutor. • Virtual Classroom : Kurse mit einem Lehrer im Fernunterricht. • Blended Learning : Unterricht in der Virtual Classroom plus ein persönliches Programm. • my.conversations : Live-Gesprächsstunden mit Ihrem Lehrer und anderen Schülern aus aller Welt. inlingua Abroad : Sprachaufenthalte im Ausland. Vorbereitung auf internationale Prüfungen Wir bereiten auf die wichtigsten internationalen Prüfungen vor, wie Trinity, University of Cambridge, ESOL Examinations, RSA, TOEFL, BEC, TOEIC, TOLES, GMAT, DELF-DALF, DELE, ZD, ZMP, ZOP, KDS, CELI. CELI-Prüfungszentrum inlingua Lugano ist nun akkreditiertes Zentrum der Universität für Ausländer in Perugia für CELI-Prüfungen für alle Niveaus: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Übersetzungen und Dolmetschen Wir bieten präzise und pünktliche Übersetzungs- und Dolmetschdienste in und aus allen Sprachen. Die inlingua-Methode Die direkte Methode ermöglicht die sofortige Verwendung von Kommunikationsstrukturen und -funktionen in der zu erlernenden Sprache, ohne Übersetzung und mit minimaler theoretischer Erklärung. Der Unterricht ist auf situative Konversation ausgerichtet, mit Rollenspielen und Simulationen, um operationelle Kompetenzen zu vermitteln. Qualifikation des Lehrpersonals Unsere muttersprachlichen Lehrer sind qualifiziert und motiviert, durch das inlingua Teacher’s Training geschult, um ohne Übersetzung zu unterrichten, und gewährleisten eine optimale Klassenführung. Didaktische Planung und Niveaus Die Planung basiert auf den sechs Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), mit regelmäßigen Fortschrittskontrollen zur Überwachung des Fortschritts. Am Ende des Kurses wird ein inlingua-Zertifikat ausgestellt.

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

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Rittergasse 12, 4051 Basel
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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatung
MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
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MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:30 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Naturheilpraxis Bewusst in Resonanz GmbH

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Naturheilpraxis Bewusst in Resonanz GmbH

Zugerstrasse 4, 5620 Bremgarten AG
Praxis Umzug, neu ab 23.08.24 Zugerstr. 12 5620 Bremgarten

