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Betreuung und Pflege zu Hause in Zürich

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trennpunkt GmbH

trennpunkt GmbH

Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Grätzlistrasse 2, 8152 Opfikon
Immobilienverwaltung

Professionelle Verwaltung und Verkauf Ihrer Immobilien Husag AG, Ihr Partner für Immobiliendienstleistungen in und um Zürich, wurde 1982 gegründet. Seit 2006 wird das Unternehmen von Franziska Schwaighofer geleitet, seit 1. Januar 2012 im Herzen von Opfikon-Glattbrugg. Wir übernehmen alle Aufgaben rund um die Verwaltung von Immobilien für Erstvermietungen, Stockwerkeigentümergemeinschaften und unterstützen den Verkauf Ihres Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) und Ihrer Eigentumswohnung (ETW). Wir sind eine kleine, agile Firma mit langjähriger Erfahrung und grossem Know-how im Immobilienbereich. Unsere Grösse ist unsere Stärke. Sie ermöglicht es uns, persönlich mit Ihnen zusammenzuarbeiten, individuelle Lösungen zu suchen und diese schnell und präzise umzusetzen. Was können wir für Sie tun? Sorgfältige Prüfung der Mieter, Rechtsberatung und Immobilien-Pflege Sie und Ihre Immobile sind bei uns in guten Händen. Eine Liegenschaft ist eine Kapitalanlage; wir gewährleisten, diesen Wert zu erhalten und mit sinnvollen Investitionen zu steigern. Wir nehmen Ihnen alles ab, was es dazu braucht, sowohl bei einer Erstvermietung von Mehrfamilienhäusern, wie auch bei der Wiedervermietung von Einzelobjekten. Gerne suchen wir für Sie geeignete Mieter, prüfen ihre Solvenz, holen Referenzen ein und schliessen einen Mietvertrag ab. So erzielen wir einen ausgewogenen Mietermix. Bei einem Mieterwechsel kümmern wir uns um die sorgfältige Abnahme und Übergabe der Wohnung, selbstverständlich mit detailliertem Protokoll. Das Mietrecht ist für uns kein Buch mit sieben Siegeln. Durch unser fundiertes Wissen und konstante Weiterbildung kennen wir seine Tücken. Haben Sie Fragen zu einem Mietvertrag, einer Kündigung oder dem Mietzins? Wir beantworten sie! Wir besuchen die Liegenschaften regelmässig und halten mit dem Hauswart Kontakt. Bei der technischen Bewirtschaftung helfen uns unsere baulichen Kenntnisse. Durch die gute und langjährige Zusammenarbeit mit Handwerkern wie Maler, Bodenleger, Maurer, Gipser, Sanitär und Spengler stellen wir einen kostengünstigen und termingerechten Unterhalt sicher. Wir beraten Sie bei Sanierungen und berechnen die daraus resultierenden Renditen. So sichern wir den Werterhalt Ihrer Liegenschaft. Wir bieten ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmtes Dienstleistungspaket. Ob Teil- oder Gesamtpaket, die Investition in unser Honorar lohnt sich für Sie. Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Mietliegenschaften Kompetente Betreuung von Stockwerkeigentümern Für die erfolgreiche Betreuung einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern braucht es neben Fach- auch viel Sozialkompetenz. Wir sehen uns als Immobilienverwalter aller Eigentümer und verpflichten uns, die Stockwerkeigentumsverwaltung sorgfältig und neutral wahrzunehmen, und zwar immer unter Berücksichtigung der Interessen der ganzen Eigentümergemeinschaft. Wir bieten Ihnen die vollständige kommunikative, administrative und technische Bewirtschaftung. Unsere Kostenführung ist marktgerecht und transparent. Unsere Leistungen umfassen Betreuung von Stockwerkeigentümergemeinschaften Vorausschauende Vorbereitung der Eigentümerversammlung (Traktanden) korrekte, speditive und kompetente Leitung der Stockwerkeigentümerversammlung Abwicklung der administrativen und technischen Bewirtschaftung Rechnungswesen mit Betriebskostenabrechnung Vertreten der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen aussen Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Stockwerkeigentum

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LiegenschaftenLiegenschaftsverwaltungVermietungImmobilienverwaltung
Grätzlistrasse 2, 8152 Opfikon
LiegenschaftenLiegenschaftsverwaltungVermietungImmobilienverwaltung
Immobilienverwaltung

Professionelle Verwaltung und Verkauf Ihrer Immobilien Husag AG, Ihr Partner für Immobiliendienstleistungen in und um Zürich, wurde 1982 gegründet. Seit 2006 wird das Unternehmen von Franziska Schwaighofer geleitet, seit 1. Januar 2012 im Herzen von Opfikon-Glattbrugg. Wir übernehmen alle Aufgaben rund um die Verwaltung von Immobilien für Erstvermietungen, Stockwerkeigentümergemeinschaften und unterstützen den Verkauf Ihres Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) und Ihrer Eigentumswohnung (ETW). Wir sind eine kleine, agile Firma mit langjähriger Erfahrung und grossem Know-how im Immobilienbereich. Unsere Grösse ist unsere Stärke. Sie ermöglicht es uns, persönlich mit Ihnen zusammenzuarbeiten, individuelle Lösungen zu suchen und diese schnell und präzise umzusetzen. Was können wir für Sie tun? Sorgfältige Prüfung der Mieter, Rechtsberatung und Immobilien-Pflege Sie und Ihre Immobile sind bei uns in guten Händen. Eine Liegenschaft ist eine Kapitalanlage; wir gewährleisten, diesen Wert zu erhalten und mit sinnvollen Investitionen zu steigern. Wir nehmen Ihnen alles ab, was es dazu braucht, sowohl bei einer Erstvermietung von Mehrfamilienhäusern, wie auch bei der Wiedervermietung von Einzelobjekten. Gerne suchen wir für Sie geeignete Mieter, prüfen ihre Solvenz, holen Referenzen ein und schliessen einen Mietvertrag ab. So erzielen wir einen ausgewogenen Mietermix. Bei einem Mieterwechsel kümmern wir uns um die sorgfältige Abnahme und Übergabe der Wohnung, selbstverständlich mit detailliertem Protokoll. Das Mietrecht ist für uns kein Buch mit sieben Siegeln. Durch unser fundiertes Wissen und konstante Weiterbildung kennen wir seine Tücken. Haben Sie Fragen zu einem Mietvertrag, einer Kündigung oder dem Mietzins? Wir beantworten sie! Wir besuchen die Liegenschaften regelmässig und halten mit dem Hauswart Kontakt. Bei der technischen Bewirtschaftung helfen uns unsere baulichen Kenntnisse. Durch die gute und langjährige Zusammenarbeit mit Handwerkern wie Maler, Bodenleger, Maurer, Gipser, Sanitär und Spengler stellen wir einen kostengünstigen und termingerechten Unterhalt sicher. Wir beraten Sie bei Sanierungen und berechnen die daraus resultierenden Renditen. So sichern wir den Werterhalt Ihrer Liegenschaft. Wir bieten ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmtes Dienstleistungspaket. Ob Teil- oder Gesamtpaket, die Investition in unser Honorar lohnt sich für Sie. Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Mietliegenschaften Kompetente Betreuung von Stockwerkeigentümern Für die erfolgreiche Betreuung einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern braucht es neben Fach- auch viel Sozialkompetenz. Wir sehen uns als Immobilienverwalter aller Eigentümer und verpflichten uns, die Stockwerkeigentumsverwaltung sorgfältig und neutral wahrzunehmen, und zwar immer unter Berücksichtigung der Interessen der ganzen Eigentümergemeinschaft. Wir bieten Ihnen die vollständige kommunikative, administrative und technische Bewirtschaftung. Unsere Kostenführung ist marktgerecht und transparent. Unsere Leistungen umfassen Betreuung von Stockwerkeigentümergemeinschaften Vorausschauende Vorbereitung der Eigentümerversammlung (Traktanden) korrekte, speditive und kompetente Leitung der Stockwerkeigentümerversammlung Abwicklung der administrativen und technischen Bewirtschaftung Rechnungswesen mit Betriebskostenabrechnung Vertreten der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen aussen Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Stockwerkeigentum

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet morgen um 07:00
Wegmüller AG Garten- und Landschaftsgestaltung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Wegmüller AG Garten- und Landschaftsgestaltung

