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Anwaltin Bern

Anwalt in Bern

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Anwalt in Bern, empfohlen von local.ch

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 Bern
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Gilomen Remo
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Gilomen Remo

Holzikofenweg 22, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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AnwaltAdvokaturbüro
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Burkhalter Rechtsanwälte AG
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Burkhalter Rechtsanwälte AG

Elfenstrasse 19, 3006 BernPostfach, 3000 Bern
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
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Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Häufig gestellte Fragen zu Anwalt in Bern

  • Das Anwaltsbüro Weibel + Wenger erteilt Auskünfte, gibt Rechtsberatung und übernimmt die Rechtsvertretung für Fälle im Straf- und Familienrecht, Ausländer- und Asylrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Staatsrecht, Verfahrens- und Verfassungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Die Kanzlei ambralaw bietet umfangreiche anwaltliche und notarielle Dienstleistungen im Privat- und Wirtschaftsrecht für Unternehmen und Privatpersonen an.
  • Die Wirtschaftskanzlei Amstutz Greuter Rechtsanwälte ist national und international tätig. Schwerpunkte liegen auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertrags- und Handelsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolgeregelungen, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verwaltungsrecht, um nur einige zu nennen. Mit der Kanzlei Python Rechtsanwälte engagieren Sie eine führende Schweizer Wirtschaftskanzlei, die Sachverstand in sämtlichen Rechtsgebieten vorweisen kann und mit Auslandsbüros in Tokio und Brüssel vertreten ist.
  • Rechtsanwalt Martin Dreifuss bietet Leistungen auf zahlreichen Rechtsgebieten an. Im Fachbereich Familienrecht berät und vertritt er Personen im Fall einer Scheidung oder Trennung. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsberechnungen, Kindesrecht und Eheschutz. Das Anwaltsbüro von Katharina Arm bietet Leistungen rund um das Familienrecht mit Schwerpunktthemen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsberechnung und Trennungsvereinbarungen an. Das Schulrecht und ausgewählte Bereiche des Strafrechts gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsbereich.
  • Rechtsberatungen sind bei vielen Anwaltskanzleien in Bern auf Englisch, Deutsch, Italienisch und Französisch möglich. Die Advoplus Rechtsanwälte GmbH berät Mandantinnen und Mandanten auch in russischer und spanischer Sprache.
  • Die Advocomplex GmbH arbeitet mit Verwertungsgesellschaften und dem Schweizer Verband der Filmproduzentinnen und -produzenten zusammen. Fachwissen und Erfahrung in den Rechtsgebieten Film-, Fernseh- und Verlagsrecht, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind vorhanden. Das Expertenteam der BKS Rechtsanwälte AG ist auch international tätig. Fachlich bilden das Immaterialgüter-, Medien- und Informatikrecht die Schwerpunkte. Die Berner Kanzlei Schluep I Degen Rechtsanwälte hat über 40 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts.
  • Das Advokaturbüro Imobersteg befindet sich in der Hodlerstrasse 16 zentral und in Bahnhofsnähe. Das Team der Kanzlei vertritt Privatpersonen und KMU. Die BernLex Juristen KLG bietet breit gefächerte Dienstleistungen an. Das Büro in der Spitalgasse 29 ist gut zu erreichen. Ein weiterer Standort der Kanzlei BernLex Juristen befindet sich in der Gurtengasse.
  • Die Kanzlei Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte ist für Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen in zahlreichen Rechtsgebieten tätig. Rechtsberatung, Prozessführung und -begleitung werden angeboten. Gesamtlösungen für Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand sind Teil des Leistungsangebots der Kanzlei Steinegger Rechtsanwälte.
  • Die Prager Dreifuss AG ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Lage in der Altstadt. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten aus der Schweiz und weltweit. Auch die Anwaltskanzlei Friedli & Schnidrig ist national und international für Privatpersonen, Unternehmen, die öffentliche Verwaltung, Regierungen und Organisationen tätig.

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Gilomen Remo
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Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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Burkhalter Rechtsanwälte AG
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Burkhalter Rechtsanwälte AG

Elfenstrasse 19, 3006 BernPostfach, 3000 Bern
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
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Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Häufig gestellte Fragen zu Anwalt in Bern

  • Das Anwaltsbüro Weibel + Wenger erteilt Auskünfte, gibt Rechtsberatung und übernimmt die Rechtsvertretung für Fälle im Straf- und Familienrecht, Ausländer- und Asylrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Staatsrecht, Verfahrens- und Verfassungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Die Kanzlei ambralaw bietet umfangreiche anwaltliche und notarielle Dienstleistungen im Privat- und Wirtschaftsrecht für Unternehmen und Privatpersonen an.
  • Die Wirtschaftskanzlei Amstutz Greuter Rechtsanwälte ist national und international tätig. Schwerpunkte liegen auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertrags- und Handelsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolgeregelungen, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verwaltungsrecht, um nur einige zu nennen. Mit der Kanzlei Python Rechtsanwälte engagieren Sie eine führende Schweizer Wirtschaftskanzlei, die Sachverstand in sämtlichen Rechtsgebieten vorweisen kann und mit Auslandsbüros in Tokio und Brüssel vertreten ist.
  • Rechtsanwalt Martin Dreifuss bietet Leistungen auf zahlreichen Rechtsgebieten an. Im Fachbereich Familienrecht berät und vertritt er Personen im Fall einer Scheidung oder Trennung. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsberechnungen, Kindesrecht und Eheschutz. Das Anwaltsbüro von Katharina Arm bietet Leistungen rund um das Familienrecht mit Schwerpunktthemen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsberechnung und Trennungsvereinbarungen an. Das Schulrecht und ausgewählte Bereiche des Strafrechts gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsbereich.
  • Rechtsberatungen sind bei vielen Anwaltskanzleien in Bern auf Englisch, Deutsch, Italienisch und Französisch möglich. Die Advoplus Rechtsanwälte GmbH berät Mandantinnen und Mandanten auch in russischer und spanischer Sprache.
  • Die Advocomplex GmbH arbeitet mit Verwertungsgesellschaften und dem Schweizer Verband der Filmproduzentinnen und -produzenten zusammen. Fachwissen und Erfahrung in den Rechtsgebieten Film-, Fernseh- und Verlagsrecht, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind vorhanden. Das Expertenteam der BKS Rechtsanwälte AG ist auch international tätig. Fachlich bilden das Immaterialgüter-, Medien- und Informatikrecht die Schwerpunkte. Die Berner Kanzlei Schluep I Degen Rechtsanwälte hat über 40 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts.
  • Das Advokaturbüro Imobersteg befindet sich in der Hodlerstrasse 16 zentral und in Bahnhofsnähe. Das Team der Kanzlei vertritt Privatpersonen und KMU. Die BernLex Juristen KLG bietet breit gefächerte Dienstleistungen an. Das Büro in der Spitalgasse 29 ist gut zu erreichen. Ein weiterer Standort der Kanzlei BernLex Juristen befindet sich in der Gurtengasse.
  • Die Kanzlei Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte ist für Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen in zahlreichen Rechtsgebieten tätig. Rechtsberatung, Prozessführung und -begleitung werden angeboten. Gesamtlösungen für Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand sind Teil des Leistungsangebots der Kanzlei Steinegger Rechtsanwälte.
  • Die Prager Dreifuss AG ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Lage in der Altstadt. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten aus der Schweiz und weltweit. Auch die Anwaltskanzlei Friedli & Schnidrig ist national und international für Privatpersonen, Unternehmen, die öffentliche Verwaltung, Regierungen und Organisationen tätig.