Autounfall – jetzt richtig handeln

Das Verhalten beim Autounfall

Bei einem Autounfall hoffen Sie zunächst, dass es nur ein leichter Blechschaden ist. Wenn es Verletzte gibt, ist ein zügiges, sicheres Handeln nötig. Je nach Schweregrad sind Polizei und Versicherung nach einem Unfall zu informieren. Falls Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist, müssen Sie ausserdem einen Abschleppdienst rufen. Wichtig ist, dass Sie kühlen Kopf behalten und überlegt vorgehen.
Autounfall

Achtung – wichtige Schritte nach einem Unfall

Wenn es zu einem Autounfall kommt, sollten Sie sich zunächst um die Sicherung der Unfallstelle kümmern. Die Autofahrer, die am Unfall beteiligt sind, haben sich womöglich verletzt oder sind aufgeregt. Darum können Sie auch als unbeteiligter Verkehrsteilnehmer helfen. Um andere Fahrer zu warnen, stellen Sie das Pannendreieck auf und tragen dabei eine Warnweste. Diese ist vor allem auf stark befahrenen Strassen unverzichtbar.
Wenn es Verletzte gibt, ist Erste Hilfe zu leisten. Zum Glück kommt es bei den meisten Unfällen lediglich zu einem Sachschaden und nur zu leichten Personenschäden. Als am Unfall beteiligter Autofahrer sind Sie dazu verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Falls Sie sich davon entfernen, begehen Sie Fahrerflucht, die eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht.
Die wichtigsten Massnahmen, kurz zusammengefasst:

  • Behalten Sie den Überblick und die Nerven. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und checken Sie, wie viele Autos beteiligt sind und ob es Verletzte gibt. Bei Explosions- oder Brandgefahr ist die Stelle zügig zu räumen.
  • Mit dem Pannendreieck geben Sie nachkommenden Fahrzeugen ein Warnsignal.
  • Im Bedarfsfall ist Nothilfe zu leisten, indem Sie die verletzten Personen versorgen oder aus der Gefahrenzone bringen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie die Rettungsdienste alarmieren: Polizei (117), Sanität (144), Feuerwehr (118).

Die in die Kollision verwickelten Autos dürfen Sie nur zum Schutz der Betroffenen woanders abstellen. Falls es möglich ist, sollten Sie die ursprüngliche Unfallsituation vorher fotografieren. Bis Hilfe kommt, können Sie die Verletzten betreuen und beruhigen.

Nach dem Unfall – richtiges Handeln beim reinen Sachschaden

Bei dem Unfall ist keine Person zu Schaden gekommen, doch das Auto hat einen grossen Kratzer oder eine richtige Beule. Um spätere Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden, müssen Sie mit den Unfallbeteiligten die persönlichen Daten austauschen. Ausserdem ist eine Schadensmeldung bei der Versicherung sinnvoll. Hierfür lohnt es sich, die Unfallstelle und den Schaden am Auto zu fotografieren.
Vielleicht haben Zeugen den Unfall beobachtet. Auch hier sollten Sie die Personalien aufnehmen. Gemeinsam mit dem Unfallgegner können Sie nun das Unfallformular ausfüllen, der im Optimalfall bei den Unterlagen im Handschuhfach liegt. Dieser Unfallbericht enthält alle relevanten Punkte.
Falls das Auto nach der Kollision nicht mehr fahren kann und abgeschleppt werden muss, dürfen Sie im Allgemeinen eine Kfz-Werkstatt auswählen. Die Versicherung muss jedoch nur die Fahrt bis zur nächsten Autowerkstatt bezahlen, es sei denn, Sie sind aus bestimmten Gründen an eine Werkstatt in etwas grösserer Entfernung gebunden.
Grundsätzlich müssen Sie als Unfallbeteiligter die Scherben und Blechteile von der Strasse räumen. Lediglich bei einer schweren Kollision kümmert sich die Feuerwehr um die Aufräumarbeiten.

Information an Polizei und Versicherung

Ein Anruf bei der Polizei ist dann nötig, wenn es Verletzte gibt. Ein schwerer Sachschaden oder Anzeichen für Alkoholmissbrauch am Steuer sind ebenfalls Gründe, die Polizei zu rufen. Bei einem leichten Blechschaden können Sie jedoch auf die Polizei verzichten. Dennoch entscheiden sich viele Unfallfahrer für die Rufnummer 117, um die Schuldfrage zu klären und um Fehler zu vermeiden.
Bei einem Selbstunfall sollten Sie unbedingt Ihre Autoversicherung informieren. Das gilt für Unfallverursacher ebenso wie für die Geschädigten. Häufig ist die Schuldfrage nicht eindeutig. Umso wichtiger ist es, das weitere Vorgehen mit der eigenen Versicherung zu besprechen.
Die gegnerische Versicherung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Schadenersatz vom Unfallverursacher verlangen wollen. Dies ist wichtig für die anschliessende Schadensregulierung, bei der sich die Versicherungen oft untereinander austauschen. Hier helfen Fotos von den Unfallfahrzeugen und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs.

