MFK

Die regelmässige MFK

In der Schweiz gilt für alle Fahrzeuge mit Kontrollschildern eine Prüfungspflicht. Diese Motorfahrzeugkontrolle erfolgt zumeist beim Strassenverkehrsamt. Es gelten strikte Regelungen zu den Prüfungsintervallen und zur Betriebssicherheit. Vor der periodischen Nachprüfung können Sie sich an eine Autogarage wenden oder an den TCS, um die Funktionalität aller wichtigen Bauteile zu kontrollieren.
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Informationen zur technischen Prüfung von Fahrzeugen

Die Motorfahrzeugkontrolle, kurz MFK, muss für alle Pkw und andere Fahrzeuge mit Kennzeichen stattfinden. Diese Prüfung soll einen sicheren Strassenverkehr gewährleisten. Erst wenn alle Richtlinien erfüllt sind und das Auto betriebssicher ist, erhalten Sie die entsprechende Erlaubnis.
Für die Nachprüfungen bei den Fahrzeugen sind entweder Behörden wie das Strassenverkehrsamt verantwortlich oder Organisationen und Betriebe mit der erforderlichen Zertifizierung. Unter anderem gehören die Zentren des TCS dazu, die Sie in verschiedenen Kantonen wie Zürich, Luzern und Bern finden.
Abhängig davon, in welchem Kanton Sie wohnen, erhalten Sie zunächst eine Aufforderung vom Strassenverkehrsamt, wenn die Nachprüfung fällig ist. Vorher erhalten Sie keinen Termin beim Technischen Zentrum. Wenn Sie technische Änderungen an Ihrem Auto vorgenommen haben, beispielsweise in Form von speziellen Felgen oder einer Anhängerkupplung, ist ebenfalls eine Vorführung bei der Behörde erforderlich, um eine Berechtigung dafür zu erhalten. Hierfür können Sie einen Antrag stellen.

Die Intervalle für die MFK

Die Häufigkeit der Nachprüfung richtet sich nach der Strassenverkehrsordnung. Für Pkw und Motorräder sind grundsätzlich folgende Prüfungsintervalle zu beachten:

  • Fünf Jahre im Anschluss an die erste Inverkehrssetzung erfolgt die erste Kontrolle,
  • nach weiteren drei Jahren ist die zweite Kontrolle an der Reihe,
  • im Anschluss ist immer nach zwei Jahren eine Prüfung fällig.

Die Intervalle gelten für leichte und schwere Pkw, für Motorräder sowie für Leicht-, Klein- und Dreirad-Motorfahrzeuge. Für Lkw sind andere Zeitabstände vorgeschrieben.
Falls Sie den vom Amt vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, lässt sich der Termin verschieben. Diese Verschiebung ist allerdings auf maximal zwei Monate begrenzt.
Bei Fahrzeugen aus einer Occasion ist keine erneute Prüfung nötig, wenn sie innerhalb der ersten zehn Jahre auf einen anderen Halter übergehen. Wenn die Fahrzeuge über zehn Jahre alt sind, haben die Kantone verschiedene Regelungen. Teilweise erfolgt eine Prüfung, wenn die vorige MFK über ein Jahr zurückliegt. In einem anderen Kanton findet erst eine Fahrzeugprüfung statt, wenn die amtliche Prüfung vor mehr als zwei Jahren stattgefunden hat.
Bei einem Halterwechsel muss also nicht unbedingt eine Nachprüfung erfolgen. Unabhängig von den vorgeschriebenen Prüfungsintervallen können Sie selbst den Wunsch äussern, eine MFK durchzuführen.

Wichtige Prüfungen für Fahrzeughalter

Neben der MFK auf der Motorfahrzeug-Prüfstation gibt es weitere Prüfungen, die für Autofahrer relevant sind. Ob Sie die Prüfung beim Strassenverkehrsamt oder beim TCS durchführen lassen, bleibt Ihnen überlassen. Das schriftliche Aufgebot erinnert Sie daran, wann die periodische Prüfung fällig ist.
Bei den Behörden erhalten Sie nützliche Hinweise zu den Fahrzeug- und Führerprüfungen. Zudem können Sie sich über die Kontaktstellen der für Sie verantwortlichen Motorfahrzeug-Prüfstation informieren.
Wenn es um Lernfahrausweise oder Führerausweise geht, finden Sie in der Verkehrsbehörde ebenfalls die richtigen Ansprechpartner. Hier können zukünftige Autofahrer ein Gesuch für Lernfahrausweise stellen oder sich für die nächsten Führerprüfungen anmelden. Lernfahr- und Führerausweise sind ebenso wie die Fahrzeugpapiere immer mit sich zu führen.

