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Anwalt & Notarin Bern

Anwalt & Notar in Bern

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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advocomplex gmbh

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advocomplex gmbh

Zinggstrasse 16, 3007 Bern
Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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AdvokaturbüroAnwaltRechtsanwaltAdvokatur- und Notariatsbüro
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ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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NotarNotariatsbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
Seftigenstrasse 2, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
NotarNotariatsbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
Herzlich willkommen bei Trees & Buri Notare

Wir bieten Ihnen Beratungen in den verschiedenen Gebieten an, wobei wir uns nicht nur auf das Kerngebiet der öffentlichen Beurkundung beschränken, sondern eine umfassende Betrachtungsweise auch mit Blick auf die Steuern und damit eine massgeschneiderte Lösung Ihres Anliegens in den Vordergrund stellen.Besuchen Sie unsere Website! Wir weisen Spezialkenntnisse in folgenden Gebieten auf: Familien- und Erbrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Sachenrecht (inklusive Bäuerliches Bodenrecht) Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Stiftungsrecht Sekretariate und Verbände Es ist uns wichtig, einen guten Kontakt zu sämtlichen Behörden zu pflegen und wir legen Wert darauf, unsere Eingaben fundiert und seriös vorzunehmen.Wir können ferner auf ein Netzwerk von qualifizierten Spezialisten zurückgreifen. Zudem ist es uns - mit Ausnahme im Bereich Sachenrecht - gestattet, Beratungen und Beurkundungen für Klienten aus der ganzen Schweiz vorzunehmen. Beratungen auf französisch und englisch sind ebenfalls möglich.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

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Schwarz & Neuenschwander

Schwarz & Neuenschwander

Neuengasse 25, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

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NotarNotariatsbüroSteuerberatung
Neuengasse 25, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
NotarNotariatsbüroSteuerberatung

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

Von Graffenried Recht

Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAdvokaturbüro
Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAdvokaturbüro

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüro
Wangenstrasse 41A, 3018 Bern
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Herzlich willkommen

Notariat Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats. Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist: Beglaubigung einer Unterschrift Beurkundung eines Kaufvertrags über ein Grundstück Eröffnung eines Erbvertrages Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist: Eheschliessung (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Registrierung von Partnerschaften (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Scheidung auf gemeinsames Begehren (dafür sind die Gerichte zuständig) Advokatur Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind: Zivilrecht Vertragsrecht Handelsrecht SchKG und Verfahrensrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Beurkundungsrecht Sachenrecht Scheidungsrecht Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung
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Byland Daniela

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Häufig gestellte Fragen zu Anwalt in Bern

  • Das Anwaltsbüro Weibel + Wenger erteilt Auskünfte, gibt Rechtsberatung und übernimmt die Rechtsvertretung für Fälle im Straf- und Familienrecht, Ausländer- und Asylrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Staatsrecht, Verfahrens- und Verfassungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Die Kanzlei ambralaw bietet umfangreiche anwaltliche und notarielle Dienstleistungen im Privat- und Wirtschaftsrecht für Unternehmen und Privatpersonen an.
  • Die Wirtschaftskanzlei Amstutz Greuter Rechtsanwälte ist national und international tätig. Schwerpunkte liegen auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertrags- und Handelsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolgeregelungen, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verwaltungsrecht, um nur einige zu nennen. Mit der Kanzlei Python Rechtsanwälte engagieren Sie eine führende Schweizer Wirtschaftskanzlei, die Sachverstand in sämtlichen Rechtsgebieten vorweisen kann und mit Auslandsbüros in Tokio und Brüssel vertreten ist.
  • Rechtsanwalt Martin Dreifuss bietet Leistungen auf zahlreichen Rechtsgebieten an. Im Fachbereich Familienrecht berät und vertritt er Personen im Fall einer Scheidung oder Trennung. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsberechnungen, Kindesrecht und Eheschutz. Das Anwaltsbüro von Katharina Arm bietet Leistungen rund um das Familienrecht mit Schwerpunktthemen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsberechnung und Trennungsvereinbarungen an. Das Schulrecht und ausgewählte Bereiche des Strafrechts gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsbereich.
  • Rechtsberatungen sind bei vielen Anwaltskanzleien in Bern auf Englisch, Deutsch, Italienisch und Französisch möglich. Die Advoplus Rechtsanwälte GmbH berät Mandantinnen und Mandanten auch in russischer und spanischer Sprache.
  • Die Advocomplex GmbH arbeitet mit Verwertungsgesellschaften und dem Schweizer Verband der Filmproduzentinnen und -produzenten zusammen. Fachwissen und Erfahrung in den Rechtsgebieten Film-, Fernseh- und Verlagsrecht, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind vorhanden. Das Expertenteam der BKS Rechtsanwälte AG ist auch international tätig. Fachlich bilden das Immaterialgüter-, Medien- und Informatikrecht die Schwerpunkte. Die Berner Kanzlei Schluep I Degen Rechtsanwälte hat über 40 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts.
  • Das Advokaturbüro Imobersteg befindet sich in der Hodlerstrasse 16 zentral und in Bahnhofsnähe. Das Team der Kanzlei vertritt Privatpersonen und KMU. Die BernLex Juristen KLG bietet breit gefächerte Dienstleistungen an. Das Büro in der Spitalgasse 29 ist gut zu erreichen. Ein weiterer Standort der Kanzlei BernLex Juristen befindet sich in der Gurtengasse.
  • Die Kanzlei Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte ist für Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen in zahlreichen Rechtsgebieten tätig. Rechtsberatung, Prozessführung und -begleitung werden angeboten. Gesamtlösungen für Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand sind Teil des Leistungsangebots der Kanzlei Steinegger Rechtsanwälte.
  • Die Prager Dreifuss AG ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Lage in der Altstadt. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten aus der Schweiz und weltweit. Auch die Anwaltskanzlei Friedli & Schnidrig ist national und international für Privatpersonen, Unternehmen, die öffentliche Verwaltung, Regierungen und Organisationen tätig.