Gemeinsam zu mehr Gesundheit: Mit meinem umfassenden Wissen, langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl an Methoden helfe ich Ihnen, Ihre Gesundheit zu verbessern, zu stabilisieren oder zu erhalten. In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation und Bedürfnisse. Dabei nutzen wir Ganzkörpermessungen, um ein individuelles Behandlungskonzept zu entwickeln. Jede Therapie entfaltet eine einzigartige Wirkung auf Körper, Geist, Emotionen auf und Seele. Bioresonanz ist eine sanfte Schwingungstherapie und hilft bei: • Milch- und Laktoseintoleranz • Weizen- und Glutenunverträglichkeit • Pollen- und Tierhaarallergie • Schmerztherapie/ Verletzungen • Darmsanierung (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze) Körpertherapie • Fussreflexzonen-Massage • Schröpf-Massage • Rückenmassage Ernährung • Ernährung ist ein fortlaufender Prozess, in welchem ein Bewusstes Essen Gesundheit und Wohlbefinden bringt. • Ernährung bei Allergien • EPD Ernährungsprogramm (Abnehmen ohne Jojo Effekt- Stoffwechselkur/ Entgiftung auch für Diabetiker • HCK Mikronährstoffe und Fitline Sportler Nahrungsergänzung für Ihre Gesundheit bei Krankheiten, Vitamin & Mineralienmangel, Burnout • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt für die Darmgesundheit, ein starkes Immunsystem und zur Allergiereduktion (für Milchallergiker bestens geeignet) • Zinzino Omega 3- für ein starkes Immunsystem, gesunde Cholesterinwerte, für die Herz- und Hirngesundheit Pflanzenheilkunde – Phytotherapie Spagyrische Mischungen persönlich auf Sie abgestimmt begleiten Sie durch alle Lebenslagen und unterstützen und beschleunigen die Heilung und das Wohlergehen- sie wirken auf Körper und Gemüt YoungGo Training: YoungGo Impuls Reflex Training (Dr. von Stengel Universität Erlangen): Indoor und Outdoor für alle Altersgruppen, jeden Trainingszustand und für jede Gelegenheit. Bei chronischen Verspannungen, für einen ausgewogenen Muskelaufbau und bessere Kondition, zur Haltungskorrektur, bei Bewegungseinschränkungen, nach Unfall und Krankheit, zur verbesserten Leistung im Hochleistungssport. Der YoungGo ermöglicht eine auf Sie angepasste Trainingsstärke. Sie erhalten ein individuelles Training oder die Möglichkeit auf eine Gruppeneinführung. Laufpoints geben Ihnen die Möglichkeit, mit Freude gemeinsam zu trainieren. Produkte, Dienstleistungen • ECAIA Aktiv Basenwasser, Firma Sanuslife, -IONIZER Wasserfilter (energized, clean, alkaline, ionized, antioxidant) • Fit Line (CellReset) • Zinzino Omega 3/6 Tests • Hajoonah: Grüner Kaffee mit Heilpilzen • 4Life: Preo für den Darm, Trifaktor Plus für das Immunsystem! • YoungGo Trainingsgerät • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt • BEMER Therapie: rundum wohlfühlen, Spannungen lösen, Durchblutung verbessern • Zeolith, Bentonit, Zeobent, Zeolith Salbe • Basenbad • Ceres Tropfen • Spagyrik • Emser Nasendusche und Inhalator • Machholdt Inhalator • Harmonisierungsprodukte, Handy Chip • Der Healy. Das Lifestyle- & Gesundheits-Wearable mit Frequenzen für Dein Leben. Vereinfacht formuliert, funktioniert der Stofftransport in und aus der Zelle mittels magnetisch gesteuerter Ventile. Das Spannungspotential, also der Unterschied der Spannung zwischen dem Zellinneren und dem Zellzwischenraum, ist dabei verantwortlich für einen normalen (physiologischen) Zellstoffwechsel. Unserer Meinung nach erklärt dieser Mechanismus, warum Frequenzen für viele verschiedene Anwendungsgebiete eingesetzt werden können. Zertifikate, Auszeichnungen: (Krankenkassen anerkannt: EMR; ASCA Anerkannt) • Eidg. Dipl. Naturheilpraktikerin TEN • Dipl. Ernährungsberaterin • Bioresonanz Zertifizierte SEBIM Therapeutin • Zertifiziert: Systemisches Coaching • YoungGo Instructor (geprüft) • Dipl. Kosmetische Fusspflege • Dipl. Mikronährstoff-Beraterin HCK • FOSTAC Medical Wellness-Coach • Dipl. Geobiologie-Beraterin • zertifizierte BEMER-Partnerin • zertifizierte Darmberaterin Allergosan Zahlungsmöglichkeiten: EC Karte, Kreditkarte: Sofortzahlung. • Der Stundensatz beträgt CHF 168.00, die Zusatzversicherung übernimmt 75-90% davon. Bitte erkundigen Sie sich genau bei Ihrer Krankenkasse • Neue Zahlungsmöglichkeit: SANUSAPP: Krypto (Bitcoin, Sanuscoin, Etherium, USTD…)

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NaturheilpraxisBioresonanzFussreflexzonentherapie
Naturheilpraxis Bewusst in Resonanz GmbH

Naturheilpraxis Bewusst in Resonanz GmbH

Zugerstrasse 4, 5620 Bremgarten AG
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Praxis Umzug, neu ab 23.08.24 Zugerstr. 12 5620 Bremgarten

