Viele junge Paare wünschen sich sehnlichst Nachwuchs und warten schon monate- oder gar jahrelang vergeblich. Eine künstlich erzeugte Befruchtung scheint dann der letzte Ausweg zu sein. Statistiken belegen, dass jedes sechste Paar in der Schweiz einen unerfüllten Kinderwunsch hat. Die künstliche Befruchtung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn andere Methoden, Nachwuchs zu bekommen, ohne Erfolg geblieben sind. Laut Fortpflanzungsmedizingesetz ist eine medizinisch unterstützte Behandlung erlaubt, wenn einer der beiden Partner nachweislich unfruchtbar ist. Allerdings werden dem Paar immer andere Optionen aufgezeigt, etwa eine Adoption. Wenn Sie sich für eine medizinisch unterstützte Befruchtung entscheiden, müssen Sie an zahlreichen Informationsgesprächen teilhaben.
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Arten der Behandlung:
Die Insemination zählt dabei nicht zur künstlichen Befruchtung, denn die Befruchtung findet im weiblichen Körper statt. Das zuvor gereinigte Sperma des Mannes wird über einen Katheter über den Gebärmutterhals direkt in die Gebärmutterhöhle injiziert. Da es sich bei der Spermieninjektion um eine natürliche Befruchtung handelt, zählt die Insemination zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Die Kosten werden also vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Die IVF und ICSI genannte Behandlungsmethoden unterscheiden sich von der Insemination dahingehend, dass die Befruchtung ausserhalb des weiblichen Körpers stattfindet. Die In-Vitro-Fertilisation ist ein besonders häufig angewandtes Verfahren, bei dem die Samenzellen in einer Glasschale selbst die Eizellen befruchten. Bis zu drei Embryonen werden nach einer erfolgreichen In-Vitro-Fertilisation in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. ICSI ist eine Weiterentwicklung der In-Vitro-Fertilisation. Bei diesem Verfahren wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle eingeführt. Der weitere Verlauf ist mit der In-Vitro-Fertilisation identisch.
Die erheblichen Kosten für eine künstliche Befruchtung sind nicht von der Hand zu weisen. Stellt sich die Frage, ob die Krankenkassen sich an ihnen beteiligen oder sie sogar ganz übernehmen. Entscheidend für die Kostenübernahme ist die Wahl der Behandlung. Die Kosten für eine sogenannte Insemination werden von den Kassen in der Regel vollständig übernommen. Die Kosten für die IVF und ICSI genannten Behandlungen müssen die Paare komplett selbst übernehmen.
Nachdem alle notwendigen Vor- und Aufklärungsgespräche überstanden sind und das Paar sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, kann die eigentliche Behandlung beginnen. Am Beispiel der ISCI genannten Methode sieht das wie folgt aus: Diese Behandlung kommt dann zum Einsatz, wenn die In-vitro-Fertilisation nicht zum gewünschten Erfolg führen wird. Das ist meist dann der Fall, wenn die Spermienqualität des Mannes ungenügend ist oder nicht genug Spermien vorhanden sind. Bei der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion hingegen wird nur eine Samenzelle benötigt. Eine der Eizellen wird vom Biologen also mit genau einer Samenzelle befruchtet. Meist geht der eigentlichen Behandlung eine Hormonbehandlung voran. Sie soll einen vorzeitigen Eisprung verhindern und die Eizellen anregen. Während der folgenden zwei Wochen prüft der Arzt kontinuierlich, wie weit die Eizellen herangereift sind. Wenn der Eisprung ausgelöst werden kann, werden die Eizellen aus der Gebärmutter entnommen. Der Eingriff erfolgt ambulant und Sie können die Klinik noch am gleichen Tag verlassen. Am selben Tag gibt der Mann seine Spermien ab, die medizinisch behandelt werden. Nun wird mittels Spermieninjektion die Samenzelle direkt in die Zellflüssigkeit der Eizellen übertragen. Dann dauert es etwa drei bis fünf Tage, ehe sich aus den Eizellen Embryonen entwickeln. Ein bis zwei der aus den Eizellen entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter überführt.
Eine Leihmutterschaft oder eine Spende von Eizellen ist in der Schweiz übrigens verboten.
Welche Kosten Ihnen für die Behandlung entstehen beziehungsweise ob diese von der Krankenkasse erstattet werden, ist davon abhängig, welche Art der Behandlung Sie auswählen.
Die Kosten für eine Insemination werden komplett von den Kassen übernommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Frau nicht älter als 40 Jahre ist. Auch die Untersuchungen, um Aufschluss über die Gründe für eine ausbleibende Schwangerschaft zu suchen, werden von den Kassen unterstützt. Zudem können Sie davon ausgehen, dass die Kosten für eine eventuell notwendige Hormontherapie für mindestens ein Jahr übernommen werden.
Die In-vitro-Fertilisation ist eine künstliche Befruchtung und wird aus diesem Grund nicht von den Kassen gefördert. Paare, die sich für diese Art entscheiden, müssen die Kosten komplett selbst übernehmen.
Auch die Kosten für die ICSI genannte Behandlung haben Sie komplett selbst zu tragen. Wie hoch diese sind, kann man pauschal nicht beantworten. Die Kosten sind von Klinik zu Klinik unterschiedlich, liegen aber durchschnittlich bei 9.000 CHF pro Zyklus. Wünschen Sie eine Aufbewahrung der überzähligen Eizellen, kommen noch einmal bis zu 1.000 Franken hinzu. Diese Eizellen können dann bei einem zweiten Zyklus, dem sogenannten Kryozyklus, verwendet werden.
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In der Schweiz sind genau drei Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung zulässig. Neben der Insemination, die von den Krankenkassen bezahlt wird, gibt es die beiden Verfahren IVF und UCSI. Besonderheit ist, dass es sich um eine künstliche Befruchtung handelt, denn sie findet ausserhalb des weiblichen Körpers statt. Aus diesem Grund werden die Verfahren in der Schweiz nicht von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für eine solche Behandlung variieren je nach Klinik. Während eine Insemination von den Kassen komplett übernommen wird, müssen Sie die beiden anderen bekannten Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung selbst übernehmen. Veranschlagen Sie etwa 4.000 bis 9.000 CHF pro Zyklus. Das ICSI genannte Verfahren ist dabei teurer als die IVF. Genauere Informationen erhalten Sie im Gespräch.
Die künstliche Befruchtung ist Ehepaaren vorbehalten, bei denen eine Unfruchtbarkeit bei einem der beiden Partner festgestellt wurde. Eine Voraussetzung ist zudem, dass die Frau jünger als 40 Jahre ist. Ergänzend muss abgeklärt sein, dass eine Immunität gegenüber der Viruserkrankung Röteln bei der Frau vorliegt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können ermächtigte Ärzte eine künstliche Befruchtung vornehmen.
Jedes 50. Kind in der Schweiz wird mittlerweile durch eine künstliche Befruchtung geboren. Das beweist, dass die künstliche Befruchtung erfolgversprechend ist. Zwar ist der Erfolg der Behandlung von vielen Faktoren abhängig. Doch belegen Statistiken, dass die Insemination eine Erfolgschance zwischen 5 und 20 Prozent hat. Bei den beiden anderen Verfahren ist sie sogar noch grösser und beträgt etwa 30 Prozent.
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