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DUFOUR Advokatur AG

DUFOUR Advokatur AG

Dufourstrasse 49, 4052 Basel
DUFOUR Advokatur AG

Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen.Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden.Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien.Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT.Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: Arbeitsrecht, Personalwesen Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition Haftung bei Firmen und Pensionskassen Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen Lobbying, Netzwerke, Politik Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG Sponsoring, Spenden, Schenken Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
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AVDEM Avocats Défense & Médiation

AVDEM Avocats Défense & Médiation

Rue du Lion-d'Or 2, 1003 Lausanne
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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüro
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Advokaturbüro Katharina Arm

Advokaturbüro Katharina Arm

Helvetiastrasse 51, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 16
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
Helvetiastrasse 51, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 16
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Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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Advokatur Bülach

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltRechtsanwaltScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftErbschaftsberatung Nachlassplanung
Via Ronchetto 5, 6900 LuganoPostfach, 6901 Lugano
AnwaltRechtsanwaltScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftErbschaftsberatung Nachlassplanung
Familienrecht (Scheidung und Trennung) und Beratung von KMU

Rechtsanwalt Igor Bernasconi ist hauptsächlich in den Bereichen Familienrecht (Scheidung und Trennung), Nachbarschaftsrecht und Beratung von KMU tätig. Die bevorzugten Tätigkeitsbereiche der Kanzlei sind Familienrecht (Scheidung und Trennung) Dank seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts ist Rechtsanwalt Igor Bernasconi in der Lage, in diesem hochsensiblen Bereich Hilfe zu leisten. Das Familienrecht umfasst insbesondere das Eherecht (d. h. die Vorschriften über das Zustandekommen und die Wirkungen der Ehe sowie über ihre Auflösung (Scheidung und Trennung) und ihre Nebenfolgen. Das Familienrecht umfasst auch Regelungen für Kinder: von der Anfechtung der Vaterschaft bis zur Frage des Kindesunterhalts. Unternehmensberatung Die Anwaltskanzlei Bernasconi bietet Rechtsbeistand in den Bereichen, die mit der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen, also im Bereich: § Arbeitsrecht; § Mietrecht; § Auftragsrecht; § Verträge; § ...

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

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FR Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

FR Avocats

Rue de la Cité 3, 1204 Genf
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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftAnwaltsbüroUnternehmensberatungScheidungsberatung Trennungsberatung
Etude Muller & Fabjan

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Etude Muller & Fabjan

Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
WILKOMMEN

n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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AnwaltRechtsanwaltImmobilien
Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
AnwaltRechtsanwaltImmobilien
WILKOMMEN

n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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RENGGLI & RENGGLI

RENGGLI & RENGGLI

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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Advokaturbüro Katharina Arm

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Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den BereichenHaftpflichtrechtVersicherungsrechtSozialversicherungsrechtScheidungsrechtBei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben.Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten.HaftpflichtrechtIm Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen:Sie wurden Opfer eines VerkehrsunfallesSie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigtSie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzteSie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigtIn solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. SozialversicherungsrechtDas Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies:Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)Invalidenversicherung (IV)Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL)Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK)Unfallversicherung (UV)Arbeitslosenversicherung (ALV)Krankenversicherung (KV)Familienzulagen (FZ)Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.PrivatversicherungsrechtIm Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um:Krankentaggeldversicherungen / ErwerbsausfallversicherungenLebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung.FamilienrechtDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um:EhescheidungEheschutz und EhetrennungKindesschutzErwachsenenschutzWill sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss?Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen.MietrechtIhr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten.KostenGut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind.Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst.Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen.Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltRechtsanwaltScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftErbschaftsberatung Nachlassplanung
Via Ronchetto 5, 6900 LuganoPostfach, 6901 Lugano
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Familienrecht (Scheidung und Trennung) und Beratung von KMU

Rechtsanwalt Igor Bernasconi ist hauptsächlich in den Bereichen Familienrecht (Scheidung und Trennung), Nachbarschaftsrecht und Beratung von KMU tätig. Die bevorzugten Tätigkeitsbereiche der Kanzlei sind Familienrecht (Scheidung und Trennung) Dank seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts ist Rechtsanwalt Igor Bernasconi in der Lage, in diesem hochsensiblen Bereich Hilfe zu leisten. Das Familienrecht umfasst insbesondere das Eherecht (d. h. die Vorschriften über das Zustandekommen und die Wirkungen der Ehe sowie über ihre Auflösung (Scheidung und Trennung) und ihre Nebenfolgen. Das Familienrecht umfasst auch Regelungen für Kinder: von der Anfechtung der Vaterschaft bis zur Frage des Kindesunterhalts. Unternehmensberatung Die Anwaltskanzlei Bernasconi bietet Rechtsbeistand in den Bereichen, die mit der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen, also im Bereich: § Arbeitsrecht; § Mietrecht; § Auftragsrecht; § Verträge; § ...

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FR Avocats

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FR Avocats

Rue de la Cité 3, 1204 Genf
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Etude Muller & Fabjan

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Etude Muller & Fabjan

Rue Ferdinand-Hodler 13, 1207 Genf
WILKOMMEN

n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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AnwaltRechtsanwaltImmobilien
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n unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet. Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN. Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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RENGGLI & RENGGLI

RENGGLI & RENGGLI

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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