Gemeinsam zu mehr Gesundheit: Mit meinem umfassenden Wissen, langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl an Methoden helfe ich Ihnen, Ihre Gesundheit zu verbessern, zu stabilisieren oder zu erhalten. In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation und Bedürfnisse. Dabei nutzen wir Ganzkörpermessungen, um ein individuelles Behandlungskonzept zu entwickeln. Jede Therapie entfaltet eine einzigartige Wirkung auf Körper, Geist, Emotionen auf und Seele. Bioresonanz ist eine sanfte Schwingungstherapie und hilft bei: • Milch- und Laktoseintoleranz • Weizen- und Glutenunverträglichkeit • Pollen- und Tierhaarallergie • Schmerztherapie/ Verletzungen • Darmsanierung (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze) Körpertherapie • Fussreflexzonen-Massage • Schröpf-Massage • Rückenmassage Ernährung • Ernährung ist ein fortlaufender Prozess, in welchem ein Bewusstes Essen Gesundheit und Wohlbefinden bringt. • Ernährung bei Allergien • EPD Ernährungsprogramm (Abnehmen ohne Jojo Effekt- Stoffwechselkur/ Entgiftung auch für Diabetiker • HCK Mikronährstoffe und Fitline Sportler Nahrungsergänzung für Ihre Gesundheit bei Krankheiten, Vitamin & Mineralienmangel, Burnout • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt für die Darmgesundheit, ein starkes Immunsystem und zur Allergiereduktion (für Milchallergiker bestens geeignet) • Zinzino Omega 3- für ein starkes Immunsystem, gesunde Cholesterinwerte, für die Herz- und Hirngesundheit Pflanzenheilkunde – Phytotherapie Spagyrische Mischungen persönlich auf Sie abgestimmt begleiten Sie durch alle Lebenslagen und unterstützen und beschleunigen die Heilung und das Wohlergehen- sie wirken auf Körper und Gemüt YoungGo Training: YoungGo Impuls Reflex Training (Dr. von Stengel Universität Erlangen): Indoor und Outdoor für alle Altersgruppen, jeden Trainingszustand und für jede Gelegenheit. Bei chronischen Verspannungen, für einen ausgewogenen Muskelaufbau und bessere Kondition, zur Haltungskorrektur, bei Bewegungseinschränkungen, nach Unfall und Krankheit, zur verbesserten Leistung im Hochleistungssport. Der YoungGo ermöglicht eine auf Sie angepasste Trainingsstärke. Sie erhalten ein individuelles Training oder die Möglichkeit auf eine Gruppeneinführung. Laufpoints geben Ihnen die Möglichkeit, mit Freude gemeinsam zu trainieren. Produkte, Dienstleistungen • ECAIA Aktiv Basenwasser, Firma Sanuslife, -IONIZER Wasserfilter (energized, clean, alkaline, ionized, antioxidant) • Fit Line (CellReset) • Zinzino Omega 3/6 Tests • Hajoonah: Grüner Kaffee mit Heilpilzen • 4Life: Preo für den Darm, Trifaktor Plus für das Immunsystem! • YoungGo Trainingsgerät • YoungGo Prä-und probiotischer Yogurt • BEMER Therapie: rundum wohlfühlen, Spannungen lösen, Durchblutung verbessern • Zeolith, Bentonit, Zeobent, Zeolith Salbe • Basenbad • Ceres Tropfen • Spagyrik • Emser Nasendusche und Inhalator • Machholdt Inhalator • Harmonisierungsprodukte, Handy Chip • Der Healy. Das Lifestyle- & Gesundheits-Wearable mit Frequenzen für Dein Leben. Vereinfacht formuliert, funktioniert der Stofftransport in und aus der Zelle mittels magnetisch gesteuerter Ventile. Das Spannungspotential, also der Unterschied der Spannung zwischen dem Zellinneren und dem Zellzwischenraum, ist dabei verantwortlich für einen normalen (physiologischen) Zellstoffwechsel. Unserer Meinung nach erklärt dieser Mechanismus, warum Frequenzen für viele verschiedene Anwendungsgebiete eingesetzt werden können. Zertifikate, Auszeichnungen: (Krankenkassen anerkannt: EMR; ASCA Anerkannt) • Eidg. Dipl. Naturheilpraktikerin TEN • Dipl. Ernährungsberaterin • Bioresonanz Zertifizierte SEBIM Therapeutin • Zertifiziert: Systemisches Coaching • YoungGo Instructor (geprüft) • Dipl. Kosmetische Fusspflege • Dipl. Mikronährstoff-Beraterin HCK • FOSTAC Medical Wellness-Coach • Dipl. Geobiologie-Beraterin • zertifizierte BEMER-Partnerin • zertifizierte Darmberaterin Allergosan Zahlungsmöglichkeiten: EC Karte, Kreditkarte: Sofortzahlung. • Der Stundensatz beträgt CHF 168.00, die Zusatzversicherung übernimmt 75-90% davon. Bitte erkundigen Sie sich genau bei Ihrer Krankenkasse • Neue Zahlungsmöglichkeit: SANUSAPP: Krypto (Bitcoin, Sanuscoin, Etherium, USTD…)

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 19:00 Uhr
Ortelli Paolo

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Ortelli Paolo

Via San Gottardo 59, 6828 Balerna
Paolo Ortelli, Doktor der Akupunktur WFAS, Dipl. Physiotherapeut, CDS Osteopath

