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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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FeniceRosa GmbH

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Untere Hohlgasse 9A, 8404 Winterthur
Wir begleiten Menschen.

Wir begleiten Menschen. Empathisch, mit spezifischem Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Unsere Haltung Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen das Verstehen der Lebenswelten und die Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Bewältigungsstrategien. Wir beziehen uns hauptsächlich auf den Ansatz der Lebenswelt- oder Alltagsorientierung von Hans Thiersch und pflegen eine traumainformierte Vorgehensweise, Kindesschutz/Kindeswohl und Erwachsenenschutz sind dabei zentral. Als Professionelle verfügen wir über ein breites Wissen an Theorien und Methoden, die eine sorgfältige Falldiagnose und eine flexible Prozessplanung ermöglichen. Durch stete Fortbildung vertiefen und erweitern wir zunehmend unser Fachwissen. Wir arbeiten transparent und partizipativ. Wir sind in der Lage, stabilisierend zu wirken und bei Krisen adäquat zu handeln. Unsere langjährige Erfahrung in den Bereichen Häusliche Gewalt, Traumatisierung, Transkulturalität und Migration sind hilfreich, um Zusammenhänge und Lebensbewältigungsstrategien zu erkennen, zu verstehen und wünschenswerte Prozesse zu initiieren beziehungsweise begleiten. Unsere Klientel und unsere Auftraggebenden haben Anliegen aus folgenden Bereichen: Entwicklung, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen Stabilisierung, Validierung und Befähigung von Einzelnen und Systemen Selbst- und Berufsfindung/biographisches Verstehen Umgang mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen Autonomieerhaltung und –förderung Förderung der Selbstbestimmung bei von Demenz betroffenen Menschen, konstruktiver Einbezug des Umfeldes und Koordination des Hilfesystems Der Situation und den Anforderungen angepasste Interventionen Dem Anspruch an Nachhaltigkeit, den wir an unsere Arbeit stellen, werden wir dadurch gerecht, dass wir auf folgende Punkte achten: Lebensweltorientierung, umfassender Miteinbezug der psychosozialen Befindlichkeit und multiperspektivische Sichtweise. Wir fokussieren uns auf Sicherheit, Kindes- und Erwachsenenschutz, Besuchsregelung, Eheschutz, Erziehung und Psychoedukation. Zur Integration bietet der Alltag vielfältige Möglichkeiten wie Tagesstruktur, Ernährung, Körperpflege, Gesundheit, Ausbildung, Arbeit, Sprache, Sexualität, Freizeit und Finanzen. Um psychische Faktoren zu berücksichtigen, sowie pathologische Zustände rechtzeitig zu erkennen, greifen wir auf regelmässige Fallsupervisionen durch eine erfahrene Psychiaterin zurück. Wir legen grossen Wert auf eine fruchtbare und achtsame Teamkultur, auch weil wir der Meinung sind, dass diese sich positiv auf unsere Arbeit bei der Klientel auswirkt. Wir werden dabei durch einen kompetenten Teamsupervisor unterstützt. Wir sind Mitglied des Berufsverbandes AvenirSocial und halten uns an die Richtlinien des Berufskodex.