Checkliste für den Unfallort

Am Unfallort ist es wichtig, die Kontrolle über die Situation und die eigenen Massnahmen zu behalten. Dabei hilft Ihnen eine kleine Liste. Selbst bei einem Unfall mit scheinbar kleinem Schaden am Auto kann es ansonsten zu Problemen kommen.
Schritt 1: Wenn möglich, dokumentieren Sie den Autounfall, indem Sie die beschädigten Autos aus mehreren Blickwinkeln fotografieren. Besondere Achtung des fliessenden Verkehrs ist dabei nötig.
Schritt 2: Nun füllen Sie zusammen mit dem anderen Autofahrer das Unfallprotokoll aus. Neben den Namen und Adressen der Unfallbeteiligten können Sie auch die Kontaktdaten von Zeugen festhalten. Wichtig ist, dass Sie die vermeintlich alleinige Schuld nicht gleich zugeben und den Bericht klar formulieren. Zuletzt unterschreiben Sie und Ihr Unfallgegner das Formular.
Schritt 3: Sie müssen die Polizei rufen, wenn die durch den Unfall verursachten Verletzungen einen Arztbesuch nötig machen. Auch bei Problemen mit dem Unfallgegner lohnt es sich, die Polizei einzubeziehen.
Schritt 4: Eine Schadenmeldung an die Versicherung ist ebenfalls sofort durchzuführen. Die Reparatur sollten Sie jedoch erst nach einer Prüfung des Fahrzeugs in die Wege leiten. Vor der Kfz-Reparatur benötigen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Nach vielen Jahren unfallfreier Fahrt ist es doch passiert und Sie erleiden einen Autounfall. Im besten Fall ist niemand verletzt, doch der Sachschaden selbst löst schon genug Stress aus. Bleiben Sie am Unfallort möglichst ruhig und wenden Sie sich nicht nur an Polizei und Versicherung, sondern finden Sie über local.ch einen Abschleppdienst oder eine Kfz-Werkstatt für Ihr Fahrzeug.

Die häufigsten Fragen zum Autounfall

Was muss ich bei einem Unfall als Erstes tun?

Ziehen Sie zuerst Ihre Warnweste an und sichern Sie den Unfallort mit Warnblinker und Warndreieck. Gegebenenfalls müssen Sie Erste Hilfe leisten und die Polizei und einen Krankenwagen rufen. Wichtig ist, dass Sie die Kontrolle über Ihre Aktionen bewahren. Bei einem reinen Blechschaden ist eine Meldung bei der Kfz-Versicherung erforderlich. Eventuell benötigen Sie direkt vor Ort einen Abschleppdienst.

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Welche Infos muss ich beim Selbstunfall mit den Beteiligten austauschen?

Das Unfallprotokoll zeigt an, welche Daten Sie austauschen müssen. Name, Adresse und Autoversicherung gehören dabei zu den grundlegenden Angaben. Ebenfalls wichtig sind die Informationen zur Unfallsituation selbst. Möglicherweise gibt es Zeugen, von denen Sie sich ebenfalls die Kontaktdaten aufschreiben können. Das kann für die Regelung des Schadens sehr nützlich sein.

Wann muss ich die Versicherung informieren?

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem Schaden am Auto Ihre Kfz-Versicherung informieren, gleichgültig, ob Sie schuld sind oder der andere Autofahrer. Die Schadensmeldung ist die Grundlage für die spätere Regulierung. Bei einem minimalen Blechschaden können Sie allerdings auf die Meldung bei der Versicherung verzichten und den kleinen Kratzer selbst entfernen. Hier ist eine Klärung unter den Beteiligten ohne Kfz-Versicherung möglich.

Wann muss ich die Polizei rufen?

Wenn es Verletzte beim Unfall gibt, ist ein Anruf bei der Polizei unumgänglich. Wenn ein Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer besteht, sollten Sie ebenfalls die 117 wählen. Auch ein grosser Sachschaden lässt sich oft nicht ohne polizeiliche Hilfe klären. Zudem kann die Aussage der Polizeibeamten bei der späteren Schadensregulierung durch die Autoversicherung nützlich sein.

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