Paolo Ortelli, geboren 1962 in Mendrisio, Schweiz. Nach dem Abitur erwarb er 1986 in Varese am Krankenhaus Circolo ein Physiotherapeutendiplom und wurde 1989 mit einem eidgenössischen Diplom gleichgestellt. Im Laufe der Jahre hat er immer wieder Spezialisierungskurse in verschiedenen Rehabilitationstechniken besucht, wie z. B. Maitland (auf der zweiten Ebene, mit Manipulationen und Mobilisierung des neuromeningealen Systems nach Butler), Klein Vogelbach (oder FBL, verschiedene Kurse), Proprioceptive Neuromuscular Facilitation (PNF-Kabath), Lymphdrainage, Shiatsu und Fußreflexzonenmassage (sowohl im organischen als auch im nervösen Bereich), Behandlung von Triggerpunkten (1 und 2). Von 1999 bis 2003 besuchte und erwarb er den Doktortitel in Osteopathie in Frankreich und an der Ludes-Universität in Lugano und spezialisierte sich auf strukturelle und viszerale Osteopathie sowie auf chinesische Anthropo-Psychologie (APC) und Craniosacral-Behandlung .und viszerale pädiatrische. Er hat an derselben Universität monothematische Kurse für Physiotherapie-Studenten unterrichtet und ist Tutor für Auszubildende im Physiotherapie-Studio. Er ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Physiotherapeuten (Physioswiss), Sektion Tessin, der Schweizerischen Gesellschaft der Physiotherapeuten mit Abschluss in Osteopathie (OsteoSwiss), des Registers für Empirische Medizin (RME und ASCA) und Sekretär der APIS (Swiss Interdisciplinary Posturological Association) 2007 erlangte er zusätzlich den Titel Komplementärtherapeut. Seitdem hat er sich auch in posturaler Orthopraxie und traditioneller chinesischer Medizin weitergebildet und 2009 erfolgreich die interkantonale Prüfung für Osteopathie mit dem Titel CDS Osteopath abgelegt. Sie führt in der Reha-Klinik in der Gotthardstraße 59 in Balerna reine Behandlungen in Akupunktur, Physiotherapie, Osteopathie (inkl. TCM, Osteopathie und Posturologie, ohne ärztliches Rezept) sowie entspannende Massagen und Lymphdrainagen für die unteren Gliedmaßen und für den ganzen Körper im Allgemeinen. Paolo Ortelli, D.O. CDS Osteopath, Doktor der Traditionellen Chinesischen Medizin, spezialisiert auf Orthopraxie, Physiotherapeut, Komplementärtherapeut und Posturologe.

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PhysiotherapieAkupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Osteopathie
Ortelli Paolo

Ortelli Paolo

Via San Gottardo 59, 6828 Balerna
PhysiotherapieAkupunktur (ausserhalb Rubrik Ärzte)Osteopathie
Paolo Ortelli, Doktor der Akupunktur WFAS, Dipl. Physiotherapeut, CDS Osteopath

Paolo Ortelli, geboren 1962 in Mendrisio, Schweiz. Nach dem Abitur erwarb er 1986 in Varese am Krankenhaus Circolo ein Physiotherapeutendiplom und wurde 1989 mit einem eidgenössischen Diplom gleichgestellt. Im Laufe der Jahre hat er immer wieder Spezialisierungskurse in verschiedenen Rehabilitationstechniken besucht, wie z. B. Maitland (auf der zweiten Ebene, mit Manipulationen und Mobilisierung des neuromeningealen Systems nach Butler), Klein Vogelbach (oder FBL, verschiedene Kurse), Proprioceptive Neuromuscular Facilitation (PNF-Kabath), Lymphdrainage, Shiatsu und Fußreflexzonenmassage (sowohl im organischen als auch im nervösen Bereich), Behandlung von Triggerpunkten (1 und 2). Von 1999 bis 2003 besuchte und erwarb er den Doktortitel in Osteopathie in Frankreich und an der Ludes-Universität in Lugano und spezialisierte sich auf strukturelle und viszerale Osteopathie sowie auf chinesische Anthropo-Psychologie (APC) und Craniosacral-Behandlung .und viszerale pädiatrische. Er hat an derselben Universität monothematische Kurse für Physiotherapie-Studenten unterrichtet und ist Tutor für Auszubildende im Physiotherapie-Studio. Er ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Physiotherapeuten (Physioswiss), Sektion Tessin, der Schweizerischen Gesellschaft der Physiotherapeuten mit Abschluss in Osteopathie (OsteoSwiss), des Registers für Empirische Medizin (RME und ASCA) und Sekretär der APIS (Swiss Interdisciplinary Posturological Association) 2007 erlangte er zusätzlich den Titel Komplementärtherapeut. Seitdem hat er sich auch in posturaler Orthopraxie und traditioneller chinesischer Medizin weitergebildet und 2009 erfolgreich die interkantonale Prüfung für Osteopathie mit dem Titel CDS Osteopath abgelegt. Sie führt in der Reha-Klinik in der Gotthardstraße 59 in Balerna reine Behandlungen in Akupunktur, Physiotherapie, Osteopathie (inkl. TCM, Osteopathie und Posturologie, ohne ärztliches Rezept) sowie entspannende Massagen und Lymphdrainagen für die unteren Gliedmaßen und für den ganzen Körper im Allgemeinen. Paolo Ortelli, D.O. CDS Osteopath, Doktor der Traditionellen Chinesischen Medizin, spezialisiert auf Orthopraxie, Physiotherapeut, Komplementärtherapeut und Posturologe.