Fadail 26, 7078 Lenzerheide/Lai
Herzlich willkommen

Porträt Wegmüller AG,Garten- und Landschaftsgestaltung Wir sind ein motiviertes und gut ausgebildetes Team aus 8 bis 10 Landschaftsgärtnern und Spezialisten. Wir arbeiten vor allem im Raum Graubünden, besonders in der Ferienregion Lenzerheide, in Chur und Umgebung. Darüber hinaus haben wir auch im Kanton Zürich und Schwyz unsere Fachkompetenz unter Beweis stellen dürfen. Uns steht ein moderner Maschinenpark zur tatkräftigen Unterstützung zur Seite und wir können deshalb eine breite Palette an Dienstleistungen anbieten – von Gartenbau und individueller Gartengestaltung, über Gartenumbau bis zum Gartenunterhalt und der Pflege von Gärten und Sportanlagen. Gerne würden wir auch Ihnen unser Können zeigen und Sie dabei unterstützen, Ihren Wunschgarten zu bekommen. Fragen Sie uns an und verlangen Sie eine unverbindliche Offerte. Die Firma Wegmüller AG ist bestrebt, die Kundenbedürfnisse und -wünsche vollumfänglich zu erfüllen. Die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte steht bei uns an erster Stelle Gartenplanung Was gibt es schöneres, als nach Hause zu kommen und im eigenen Garten die Seele baumeln zu lassen? Einfach nur zu entspannen, sich eine Auszeit zu gönnen und neue Kraft zu sammeln? Wegmüller AG steht für eine hochwertige, fachmännische Planung und Umsetzung im Bereich der Neu- und Umgestaltung von Privat- oder Liegenschaftsgärten sowie für die kompetente und nachhaltige Betreuung und Pflege. Sie haben eine schon länger bestehende Gartenanlage. Nun wünschen Sie sich eine mehr oder weniger umfassende Veränderung? Oder Sie möchten bei einem Neubau einen Garten anlegen? Wir haben langjährige Erfahrung in der Optimierung bestehender Gärten und Anlagen samt der Planung von neuen Gärten. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf, wie sich Ihre Ideen und Wünsche verwirklichen lassen könnten. Mit Ihren Ideen und unserer Erfahrung planen und bauen wir Ihren Wunschgarten. Gartenbepflanzung Steingarten / Trockenbiotop Natursteinarbeiten Wege und Plätze Mauern Zäune Gartenunterhalt Damit sich Ihr Garten von der schönsten Seite zeigt, braucht er eine gute Pflege. Selbst pflegen bringt Entspannung und Freude. Doch oft fehlt die Zeit oder das entsprechende Wissen. Unsere Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der Gartenpflege helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Garten in Ordnung zu halten und erledigen für Sie die Tätigkeiten, die sie nicht selber ausführen möchten oder können. Die Gartenpflege und der Unterhalt von Gartenanlagen gehören zu einer unseren Haupttätigkeiten. Wir erledigen die Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern, die Rasenpflege, Rosenpflege, Baumfällung, Staudenpflege, das Entfernen von Unkraut sowie die Schädlingsbekämpfung. Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Wünschen betreff. Unterhalts- und Pflegearbeiten. Wir würden uns freuen, uns um Ihren Garten kümmern zu dürfen! Sportplätze Mäh- und Mulchenarbeiten Wurzelstockfräsen Schneeräumung

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Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltungLandschaftsarchitekturSchneeräumungGartenunterhaltGärtnereiBaumpflege
Fadail 26, 7078 Lenzerheide/Lai
Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltungLandschaftsarchitekturSchneeräumungGartenunterhaltGärtnereiBaumpflege
Herzlich willkommen

Porträt Wegmüller AG,Garten- und Landschaftsgestaltung Wir sind ein motiviertes und gut ausgebildetes Team aus 8 bis 10 Landschaftsgärtnern und Spezialisten. Wir arbeiten vor allem im Raum Graubünden, besonders in der Ferienregion Lenzerheide, in Chur und Umgebung. Darüber hinaus haben wir auch im Kanton Zürich und Schwyz unsere Fachkompetenz unter Beweis stellen dürfen. Uns steht ein moderner Maschinenpark zur tatkräftigen Unterstützung zur Seite und wir können deshalb eine breite Palette an Dienstleistungen anbieten – von Gartenbau und individueller Gartengestaltung, über Gartenumbau bis zum Gartenunterhalt und der Pflege von Gärten und Sportanlagen. Gerne würden wir auch Ihnen unser Können zeigen und Sie dabei unterstützen, Ihren Wunschgarten zu bekommen. Fragen Sie uns an und verlangen Sie eine unverbindliche Offerte. Die Firma Wegmüller AG ist bestrebt, die Kundenbedürfnisse und -wünsche vollumfänglich zu erfüllen. Die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte steht bei uns an erster Stelle Gartenplanung Was gibt es schöneres, als nach Hause zu kommen und im eigenen Garten die Seele baumeln zu lassen? Einfach nur zu entspannen, sich eine Auszeit zu gönnen und neue Kraft zu sammeln? Wegmüller AG steht für eine hochwertige, fachmännische Planung und Umsetzung im Bereich der Neu- und Umgestaltung von Privat- oder Liegenschaftsgärten sowie für die kompetente und nachhaltige Betreuung und Pflege. Sie haben eine schon länger bestehende Gartenanlage. Nun wünschen Sie sich eine mehr oder weniger umfassende Veränderung? Oder Sie möchten bei einem Neubau einen Garten anlegen? Wir haben langjährige Erfahrung in der Optimierung bestehender Gärten und Anlagen samt der Planung von neuen Gärten. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf, wie sich Ihre Ideen und Wünsche verwirklichen lassen könnten. Mit Ihren Ideen und unserer Erfahrung planen und bauen wir Ihren Wunschgarten. Gartenbepflanzung Steingarten / Trockenbiotop Natursteinarbeiten Wege und Plätze Mauern Zäune Gartenunterhalt Damit sich Ihr Garten von der schönsten Seite zeigt, braucht er eine gute Pflege. Selbst pflegen bringt Entspannung und Freude. Doch oft fehlt die Zeit oder das entsprechende Wissen. Unsere Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der Gartenpflege helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Garten in Ordnung zu halten und erledigen für Sie die Tätigkeiten, die sie nicht selber ausführen möchten oder können. Die Gartenpflege und der Unterhalt von Gartenanlagen gehören zu einer unseren Haupttätigkeiten. Wir erledigen die Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern, die Rasenpflege, Rosenpflege, Baumfällung, Staudenpflege, das Entfernen von Unkraut sowie die Schädlingsbekämpfung. Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Wünschen betreff. Unterhalts- und Pflegearbeiten. Wir würden uns freuen, uns um Ihren Garten kümmern zu dürfen! Sportplätze Mäh- und Mulchenarbeiten Wurzelstockfräsen Schneeräumung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet morgen um 07:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
Vivale Neuhegi

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Vivale Neuhegi

Ohrbühlstrasse 65, 8409 Winterthur
Willkommen im Seniorenzentrum Vivale Neuhegi in Winterthur

Ein fröhliches Lachen, ein gutes Gespräch und Offenheit für Ihre Anliegen sind uns wichtig. Mein Team und ich setzen uns täglich dafür ein, dass Sie sich im Vivale Neuhegi sicher, wohl und zu Hause fühlen. Die moderne Infrastruktur des Seniorenzentrums bietet unseren Bewohnenden, unseren Pensionärinnen und Pensionären als auch unseren Gästen eine freundliche Umgebung zum Wohnen und Verweilen an. 121 stationäre Pflegeplätze, davon 17 Plätze für Menschen mit einer Demenzerkrankung 36 altersgerechte Wohnungen, davon 24 mit 2.5 Zimmern und 12 mit 3.5 Zimmern Bibliothek, Gemeinschaftsräume, Physio- und Fitnessraum, Coiffeur, medizinische Podologie Attraktive Aussenflächen mit Zugang zum Sulzer-Park Öffentlich zugängliches Restaurant mit sonniger Terrasse und Barbetrieb Neuhegi ist ein aufstrebender Wohn- und Arbeitsort der Stadt Winterthur. Das Quartier besticht durch seine Vielfalt: Auf der einen Seite historische Wurzeln mit einer alten Mühle, auf der anderen die moderne Stadtplanung mit ihren Neubauten, grossen Schulanlagen, einer Allee und viel Grünraum. Ganz in der Nähe unseres Seniorenzentrums bieten interessante Attraktionen Abwechslung im Alltag: das Technorama, der Eulachpark mit den Feuerstellen am Bach und das Schloss Hegi mit seinen vielfältigen Veranstaltungen. Diverse Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind in Gehdistanz erreichbar. In unmittelbarer Nähe liegen die Busstation und der Bahnhof Hegi mit seinen Verbindungen ins Stadtzentrum und in die Stadt Zürich.

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Alters- und Pflegeheim
Ohrbühlstrasse 65, 8409 Winterthur
Alters- und Pflegeheim
Willkommen im Seniorenzentrum Vivale Neuhegi in Winterthur

Ein fröhliches Lachen, ein gutes Gespräch und Offenheit für Ihre Anliegen sind uns wichtig. Mein Team und ich setzen uns täglich dafür ein, dass Sie sich im Vivale Neuhegi sicher, wohl und zu Hause fühlen. Die moderne Infrastruktur des Seniorenzentrums bietet unseren Bewohnenden, unseren Pensionärinnen und Pensionären als auch unseren Gästen eine freundliche Umgebung zum Wohnen und Verweilen an. 121 stationäre Pflegeplätze, davon 17 Plätze für Menschen mit einer Demenzerkrankung 36 altersgerechte Wohnungen, davon 24 mit 2.5 Zimmern und 12 mit 3.5 Zimmern Bibliothek, Gemeinschaftsräume, Physio- und Fitnessraum, Coiffeur, medizinische Podologie Attraktive Aussenflächen mit Zugang zum Sulzer-Park Öffentlich zugängliches Restaurant mit sonniger Terrasse und Barbetrieb Neuhegi ist ein aufstrebender Wohn- und Arbeitsort der Stadt Winterthur. Das Quartier besticht durch seine Vielfalt: Auf der einen Seite historische Wurzeln mit einer alten Mühle, auf der anderen die moderne Stadtplanung mit ihren Neubauten, grossen Schulanlagen, einer Allee und viel Grünraum. Ganz in der Nähe unseres Seniorenzentrums bieten interessante Attraktionen Abwechslung im Alltag: das Technorama, der Eulachpark mit den Feuerstellen am Bach und das Schloss Hegi mit seinen vielfältigen Veranstaltungen. Diverse Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind in Gehdistanz erreichbar. In unmittelbarer Nähe liegen die Busstation und der Bahnhof Hegi mit seinen Verbindungen ins Stadtzentrum und in die Stadt Zürich.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Hugentobler Hausdienst

