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ADMED - Pathologie

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Avenue de Bellevaux 4A, 2000 Neuenburg
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Medizinische LaboranalysenInstitut
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Carl-Huter-Institut

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Carl-Huter-Institut

Ohmstrasse 14, 8050 Zürich
Berufsberatung für Berufswahl, Studienwahl und Laufbahnplanung

vor der ersten Berufswahl, vor Schul- und Studienwahlen und während der Lehre oder des Studiums. (Schüler*innen, Lernende und Student*innen) Der ersten Berufswahl kommt richtunggebende Bedeutung zu, werden dadurch doch oftmals Weichen gestellt, die in den folgenden Jahren, ja unter Umständen das ganze Leben hindurch, nachhaltigen Einfluss auf die Lebensgestaltung, das persönliche Wohlbefinden, die Zufriedenheit und die Entfaltungsmöglichkeiten eines Menschen ausüben. Mit Hilfe der Psychophysiognomik werden individuelle Begabungen, Talente, Neigungen und Persönlichkeitsmerkmale zuverlässig festgestellt. Dadurch ist es der Psychophysiognomin und dem Psychophysiognomen möglich, die individuellen Berufs- und Studienmöglichkeiten und die mögliche Gestaltung der beruflichen Laufbahn in einem beratenden Gespräch und in einer schriftlichen Ausarbeitung aufzuzeigen. Die psychophysiognomische Beratung basiert auf dem Studium des Menschen, seiner bisherigen Entwicklung, dem aktuellen Entwicklungsstand und der wahrscheinlichen weiteren Entwicklung. Darauf aufbauend suchen wir gemeinsam mit der Rat suchenden Person (und meist mit einem oder mehreren Angehörigen: Eltern, Partner*in usw.) nach dem unter den gegebenen persönlichen und äußeren Umständen optimalsten Weg für die Schul-, Studien- und Berufswahl sowie für die Laufbahngestaltung. Den Weg zum Beruf wie auch den Berufsweg eines Menschen betrachtet die moderne Psychophysiognomik als einen dynamischen Ablauf, in dem der betreffende Mensch die Grundlage und den Mittelpunkt darstellt. Für den Rat suchenden Menschen soll der weitere Entwicklungsprozess befriedigend und möglichst optimal verlaufen. Wir haben über viele Jahre die Erfahrung gemacht, dass es in nahezu allen Fällen von Vorteil ist, wenn bei der Beratung von Jugendlichen mindestens ein Elternteil oder eine andere, ihm nahestehende Person an der ganzen Beratung sich aktiv beteiligt. Auch für Erwachsene, die vor einem Berufswechsel oder vor wichtigen beruflichen Entscheidungen stehen, ist es sehr von Vorteil, wenn eine nahestehende Person in die Beratung mit einbezogen wird. Selbstverständlich ist dies keine Bedingung, sondern lediglich eine Empfehlung. Wer niemanden in die Beratung mit einbeziehen will, der kann auch ohne dies ebenso zuverlässig beraten werden. Aber nicht nur die erste Berufswahl ist von Bedeutung. Berufswechsel, berufliche Entwicklung, die Gestaltung einer Laufbahn sind ebenso wesentlich. Nicht nur Erfolg oder Misserfolg, sondern oft auch die Gesundheit und das familiäre Klima hängen davon ab. Das Ergebnis der Berufsberatung wird, sofern das nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, schriftlich ausgearbeitet. Beratungstermine finden bei uns vor Ort oder auf Wunsch in Form einer Videokonferenz statt.www.carl-huter.ch

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InstitutPsychologische BeratungBerufsberatung Studienberatung
Ohmstrasse 14, 8050 Zürich
InstitutPsychologische BeratungBerufsberatung Studienberatung
Berufsberatung für Berufswahl, Studienwahl und Laufbahnplanung