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Anwalt & Notar in Bern

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Zinggstrasse 16, 3007 Bern
Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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NotarNotariatsbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
Seftigenstrasse 2, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
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Herzlich willkommen bei Trees & Buri Notare

Wir bieten Ihnen Beratungen in den verschiedenen Gebieten an, wobei wir uns nicht nur auf das Kerngebiet der öffentlichen Beurkundung beschränken, sondern eine umfassende Betrachtungsweise auch mit Blick auf die Steuern und damit eine massgeschneiderte Lösung Ihres Anliegens in den Vordergrund stellen.Besuchen Sie unsere Website! Wir weisen Spezialkenntnisse in folgenden Gebieten auf: Familien- und Erbrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Sachenrecht (inklusive Bäuerliches Bodenrecht) Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Stiftungsrecht Sekretariate und Verbände Es ist uns wichtig, einen guten Kontakt zu sämtlichen Behörden zu pflegen und wir legen Wert darauf, unsere Eingaben fundiert und seriös vorzunehmen.Wir können ferner auf ein Netzwerk von qualifizierten Spezialisten zurückgreifen. Zudem ist es uns - mit Ausnahme im Bereich Sachenrecht - gestattet, Beratungen und Beurkundungen für Klienten aus der ganzen Schweiz vorzunehmen. Beratungen auf französisch und englisch sind ebenfalls möglich.

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Schwarz & Neuenschwander

Schwarz & Neuenschwander

Neuengasse 25, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

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NotarNotariatsbüroSteuerberatung
Neuengasse 25, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

Von Graffenried Recht

Von Graffenried Recht

Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAdvokaturbüro
Zeughausgasse 18, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Seit über 80 Jahren als Rechtsanwälte und Notare im Dienst der Bernerinnen und Berner Als eine der traditionsreichsten Berner Kanzleien, welche in der Stadt und Region Bern verankert ist, bieten wir Ihnen umfassende juristische Dienstleistungen an. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare setzen sich einzeln und als Team mit grossem Engagement für Sie ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung, zeitnahe Bearbeitung und jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit dem Wappenspruch der Familie von Graffenried: «Fac recte neminem time» / «Tue Recht und scheue niemanden». Fac recte neminem time Tue Recht und scheue niemanden: Der Wappenspruch der Familie von Graffenried ist unser Leitspruch für die tägliche Arbeit. Unsere Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen für Sie sämtliche öffentlichen Urkunden (z. B. Grundstückkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen etc.), vertreten Ihre Interessen mit Engagement vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden und beraten Sie lösungsorientiert und mit Weitsicht bei juristischen Fragestellungen. Vor mehreren Jahrzehnten wurde unsere Kanzlei im Herzen von Bern, dem politischen Zentrum der Schweiz, gegründet. Während unserer bisherigen Tätigkeit haben wir für unzählige Privatpersonen, Familien, Unternehmen und öffentliche Institutionen unsere Dienstleistungen erbringen und einen entsprechenden Erfahrungsschatz aufbauen können. Diese Erfahrung, verbunden mit unseren langjährigen Kontakten zu den Justiz- und Verwaltungsbehörden, stellen wir gerne in Ihren Dienst. Wir freuen uns, Sie in Ihren rechtlichen Belangen beraten und begleiten zu dürfen. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Von Graffenried Gruppe und deren Tochtergesellschaften (Treuhand, Bank, Liegenschaften) zusammen. Gerne stellen wir bei einem entsprechenden Bedürfnis Ihrerseits den Kontakt mit diesen Gesellschaften her und koordinieren für Sie die verschiedenen Dienstleistungen. Sie profitieren dabei sowohl in administrativer wie auch in finanzieller Hinsicht: Wir sind ein eingespieltes Team, welches sich gewohnt ist, gemeinsam gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu erarbeiten.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüro
Wangenstrasse 41A, 3018 Bern
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Herzlich willkommen