Hugentobler Hausdienst

Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus.Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen.Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen.Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. Gerüstaufbau Fassadenreinigung Farbentfernung Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten Sanierung bei beschädigtem Verputz Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

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Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerMalergeschäftReinigungsfirmaReinigungsunternehmung
Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerMalergeschäftReinigungsfirmaReinigungsunternehmung
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Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus.Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen.Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen.Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. Gerüstaufbau Fassadenreinigung Farbentfernung Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten Sanierung bei beschädigtem Verputz Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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Schiebler Wärmetechnik GmbH

Schiebler Wärmetechnik GmbH

Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert.Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da.In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert.Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure.Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird.Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge.Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können.Produkte, Dienstleistungen:HeizungSanierungSanitäranlagenSolaranlagen24 Std. ReparaturdienstÖlbrennerSteuerungenKontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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SanitärSanitäre Anlagen und InstallationenHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
SanitärSanitäre Anlagen und InstallationenHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert.Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da.In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert.Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure.Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird.Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge.Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können.Produkte, Dienstleistungen:HeizungSanierungSanitäranlagenSolaranlagen24 Std. ReparaturdienstÖlbrennerSteuerungenKontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
 Durchgehend geöffnet
Villa Alma

Villa Alma

Seestrasse 80, 8708 Männedorf
Villa und Park

Villa Alma - ein von Geborgenheit und Harmonie erfüllter Lebensstil Ob Sie sich selbst oder einem lieben Menschen ein Zuhause für den neuen Lebensabschnitt suchen - in der Villa Alma öffnen sich die schönsten Aussichten, das Älterwerden zu genießen. Alleine oder mit dem Ehegatten … von einer Gemeinschaft getragen … Hier fühlt man sich einfach wohl, wenn einmal eines der schönen grosszügigen Zimmer - wenn man will - mit den eigenen Möbeln eingerichtet ist, man von den weiten Gemeinschaftsräumen Besitz ergriffen und mit den anderen Pensionären Bekanntschaft geschlossen hat. Nach dem ersten Gang durch den Park weiss man sich eingebunden in das Gemeinschaftsleben, das wir unseren Gästen auf das Angenehmste zu gestalten verstehen. Ein Haus mit Stil … Es ist ganz natürlich, dass die gehobene Lebensweise des Erbauers dieser Villa auch den Stil unseres Hauses prägt. Die unverwechselbare Architektur, Antiquitäten und Gemälde machen den Charme unseres kleinen, feinen Alters- und Pflegeheims aus. Es ist ein Juwel am See. In einzigartiger Lage … Direkt an der Goldküste gelegen bietet unser Heim einen wunderschönen, unverbaubaren Blick auf den Zürichsee und in die Glarner Alpen. Ob von ihrem Zimmer, der Terrasse oder dem zugehörigen denkmalgepflegten Park, hier erwartet Sie der Anblick einer einmaligen Kulisse. Und erst die Küche … Selbstverständlich geht auch in unserem familiären Haushalt die Liebe durch den Magen, was sagen will, dass wir der Küche ganz besondere Bedeutung beimessen - der Zubereitung der individuell ausgewählten oder den besonderen Diätvorschriften angepassten, abwechslungsreichen und phantasievollen Mahlzeiten. Auch werden die Mahlzeiten nach Wunsch auf den Zimmern serviert oder im festlichen Speisezimmer. Das Unwägbare und der Preis … Die persönliche Betreuung und Pflegedienste sind selbstverständlich Teil unseres Angebotes, baut sich auf ihnen doch der menschliche Kontakt auf, der schliesslich unser Anliegen ist. Dabei versteht sich von selbst, dass die Aufmerksamkeiten, die nach unserem Dafürhalten einem Gast zustehen, im Pensionspreis enthalten sind. Sonderleistungen, die einen höheren Aufwand erfordern und im allgemeinen Tarif nicht zugeschlagen werden können, sind unter Angebot aufgeführt. Die Villa Der neugotisch angelegte Villa, und der somit uralte Stilelemente tradiert, erblühen vitale Formen der um das 19. Jahrhundert wohl modernsten Kunstrichtung, der des Jugendstils. Zudem ist der Stil wesenhaft der Natur verbunden, was zur Folge hat, dass der um die Villa angelegte Park der Architektur ganz anders antwortet als mit der üblichen Gartenromantik. Die mit Erkern, Balkonen und Veranden reich gegliederten Fassaden sind äußerst sorgfältig bearbeitet. Dem entspricht die aufwendige Gestaltung des Inneren der zweigeschossigen Halle und der nach ihr orientierten Repräsentations- und Wohnräume; alles ist von erlesener Qualität, Böden und Decken, Täfer und Türen Spiegel und Leuchten, glanzvoll von Raum zu Raum. Die Umgebung Die einzigartige Lage unserer Villa im grossen Park am Zürichsee bringt es mit sich, dass der Tages- und Jahresablauf in besonderem Masse dem abwechslungsreichen Spiel der Natur verbunden ist. Zur kalten Jahreszeit achten wir besonders auf trauliche Wärme in allen Räumen, und wenn der Sommer glühend über dem See liegt, spenden die hohen Bäume und die tiefen Zimmer Kühlung. Leistungen Hotelleistungen Die folgenden Leistungen sind in unseren Taxen mit inbegriffen: Zimmermiete und drei Mahlzeiten, einschliesslich Nachmittagskaffee/-Tee und Gebäck Mahlzeiten Zimmerservice Benutzung aller Gemeinschaftsräume Wöchentliche Zimmerreinigung Bad- und Duschebenutzung Radio- und Fernsehzimmer Telefon- und Schwesternruf in allen Zimmern Radio, Telefon- und Fernsehanschluss in allen Zimmern Heizung und Einzelraumtemperaturregelung Strom und Wasser Wäschebesorgung, einschliesslich Leibwäsche und kleinere Flickarbeiten Bewegungstherapien und Freizeitbeschäftigungen Veranstaltungen im Hause Pflegeleistungen Diese Leistungen sind nicht mit inbegriffen und werden gegen Aufpreis angeboten: Ärztliche Behandlung (freie Arztwahl) und Medikamente, medizinische und therapeutische Maßnahmen Physiotherapie, Klassische Ganzkörpermassage, Rückenmassage, Lymphdrainage (im Hause) Schon- und Diabetes-Diät auf ärztliche Verordnung Der Zuschlag für den Pflegeaufwand basiert auf dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschriebenen und von den Krankenkassen anerkannten System BESA (Bewohnerlnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Zusatzleistungen Anschaffungen von Pflege-, Toiletten- und anderen persönlichen Artikeln sowie Mehrverbrauch für Wäsche und chemische Reinigung Coiffeur, Kosmetik, Manicure und Pedicure (im Hause) Telefon-Taxen sowie Radio/TV Konzessionen werden den Pensionären direkt verrechnet Spezialservice für Ausfahrten, inklusive Bootsfahrten mit persönlicher Begleitung zu Kino-, Konzert- und Theaterbesuchen.

PremiumPremium Eintrag
Alters- und PflegeheimAltersheimHeimResidenzBegleitetes Wohnen
Seestrasse 80, 8708 Männedorf
Alters- und PflegeheimAltersheimHeimResidenzBegleitetes Wohnen
Villa und Park

