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Bestattungsinstitut in allen Regionen

: 636 Einträge
Bestattungsdienst Untere Emme GmbH

Bestattungsdienst Untere Emme GmbH

Hauptstrasse 2, 3427 Utzenstorf
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BestattungsinstitutBestattungenTrauerbegleitungÜberführungen RückführungenBeratung
Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenTrauerbegleitungLebensberatung LebenshilfeBestattungsinstitutBeratung
Solothurnstrasse 14, 3315 Bätterkinden
BestattungenTrauerbegleitungLebensberatung LebenshilfeBestattungsinstitutBeratung
leben · begleiten · bestatten - Ursula Stäheli

Der Tod ist ein Teil des Lebens. Ein sehr intensiver sogar, und ein sehr wesentlicher. Vielen Menschen ist das in ihrem Alltag nicht präsent. Wenn er dann ins Leben tritt, als ersehnte Erlösung, als gefürchtete “Niederlage”, als unerwarteter Dieb, als willkommener Ausgang… - gerät für die Angehörigen vieles durcheinander. Leben wird Ausnahmezustand. Geht es Ihnen vielleicht grad so?Haben Sie einen Todesfall in Ihrer Familie? Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit einer verstorbenen Person, in den Fragen rund um Bestattung und Abschiedsfeier, den Formalitäten - oder Orientierung in den emotionalen Herausforderungen erster Trauer, dann sind Sie bei mir genau richtig. Zögern Sie nicht. Rufen Sie an: 076 388 58 29.Sie finden eine Perle unter den Bestattungsdiensten - sichere Begleitung in schweren Stunden. Ich unterstütze Sie, zeige Ihnen Möglichkeiten, komme mit Ihnen und bleibe an Ihrer Seite, so lange Sie es brauchen und wünschen. Ich übernehme für Sie, was Ihnen zu viel ist und kümmere mich - wenn Sie wollen mit Ihnen zusammen - um Ihre verstorbenen Nächsten - sorgfältig und sicher.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Storz Bestattung l Pompes Funèbres

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Storz Bestattung l Pompes Funèbres

Reuchenettestrasse 7, 2502 Biel/Bienne
Storz Bestattung - seit1883

Bestattung und Beisetzung Erdbestattung, Kremation, Urnenbeisetzung, Trauerfeier in der Kirche?Trauerfeier mit oder ohne Sarg in der Kirche?Abdankung mit oder ohne Urne abhalten?Beisetzung vor oder nach der Trauerfeier durchführen?Im Familien- und Freundeskreis Abschied nehmen oder dürfen alle kommen?Muss eine Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden oder darf ich die Urne nach Hause nehmen?Gibt es alternative Formen der Beisetzung von Asche, vielleicht in der Natur?Darf ich eine verstorbene Person zu Hause aufbahren?Die verstorbene Person gehört keiner Religionsgemeinschaft an oder ist aus der Kirche ausgetreten – was jetzt? Wenn wir Ihre Anliegen und Wünsche kennen, beraten wir Sie und zeigen Machbares auf. Sarg, Urne, BlumenFragen und MerkblätterBestattungs-Vorsorge Kosten bei Todesfall Bei vielen Institutionen, Ämtern, Personen und Stellen können Kosten entstehen. Je nachdem werden Kosten verrechnet von: Friedhof, Bestattungsamt, Gemeinde, Krematorium, Zivilstandsamt, Bildhauer, Trauerredner, Musiker, Restaurant, Druckerei, Zeitung, Bestatter usw. Je nachdem entstehen Kosten für: Benutzung Friedhofsräumlichkeiten und anderen Räumlichkeiten, Grab, Grabbepflanzung, Blumen, Wohnungsräumung, Reinigung usw. Je nach Wohngemeinde oder Friedhof entfallen gewisse Kosten für Einwohner oder sind kostengünstiger als für Auswärtige oder werden übernommen resp. zurückvergütet. In einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch erstellen wir Ihnen eine genaue Kostenübersicht. Kostenrechner Erhalten Sie mit dem Kostenrechner eine ungefähre Kostenübersicht. Jedoch ist es nicht möglich, alle Varianten und Situationen damit zu berechnen. Die Kostenangabe ist deshalb ungenau. Mit einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch, telefonisch, bei Ihnen oder bei uns, erstellen wir für Sie eine genaue Kostenübersicht. Trauerdruck Todesanzeige, Leidzirkular, Danksagung, Einladung – nicht immer erfolgt im Trauerfall ein Druck von Karten oder eine Publikation in der Zeitung. Sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und beraten Sie, damit Sie die passende Form finden.