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FamilienberatungErziehungsberatungBeratung
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Wir begleiten Menschen. Empathisch, mit spezifischem Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Unsere Haltung Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen das Verstehen der Lebenswelten und die Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Bewältigungsstrategien. Wir beziehen uns hauptsächlich auf den Ansatz der Lebenswelt- oder Alltagsorientierung von Hans Thiersch und pflegen eine traumainformierte Vorgehensweise, Kindesschutz/Kindeswohl und Erwachsenenschutz sind dabei zentral. Als Professionelle verfügen wir über ein breites Wissen an Theorien und Methoden, die eine sorgfältige Falldiagnose und eine flexible Prozessplanung ermöglichen. Durch stete Fortbildung vertiefen und erweitern wir zunehmend unser Fachwissen. Wir arbeiten transparent und partizipativ. Wir sind in der Lage, stabilisierend zu wirken und bei Krisen adäquat zu handeln. Unsere langjährige Erfahrung in den Bereichen Häusliche Gewalt, Traumatisierung, Transkulturalität und Migration sind hilfreich, um Zusammenhänge und Lebensbewältigungsstrategien zu erkennen, zu verstehen und wünschenswerte Prozesse zu initiieren beziehungsweise begleiten. Unsere Klientel und unsere Auftraggebenden haben Anliegen aus folgenden Bereichen: Entwicklung, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen Stabilisierung, Validierung und Befähigung von Einzelnen und Systemen Selbst- und Berufsfindung/biographisches Verstehen Umgang mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen Autonomieerhaltung und –förderung Förderung der Selbstbestimmung bei von Demenz betroffenen Menschen, konstruktiver Einbezug des Umfeldes und Koordination des Hilfesystems Der Situation und den Anforderungen angepasste Interventionen Dem Anspruch an Nachhaltigkeit, den wir an unsere Arbeit stellen, werden wir dadurch gerecht, dass wir auf folgende Punkte achten: Lebensweltorientierung, umfassender Miteinbezug der psychosozialen Befindlichkeit und multiperspektivische Sichtweise. Wir fokussieren uns auf Sicherheit, Kindes- und Erwachsenenschutz, Besuchsregelung, Eheschutz, Erziehung und Psychoedukation. Zur Integration bietet der Alltag vielfältige Möglichkeiten wie Tagesstruktur, Ernährung, Körperpflege, Gesundheit, Ausbildung, Arbeit, Sprache, Sexualität, Freizeit und Finanzen. Um psychische Faktoren zu berücksichtigen, sowie pathologische Zustände rechtzeitig zu erkennen, greifen wir auf regelmässige Fallsupervisionen durch eine erfahrene Psychiaterin zurück. Wir legen grossen Wert auf eine fruchtbare und achtsame Teamkultur, auch weil wir der Meinung sind, dass diese sich positiv auf unsere Arbeit bei der Klientel auswirkt. Wir werden dabei durch einen kompetenten Teamsupervisor unterstützt. Wir sind Mitglied des Berufsverbandes AvenirSocial und halten uns an die Richtlinien des Berufskodex.

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Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Untere Hohlgasse 9A, 8404 Winterthur
Wir begleiten Menschen.

Wir begleiten Menschen. Empathisch, mit spezifischem Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Unsere Haltung Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen das Verstehen der Lebenswelten und die Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Bewältigungsstrategien. Wir beziehen uns hauptsächlich auf den Ansatz der Lebenswelt- oder Alltagsorientierung von Hans Thiersch und pflegen eine traumainformierte Vorgehensweise, Kindesschutz/Kindeswohl und Erwachsenenschutz sind dabei zentral. Als Professionelle verfügen wir über ein breites Wissen an Theorien und Methoden, die eine sorgfältige Falldiagnose und eine flexible Prozessplanung ermöglichen. Durch stete Fortbildung vertiefen und erweitern wir zunehmend unser Fachwissen. Wir arbeiten transparent und partizipativ. Wir sind in der Lage, stabilisierend zu wirken und bei Krisen adäquat zu handeln. Unsere langjährige Erfahrung in den Bereichen Häusliche Gewalt, Traumatisierung, Transkulturalität und Migration sind hilfreich, um Zusammenhänge und Lebensbewältigungsstrategien zu erkennen, zu verstehen und wünschenswerte Prozesse zu initiieren beziehungsweise begleiten. Unsere Klientel und unsere Auftraggebenden haben Anliegen aus folgenden Bereichen: Entwicklung, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen Stabilisierung, Validierung und Befähigung von Einzelnen und Systemen Selbst- und Berufsfindung/biographisches Verstehen Umgang mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen Autonomieerhaltung und –förderung Förderung der Selbstbestimmung bei von Demenz betroffenen Menschen, konstruktiver Einbezug des Umfeldes und Koordination des Hilfesystems Der Situation und den Anforderungen angepasste Interventionen Dem Anspruch an Nachhaltigkeit, den wir an unsere Arbeit stellen, werden wir dadurch gerecht, dass wir auf folgende Punkte achten: Lebensweltorientierung, umfassender Miteinbezug der psychosozialen Befindlichkeit und multiperspektivische Sichtweise. Wir fokussieren uns auf Sicherheit, Kindes- und Erwachsenenschutz, Besuchsregelung, Eheschutz, Erziehung und Psychoedukation. Zur Integration bietet der Alltag vielfältige Möglichkeiten wie Tagesstruktur, Ernährung, Körperpflege, Gesundheit, Ausbildung, Arbeit, Sprache, Sexualität, Freizeit und Finanzen. Um psychische Faktoren zu berücksichtigen, sowie pathologische Zustände rechtzeitig zu erkennen, greifen wir auf regelmässige Fallsupervisionen durch eine erfahrene Psychiaterin zurück. Wir legen grossen Wert auf eine fruchtbare und achtsame Teamkultur, auch weil wir der Meinung sind, dass diese sich positiv auf unsere Arbeit bei der Klientel auswirkt. Wir werden dabei durch einen kompetenten Teamsupervisor unterstützt. Wir sind Mitglied des Berufsverbandes AvenirSocial und halten uns an die Richtlinien des Berufskodex.