Villa Alma - ein von Geborgenheit und Harmonie erfüllter Lebensstil Ob Sie sich selbst oder einem lieben Menschen ein Zuhause für den neuen Lebensabschnitt suchen - in der Villa Alma öffnen sich die schönsten Aussichten, das Älterwerden zu genießen. Alleine oder mit dem Ehegatten … von einer Gemeinschaft getragen … Hier fühlt man sich einfach wohl, wenn einmal eines der schönen grosszügigen Zimmer - wenn man will - mit den eigenen Möbeln eingerichtet ist, man von den weiten Gemeinschaftsräumen Besitz ergriffen und mit den anderen Pensionären Bekanntschaft geschlossen hat. Nach dem ersten Gang durch den Park weiss man sich eingebunden in das Gemeinschaftsleben, das wir unseren Gästen auf das Angenehmste zu gestalten verstehen. Ein Haus mit Stil … Es ist ganz natürlich, dass die gehobene Lebensweise des Erbauers dieser Villa auch den Stil unseres Hauses prägt. Die unverwechselbare Architektur, Antiquitäten und Gemälde machen den Charme unseres kleinen, feinen Alters- und Pflegeheims aus. Es ist ein Juwel am See. In einzigartiger Lage … Direkt an der Goldküste gelegen bietet unser Heim einen wunderschönen, unverbaubaren Blick auf den Zürichsee und in die Glarner Alpen. Ob von ihrem Zimmer, der Terrasse oder dem zugehörigen denkmalgepflegten Park, hier erwartet Sie der Anblick einer einmaligen Kulisse. Und erst die Küche … Selbstverständlich geht auch in unserem familiären Haushalt die Liebe durch den Magen, was sagen will, dass wir der Küche ganz besondere Bedeutung beimessen - der Zubereitung der individuell ausgewählten oder den besonderen Diätvorschriften angepassten, abwechslungsreichen und phantasievollen Mahlzeiten. Auch werden die Mahlzeiten nach Wunsch auf den Zimmern serviert oder im festlichen Speisezimmer. Das Unwägbare und der Preis … Die persönliche Betreuung und Pflegedienste sind selbstverständlich Teil unseres Angebotes, baut sich auf ihnen doch der menschliche Kontakt auf, der schliesslich unser Anliegen ist. Dabei versteht sich von selbst, dass die Aufmerksamkeiten, die nach unserem Dafürhalten einem Gast zustehen, im Pensionspreis enthalten sind. Sonderleistungen, die einen höheren Aufwand erfordern und im allgemeinen Tarif nicht zugeschlagen werden können, sind unter Angebot aufgeführt. Die Villa Der neugotisch angelegte Villa, und der somit uralte Stilelemente tradiert, erblühen vitale Formen der um das 19. Jahrhundert wohl modernsten Kunstrichtung, der des Jugendstils. Zudem ist der Stil wesenhaft der Natur verbunden, was zur Folge hat, dass der um die Villa angelegte Park der Architektur ganz anders antwortet als mit der üblichen Gartenromantik. Die mit Erkern, Balkonen und Veranden reich gegliederten Fassaden sind äußerst sorgfältig bearbeitet. Dem entspricht die aufwendige Gestaltung des Inneren der zweigeschossigen Halle und der nach ihr orientierten Repräsentations- und Wohnräume; alles ist von erlesener Qualität, Böden und Decken, Täfer und Türen Spiegel und Leuchten, glanzvoll von Raum zu Raum. Die Umgebung Die einzigartige Lage unserer Villa im grossen Park am Zürichsee bringt es mit sich, dass der Tages- und Jahresablauf in besonderem Masse dem abwechslungsreichen Spiel der Natur verbunden ist. Zur kalten Jahreszeit achten wir besonders auf trauliche Wärme in allen Räumen, und wenn der Sommer glühend über dem See liegt, spenden die hohen Bäume und die tiefen Zimmer Kühlung. Leistungen Hotelleistungen Die folgenden Leistungen sind in unseren Taxen mit inbegriffen: Zimmermiete und drei Mahlzeiten, einschliesslich Nachmittagskaffee/-Tee und Gebäck Mahlzeiten Zimmerservice Benutzung aller Gemeinschaftsräume Wöchentliche Zimmerreinigung Bad- und Duschebenutzung Radio- und Fernsehzimmer Telefon- und Schwesternruf in allen Zimmern Radio, Telefon- und Fernsehanschluss in allen Zimmern Heizung und Einzelraumtemperaturregelung Strom und Wasser Wäschebesorgung, einschliesslich Leibwäsche und kleinere Flickarbeiten Bewegungstherapien und Freizeitbeschäftigungen Veranstaltungen im Hause Pflegeleistungen Diese Leistungen sind nicht mit inbegriffen und werden gegen Aufpreis angeboten: Ärztliche Behandlung (freie Arztwahl) und Medikamente, medizinische und therapeutische Maßnahmen Physiotherapie, Klassische Ganzkörpermassage, Rückenmassage, Lymphdrainage (im Hause) Schon- und Diabetes-Diät auf ärztliche Verordnung Der Zuschlag für den Pflegeaufwand basiert auf dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschriebenen und von den Krankenkassen anerkannten System BESA (Bewohnerlnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Zusatzleistungen Anschaffungen von Pflege-, Toiletten- und anderen persönlichen Artikeln sowie Mehrverbrauch für Wäsche und chemische Reinigung Coiffeur, Kosmetik, Manicure und Pedicure (im Hause) Telefon-Taxen sowie Radio/TV Konzessionen werden den Pensionären direkt verrechnet Spezialservice für Ausfahrten, inklusive Bootsfahrten mit persönlicher Begleitung zu Kino-, Konzert- und Theaterbesuchen.

 Durchgehend geöffnet
 Durchgehend geöffnet
Klinik Meissenberg AG

Klinik Meissenberg AG

Meisenbergstrasse 17, 6300 Zug
Frauenklinik am Meissenberg Zug

Exklusiv für Frauen – Gesund werden an bester Lage Die Klinik Meissenberg AG ist eine anerkannte psychiatrische und psychotherapeutische Spezialklinik für Frauen und verfügt über 74 Betten. Wir behandeln zusatz- und allgemein versicherte Patientinnen aus dem In- und Ausland aufgrund unserer Leistungsaufträge der Kantone Zug, Zürich und Glarus. DEPRESSION UND BURNOUTFür affektive Störungen und Stressfolgeerkrankungen – durch beziehungsorientiertes Arbeiten versuchen wir, den Zugang auf verschiedenen Ebenen mit der Patientin zu finden, um damit die Achtsamkeit und Selbstfürsorge der Betroffenen zu fördern. PSYCHOSOMATIK UND SCHMERZFür psychosomatische Störungen mit Fokus auf frauenspezifische sowie gynäkologische Aspekte und Schmerzstörungen – vertraut mit Frauenthemen, bieten wir eine intensive, umfassende und massgeschneiderte Psychotherapie, umrahmt von einer behutsamen medizinischen Begleitung. ANGST UND EMOTIONSREGULATIONFür junge Frauen mit Persönlichkeitsstörungen (Borderline- Typus), Angsterkrankungen, Zwangsstörungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen – der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Therapie mit intensiven, verhaltenstherapeutischen und integrativen Ansätzen. AKUTABTEILUNGDie fakultativ schliessbare Akutabteilung leistet sofortige Hilfe und bietet engmaschige Betreuung. Je nach Fortschritt der Genesung können die Patientinnen nach der Akutphase ihre Behandlung auf einer unserer Schwerpunktabteilungen fortsetzen. PRIVATABTEILUNGFür zusatzversicherte Patientinnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen haben wir im Haus Paracelsus komfortable und modern ausgestattete Einbett- bzw. Zweibettzimmer eingerichtet. Die Villa besitzt einen eigenen Garten und eine grosse Terrasse mit einem traumhaften Blick auf den Zugersee. Hier können sie ein exklusives, gehobenes Ambiente sowie ein erweitertes Hotellerie- und Wohlfühlangebot geniessen.

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KlinikPsychologische BeratungPsychotherapiePsychotherapie (Generell)Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Meisenbergstrasse 17, 6300 Zug
KlinikPsychologische BeratungPsychotherapiePsychotherapie (Generell)Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Frauenklinik am Meissenberg Zug

Exklusiv für Frauen – Gesund werden an bester Lage Die Klinik Meissenberg AG ist eine anerkannte psychiatrische und psychotherapeutische Spezialklinik für Frauen und verfügt über 74 Betten. Wir behandeln zusatz- und allgemein versicherte Patientinnen aus dem In- und Ausland aufgrund unserer Leistungsaufträge der Kantone Zug, Zürich und Glarus. DEPRESSION UND BURNOUTFür affektive Störungen und Stressfolgeerkrankungen – durch beziehungsorientiertes Arbeiten versuchen wir, den Zugang auf verschiedenen Ebenen mit der Patientin zu finden, um damit die Achtsamkeit und Selbstfürsorge der Betroffenen zu fördern. PSYCHOSOMATIK UND SCHMERZFür psychosomatische Störungen mit Fokus auf frauenspezifische sowie gynäkologische Aspekte und Schmerzstörungen – vertraut mit Frauenthemen, bieten wir eine intensive, umfassende und massgeschneiderte Psychotherapie, umrahmt von einer behutsamen medizinischen Begleitung. ANGST UND EMOTIONSREGULATIONFür junge Frauen mit Persönlichkeitsstörungen (Borderline- Typus), Angsterkrankungen, Zwangsstörungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen – der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Therapie mit intensiven, verhaltenstherapeutischen und integrativen Ansätzen. AKUTABTEILUNGDie fakultativ schliessbare Akutabteilung leistet sofortige Hilfe und bietet engmaschige Betreuung. Je nach Fortschritt der Genesung können die Patientinnen nach der Akutphase ihre Behandlung auf einer unserer Schwerpunktabteilungen fortsetzen. PRIVATABTEILUNGFür zusatzversicherte Patientinnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen haben wir im Haus Paracelsus komfortable und modern ausgestattete Einbett- bzw. Zweibettzimmer eingerichtet. Die Villa besitzt einen eigenen Garten und eine grosse Terrasse mit einem traumhaften Blick auf den Zugersee. Hier können sie ein exklusives, gehobenes Ambiente sowie ein erweitertes Hotellerie- und Wohlfühlangebot geniessen.

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trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsanwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwaltRechtsanwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Husag AG

