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famSpektrum GmbH

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Dorfstrasse 2, 8712 Stäfa
Angebot

famSpektrum bietet sozialpädagogische Familienbegleitungen, Abklärungen im Rahmen des Kinderschutzes, Besuchsbegleitungen, Einzelbegleitungen von Jugendlichen, Familien- oder Erziehungsberatung von Privatpersonen und begleitete Ferienangebote an. Die Unterstützung orientiert sich am Kindeswohl, an den Bedürfnissen unserer Kunden und Kundinnen sowie den daraus abgeleiteten Zielen.Wir bieten, je nach Kapazität, Beratungen in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Zeit und OrtDer Hauptsitz von famSpektrum befindet sich in Stäfa. Wir sind im Kanton Zürich (vorwiegend rechtes Zürichseegebiet, Zürcher Oberland und Bezirk Uster), Rapperswil und Umgebung sowie im Kanton Schwyz tätig.Unsere Arbeit verrichten wir in erster Linie im Lebensumfeld der Familien. Es besteht auch die Möglichkeit, Gespräche oder Besuchsbegleitungen an unserem Hauptsitz durchzuführen.Unsere Dienstleistungen bieten wir zeitlich flexibel an, arbeiten auch zu Randzeiten oder am Samstag, sonntags nur in Ausnahmefällen. AuftragsklärungDer Auftraggebende klärt mit famSpektrum die Kapazität und Rahmenbedingungen. Bei Übereinstimmung erstellt famSpektrum eine Offerte; nach erfolgter Kostengutsprache durch einen Kostenträger (z.Bsp. Sozial- oder Schulbehörde), bzw. bei Privaten durch mündliche Zusicherung findet ein Übergabegespräch mit dem Auftraggebenden, der Familie und der Fachperson von famSpektrum statt. famSpektrum erstellt anschliessend eine Vereinbarung – ausser bei Abklärungen – betreffend die wichtigsten Eckpunkte wie Ziele, Dauer und Intensität sowie Schweigepflichtregelungen.Die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit, dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. BerichterstattungDie Fachperson erstellt halbjährlich oder nach Absprache einen ausführlichen Bericht über die familiäre Situation, den Verlauf der Massnahme, die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Entwicklung der Kinder. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung betreffend das weitere Vorgehen abgegeben.Bei Abklärungen ist der Bericht besonders differenziert und auf Basis eines Vieraugenprinzips sowie eines betriebsinternen Abklärungskonzeptes erstellt. InterventionenDiese richten sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Familien, dienen der Erfassung sowie der Lösung familiärer Probleme. Die Methoden stammen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie. Es besteht für die Fachperson Methodenfreiheit. Interventionen verschiedener theoretischer Konzepte – wie Systemtheorie, Lösungsorientierung, Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Marte Meo Analyse, Verhaltenstheorie, elterliche Präsenz nach Haim Omer, gewaltfreie Kommunikation, 4-Seiten-Modell, Genogrammarbeit, usw. – werden zielführend eingesetzt.Die Intervention wird für die Familie erlebbar, indem die Fachperson anleitet, coacht, spiegelt, stärkt, zuhört, aufklärt, lobt, kritisiert oder aktiviert. Unsere WerteIm Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl und die gesunde Entwicklung des Kindes. Wir gehen von einem positiven Menschenbild aus und vertrauen auf das Veränderungspotential eines / einer jeden. Wir begegnen unseren Kunden und Kundinnen mit höchster Wertschätzung und Respekt, arbeiten transparent, nehmen Kritik oder Anregungen an und sind dem Berufscodex der Sozialarbeit und des Schweizerischen Fachverbandes verpflichtet. Feinfühlige Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sind wichtige Eckpfeiler unserer Arbeit.

