Katze überfahren

Wer eine Katze überfahren hat, muss immer die Polizei rufen

In jedem Jahr verschwinden in der Schweiz rund 15.000 Katzen. Die meisten werden leider Opfer von Verkehrsunfällen. Obwohl Katzen erstaunliches Geschick im Umgang mit dem Strassenverkehr entwickeln können, sind Autounfälle mit Freigängern oft kaum zu verhindern. Vor allem bei hohen Geschwindigkeiten oder in der Dunkelheit haben Autofahrer selten eine Chance, das Überfahren einer Katze zu verhindern.
Katze überfahren

Autounfälle mit Katzen sind schnell passiert

Die meisten Katzenbesitzer sind sich des Problems bewusst und stecken in einem ewigen Dilemma: Sperrt man die Katze ständig zu Hause ein, ist das für viele keine artgerechte Haltung der Tiere. Lässt man sie draussen herumlaufen, sind sie immer in Gefahr, in Unfälle oder Kämpfe mit anderen verwickelt zu werden. Deswegen begleiten ständig Sorgen die Halter von Freigängern.
Jeder Autofahrer, der selbst keine Katze besitzt, findet hingegen, dass diese Tiere nicht frei herumlaufen müssten, wodurch der Strassenverkehr erheblich sicherer würde. Beide Standpunkte haben ihre Berechtigung, aber solange das Freilaufen für Katzen nicht behördlich untersagt wird, müssen die ungleichen Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen. Autofahrer sollten deshalb vorbereitet sein und wissen, was zu tun ist, wenn sie eine Katze überfahren haben.

Wie ist die Rechtslage, wenn eine Katze überfahren wurde?

Ein Tier ist zwar für viele keine Sache, wird aber in den meisten Rechtsfragen trotzdem so behandelt. Das heisst, wer eine Katze überfahren hat, hat eine Sachbeschädigung begangen. Daraus folgt im Strassenverkehr die Verpflichtung, sich nicht einfach vom Unfallort zu entfernen, sondern den Eigentümer zu verständigen. Ist das nicht möglich, muss der Autofahrer den Unfall der Polizei melden, um sich nicht wegen Unfallflucht strafbar zu machen. Ausserdem wäre es strafbar, ein Tier unnötig leiden zu lassen. Wer sich nicht um ein verletztes Tier kümmert, riskiert eine Strafe nach dem Tierschutzgesetz.
Rechtlich kompliziert ist die Frage, ob der Autofahrer das Tier bergen muss. Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn das hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Auf einer ruhigen Nebenstrasse ist es vielleicht unproblematisch.
Auf einer stark befahrenen Autobahn muss sich aber niemand selbst in Gefahr bringen. Das Gleiche gilt, wenn Katzen zwar verletzt, aber noch in der Lage sind, sich zu wehren. Die Gefahr, von dem Tier gekratzt oder gebissen zu werden, besteht durchaus.
In solchen Fällen ist es erlaubt und sinnvoll, auf die Polizei zu warten, die die Unfallstelle sichern und auch einen Tierarzt verständigen kann.

Das müssen Autofahrer tun, nachdem sie ein Haustier überfahren haben

Ist das Unglück geschehen und Sie haben eine Katze überfahren, müssen Sie anhalten und entweder den Besitzer des Tieres oder die Polizei informieren. Der Katzenbesitzer wird nur in den wenigsten Fällen bekannt sein. Liegt die Katze auf der Strasse, muss ihr geholfen werden. Ausserdem gehen von der Unfallstelle eventuell weitere Gefahren für den nachfolgenden Verkehr aus. Deshalb dürfen Sie sie nicht einfach dort liegenlassen. Soweit das gefahrlos möglich ist, sollten Sie das Tier von der Strasse holen. Können Sie das nicht, warten Sie besser auf die Polizei.

  1. Anhalten (sobald möglich)
  2. Warnblinkanlage einschalten
  3. Warnweste anziehen
  4. Warndreieck aufstellen
  5. Polizei verständigen
  6. Anweisungen der Polizei befolgen

Wer kommt für den Schaden auf?