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Husag AG

Grätzlistrasse 2, 8152 Opfikon
Immobilienverwaltung

Professionelle Verwaltung und Verkauf Ihrer Immobilien Husag AG, Ihr Partner für Immobiliendienstleistungen in und um Zürich, wurde 1982 gegründet. Seit 2006 wird das Unternehmen von Franziska Schwaighofer geleitet, seit 1. Januar 2012 im Herzen von Opfikon-Glattbrugg. Wir übernehmen alle Aufgaben rund um die Verwaltung von Immobilien für Erstvermietungen, Stockwerkeigentümergemeinschaften und unterstützen den Verkauf Ihres Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) und Ihrer Eigentumswohnung (ETW). Wir sind eine kleine, agile Firma mit langjähriger Erfahrung und grossem Know-how im Immobilienbereich. Unsere Grösse ist unsere Stärke. Sie ermöglicht es uns, persönlich mit Ihnen zusammenzuarbeiten, individuelle Lösungen zu suchen und diese schnell und präzise umzusetzen. Was können wir für Sie tun? Sorgfältige Prüfung der Mieter, Rechtsberatung und Immobilien-Pflege Sie und Ihre Immobile sind bei uns in guten Händen. Eine Liegenschaft ist eine Kapitalanlage; wir gewährleisten, diesen Wert zu erhalten und mit sinnvollen Investitionen zu steigern. Wir nehmen Ihnen alles ab, was es dazu braucht, sowohl bei einer Erstvermietung von Mehrfamilienhäusern, wie auch bei der Wiedervermietung von Einzelobjekten. Gerne suchen wir für Sie geeignete Mieter, prüfen ihre Solvenz, holen Referenzen ein und schliessen einen Mietvertrag ab. So erzielen wir einen ausgewogenen Mietermix. Bei einem Mieterwechsel kümmern wir uns um die sorgfältige Abnahme und Übergabe der Wohnung, selbstverständlich mit detailliertem Protokoll. Das Mietrecht ist für uns kein Buch mit sieben Siegeln. Durch unser fundiertes Wissen und konstante Weiterbildung kennen wir seine Tücken. Haben Sie Fragen zu einem Mietvertrag, einer Kündigung oder dem Mietzins? Wir beantworten sie! Wir besuchen die Liegenschaften regelmässig und halten mit dem Hauswart Kontakt. Bei der technischen Bewirtschaftung helfen uns unsere baulichen Kenntnisse. Durch die gute und langjährige Zusammenarbeit mit Handwerkern wie Maler, Bodenleger, Maurer, Gipser, Sanitär und Spengler stellen wir einen kostengünstigen und termingerechten Unterhalt sicher. Wir beraten Sie bei Sanierungen und berechnen die daraus resultierenden Renditen. So sichern wir den Werterhalt Ihrer Liegenschaft. Wir bieten ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmtes Dienstleistungspaket. Ob Teil- oder Gesamtpaket, die Investition in unser Honorar lohnt sich für Sie. Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Mietliegenschaften Kompetente Betreuung von Stockwerkeigentümern Für die erfolgreiche Betreuung einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern braucht es neben Fach- auch viel Sozialkompetenz. Wir sehen uns als Immobilienverwalter aller Eigentümer und verpflichten uns, die Stockwerkeigentumsverwaltung sorgfältig und neutral wahrzunehmen, und zwar immer unter Berücksichtigung der Interessen der ganzen Eigentümergemeinschaft. Wir bieten Ihnen die vollständige kommunikative, administrative und technische Bewirtschaftung. Unsere Kostenführung ist marktgerecht und transparent. Unsere Leistungen umfassen Betreuung von Stockwerkeigentümergemeinschaften Vorausschauende Vorbereitung der Eigentümerversammlung (Traktanden) korrekte, speditive und kompetente Leitung der Stockwerkeigentümerversammlung Abwicklung der administrativen und technischen Bewirtschaftung Rechnungswesen mit Betriebskostenabrechnung Vertreten der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen aussen Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Stockwerkeigentum

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LiegenschaftenLiegenschaftsverwaltungVermietungImmobilienverwaltung
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LiegenschaftenLiegenschaftsverwaltungVermietungImmobilienverwaltung
Immobilienverwaltung

Professionelle Verwaltung und Verkauf Ihrer Immobilien Husag AG, Ihr Partner für Immobiliendienstleistungen in und um Zürich, wurde 1982 gegründet. Seit 2006 wird das Unternehmen von Franziska Schwaighofer geleitet, seit 1. Januar 2012 im Herzen von Opfikon-Glattbrugg. Wir übernehmen alle Aufgaben rund um die Verwaltung von Immobilien für Erstvermietungen, Stockwerkeigentümergemeinschaften und unterstützen den Verkauf Ihres Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) und Ihrer Eigentumswohnung (ETW). Wir sind eine kleine, agile Firma mit langjähriger Erfahrung und grossem Know-how im Immobilienbereich. Unsere Grösse ist unsere Stärke. Sie ermöglicht es uns, persönlich mit Ihnen zusammenzuarbeiten, individuelle Lösungen zu suchen und diese schnell und präzise umzusetzen. Was können wir für Sie tun? Sorgfältige Prüfung der Mieter, Rechtsberatung und Immobilien-Pflege Sie und Ihre Immobile sind bei uns in guten Händen. Eine Liegenschaft ist eine Kapitalanlage; wir gewährleisten, diesen Wert zu erhalten und mit sinnvollen Investitionen zu steigern. Wir nehmen Ihnen alles ab, was es dazu braucht, sowohl bei einer Erstvermietung von Mehrfamilienhäusern, wie auch bei der Wiedervermietung von Einzelobjekten. Gerne suchen wir für Sie geeignete Mieter, prüfen ihre Solvenz, holen Referenzen ein und schliessen einen Mietvertrag ab. So erzielen wir einen ausgewogenen Mietermix. Bei einem Mieterwechsel kümmern wir uns um die sorgfältige Abnahme und Übergabe der Wohnung, selbstverständlich mit detailliertem Protokoll. Das Mietrecht ist für uns kein Buch mit sieben Siegeln. Durch unser fundiertes Wissen und konstante Weiterbildung kennen wir seine Tücken. Haben Sie Fragen zu einem Mietvertrag, einer Kündigung oder dem Mietzins? Wir beantworten sie! Wir besuchen die Liegenschaften regelmässig und halten mit dem Hauswart Kontakt. Bei der technischen Bewirtschaftung helfen uns unsere baulichen Kenntnisse. Durch die gute und langjährige Zusammenarbeit mit Handwerkern wie Maler, Bodenleger, Maurer, Gipser, Sanitär und Spengler stellen wir einen kostengünstigen und termingerechten Unterhalt sicher. Wir beraten Sie bei Sanierungen und berechnen die daraus resultierenden Renditen. So sichern wir den Werterhalt Ihrer Liegenschaft. Wir bieten ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmtes Dienstleistungspaket. Ob Teil- oder Gesamtpaket, die Investition in unser Honorar lohnt sich für Sie. Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Mietliegenschaften Kompetente Betreuung von Stockwerkeigentümern Für die erfolgreiche Betreuung einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern braucht es neben Fach- auch viel Sozialkompetenz. Wir sehen uns als Immobilienverwalter aller Eigentümer und verpflichten uns, die Stockwerkeigentumsverwaltung sorgfältig und neutral wahrzunehmen, und zwar immer unter Berücksichtigung der Interessen der ganzen Eigentümergemeinschaft. Wir bieten Ihnen die vollständige kommunikative, administrative und technische Bewirtschaftung. Unsere Kostenführung ist marktgerecht und transparent. Unsere Leistungen umfassen Betreuung von Stockwerkeigentümergemeinschaften Vorausschauende Vorbereitung der Eigentümerversammlung (Traktanden) korrekte, speditive und kompetente Leitung der Stockwerkeigentümerversammlung Abwicklung der administrativen und technischen Bewirtschaftung Rechnungswesen mit Betriebskostenabrechnung Vertreten der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen aussen Unser Verwaltungsprogramm ist ein von über 2000 Firmen angewendetes System der W&W IMMO INFORMATIK AG. Hier erhalten Sie eine detaillierte Liste unserer Leistungen. Verwaltung Stockwerkeigentum

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Wegmüller AG Garten- und Landschaftsgestaltung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Wegmüller AG Garten- und Landschaftsgestaltung

Fadail 26, 7078 Lenzerheide/Lai
Herzlich willkommen

Porträt Wegmüller AG,Garten- und Landschaftsgestaltung Wir sind ein motiviertes und gut ausgebildetes Team aus 8 bis 10 Landschaftsgärtnern und Spezialisten. Wir arbeiten vor allem im Raum Graubünden, besonders in der Ferienregion Lenzerheide, in Chur und Umgebung. Darüber hinaus haben wir auch im Kanton Zürich und Schwyz unsere Fachkompetenz unter Beweis stellen dürfen. Uns steht ein moderner Maschinenpark zur tatkräftigen Unterstützung zur Seite und wir können deshalb eine breite Palette an Dienstleistungen anbieten – von Gartenbau und individueller Gartengestaltung, über Gartenumbau bis zum Gartenunterhalt und der Pflege von Gärten und Sportanlagen. Gerne würden wir auch Ihnen unser Können zeigen und Sie dabei unterstützen, Ihren Wunschgarten zu bekommen. Fragen Sie uns an und verlangen Sie eine unverbindliche Offerte. Die Firma Wegmüller AG ist bestrebt, die Kundenbedürfnisse und -wünsche vollumfänglich zu erfüllen. Die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte steht bei uns an erster Stelle Gartenplanung Was gibt es schöneres, als nach Hause zu kommen und im eigenen Garten die Seele baumeln zu lassen? Einfach nur zu entspannen, sich eine Auszeit zu gönnen und neue Kraft zu sammeln? Wegmüller AG steht für eine hochwertige, fachmännische Planung und Umsetzung im Bereich der Neu- und Umgestaltung von Privat- oder Liegenschaftsgärten sowie für die kompetente und nachhaltige Betreuung und Pflege. Sie haben eine schon länger bestehende Gartenanlage. Nun wünschen Sie sich eine mehr oder weniger umfassende Veränderung? Oder Sie möchten bei einem Neubau einen Garten anlegen? Wir haben langjährige Erfahrung in der Optimierung bestehender Gärten und Anlagen samt der Planung von neuen Gärten. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf, wie sich Ihre Ideen und Wünsche verwirklichen lassen könnten. Mit Ihren Ideen und unserer Erfahrung planen und bauen wir Ihren Wunschgarten. Gartenbepflanzung Steingarten / Trockenbiotop Natursteinarbeiten Wege und Plätze Mauern Zäune Gartenunterhalt Damit sich Ihr Garten von der schönsten Seite zeigt, braucht er eine gute Pflege. Selbst pflegen bringt Entspannung und Freude. Doch oft fehlt die Zeit oder das entsprechende Wissen. Unsere Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der Gartenpflege helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Garten in Ordnung zu halten und erledigen für Sie die Tätigkeiten, die sie nicht selber ausführen möchten oder können. Die Gartenpflege und der Unterhalt von Gartenanlagen gehören zu einer unseren Haupttätigkeiten. Wir erledigen die Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern, die Rasenpflege, Rosenpflege, Baumfällung, Staudenpflege, das Entfernen von Unkraut sowie die Schädlingsbekämpfung. Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Wünschen betreff. Unterhalts- und Pflegearbeiten. Wir würden uns freuen, uns um Ihren Garten kümmern zu dürfen! Sportplätze Mäh- und Mulchenarbeiten Wurzelstockfräsen Schneeräumung