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BestattungsinstitutBestattungenTrauerbegleitungÜberführungen Rückführungen
Reuchenettestrasse 7, 2502 Biel/Bienne
BestattungsinstitutBestattungenTrauerbegleitungÜberführungen Rückführungen
Storz Bestattung - seit1883

Bestattung und Beisetzung Erdbestattung, Kremation, Urnenbeisetzung, Trauerfeier in der Kirche?Trauerfeier mit oder ohne Sarg in der Kirche?Abdankung mit oder ohne Urne abhalten?Beisetzung vor oder nach der Trauerfeier durchführen?Im Familien- und Freundeskreis Abschied nehmen oder dürfen alle kommen?Muss eine Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden oder darf ich die Urne nach Hause nehmen?Gibt es alternative Formen der Beisetzung von Asche, vielleicht in der Natur?Darf ich eine verstorbene Person zu Hause aufbahren?Die verstorbene Person gehört keiner Religionsgemeinschaft an oder ist aus der Kirche ausgetreten – was jetzt? Wenn wir Ihre Anliegen und Wünsche kennen, beraten wir Sie und zeigen Machbares auf. Sarg, Urne, BlumenFragen und MerkblätterBestattungs-Vorsorge Kosten bei Todesfall Bei vielen Institutionen, Ämtern, Personen und Stellen können Kosten entstehen. Je nachdem werden Kosten verrechnet von: Friedhof, Bestattungsamt, Gemeinde, Krematorium, Zivilstandsamt, Bildhauer, Trauerredner, Musiker, Restaurant, Druckerei, Zeitung, Bestatter usw. Je nachdem entstehen Kosten für: Benutzung Friedhofsräumlichkeiten und anderen Räumlichkeiten, Grab, Grabbepflanzung, Blumen, Wohnungsräumung, Reinigung usw. Je nach Wohngemeinde oder Friedhof entfallen gewisse Kosten für Einwohner oder sind kostengünstiger als für Auswärtige oder werden übernommen resp. zurückvergütet. In einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch erstellen wir Ihnen eine genaue Kostenübersicht. Kostenrechner Erhalten Sie mit dem Kostenrechner eine ungefähre Kostenübersicht. Jedoch ist es nicht möglich, alle Varianten und Situationen damit zu berechnen. Die Kostenangabe ist deshalb ungenau. Mit einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch, telefonisch, bei Ihnen oder bei uns, erstellen wir für Sie eine genaue Kostenübersicht. Trauerdruck Todesanzeige, Leidzirkular, Danksagung, Einladung – nicht immer erfolgt im Trauerfall ein Druck von Karten oder eine Publikation in der Zeitung. Sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und beraten Sie, damit Sie die passende Form finden.

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

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STUCKI Bestattungsdienst

STUCKI Bestattungsdienst

Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. Wird es eine Aufbahrung geben? Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? Wo und wann findet die Beisetzung statt? Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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BestattungenBestattungsinstitutBeratungTrauerbegleitungKrematorium
Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
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Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. Wird es eine Aufbahrung geben? Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? Wo und wann findet die Beisetzung statt? Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Der Tod ist ein Teil des Lebens. Ein sehr intensiver sogar, und ein sehr wesentlicher. Vielen Menschen ist das in ihrem Alltag nicht präsent. Wenn er dann ins Leben tritt, als ersehnte Erlösung, als gefürchtete “Niederlage”, als unerwarteter Dieb, als willkommener Ausgang… - gerät für die Angehörigen vieles durcheinander. Leben wird Ausnahmezustand. Geht es Ihnen vielleicht grad so?Haben Sie einen Todesfall in Ihrer Familie? Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit einer verstorbenen Person, in den Fragen rund um Bestattung und Abschiedsfeier, den Formalitäten - oder Orientierung in den emotionalen Herausforderungen erster Trauer, dann sind Sie bei mir genau richtig. Zögern Sie nicht. Rufen Sie an: 076 388 58 29.Sie finden eine Perle unter den Bestattungsdiensten - sichere Begleitung in schweren Stunden. Ich unterstütze Sie, zeige Ihnen Möglichkeiten, komme mit Ihnen und bleibe an Ihrer Seite, so lange Sie es brauchen und wünschen. Ich übernehme für Sie, was Ihnen zu viel ist und kümmere mich - wenn Sie wollen mit Ihnen zusammen - um Ihre verstorbenen Nächsten - sorgfältig und sicher.