vor der ersten Berufswahl, vor Schul- und Studienwahlen und während der Lehre oder des Studiums. (Schüler*innen, Lernende und Student*innen) Der ersten Berufswahl kommt richtunggebende Bedeutung zu, werden dadurch doch oftmals Weichen gestellt, die in den folgenden Jahren, ja unter Umständen das ganze Leben hindurch, nachhaltigen Einfluss auf die Lebensgestaltung, das persönliche Wohlbefinden, die Zufriedenheit und die Entfaltungsmöglichkeiten eines Menschen ausüben. Mit Hilfe der Psychophysiognomik werden individuelle Begabungen, Talente, Neigungen und Persönlichkeitsmerkmale zuverlässig festgestellt. Dadurch ist es der Psychophysiognomin und dem Psychophysiognomen möglich, die individuellen Berufs- und Studienmöglichkeiten und die mögliche Gestaltung der beruflichen Laufbahn in einem beratenden Gespräch und in einer schriftlichen Ausarbeitung aufzuzeigen. Die psychophysiognomische Beratung basiert auf dem Studium des Menschen, seiner bisherigen Entwicklung, dem aktuellen Entwicklungsstand und der wahrscheinlichen weiteren Entwicklung. Darauf aufbauend suchen wir gemeinsam mit der Rat suchenden Person (und meist mit einem oder mehreren Angehörigen: Eltern, Partner*in usw.) nach dem unter den gegebenen persönlichen und äußeren Umständen optimalsten Weg für die Schul-, Studien- und Berufswahl sowie für die Laufbahngestaltung. Den Weg zum Beruf wie auch den Berufsweg eines Menschen betrachtet die moderne Psychophysiognomik als einen dynamischen Ablauf, in dem der betreffende Mensch die Grundlage und den Mittelpunkt darstellt. Für den Rat suchenden Menschen soll der weitere Entwicklungsprozess befriedigend und möglichst optimal verlaufen. Wir haben über viele Jahre die Erfahrung gemacht, dass es in nahezu allen Fällen von Vorteil ist, wenn bei der Beratung von Jugendlichen mindestens ein Elternteil oder eine andere, ihm nahestehende Person an der ganzen Beratung sich aktiv beteiligt. Auch für Erwachsene, die vor einem Berufswechsel oder vor wichtigen beruflichen Entscheidungen stehen, ist es sehr von Vorteil, wenn eine nahestehende Person in die Beratung mit einbezogen wird. Selbstverständlich ist dies keine Bedingung, sondern lediglich eine Empfehlung. Wer niemanden in die Beratung mit einbeziehen will, der kann auch ohne dies ebenso zuverlässig beraten werden. Aber nicht nur die erste Berufswahl ist von Bedeutung. Berufswechsel, berufliche Entwicklung, die Gestaltung einer Laufbahn sind ebenso wesentlich. Nicht nur Erfolg oder Misserfolg, sondern oft auch die Gesundheit und das familiäre Klima hängen davon ab. Das Ergebnis der Berufsberatung wird, sofern das nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, schriftlich ausgearbeitet. Beratungstermine finden bei uns vor Ort oder auf Wunsch in Form einer Videokonferenz statt.www.carl-huter.ch

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Plastische, Rekonstruktive und Aesthetische ChirurgieÄsthetische MedizinKosmetik KosmetikinstitutLaserbehandlung medizinischeÄrzte
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Vogelsangstrasse 17, 8307 Effretikon

Ihr Wohlfühl­tempel in Effretikon

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Ohmstrasse 14, 8050 Zürich
Berufsberatung für Berufswahl, Studienwahl und Laufbahnplanung

vor der ersten Berufswahl, vor Schul- und Studienwahlen und während der Lehre oder des Studiums. (Schüler*innen, Lernende und Student*innen) Der ersten Berufswahl kommt richtunggebende Bedeutung zu, werden dadurch doch oftmals Weichen gestellt, die in den folgenden Jahren, ja unter Umständen das ganze Leben hindurch, nachhaltigen Einfluss auf die Lebensgestaltung, das persönliche Wohlbefinden, die Zufriedenheit und die Entfaltungsmöglichkeiten eines Menschen ausüben. Mit Hilfe der Psychophysiognomik werden individuelle Begabungen, Talente, Neigungen und Persönlichkeitsmerkmale zuverlässig festgestellt. Dadurch ist es der Psychophysiognomin und dem Psychophysiognomen möglich, die individuellen Berufs- und Studienmöglichkeiten und die mögliche Gestaltung der beruflichen Laufbahn in einem beratenden Gespräch und in einer schriftlichen Ausarbeitung aufzuzeigen. Die psychophysiognomische Beratung basiert auf dem Studium des Menschen, seiner bisherigen Entwicklung, dem aktuellen Entwicklungsstand und der wahrscheinlichen weiteren Entwicklung. Darauf aufbauend suchen wir gemeinsam mit der Rat suchenden Person (und meist mit einem oder mehreren Angehörigen: Eltern, Partner*in usw.) nach dem unter den gegebenen persönlichen und äußeren Umständen optimalsten Weg für die Schul-, Studien- und Berufswahl sowie für die Laufbahngestaltung. Den Weg zum Beruf wie auch den Berufsweg eines Menschen betrachtet die moderne Psychophysiognomik als einen dynamischen Ablauf, in dem der betreffende Mensch die Grundlage und den Mittelpunkt darstellt. Für den Rat suchenden Menschen soll der weitere Entwicklungsprozess befriedigend und möglichst optimal verlaufen. Wir haben über viele Jahre die Erfahrung gemacht, dass es in nahezu allen Fällen von Vorteil ist, wenn bei der Beratung von Jugendlichen mindestens ein Elternteil oder eine andere, ihm nahestehende Person an der ganzen Beratung sich aktiv beteiligt. Auch für Erwachsene, die vor einem Berufswechsel oder vor wichtigen beruflichen Entscheidungen stehen, ist es sehr von Vorteil, wenn eine nahestehende Person in die Beratung mit einbezogen wird. Selbstverständlich ist dies keine Bedingung, sondern lediglich eine Empfehlung. Wer niemanden in die Beratung mit einbeziehen will, der kann auch ohne dies ebenso zuverlässig beraten werden. Aber nicht nur die erste Berufswahl ist von Bedeutung. Berufswechsel, berufliche Entwicklung, die Gestaltung einer Laufbahn sind ebenso wesentlich. Nicht nur Erfolg oder Misserfolg, sondern oft auch die Gesundheit und das familiäre Klima hängen davon ab. Das Ergebnis der Berufsberatung wird, sofern das nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, schriftlich ausgearbeitet. Beratungstermine finden bei uns vor Ort oder auf Wunsch in Form einer Videokonferenz statt.www.carl-huter.ch