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Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltungLandschaftsarchitekturSchneeräumungGartenunterhaltGärtnereiBaumpflege
Fadail 26, 7078 Lenzerheide/Lai
Gartenbau und GartenpflegeGartenbau GartenpflegeGartengestaltungLandschaftsarchitekturSchneeräumungGartenunterhaltGärtnereiBaumpflege
Herzlich willkommen

Porträt Wegmüller AG,Garten- und Landschaftsgestaltung Wir sind ein motiviertes und gut ausgebildetes Team aus 8 bis 10 Landschaftsgärtnern und Spezialisten. Wir arbeiten vor allem im Raum Graubünden, besonders in der Ferienregion Lenzerheide, in Chur und Umgebung. Darüber hinaus haben wir auch im Kanton Zürich und Schwyz unsere Fachkompetenz unter Beweis stellen dürfen. Uns steht ein moderner Maschinenpark zur tatkräftigen Unterstützung zur Seite und wir können deshalb eine breite Palette an Dienstleistungen anbieten – von Gartenbau und individueller Gartengestaltung, über Gartenumbau bis zum Gartenunterhalt und der Pflege von Gärten und Sportanlagen. Gerne würden wir auch Ihnen unser Können zeigen und Sie dabei unterstützen, Ihren Wunschgarten zu bekommen. Fragen Sie uns an und verlangen Sie eine unverbindliche Offerte. Die Firma Wegmüller AG ist bestrebt, die Kundenbedürfnisse und -wünsche vollumfänglich zu erfüllen. Die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte steht bei uns an erster Stelle Gartenplanung Was gibt es schöneres, als nach Hause zu kommen und im eigenen Garten die Seele baumeln zu lassen? Einfach nur zu entspannen, sich eine Auszeit zu gönnen und neue Kraft zu sammeln? Wegmüller AG steht für eine hochwertige, fachmännische Planung und Umsetzung im Bereich der Neu- und Umgestaltung von Privat- oder Liegenschaftsgärten sowie für die kompetente und nachhaltige Betreuung und Pflege. Sie haben eine schon länger bestehende Gartenanlage. Nun wünschen Sie sich eine mehr oder weniger umfassende Veränderung? Oder Sie möchten bei einem Neubau einen Garten anlegen? Wir haben langjährige Erfahrung in der Optimierung bestehender Gärten und Anlagen samt der Planung von neuen Gärten. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf, wie sich Ihre Ideen und Wünsche verwirklichen lassen könnten. Mit Ihren Ideen und unserer Erfahrung planen und bauen wir Ihren Wunschgarten. Gartenbepflanzung Steingarten / Trockenbiotop Natursteinarbeiten Wege und Plätze Mauern Zäune Gartenunterhalt Damit sich Ihr Garten von der schönsten Seite zeigt, braucht er eine gute Pflege. Selbst pflegen bringt Entspannung und Freude. Doch oft fehlt die Zeit oder das entsprechende Wissen. Unsere Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der Gartenpflege helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Garten in Ordnung zu halten und erledigen für Sie die Tätigkeiten, die sie nicht selber ausführen möchten oder können. Die Gartenpflege und der Unterhalt von Gartenanlagen gehören zu einer unseren Haupttätigkeiten. Wir erledigen die Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern, die Rasenpflege, Rosenpflege, Baumfällung, Staudenpflege, das Entfernen von Unkraut sowie die Schädlingsbekämpfung. Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Wünschen betreff. Unterhalts- und Pflegearbeiten. Wir würden uns freuen, uns um Ihren Garten kümmern zu dürfen! Sportplätze Mäh- und Mulchenarbeiten Wurzelstockfräsen Schneeräumung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
Vivale Neuhegi

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Vivale Neuhegi

Ohrbühlstrasse 65, 8409 Winterthur
Willkommen im Seniorenzentrum Vivale Neuhegi in Winterthur

Ein fröhliches Lachen, ein gutes Gespräch und Offenheit für Ihre Anliegen sind uns wichtig. Mein Team und ich setzen uns täglich dafür ein, dass Sie sich im Vivale Neuhegi sicher, wohl und zu Hause fühlen. Die moderne Infrastruktur des Seniorenzentrums bietet unseren Bewohnenden, unseren Pensionärinnen und Pensionären als auch unseren Gästen eine freundliche Umgebung zum Wohnen und Verweilen an. 121 stationäre Pflegeplätze, davon 17 Plätze für Menschen mit einer Demenzerkrankung 36 altersgerechte Wohnungen, davon 24 mit 2.5 Zimmern und 12 mit 3.5 Zimmern Bibliothek, Gemeinschaftsräume, Physio- und Fitnessraum, Coiffeur, medizinische Podologie Attraktive Aussenflächen mit Zugang zum Sulzer-Park Öffentlich zugängliches Restaurant mit sonniger Terrasse und Barbetrieb Neuhegi ist ein aufstrebender Wohn- und Arbeitsort der Stadt Winterthur. Das Quartier besticht durch seine Vielfalt: Auf der einen Seite historische Wurzeln mit einer alten Mühle, auf der anderen die moderne Stadtplanung mit ihren Neubauten, grossen Schulanlagen, einer Allee und viel Grünraum. Ganz in der Nähe unseres Seniorenzentrums bieten interessante Attraktionen Abwechslung im Alltag: das Technorama, der Eulachpark mit den Feuerstellen am Bach und das Schloss Hegi mit seinen vielfältigen Veranstaltungen. Diverse Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind in Gehdistanz erreichbar. In unmittelbarer Nähe liegen die Busstation und der Bahnhof Hegi mit seinen Verbindungen ins Stadtzentrum und in die Stadt Zürich.

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Alters- und Pflegeheim
Ohrbühlstrasse 65, 8409 Winterthur
Alters- und Pflegeheim
Willkommen im Seniorenzentrum Vivale Neuhegi in Winterthur

Ein fröhliches Lachen, ein gutes Gespräch und Offenheit für Ihre Anliegen sind uns wichtig. Mein Team und ich setzen uns täglich dafür ein, dass Sie sich im Vivale Neuhegi sicher, wohl und zu Hause fühlen. Die moderne Infrastruktur des Seniorenzentrums bietet unseren Bewohnenden, unseren Pensionärinnen und Pensionären als auch unseren Gästen eine freundliche Umgebung zum Wohnen und Verweilen an. 121 stationäre Pflegeplätze, davon 17 Plätze für Menschen mit einer Demenzerkrankung 36 altersgerechte Wohnungen, davon 24 mit 2.5 Zimmern und 12 mit 3.5 Zimmern Bibliothek, Gemeinschaftsräume, Physio- und Fitnessraum, Coiffeur, medizinische Podologie Attraktive Aussenflächen mit Zugang zum Sulzer-Park Öffentlich zugängliches Restaurant mit sonniger Terrasse und Barbetrieb Neuhegi ist ein aufstrebender Wohn- und Arbeitsort der Stadt Winterthur. Das Quartier besticht durch seine Vielfalt: Auf der einen Seite historische Wurzeln mit einer alten Mühle, auf der anderen die moderne Stadtplanung mit ihren Neubauten, grossen Schulanlagen, einer Allee und viel Grünraum. Ganz in der Nähe unseres Seniorenzentrums bieten interessante Attraktionen Abwechslung im Alltag: das Technorama, der Eulachpark mit den Feuerstellen am Bach und das Schloss Hegi mit seinen vielfältigen Veranstaltungen. Diverse Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind in Gehdistanz erreichbar. In unmittelbarer Nähe liegen die Busstation und der Bahnhof Hegi mit seinen Verbindungen ins Stadtzentrum und in die Stadt Zürich.