Notariat Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats. Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist: Beglaubigung einer Unterschrift Beurkundung eines Kaufvertrags über ein Grundstück Eröffnung eines Erbvertrages Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist: Eheschliessung (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Registrierung von Partnerschaften (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Scheidung auf gemeinsames Begehren (dafür sind die Gerichte zuständig) Advokatur Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind: Zivilrecht Vertragsrecht Handelsrecht SchKG und Verfahrensrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Beurkundungsrecht Sachenrecht Scheidungsrecht Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung
Spitalgasse 4, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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BD

Byland Daniela

Bundesgasse 26, 3011 Bern
NotarNotariatsbüroAnwaltRechtsanwalt
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Häufig gestellte Fragen zu Anwalt in Bern

  • Das Anwaltsbüro Weibel + Wenger erteilt Auskünfte, gibt Rechtsberatung und übernimmt die Rechtsvertretung für Fälle im Straf- und Familienrecht, Ausländer- und Asylrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Staatsrecht, Verfahrens- und Verfassungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Die Kanzlei ambralaw bietet umfangreiche anwaltliche und notarielle Dienstleistungen im Privat- und Wirtschaftsrecht für Unternehmen und Privatpersonen an.
  • Die Wirtschaftskanzlei Amstutz Greuter Rechtsanwälte ist national und international tätig. Schwerpunkte liegen auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertrags- und Handelsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolgeregelungen, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verwaltungsrecht, um nur einige zu nennen. Mit der Kanzlei Python Rechtsanwälte engagieren Sie eine führende Schweizer Wirtschaftskanzlei, die Sachverstand in sämtlichen Rechtsgebieten vorweisen kann und mit Auslandsbüros in Tokio und Brüssel vertreten ist.
  • Rechtsanwalt Martin Dreifuss bietet Leistungen auf zahlreichen Rechtsgebieten an. Im Fachbereich Familienrecht berät und vertritt er Personen im Fall einer Scheidung oder Trennung. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsberechnungen, Kindesrecht und Eheschutz. Das Anwaltsbüro von Katharina Arm bietet Leistungen rund um das Familienrecht mit Schwerpunktthemen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsberechnung und Trennungsvereinbarungen an. Das Schulrecht und ausgewählte Bereiche des Strafrechts gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsbereich.
  • Rechtsberatungen sind bei vielen Anwaltskanzleien in Bern auf Englisch, Deutsch, Italienisch und Französisch möglich. Die Advoplus Rechtsanwälte GmbH berät Mandantinnen und Mandanten auch in russischer und spanischer Sprache.
  • Die Advocomplex GmbH arbeitet mit Verwertungsgesellschaften und dem Schweizer Verband der Filmproduzentinnen und -produzenten zusammen. Fachwissen und Erfahrung in den Rechtsgebieten Film-, Fernseh- und Verlagsrecht, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind vorhanden. Das Expertenteam der BKS Rechtsanwälte AG ist auch international tätig. Fachlich bilden das Immaterialgüter-, Medien- und Informatikrecht die Schwerpunkte. Die Berner Kanzlei Schluep I Degen Rechtsanwälte hat über 40 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts.
  • Das Advokaturbüro Imobersteg befindet sich in der Hodlerstrasse 16 zentral und in Bahnhofsnähe. Das Team der Kanzlei vertritt Privatpersonen und KMU. Die BernLex Juristen KLG bietet breit gefächerte Dienstleistungen an. Das Büro in der Spitalgasse 29 ist gut zu erreichen. Ein weiterer Standort der Kanzlei BernLex Juristen befindet sich in der Gurtengasse.
  • Die Kanzlei Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte ist für Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen in zahlreichen Rechtsgebieten tätig. Rechtsberatung, Prozessführung und -begleitung werden angeboten. Gesamtlösungen für Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand sind Teil des Leistungsangebots der Kanzlei Steinegger Rechtsanwälte.
  • Die Prager Dreifuss AG ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Lage in der Altstadt. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten aus der Schweiz und weltweit. Auch die Anwaltskanzlei Friedli & Schnidrig ist national und international für Privatpersonen, Unternehmen, die öffentliche Verwaltung, Regierungen und Organisationen tätig.