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vor der ersten Berufswahl, vor Schul- und Studienwahlen und während der Lehre oder des Studiums. (Schüler*innen, Lernende und Student*innen) Der ersten Berufswahl kommt richtunggebende Bedeutung zu, werden dadurch doch oftmals Weichen gestellt, die in den folgenden Jahren, ja unter Umständen das ganze Leben hindurch, nachhaltigen Einfluss auf die Lebensgestaltung, das persönliche Wohlbefinden, die Zufriedenheit und die Entfaltungsmöglichkeiten eines Menschen ausüben. Mit Hilfe der Psychophysiognomik werden individuelle Begabungen, Talente, Neigungen und Persönlichkeitsmerkmale zuverlässig festgestellt. Dadurch ist es der Psychophysiognomin und dem Psychophysiognomen möglich, die individuellen Berufs- und Studienmöglichkeiten und die mögliche Gestaltung der beruflichen Laufbahn in einem beratenden Gespräch und in einer schriftlichen Ausarbeitung aufzuzeigen. Die psychophysiognomische Beratung basiert auf dem Studium des Menschen, seiner bisherigen Entwicklung, dem aktuellen Entwicklungsstand und der wahrscheinlichen weiteren Entwicklung. Darauf aufbauend suchen wir gemeinsam mit der Rat suchenden Person (und meist mit einem oder mehreren Angehörigen: Eltern, Partner*in usw.) nach dem unter den gegebenen persönlichen und äußeren Umständen optimalsten Weg für die Schul-, Studien- und Berufswahl sowie für die Laufbahngestaltung. Den Weg zum Beruf wie auch den Berufsweg eines Menschen betrachtet die moderne Psychophysiognomik als einen dynamischen Ablauf, in dem der betreffende Mensch die Grundlage und den Mittelpunkt darstellt. Für den Rat suchenden Menschen soll der weitere Entwicklungsprozess befriedigend und möglichst optimal verlaufen. Wir haben über viele Jahre die Erfahrung gemacht, dass es in nahezu allen Fällen von Vorteil ist, wenn bei der Beratung von Jugendlichen mindestens ein Elternteil oder eine andere, ihm nahestehende Person an der ganzen Beratung sich aktiv beteiligt. Auch für Erwachsene, die vor einem Berufswechsel oder vor wichtigen beruflichen Entscheidungen stehen, ist es sehr von Vorteil, wenn eine nahestehende Person in die Beratung mit einbezogen wird. Selbstverständlich ist dies keine Bedingung, sondern lediglich eine Empfehlung. Wer niemanden in die Beratung mit einbeziehen will, der kann auch ohne dies ebenso zuverlässig beraten werden. Aber nicht nur die erste Berufswahl ist von Bedeutung. Berufswechsel, berufliche Entwicklung, die Gestaltung einer Laufbahn sind ebenso wesentlich. Nicht nur Erfolg oder Misserfolg, sondern oft auch die Gesundheit und das familiäre Klima hängen davon ab. Das Ergebnis der Berufsberatung wird, sofern das nicht ausdrücklich anders gewünscht wird, schriftlich ausgearbeitet. Beratungstermine finden bei uns vor Ort oder auf Wunsch in Form einer Videokonferenz statt.www.carl-huter.ch

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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