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
Hugentobler Hausdienst

Hugentobler Hausdienst

Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus.Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen.Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen.Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. Gerüstaufbau Fassadenreinigung Farbentfernung Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten Sanierung bei beschädigtem Verputz Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

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Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerMalergeschäftReinigungsfirmaReinigungsunternehmung
Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerMalergeschäftReinigungsfirmaReinigungsunternehmung
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus.Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen.Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen.Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. Gerüstaufbau Fassadenreinigung Farbentfernung Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten Sanierung bei beschädigtem Verputz Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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Schiebler Wärmetechnik GmbH

Schiebler Wärmetechnik GmbH

Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert.Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da.In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert.Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure.Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird.Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge.Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können.Produkte, Dienstleistungen:HeizungSanierungSanitäranlagenSolaranlagen24 Std. ReparaturdienstÖlbrennerSteuerungenKontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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SanitärSanitäre Anlagen und InstallationenHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
SanitärSanitäre Anlagen und InstallationenHeizungenWärmepumpenSolartechnik SolaranlagenHaustechnikAlternativenergieKlimaanlagen
Schiebler Wärmetechnik GmbH – Heizungsservice Würenlos

Gegründet wurde die Firma als Einzelfirma von Daniel und Barbara Schiebler im Jahr 1994 in Wettingen. Von Anfang an setzten wir als Firma auf den Service, die Störungsbehebung und Sanierung bestehender Heizungsanlagen. Mit dem anfänglichen Schwerpunkt auf Öl und Gasheizungen haben wir unser Arbeitsfeld und Gebiet stetig erweitert.Wir legen grossen Wert auf einen schnellen, professionellen und umfassenden Kundendienst. Unseren Mitarbeiter und wir sind darum, im Störungsfall, 365 Tage im 24 Stunden Service für sie da.In den Bereichen, Ölheizung, Gasheizung, Steuerungen, amtliche Feuerungskontrolle, Boiler, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Holzheizungen sowie Steuerungen entwickeln wir uns ständig weiter. So sind wir der kompetente Partner, um die für ihre Bedürfnisse optimale und individuelle Komplettlösung zu erarbeiten und umzusetzen. Wir sind in unserer Beratung, Planung und Umsetzung flexibel, zuverlässig und kundenorientiert.Uns liegt die Umwelt am Herzen, darum gehört auch eine Energieberatung zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. Wir sind Mitglied der suissetec (Schweizerische-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband) und anerkannte amtliche Feuerungskotrolleure.Den grossen Erfolg unseres Unternehmens verdanken wir dem langjährigen Vertrauen unserer Kunden, in uns unsere Arbeit und Betreuung. Unsere motivierten Angestellten, welche uns zum grossen Teil schon langjährig unterstützen haben einen grossen Anteil daran. Darum ist unsere Firmenphilosophie von Anfang an einen vertrauenswürdigen und wertschätzenden Umgang zu pflegen. Wir sind darum besorgt unseren Angestellten ein Arbeitsumfeld zu bieten, indem sie sich weiter entwickeln können und in dem Teamgeist gross geschrieben wird. Unser Wunsch ist es eine Belegschaft zu haben, aus der eine echte Gemeinschaft wächst in der aus vielen «Ich» ein «Wir» wird.Unser Ziel ist es sie als Kunden, ob Privatperson oder Verwaltung, optimal und von A-Z zu beraten, zu unterstützen und ihre Projekte zu begleiten. Darum übernehmen wir für sie, auf ihren Wunsch hin, auch die nötigen Abklärungen wie Baueingaben und Förderungsanträge.Die ständig neuen Anforderungen im Bereich der Wärmetechnik, Energiepolitik und unser Interesse daran machen unsere Arbeit interessant und herausfordernd. Sie und unserer Kunden sind der Hauptgrund unserer Motivation und Weiterentwicklung, damit wir auch in Zukunft ihnen optimal zur Seite stehen können.Produkte, Dienstleistungen:HeizungSanierungSanitäranlagenSolaranlagen24 Std. ReparaturdienstÖlbrennerSteuerungenKontaktieren Sie unsere Servicezentrale im Aargau oder in Zürich – in Notfällen sind wir 24 Stunden für Sie da.

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 Durchgehend geöffnet
Villa Alma

Villa Alma

Seestrasse 80, 8708 Männedorf
Villa und Park

Villa Alma - ein von Geborgenheit und Harmonie erfüllter Lebensstil Ob Sie sich selbst oder einem lieben Menschen ein Zuhause für den neuen Lebensabschnitt suchen - in der Villa Alma öffnen sich die schönsten Aussichten, das Älterwerden zu genießen. Alleine oder mit dem Ehegatten … von einer Gemeinschaft getragen … Hier fühlt man sich einfach wohl, wenn einmal eines der schönen grosszügigen Zimmer - wenn man will - mit den eigenen Möbeln eingerichtet ist, man von den weiten Gemeinschaftsräumen Besitz ergriffen und mit den anderen Pensionären Bekanntschaft geschlossen hat. Nach dem ersten Gang durch den Park weiss man sich eingebunden in das Gemeinschaftsleben, das wir unseren Gästen auf das Angenehmste zu gestalten verstehen. Ein Haus mit Stil … Es ist ganz natürlich, dass die gehobene Lebensweise des Erbauers dieser Villa auch den Stil unseres Hauses prägt. Die unverwechselbare Architektur, Antiquitäten und Gemälde machen den Charme unseres kleinen, feinen Alters- und Pflegeheims aus. Es ist ein Juwel am See. In einzigartiger Lage … Direkt an der Goldküste gelegen bietet unser Heim einen wunderschönen, unverbaubaren Blick auf den Zürichsee und in die Glarner Alpen. Ob von ihrem Zimmer, der Terrasse oder dem zugehörigen denkmalgepflegten Park, hier erwartet Sie der Anblick einer einmaligen Kulisse. Und erst die Küche … Selbstverständlich geht auch in unserem familiären Haushalt die Liebe durch den Magen, was sagen will, dass wir der Küche ganz besondere Bedeutung beimessen - der Zubereitung der individuell ausgewählten oder den besonderen Diätvorschriften angepassten, abwechslungsreichen und phantasievollen Mahlzeiten. Auch werden die Mahlzeiten nach Wunsch auf den Zimmern serviert oder im festlichen Speisezimmer. Das Unwägbare und der Preis … Die persönliche Betreuung und Pflegedienste sind selbstverständlich Teil unseres Angebotes, baut sich auf ihnen doch der menschliche Kontakt auf, der schliesslich unser Anliegen ist. Dabei versteht sich von selbst, dass die Aufmerksamkeiten, die nach unserem Dafürhalten einem Gast zustehen, im Pensionspreis enthalten sind. Sonderleistungen, die einen höheren Aufwand erfordern und im allgemeinen Tarif nicht zugeschlagen werden können, sind unter Angebot aufgeführt. Die Villa Der neugotisch angelegte Villa, und der somit uralte Stilelemente tradiert, erblühen vitale Formen der um das 19. Jahrhundert wohl modernsten Kunstrichtung, der des Jugendstils. Zudem ist der Stil wesenhaft der Natur verbunden, was zur Folge hat, dass der um die Villa angelegte Park der Architektur ganz anders antwortet als mit der üblichen Gartenromantik. Die mit Erkern, Balkonen und Veranden reich gegliederten Fassaden sind äußerst sorgfältig bearbeitet. Dem entspricht die aufwendige Gestaltung des Inneren der zweigeschossigen Halle und der nach ihr orientierten Repräsentations- und Wohnräume; alles ist von erlesener Qualität, Böden und Decken, Täfer und Türen Spiegel und Leuchten, glanzvoll von Raum zu Raum. Die Umgebung Die einzigartige Lage unserer Villa im grossen Park am Zürichsee bringt es mit sich, dass der Tages- und Jahresablauf in besonderem Masse dem abwechslungsreichen Spiel der Natur verbunden ist. Zur kalten Jahreszeit achten wir besonders auf trauliche Wärme in allen Räumen, und wenn der Sommer glühend über dem See liegt, spenden die hohen Bäume und die tiefen Zimmer Kühlung. Leistungen Hotelleistungen Die folgenden Leistungen sind in unseren Taxen mit inbegriffen: Zimmermiete und drei Mahlzeiten, einschliesslich Nachmittagskaffee/-Tee und Gebäck Mahlzeiten Zimmerservice Benutzung aller Gemeinschaftsräume Wöchentliche Zimmerreinigung Bad- und Duschebenutzung Radio- und Fernsehzimmer Telefon- und Schwesternruf in allen Zimmern Radio, Telefon- und Fernsehanschluss in allen Zimmern Heizung und Einzelraumtemperaturregelung Strom und Wasser Wäschebesorgung, einschliesslich Leibwäsche und kleinere Flickarbeiten Bewegungstherapien und Freizeitbeschäftigungen Veranstaltungen im Hause Pflegeleistungen Diese Leistungen sind nicht mit inbegriffen und werden gegen Aufpreis angeboten: Ärztliche Behandlung (freie Arztwahl) und Medikamente, medizinische und therapeutische Maßnahmen Physiotherapie, Klassische Ganzkörpermassage, Rückenmassage, Lymphdrainage (im Hause) Schon- und Diabetes-Diät auf ärztliche Verordnung Der Zuschlag für den Pflegeaufwand basiert auf dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschriebenen und von den Krankenkassen anerkannten System BESA (Bewohnerlnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Zusatzleistungen Anschaffungen von Pflege-, Toiletten- und anderen persönlichen Artikeln sowie Mehrverbrauch für Wäsche und chemische Reinigung Coiffeur, Kosmetik, Manicure und Pedicure (im Hause) Telefon-Taxen sowie Radio/TV Konzessionen werden den Pensionären direkt verrechnet Spezialservice für Ausfahrten, inklusive Bootsfahrten mit persönlicher Begleitung zu Kino-, Konzert- und Theaterbesuchen.