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famSpektrum bietet sozialpädagogische Familienbegleitungen, Abklärungen im Rahmen des Kinderschutzes, Besuchsbegleitungen, Einzelbegleitungen von Jugendlichen, Familien- oder Erziehungsberatung von Privatpersonen und begleitete Ferienangebote an. Die Unterstützung orientiert sich am Kindeswohl, an den Bedürfnissen unserer Kunden und Kundinnen sowie den daraus abgeleiteten Zielen.Wir bieten, je nach Kapazität, Beratungen in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Zeit und OrtDer Hauptsitz von famSpektrum befindet sich in Stäfa. Wir sind im Kanton Zürich (vorwiegend rechtes Zürichseegebiet, Zürcher Oberland und Bezirk Uster), Rapperswil und Umgebung sowie im Kanton Schwyz tätig.Unsere Arbeit verrichten wir in erster Linie im Lebensumfeld der Familien. Es besteht auch die Möglichkeit, Gespräche oder Besuchsbegleitungen an unserem Hauptsitz durchzuführen.Unsere Dienstleistungen bieten wir zeitlich flexibel an, arbeiten auch zu Randzeiten oder am Samstag, sonntags nur in Ausnahmefällen. AuftragsklärungDer Auftraggebende klärt mit famSpektrum die Kapazität und Rahmenbedingungen. Bei Übereinstimmung erstellt famSpektrum eine Offerte; nach erfolgter Kostengutsprache durch einen Kostenträger (z.Bsp. Sozial- oder Schulbehörde), bzw. bei Privaten durch mündliche Zusicherung findet ein Übergabegespräch mit dem Auftraggebenden, der Familie und der Fachperson von famSpektrum statt. famSpektrum erstellt anschliessend eine Vereinbarung – ausser bei Abklärungen – betreffend die wichtigsten Eckpunkte wie Ziele, Dauer und Intensität sowie Schweigepflichtregelungen.Die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit, dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. BerichterstattungDie Fachperson erstellt halbjährlich oder nach Absprache einen ausführlichen Bericht über die familiäre Situation, den Verlauf der Massnahme, die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Entwicklung der Kinder. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung betreffend das weitere Vorgehen abgegeben.Bei Abklärungen ist der Bericht besonders differenziert und auf Basis eines Vieraugenprinzips sowie eines betriebsinternen Abklärungskonzeptes erstellt. InterventionenDiese richten sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Familien, dienen der Erfassung sowie der Lösung familiärer Probleme. Die Methoden stammen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie. Es besteht für die Fachperson Methodenfreiheit. Interventionen verschiedener theoretischer Konzepte – wie Systemtheorie, Lösungsorientierung, Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Marte Meo Analyse, Verhaltenstheorie, elterliche Präsenz nach Haim Omer, gewaltfreie Kommunikation, 4-Seiten-Modell, Genogrammarbeit, usw. – werden zielführend eingesetzt.Die Intervention wird für die Familie erlebbar, indem die Fachperson anleitet, coacht, spiegelt, stärkt, zuhört, aufklärt, lobt, kritisiert oder aktiviert. Unsere WerteIm Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl und die gesunde Entwicklung des Kindes. Wir gehen von einem positiven Menschenbild aus und vertrauen auf das Veränderungspotential eines / einer jeden. Wir begegnen unseren Kunden und Kundinnen mit höchster Wertschätzung und Respekt, arbeiten transparent, nehmen Kritik oder Anregungen an und sind dem Berufscodex der Sozialarbeit und des Schweizerischen Fachverbandes verpflichtet. Feinfühlige Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sind wichtige Eckpfeiler unserer Arbeit.

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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famSpektrum GmbH

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famSpektrum bietet sozialpädagogische Familienbegleitungen, Abklärungen im Rahmen des Kinderschutzes, Besuchsbegleitungen, Einzelbegleitungen von Jugendlichen, Familien- oder Erziehungsberatung von Privatpersonen und begleitete Ferienangebote an. Die Unterstützung orientiert sich am Kindeswohl, an den Bedürfnissen unserer Kunden und Kundinnen sowie den daraus abgeleiteten Zielen.Wir bieten, je nach Kapazität, Beratungen in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Zeit und OrtDer Hauptsitz von famSpektrum befindet sich in Stäfa. Wir sind im Kanton Zürich (vorwiegend rechtes Zürichseegebiet, Zürcher Oberland und Bezirk Uster), Rapperswil und Umgebung sowie im Kanton Schwyz tätig.Unsere Arbeit verrichten wir in erster Linie im Lebensumfeld der Familien. Es besteht auch die Möglichkeit, Gespräche oder Besuchsbegleitungen an unserem Hauptsitz durchzuführen.Unsere Dienstleistungen bieten wir zeitlich flexibel an, arbeiten auch zu Randzeiten oder am Samstag, sonntags nur in Ausnahmefällen. AuftragsklärungDer Auftraggebende klärt mit famSpektrum die Kapazität und Rahmenbedingungen. Bei Übereinstimmung erstellt famSpektrum eine Offerte; nach erfolgter Kostengutsprache durch einen Kostenträger (z.Bsp. Sozial- oder Schulbehörde), bzw. bei Privaten durch mündliche Zusicherung findet ein Übergabegespräch mit dem Auftraggebenden, der Familie und der Fachperson von famSpektrum statt. famSpektrum erstellt anschliessend eine Vereinbarung – ausser bei Abklärungen – betreffend die wichtigsten Eckpunkte wie Ziele, Dauer und Intensität sowie Schweigepflichtregelungen.Die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit, dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. BerichterstattungDie Fachperson erstellt halbjährlich oder nach Absprache einen ausführlichen Bericht über die familiäre Situation, den Verlauf der Massnahme, die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Entwicklung der Kinder. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung betreffend das weitere Vorgehen abgegeben.Bei Abklärungen ist der Bericht besonders differenziert und auf Basis eines Vieraugenprinzips sowie eines betriebsinternen Abklärungskonzeptes erstellt. InterventionenDiese richten sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Familien, dienen der Erfassung sowie der Lösung familiärer Probleme. Die Methoden stammen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie. Es besteht für die Fachperson Methodenfreiheit. Interventionen verschiedener theoretischer Konzepte – wie Systemtheorie, Lösungsorientierung, Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Marte Meo Analyse, Verhaltenstheorie, elterliche Präsenz nach Haim Omer, gewaltfreie Kommunikation, 4-Seiten-Modell, Genogrammarbeit, usw. – werden zielführend eingesetzt.Die Intervention wird für die Familie erlebbar, indem die Fachperson anleitet, coacht, spiegelt, stärkt, zuhört, aufklärt, lobt, kritisiert oder aktiviert. Unsere WerteIm Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl und die gesunde Entwicklung des Kindes. Wir gehen von einem positiven Menschenbild aus und vertrauen auf das Veränderungspotential eines / einer jeden. Wir begegnen unseren Kunden und Kundinnen mit höchster Wertschätzung und Respekt, arbeiten transparent, nehmen Kritik oder Anregungen an und sind dem Berufscodex der Sozialarbeit und des Schweizerischen Fachverbandes verpflichtet. Feinfühlige Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sind wichtige Eckpfeiler unserer Arbeit.

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
VertretungenInstitutFamilienberatung
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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