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

 Geöffnet bis 19:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Dr. med. Schärer Jürg

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Dr. med. Schärer Jürg

Bälliz 44, 3600 Thun
Über die Praxis

Dr. med Jürg Schärer – frauenärztliche Praxis mit umfassendem Angebot in Thun Wir freuen uns sehr, Sie in unserer Praxis begrüssen zu dürfen und sind jederzeit gerne bereit, uns Ihren Anliegen anzunehmen und mit bestmöglichem Einsatz und dem steten Bemühen um Fachkompetenz unser breites Angebot zu Ihrem Wohl und Ihrer Zufriedenheit einzusetzen. Wir betreuen Frauen jeden Alters bei gynäkologischen Fragen sowie während der Schwangerschaft. Sprechstunde vereinbaren Ihren Sprechstundentermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Hier erfahren Sie mehr über meinen Werdegang: In meiner Geburtsstadt Thun besuchte ich alle Schulen bis zur Matura mit Maturitätstypus A, altsprachlich-literarisch (Latein, Griechisch, Hebräisch) Nach dem Medizinstudium an der Universität Bern erhielt ich dort die Approbation als Arzt und Promotion zum Dr. med. der Medizinischen Fakultät Bern. Meine erste Assistentenstelle bekam ich an der Chirurgischen Abteilung des Regionalspitals Langenthal (Dr. med. H. Lüdi), währenddessen ich auch auf der Anästhesie-Abteilung (Frau Dr. med. H. Krings) tätig sein konnte. Nach Abschluss dieses „Fremdjahres“ übersiedelte ich nach Zürich und begann meine eigentliche Facharztausbildung an der dortigen Universitäts-Frauenklinik (Prof. Dr. med.W.E. Schreiner, Prof. Dr. med. A. Huch, Prof. Dr. med. G. Duc) Die letzten Jahre bis zum Ende der Facharztausbildung verbrachte ich an der Universitäts-Frauenklinik in Bern (Prof. Dr. med. M. Berger, Prof. Dr. med. G. von Muralt) Nach deren Abschluss und der Eröffnung einer eigenen Praxis in Thun erhielt ich die Zulassung weiterhin nunmehr als Belegarzt an der Frauenklinik Bern tätig zu sein; in dieser Zeit wirkte ich mit am Studentenunterricht (Block-Unterricht), sowie an der Hebammenschule der Frauenklinik und als Lehrer für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universitäts-Kinderklinik (Prof. Dr. med. Ettore Rossi). Zu einem späteren Zeitpunkt erweiterte ich meine spitalärztliche Tätigkeit auch auf die Kliniken Beau-Site, Bern, sowie Siloah AG, Gümligen. Nach der Neuausrichtung dieser Kliniken, die in einem ersten Schritt die Geburtshilfe, danach auch den gynäkologischen Bereich nicht mehr anboten, findet meine spitalärztliche Tätigkeit als Belegarzt ausschließlich im Spital Interlaken und Frutigen fmi statt. Der Schwerpunkt meines Interessens liegt in der operativen Gynäkologie & Geburtshilfe, hierin insbesondere in den minimal-invasiven Verfahren, um deren Anwendung ich mich von Anbeginn, zunächst auch im Rahmen mehrerer Ausbildungsaufenthalte an der Universitäts-Frauenklinik Kiel (Prof. Dr, med. K. Semm, Frau Prof. Dr. med. L. Mettler) bemüht hatte. Ich bin verheiratet mit einer Arztgehilfin . Wir haben einen Sohn und zwei Töchter. Mitgliedschaften: • Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe (SGGG) • Akademie für Fortbidung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe • Schweiz. Gesellschaft für Senologie • Schweiz. Gesellschaft für Ukltraschall in der Medizin (SGUM) • Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe & Gynäkologie e.V. (BGGF) • Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und Beckenbodenpathologie (AUG) • Oesterreich. Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und rekonstruktive Beckenbodenchirurgie (AUB) • International Urogynaecological Association (IUGA) • FMS-Sektion Bern • Berner Belegärzteverein • Verbindungen der Schweizer Aerztinnen und Aerzte (FMH) • Frauenarzt in Thun