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Alters- und PflegeheimAltersheimHeimResidenzBegleitetes Wohnen
Seestrasse 80, 8708 Männedorf
Alters- und PflegeheimAltersheimHeimResidenzBegleitetes Wohnen
Villa und Park

Villa Alma - ein von Geborgenheit und Harmonie erfüllter Lebensstil Ob Sie sich selbst oder einem lieben Menschen ein Zuhause für den neuen Lebensabschnitt suchen - in der Villa Alma öffnen sich die schönsten Aussichten, das Älterwerden zu genießen. Alleine oder mit dem Ehegatten … von einer Gemeinschaft getragen … Hier fühlt man sich einfach wohl, wenn einmal eines der schönen grosszügigen Zimmer - wenn man will - mit den eigenen Möbeln eingerichtet ist, man von den weiten Gemeinschaftsräumen Besitz ergriffen und mit den anderen Pensionären Bekanntschaft geschlossen hat. Nach dem ersten Gang durch den Park weiss man sich eingebunden in das Gemeinschaftsleben, das wir unseren Gästen auf das Angenehmste zu gestalten verstehen. Ein Haus mit Stil … Es ist ganz natürlich, dass die gehobene Lebensweise des Erbauers dieser Villa auch den Stil unseres Hauses prägt. Die unverwechselbare Architektur, Antiquitäten und Gemälde machen den Charme unseres kleinen, feinen Alters- und Pflegeheims aus. Es ist ein Juwel am See. In einzigartiger Lage … Direkt an der Goldküste gelegen bietet unser Heim einen wunderschönen, unverbaubaren Blick auf den Zürichsee und in die Glarner Alpen. Ob von ihrem Zimmer, der Terrasse oder dem zugehörigen denkmalgepflegten Park, hier erwartet Sie der Anblick einer einmaligen Kulisse. Und erst die Küche … Selbstverständlich geht auch in unserem familiären Haushalt die Liebe durch den Magen, was sagen will, dass wir der Küche ganz besondere Bedeutung beimessen - der Zubereitung der individuell ausgewählten oder den besonderen Diätvorschriften angepassten, abwechslungsreichen und phantasievollen Mahlzeiten. Auch werden die Mahlzeiten nach Wunsch auf den Zimmern serviert oder im festlichen Speisezimmer. Das Unwägbare und der Preis … Die persönliche Betreuung und Pflegedienste sind selbstverständlich Teil unseres Angebotes, baut sich auf ihnen doch der menschliche Kontakt auf, der schliesslich unser Anliegen ist. Dabei versteht sich von selbst, dass die Aufmerksamkeiten, die nach unserem Dafürhalten einem Gast zustehen, im Pensionspreis enthalten sind. Sonderleistungen, die einen höheren Aufwand erfordern und im allgemeinen Tarif nicht zugeschlagen werden können, sind unter Angebot aufgeführt. Die Villa Der neugotisch angelegte Villa, und der somit uralte Stilelemente tradiert, erblühen vitale Formen der um das 19. Jahrhundert wohl modernsten Kunstrichtung, der des Jugendstils. Zudem ist der Stil wesenhaft der Natur verbunden, was zur Folge hat, dass der um die Villa angelegte Park der Architektur ganz anders antwortet als mit der üblichen Gartenromantik. Die mit Erkern, Balkonen und Veranden reich gegliederten Fassaden sind äußerst sorgfältig bearbeitet. Dem entspricht die aufwendige Gestaltung des Inneren der zweigeschossigen Halle und der nach ihr orientierten Repräsentations- und Wohnräume; alles ist von erlesener Qualität, Böden und Decken, Täfer und Türen Spiegel und Leuchten, glanzvoll von Raum zu Raum. Die Umgebung Die einzigartige Lage unserer Villa im grossen Park am Zürichsee bringt es mit sich, dass der Tages- und Jahresablauf in besonderem Masse dem abwechslungsreichen Spiel der Natur verbunden ist. Zur kalten Jahreszeit achten wir besonders auf trauliche Wärme in allen Räumen, und wenn der Sommer glühend über dem See liegt, spenden die hohen Bäume und die tiefen Zimmer Kühlung. Leistungen Hotelleistungen Die folgenden Leistungen sind in unseren Taxen mit inbegriffen: Zimmermiete und drei Mahlzeiten, einschliesslich Nachmittagskaffee/-Tee und Gebäck Mahlzeiten Zimmerservice Benutzung aller Gemeinschaftsräume Wöchentliche Zimmerreinigung Bad- und Duschebenutzung Radio- und Fernsehzimmer Telefon- und Schwesternruf in allen Zimmern Radio, Telefon- und Fernsehanschluss in allen Zimmern Heizung und Einzelraumtemperaturregelung Strom und Wasser Wäschebesorgung, einschliesslich Leibwäsche und kleinere Flickarbeiten Bewegungstherapien und Freizeitbeschäftigungen Veranstaltungen im Hause Pflegeleistungen Diese Leistungen sind nicht mit inbegriffen und werden gegen Aufpreis angeboten: Ärztliche Behandlung (freie Arztwahl) und Medikamente, medizinische und therapeutische Maßnahmen Physiotherapie, Klassische Ganzkörpermassage, Rückenmassage, Lymphdrainage (im Hause) Schon- und Diabetes-Diät auf ärztliche Verordnung Der Zuschlag für den Pflegeaufwand basiert auf dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorgeschriebenen und von den Krankenkassen anerkannten System BESA (Bewohnerlnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Zusatzleistungen Anschaffungen von Pflege-, Toiletten- und anderen persönlichen Artikeln sowie Mehrverbrauch für Wäsche und chemische Reinigung Coiffeur, Kosmetik, Manicure und Pedicure (im Hause) Telefon-Taxen sowie Radio/TV Konzessionen werden den Pensionären direkt verrechnet Spezialservice für Ausfahrten, inklusive Bootsfahrten mit persönlicher Begleitung zu Kino-, Konzert- und Theaterbesuchen.

 Durchgehend geöffnet
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Klinik Meissenberg AG

Klinik Meissenberg AG

Meisenbergstrasse 17, 6300 Zug
Frauenklinik am Meissenberg Zug

Exklusiv für Frauen – Gesund werden an bester Lage Die Klinik Meissenberg AG ist eine anerkannte psychiatrische und psychotherapeutische Spezialklinik für Frauen und verfügt über 74 Betten. Wir behandeln zusatz- und allgemein versicherte Patientinnen aus dem In- und Ausland aufgrund unserer Leistungsaufträge der Kantone Zug, Zürich und Glarus. DEPRESSION UND BURNOUTFür affektive Störungen und Stressfolgeerkrankungen – durch beziehungsorientiertes Arbeiten versuchen wir, den Zugang auf verschiedenen Ebenen mit der Patientin zu finden, um damit die Achtsamkeit und Selbstfürsorge der Betroffenen zu fördern. PSYCHOSOMATIK UND SCHMERZFür psychosomatische Störungen mit Fokus auf frauenspezifische sowie gynäkologische Aspekte und Schmerzstörungen – vertraut mit Frauenthemen, bieten wir eine intensive, umfassende und massgeschneiderte Psychotherapie, umrahmt von einer behutsamen medizinischen Begleitung. ANGST UND EMOTIONSREGULATIONFür junge Frauen mit Persönlichkeitsstörungen (Borderline- Typus), Angsterkrankungen, Zwangsstörungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen – der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Therapie mit intensiven, verhaltenstherapeutischen und integrativen Ansätzen. AKUTABTEILUNGDie fakultativ schliessbare Akutabteilung leistet sofortige Hilfe und bietet engmaschige Betreuung. Je nach Fortschritt der Genesung können die Patientinnen nach der Akutphase ihre Behandlung auf einer unserer Schwerpunktabteilungen fortsetzen. PRIVATABTEILUNGFür zusatzversicherte Patientinnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen haben wir im Haus Paracelsus komfortable und modern ausgestattete Einbett- bzw. Zweibettzimmer eingerichtet. Die Villa besitzt einen eigenen Garten und eine grosse Terrasse mit einem traumhaften Blick auf den Zugersee. Hier können sie ein exklusives, gehobenes Ambiente sowie ein erweitertes Hotellerie- und Wohlfühlangebot geniessen.

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KlinikPsychologische BeratungPsychotherapiePsychotherapie (Generell)Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Meisenbergstrasse 17, 6300 Zug
KlinikPsychologische BeratungPsychotherapiePsychotherapie (Generell)Psychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Frauenklinik am Meissenberg Zug

Exklusiv für Frauen – Gesund werden an bester Lage Die Klinik Meissenberg AG ist eine anerkannte psychiatrische und psychotherapeutische Spezialklinik für Frauen und verfügt über 74 Betten. Wir behandeln zusatz- und allgemein versicherte Patientinnen aus dem In- und Ausland aufgrund unserer Leistungsaufträge der Kantone Zug, Zürich und Glarus. DEPRESSION UND BURNOUTFür affektive Störungen und Stressfolgeerkrankungen – durch beziehungsorientiertes Arbeiten versuchen wir, den Zugang auf verschiedenen Ebenen mit der Patientin zu finden, um damit die Achtsamkeit und Selbstfürsorge der Betroffenen zu fördern. PSYCHOSOMATIK UND SCHMERZFür psychosomatische Störungen mit Fokus auf frauenspezifische sowie gynäkologische Aspekte und Schmerzstörungen – vertraut mit Frauenthemen, bieten wir eine intensive, umfassende und massgeschneiderte Psychotherapie, umrahmt von einer behutsamen medizinischen Begleitung. ANGST UND EMOTIONSREGULATIONFür junge Frauen mit Persönlichkeitsstörungen (Borderline- Typus), Angsterkrankungen, Zwangsstörungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen – der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Therapie mit intensiven, verhaltenstherapeutischen und integrativen Ansätzen. AKUTABTEILUNGDie fakultativ schliessbare Akutabteilung leistet sofortige Hilfe und bietet engmaschige Betreuung. Je nach Fortschritt der Genesung können die Patientinnen nach der Akutphase ihre Behandlung auf einer unserer Schwerpunktabteilungen fortsetzen. PRIVATABTEILUNGFür zusatzversicherte Patientinnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen haben wir im Haus Paracelsus komfortable und modern ausgestattete Einbett- bzw. Zweibettzimmer eingerichtet. Die Villa besitzt einen eigenen Garten und eine grosse Terrasse mit einem traumhaften Blick auf den Zugersee. Hier können sie ein exklusives, gehobenes Ambiente sowie ein erweitertes Hotellerie- und Wohlfühlangebot geniessen.

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trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles.In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen.trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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