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Bestattungen in allen Regionen

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BestattungsinstitutÜberführungen RückführungenTrauerbegleitungBestattungenKrematoriumFriedhofSpital
Gotthardstrasse 107, 6438 Ibach
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Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr bei.

Als familiär geführter Bestattungsdienst in der 3. Generation betreuen wir Sie durch die trauervolle Zeit. Wir sind mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut und begleiten Trauernde in der Region Schwyz in den Gemeinden Ibach, Illgau, Lauerz, Muotathal, Rothenthurm, Sattel, Schwyz, Seewen, Steinen, Steinerberg, Stoos sowie in der Region Ingenbohl-Brunnen in den Gemeinden Brunnen, Gersau, Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden.Das können wir für Sie tun: Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Alterszentrum, im Heim oder bei uns Erledigung aller amtlichen Formalitäten und notwendigen Behördengänge Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder einem freien Redner Abstimmung aller Termine Einkleiden, Einbetten und eine würdige Aufbahrung des Verstorbenen Auswahl von Särgen und Grabkreuzen für die Erdbestattung und die Kremation Urnen aus Holz, Ton, Keramik, Kupfer oder Marmor Organisation des Blumenschmuckes wie Sargbouquet, Urnenkränzli, Kranz, etc. Gestaltung und Veröffentlichung der Todesanzeige und der Trauerdrucksachen Überführungen im In- und Ausland Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten Verfügung im Todesfall

Bewertung 4.7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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Sonnenbergstrasse 7, 4127 Birsfelden
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ERDENABSCHIED BESTATTUNGEN

Mein Name ist Susanne Fuchs, und ich bin eine Bestatterin mit einem eidgenössischen Fachausweis. Zusätzlich dazu bin ich Geschäftsführerin in diesem Bereich. Meine berufliche Reise begann in der Pflege, wo ich immer wieder mit dem Thema Vergänglichkeit, Sterben und Tod konfrontiert wurde. Dabei war es für mich stets von großer Bedeutung, die verstorbene Person in einem würdevollen Zustand herzurichten und ihr mit Respekt und Wertschätzung Lebewohl zu sagen. Eines Tages hatte ich die Gelegenheit, einen Tag bei einem Bestatter zu verbringen, und in diesem Moment wurde mir klar, dass dies meine wahre Berufung ist. Mir liegt sehr daran, dass jeder Verstorbene als einzigartiges Individuum behandelt wird, dem auch nach dem Tod Anerkennung gebührt. Ich möchte sicherstellen, dass ihre Persönlichkeit respektiert und gewürdigt wird. Gleichzeitig ist es für mich ebenso wichtig, die Angehörigen auf diesem schweren Weg zu begleiten. Ihnen Raum für ihre Trauer zu geben, Momente der Stille zu ermöglichen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihren Gefühlen freien Lauf zu lassen. Es ist meine Überzeugung, dass die Trauernden die Unterstützung und den Trost verdienen, den sie in dieser schweren Zeit benötigen.

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Amiguet Pompes Funèbres Sàrl

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Grand-Rue 12, 1844 Villeneuve (VD)
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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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