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Wir begleiten Menschen. Empathisch, mit spezifischem Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Unsere Haltung Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen das Verstehen der Lebenswelten und die Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Bewältigungsstrategien. Wir beziehen uns hauptsächlich auf den Ansatz der Lebenswelt- oder Alltagsorientierung von Hans Thiersch und pflegen eine traumainformierte Vorgehensweise, Kindesschutz/Kindeswohl und Erwachsenenschutz sind dabei zentral. Als Professionelle verfügen wir über ein breites Wissen an Theorien und Methoden, die eine sorgfältige Falldiagnose und eine flexible Prozessplanung ermöglichen. Durch stete Fortbildung vertiefen und erweitern wir zunehmend unser Fachwissen. Wir arbeiten transparent und partizipativ. Wir sind in der Lage, stabilisierend zu wirken und bei Krisen adäquat zu handeln. Unsere langjährige Erfahrung in den Bereichen Häusliche Gewalt, Traumatisierung, Transkulturalität und Migration sind hilfreich, um Zusammenhänge und Lebensbewältigungsstrategien zu erkennen, zu verstehen und wünschenswerte Prozesse zu initiieren beziehungsweise begleiten. Unsere Klientel und unsere Auftraggebenden haben Anliegen aus folgenden Bereichen: Entwicklung, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen Stabilisierung, Validierung und Befähigung von Einzelnen und Systemen Selbst- und Berufsfindung/biographisches Verstehen Umgang mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen Autonomieerhaltung und –förderung Förderung der Selbstbestimmung bei von Demenz betroffenen Menschen, konstruktiver Einbezug des Umfeldes und Koordination des Hilfesystems Der Situation und den Anforderungen angepasste Interventionen Dem Anspruch an Nachhaltigkeit, den wir an unsere Arbeit stellen, werden wir dadurch gerecht, dass wir auf folgende Punkte achten: Lebensweltorientierung, umfassender Miteinbezug der psychosozialen Befindlichkeit und multiperspektivische Sichtweise. Wir fokussieren uns auf Sicherheit, Kindes- und Erwachsenenschutz, Besuchsregelung, Eheschutz, Erziehung und Psychoedukation. Zur Integration bietet der Alltag vielfältige Möglichkeiten wie Tagesstruktur, Ernährung, Körperpflege, Gesundheit, Ausbildung, Arbeit, Sprache, Sexualität, Freizeit und Finanzen. Um psychische Faktoren zu berücksichtigen, sowie pathologische Zustände rechtzeitig zu erkennen, greifen wir auf regelmässige Fallsupervisionen durch eine erfahrene Psychiaterin zurück. Wir legen grossen Wert auf eine fruchtbare und achtsame Teamkultur, auch weil wir der Meinung sind, dass diese sich positiv auf unsere Arbeit bei der Klientel auswirkt. Wir werden dabei durch einen kompetenten Teamsupervisor unterstützt. Wir sind Mitglied des Berufsverbandes AvenirSocial und halten uns an die Richtlinien des Berufskodex.

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