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FrauenarztReproduktionsmedizinPraxis Ärzte
Dr. med. Schärer Jürg

Dr. med. Schärer Jürg

Bälliz 44, 3600 Thun
FrauenarztReproduktionsmedizinPraxis Ärzte
Über die Praxis

Dr. med Jürg Schärer – frauenärztliche Praxis mit umfassendem Angebot in Thun Wir freuen uns sehr, Sie in unserer Praxis begrüssen zu dürfen und sind jederzeit gerne bereit, uns Ihren Anliegen anzunehmen und mit bestmöglichem Einsatz und dem steten Bemühen um Fachkompetenz unser breites Angebot zu Ihrem Wohl und Ihrer Zufriedenheit einzusetzen. Wir betreuen Frauen jeden Alters bei gynäkologischen Fragen sowie während der Schwangerschaft. Sprechstunde vereinbaren Ihren Sprechstundentermin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Hier erfahren Sie mehr über meinen Werdegang: In meiner Geburtsstadt Thun besuchte ich alle Schulen bis zur Matura mit Maturitätstypus A, altsprachlich-literarisch (Latein, Griechisch, Hebräisch) Nach dem Medizinstudium an der Universität Bern erhielt ich dort die Approbation als Arzt und Promotion zum Dr. med. der Medizinischen Fakultät Bern. Meine erste Assistentenstelle bekam ich an der Chirurgischen Abteilung des Regionalspitals Langenthal (Dr. med. H. Lüdi), währenddessen ich auch auf der Anästhesie-Abteilung (Frau Dr. med. H. Krings) tätig sein konnte. Nach Abschluss dieses „Fremdjahres“ übersiedelte ich nach Zürich und begann meine eigentliche Facharztausbildung an der dortigen Universitäts-Frauenklinik (Prof. Dr. med.W.E. Schreiner, Prof. Dr. med. A. Huch, Prof. Dr. med. G. Duc) Die letzten Jahre bis zum Ende der Facharztausbildung verbrachte ich an der Universitäts-Frauenklinik in Bern (Prof. Dr. med. M. Berger, Prof. Dr. med. G. von Muralt) Nach deren Abschluss und der Eröffnung einer eigenen Praxis in Thun erhielt ich die Zulassung weiterhin nunmehr als Belegarzt an der Frauenklinik Bern tätig zu sein; in dieser Zeit wirkte ich mit am Studentenunterricht (Block-Unterricht), sowie an der Hebammenschule der Frauenklinik und als Lehrer für Geburtshilfe und Gynäkologie an der Universitäts-Kinderklinik (Prof. Dr. med. Ettore Rossi). Zu einem späteren Zeitpunkt erweiterte ich meine spitalärztliche Tätigkeit auch auf die Kliniken Beau-Site, Bern, sowie Siloah AG, Gümligen. Nach der Neuausrichtung dieser Kliniken, die in einem ersten Schritt die Geburtshilfe, danach auch den gynäkologischen Bereich nicht mehr anboten, findet meine spitalärztliche Tätigkeit als Belegarzt ausschließlich im Spital Interlaken und Frutigen fmi statt. Der Schwerpunkt meines Interessens liegt in der operativen Gynäkologie & Geburtshilfe, hierin insbesondere in den minimal-invasiven Verfahren, um deren Anwendung ich mich von Anbeginn, zunächst auch im Rahmen mehrerer Ausbildungsaufenthalte an der Universitäts-Frauenklinik Kiel (Prof. Dr, med. K. Semm, Frau Prof. Dr. med. L. Mettler) bemüht hatte. Ich bin verheiratet mit einer Arztgehilfin . Wir haben einen Sohn und zwei Töchter. Mitgliedschaften: • Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe (SGGG) • Akademie für Fortbidung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie & Geburtshilfe • Schweiz. Gesellschaft für Senologie • Schweiz. Gesellschaft für Ukltraschall in der Medizin (SGUM) • Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe & Gynäkologie e.V. (BGGF) • Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und Beckenbodenpathologie (AUG) • Oesterreich. Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und rekonstruktive Beckenbodenchirurgie (AUB) • International Urogynaecological Association (IUGA) • FMS-Sektion Bern • Berner Belegärzteverein • Verbindungen der Schweizer Aerztinnen und Aerzte (FMH) • Frauenarzt in Thun