Ein Unfall, bei dem eine Katze oder ein anderes Tier, das einen Eigentümer hat, zu Schaden gekommen ist, kann auch einen Schaden am beteiligten Auto zur Folge haben. In diesem Fall stehen sich die Schadensersatzansprüche des Tierbesitzers und des Autohalters direkt gegenüber.
Beide Beteiligte haften nach dem Willen des Gesetzgebers verschuldensunabhängig. Nach allgemeiner Rechtsauffassung gehen nämlich vom Betrieb eines Autos solche Risiken aus, dass der Halter für das Betriebsrisiko schon haftet und nicht erst für eine schuldhafte Handlung.
Das Gleiche gilt für Haustiere. Auch hier ist eine Haftungsverpflichtung grundsätzlich gegeben. Der Besitzer einer Katze muss nichts getan oder unterlassen haben, um für seine Katze zu haften. Das bedeutet, trifft weder den Autofahrer noch die Katze bzw. ihren Besitzer eine Schuld, wird der Schaden über eine standardisierte Quote abgewickelt.
Die Gesamtsumme des Schadens wird dazu aus den Reparaturkosten für das Auto und den Kosten für den Tierarzt gebildet und dann aufgeteilt. Üblicherweise werden der Haftpflichtversicherung des Autohalters zwei Drittel und dem Besitzer der Katze ein Drittel auferlegt.
Diese Quote kann sich verschieben, wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass einer der Beteiligten mehr Verantwortung trägt – beispielsweise, wenn der Autofahrer zu schnell fuhr.

Gibt es Vorsichtsmassnahmen, um Unfälle mit Katzen zu vermeiden?

Dort, wo Katzen nicht als Wildtiere leben, sondern Haustiere sind, trifft man sie grundsätzlich eher in Wohngebieten als ausserhalb geschlossener Ortschaften an. Die Tiere sind ausserdem überwiegend nachts unterwegs. Deshalb sollten Autofahrer vor allem nachts in Wohngebieten besonders achtsam sein. Wer eine Katze besitzt, die regelmässig bei Dunkelheit draussen ist, kann ihr ein reflektierendes Halsband anlegen, damit sie für Autofahrer besser zu erkennen ist.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie sich Unfälle mit Katzen verhindern lassen oder wie Sie sich verhalten sollten, falls es zu einem Unfall kommt, bei dem eine Katze überfahren worden ist, finden Sie alle professionellen Ansprechpartner aus der Fahrschule hier bei local.ch. Zögern Sie nicht, direkt Kontakt mit einem der Experten aufzunehmen. Rufen Sie doch einfach gleich an.

Die häufigsten Fragen zu Unfällen mit Katzen

Autobesitzer, die sich über Katzenunfälle informieren wollen, stellen häufig die folgenden Fragen.

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Wer bringt eine verletzte Katze zum Tierarzt?

Den Transport zum Tierarzt sollte in Eigenregie nur jemand übernehmen, der Erfahrung mit Katzen hat und eine Möglichkeit, das verletzte Tier im Auto zu sichern. Wenn eine zunächst benommene oder bewusstlose Katze während der Fahrt wieder zu sich kommt, kann sie sich völlig unerwartet verhalten und so nochmals zum Unfallrisiko werden.

Was ist zu tun, wenn das Tier weggelaufen ist?

Wenn Sie eine Katze überfahren haben, ist es besser, die Polizei auch dann zu informieren, wenn das Tier den Unfallort scheinbar unverletzt verlassen hat. Sie gehen damit allen Problemen aus dem Weg, die sich hinsichtlich einer möglichen Unfallflucht ergeben könnten, wenn die Katze doch noch verletzt in der Nähe gefunden werden sollte.

Muss jeder Autofahrer Erste-Hilfe-Massnahmen ergreifen?

Grundsätzlich muss man nach dem Tierschutzgesetz unnötiges Tierleid vermeiden. Dazu gehört, alles zu tun, wozu man in der Lage ist. Wer sich dem Beatmen oder einer Herzdruckmassage bei einem Tier nicht gewachsen fühlt, kann es aber vielleicht wenigstens festhalten, bis ein Polizist eingetroffen ist. Mit einem Griff im Nacken lassen sich Katzen am besten festhalten.

Muss der Fahrer vom Auto beim Tierunfall eine Geldbusse zahlen?

Grundsätzlich ist keine Busse fällig, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Haustier auf die Fahrbahn gelaufen ist und ein Autofahrer schuldlos nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte. Stellt sich allerdings im Zusammenhang mit einem solchen Fall heraus, dass das Auto mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr, kann gegen den Fahrer durchaus eine Geldbusse ergehen.

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