Die Vorbereitung des Autos auf die MFK

Jeder Fahrzeughalter in der Schweiz ist dazu verpflichtet, die Fahrtauglichkeit seines Autos sicherzustellen. Das bedeutet, dass alle wichtigen Bauteile störungsfrei funktionieren müssen. Ihr Auto muss nicht neuwertig sein, doch es darf keinen technischen Defekt aufweisen. Um Probleme auf der Motorfahrzeug-Prüfstation zu vermeiden, können Sie Ihr Fahrzeug auf die Prüfung vorbereiten. Hierfür lohnt es sich, eine Kfz-Werkstatt aufzusuchen oder eine Kontrolluntersuchung beim TCS in die Wege zu leiten.
Mit einer Checkliste lassen sich die wichtigsten Komponenten prüfen:
Punkt 1: Die Fahrzeugidentifikation muss in Ordnung sein (Dokumente und Kontrollschilder).
Punkt 2: Bremsen und Lenkvorrichtung müssen einwandfrei funktionieren.
Punkt 3: Gute Sichtverhältnisse sind erforderlich.
Punkt 4: Richtige Beleuchtung und funktionierende Elektronik sind unverzichtbar.
Punkt 5: Das Fahrgestell mit Achsen, Rädern und Aufhängung muss in Ordnung sein.
Es ist sinnvoll, das Auto in einem sauberen und gepflegten Zustand vorzuführen. Dennoch kann es gerade bei älteren Fahrzeugen passieren, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. In diesem Fall ist eine Nachbesserung erforderlich. Für die Behebung der festgestellten Mängel haben Sie 30 Tage Zeit. Wenn die entsprechenden Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt sind, findet eine Nachkontrolle statt.
Je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen, kann die Behebung von festgestellten Mängeln unterschiedlich geregelt werden. In einigen Kantonen dürfen Sie kleinere Mängel durch einen Garagisten beheben lassen, der eine Bestätigung auf dem MFK-Prüfbericht einträgt. Anschliessend sendet der Werkstattmeister den Prüfbericht samt Fahrzeugausweis an die verantwortliche Behörde bzw. Prüfstelle.
Über den TCS ist eine unkomplizierte Erledigung der Fahrzeugprüfung und ggf. Mängelbehebung möglich. Möglicherweise lohnt es sich, in den Verkehrsclub einzutreten, um Kosten zu sparen und von den vereinfachten Prüfungen zu profitieren.

Sie haben ein Aufgebot zur MFK erhalten und sind nicht sicher, ob Ihr Auto die Prüfungsanforderungen erfüllt? Lassen Sie Ihren Wagen bei einer Kfz-Werkstatt kontrollieren, bevor Sie den Termin bei der Prüfstelle wahrnehmen. Über local.ch gelangen Sie zu einer Autogarage in Ihrer Stadt, die Ihnen mit Erfahrung und fachlicher Kompetenz weiterhilft.

Die häufigsten Fragen zur MFK

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Was wird im Rahmen der MFK geprüft?

Die detaillierte Prüfung befasst sich mit der Identifikation sowie mit den technischen Bauteilen des Fahrzeugs. Dazu gehören Bremsanlagen, Lenkvorrichtung, Beleuchtung und sonstige Fahrzeugelektronik. Wichtig sind ausserdem die Sichtverhältnisse und das Fahrgestell. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung müssen störungsfrei funktionieren und dürfen keine Mängel oder Schwächen aufweisen, damit Sie im Strassenverkehr sicher unterwegs sind.

Wie viel kostet die MFK?

Die Gebühren für die Fahrzeugkontrolle richten sich nach der Leistungsklasse des Fahrzeugs. Für leichte Motorfahrzeuge liegt der Grundpreis aktuell bei 107 CHF. Wenn Sie die Prüfung beim TCS durchführen lassen, können sich die Kosten reduzieren. Als Mitglied bezahlen Sie deutlich weniger. Selbst wenn Sie kein Mitglied im Verkehrsclub sind, können Sie beim TCS Geld sparen.

Was ist bei der Vorbereitung zu beachten?

Bevor Sie Ihr Auto für die vorbereitenden Arbeiten in die Werkstatt geben, sollten Sie um einen Kostenvoranschlag bitten. Bei einem älteren Fahrzeug lohnt sich der finanzielle Aufwand vielleicht nicht mehr. Beim TCS kostet die MFK-Vorbereitung im Normalfall zwischen 300 und 500 CHF. Neben der Preisfrage sollten Sie auf einen rechtzeitigen Termin in der Autowerkstatt achten.

Was passiert, wenn bei der MFK Mängel beanstandet werden?

Bei einem technischen Fehler oder einer Schwachstelle des geprüften Fahrzeugs trägt der Prüfer einen Vermerk im Prüfbericht ein. Vom Prüfungstermin an haben Sie 30 Tage Zeit, um das Problem zu beheben. Abhängig vom Wohnort bzw. Kanton kann die Werkstatt nach der Behebung von kleinen Mängeln eine Bestätigung auf dem Prüfbericht vermerken und das Dokument samt Fahrzeugausweis an die Behörde senden.

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