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
sine limite Stephan Lenz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

sine limite Stephan Lenz

Gotthelfstrasse 106, 4054 Basel
sine limite - Nachhilfe für Mathematik & Physik

Hinter sine limite verbirgt sich eine Nachhilfeschule für Mathematik und Physik. Unser Team kümmert sich um deine Leistungen und Noten und arbeitet daran, dass diese ohne Grenze (sine limite) nach oben steigen. Wir unterrichten jede Schulstufe und jedes Alter. (Primarschule, OS, WBS, SEK, Fachmaturi-tätsschule, Gymnasium, eidg. Matur, Berufslehre, Universität, Fachhochschule, berufliche Weiterbildung usw.). Wir bereiten dich auf eine einzelne Prüfung vor, arbeiten zusammen verpassten Stoff auf, schliessen Lücken, lösen deine Hausaufgaben oder trainieren zusammen für eine Abschlussprüfung. Du kannst bei uns Einzelstunden oder auch Gruppenunterricht bekommen, wobei die Gruppe nicht grösser als 4 Personen sein sollte. Unsere Philosophie besteht darin, die drei W's zu lernen und somit in kurzer Zeit zum Erfolg zu kommen. Wie heisst das Thema? Was kann ich damit berechnen? Wie funktioniert das Thema? Jahrelange Erfahrung hat uns gezeigt, dass diese Philosophie, kombiniert mit den richtigen Fragen und gezieltem Üben, schnelle und gute Erfolge bringt. Bei uns kannst und sollst du alle Fragen stellen, die du in der Schule nicht stellen konntest, oder auf die du noch keine Antwort bekommen hast.

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Nachhilfe PrüfungsvorbereitungBegleitung Unterstützung
sine limite Stephan Lenz

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Gotthelfstrasse 106, 4054 Basel
Nachhilfe PrüfungsvorbereitungBegleitung Unterstützung
sine limite - Nachhilfe für Mathematik & Physik

Hinter sine limite verbirgt sich eine Nachhilfeschule für Mathematik und Physik. Unser Team kümmert sich um deine Leistungen und Noten und arbeitet daran, dass diese ohne Grenze (sine limite) nach oben steigen. Wir unterrichten jede Schulstufe und jedes Alter. (Primarschule, OS, WBS, SEK, Fachmaturi-tätsschule, Gymnasium, eidg. Matur, Berufslehre, Universität, Fachhochschule, berufliche Weiterbildung usw.). Wir bereiten dich auf eine einzelne Prüfung vor, arbeiten zusammen verpassten Stoff auf, schliessen Lücken, lösen deine Hausaufgaben oder trainieren zusammen für eine Abschlussprüfung. Du kannst bei uns Einzelstunden oder auch Gruppenunterricht bekommen, wobei die Gruppe nicht grösser als 4 Personen sein sollte. Unsere Philosophie besteht darin, die drei W's zu lernen und somit in kurzer Zeit zum Erfolg zu kommen. Wie heisst das Thema? Was kann ich damit berechnen? Wie funktioniert das Thema? Jahrelange Erfahrung hat uns gezeigt, dass diese Philosophie, kombiniert mit den richtigen Fragen und gezieltem Üben, schnelle und gute Erfolge bringt. Bei uns kannst und sollst du alle Fragen stellen, die du in der Schule nicht stellen konntest, oder auf die du noch keine Antwort bekommen hast.

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 Offen nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr
trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
trennpunkt GmbH

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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