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Bestattung und Beisetzung Erdbestattung, Kremation, Urnenbeisetzung, Trauerfeier in der Kirche?Trauerfeier mit oder ohne Sarg in der Kirche?Abdankung mit oder ohne Urne abhalten?Beisetzung vor oder nach der Trauerfeier durchführen?Im Familien- und Freundeskreis Abschied nehmen oder dürfen alle kommen?Muss eine Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden oder darf ich die Urne nach Hause nehmen?Gibt es alternative Formen der Beisetzung von Asche, vielleicht in der Natur?Darf ich eine verstorbene Person zu Hause aufbahren?Die verstorbene Person gehört keiner Religionsgemeinschaft an oder ist aus der Kirche ausgetreten – was jetzt? Wenn wir Ihre Anliegen und Wünsche kennen, beraten wir Sie und zeigen Machbares auf. Sarg, Urne, BlumenFragen und MerkblätterBestattungs-Vorsorge Kosten bei Todesfall Bei vielen Institutionen, Ämtern, Personen und Stellen können Kosten entstehen. Je nachdem werden Kosten verrechnet von: Friedhof, Bestattungsamt, Gemeinde, Krematorium, Zivilstandsamt, Bildhauer, Trauerredner, Musiker, Restaurant, Druckerei, Zeitung, Bestatter usw. Je nachdem entstehen Kosten für: Benutzung Friedhofsräumlichkeiten und anderen Räumlichkeiten, Grab, Grabbepflanzung, Blumen, Wohnungsräumung, Reinigung usw. Je nach Wohngemeinde oder Friedhof entfallen gewisse Kosten für Einwohner oder sind kostengünstiger als für Auswärtige oder werden übernommen resp. zurückvergütet. In einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch erstellen wir Ihnen eine genaue Kostenübersicht. Kostenrechner Erhalten Sie mit dem Kostenrechner eine ungefähre Kostenübersicht. Jedoch ist es nicht möglich, alle Varianten und Situationen damit zu berechnen. Die Kostenangabe ist deshalb ungenau. Mit einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch, telefonisch, bei Ihnen oder bei uns, erstellen wir für Sie eine genaue Kostenübersicht. Trauerdruck Todesanzeige, Leidzirkular, Danksagung, Einladung – nicht immer erfolgt im Trauerfall ein Druck von Karten oder eine Publikation in der Zeitung. Sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und beraten Sie, damit Sie die passende Form finden.

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Bestattung und Beisetzung Erdbestattung, Kremation, Urnenbeisetzung, Trauerfeier in der Kirche?Trauerfeier mit oder ohne Sarg in der Kirche?Abdankung mit oder ohne Urne abhalten?Beisetzung vor oder nach der Trauerfeier durchführen?Im Familien- und Freundeskreis Abschied nehmen oder dürfen alle kommen?Muss eine Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden oder darf ich die Urne nach Hause nehmen?Gibt es alternative Formen der Beisetzung von Asche, vielleicht in der Natur?Darf ich eine verstorbene Person zu Hause aufbahren?Die verstorbene Person gehört keiner Religionsgemeinschaft an oder ist aus der Kirche ausgetreten – was jetzt? Wenn wir Ihre Anliegen und Wünsche kennen, beraten wir Sie und zeigen Machbares auf. Sarg, Urne, BlumenFragen und MerkblätterBestattungs-Vorsorge Kosten bei Todesfall Bei vielen Institutionen, Ämtern, Personen und Stellen können Kosten entstehen. Je nachdem werden Kosten verrechnet von: Friedhof, Bestattungsamt, Gemeinde, Krematorium, Zivilstandsamt, Bildhauer, Trauerredner, Musiker, Restaurant, Druckerei, Zeitung, Bestatter usw. Je nachdem entstehen Kosten für: Benutzung Friedhofsräumlichkeiten und anderen Räumlichkeiten, Grab, Grabbepflanzung, Blumen, Wohnungsräumung, Reinigung usw. Je nach Wohngemeinde oder Friedhof entfallen gewisse Kosten für Einwohner oder sind kostengünstiger als für Auswärtige oder werden übernommen resp. zurückvergütet. In einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch erstellen wir Ihnen eine genaue Kostenübersicht. Kostenrechner Erhalten Sie mit dem Kostenrechner eine ungefähre Kostenübersicht. Jedoch ist es nicht möglich, alle Varianten und Situationen damit zu berechnen. Die Kostenangabe ist deshalb ungenau. Mit einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch, telefonisch, bei Ihnen oder bei uns, erstellen wir für Sie eine genaue Kostenübersicht. Trauerdruck Todesanzeige, Leidzirkular, Danksagung, Einladung – nicht immer erfolgt im Trauerfall ein Druck von Karten oder eine Publikation in der Zeitung. Sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und beraten Sie, damit Sie die passende Form finden.

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Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. Wird es eine Aufbahrung geben? Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? Wo und wann findet die Beisetzung statt? Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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