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Avocats de la Route

Route de Beaumont 20, 1700 Freiburg
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Bloch Olivier

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Bloch Olivier

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. Dr. Olivier Bloch wurde 2018 von Raphaël Hämmerli und 2022 von Arielle Meylan aufgenommen. Das auf diese Weise gebildete Team ist bestrebt, all seine Fähigkeiten in Ihren Dienst zu stellen und Sie bei Ihren juristischen Projekten und Operationen zu unterstützen. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. Dr. Olivier Bloch wurde 2018 von Raphaël Hämmerli und 2022 von Arielle Meylan aufgenommen. Das auf diese Weise gebildete Team ist bestrebt, all seine Fähigkeiten in Ihren Dienst zu stellen und Sie bei Ihren juristischen Projekten und Operationen zu unterstützen. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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Rue du Centre 2, 1025 St-Sulpice VD
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Advokatur Zytglogge

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Boulevard des Philosophes 8, 1205 Genf
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Grand-Rue 30, 1820 MontreuxPostfach, 1820 Montreux 1
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Schindler Velasco Bernadette

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Rue Nicole 3, 1260 Nyon
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Advokatur Bülach

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Etude Muller & Fabjan

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Etude Muller & Fabjan

Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
WILKOMMEN

n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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AnwaltRechtsanwaltImmobilien
Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
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n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. Dr. Olivier Bloch wurde 2018 von Raphaël Hämmerli und 2022 von Arielle Meylan aufgenommen. Das auf diese Weise gebildete Team ist bestrebt, all seine Fähigkeiten in Ihren Dienst zu stellen und Sie bei Ihren juristischen Projekten und Operationen zu unterstützen. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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