Das Krematorium Bern verfügt über 21 Aufbahrungsräume. Alle Räume sind hindernisfrei zugänglich. Der Zugang ist von 7:30 Uhr - 20:00 Uhr gewährleistet. Das Verlassen ist jederzeit möglich. Der Aufbahrungsraum mit dem Sarg wird gekühlt und ist durch eine Glasscheibe von der Besucherseite getrennt. In Begleitung von Mitarbeitenden des Krematoriums oder des Bestattungsunternehmens ist der Zugang zum Sarg jedoch möglich. Die Aufbahrung kann in offenem oder geschlossenem Sarg erfolgen. Auf Wunsch der Trauerfamilie dekorieren wir die Aufbahrungsräume gerne mit Pflanzen und Kerzenlicht. Diese Kerzenflamme brennt während der ganzen Aufenthaltsdauer. Die Aufbahrungsdauer für die Verstorbenen beträgt in der Regel drei Tage. Diese kann ohne weiteres verlängert werden, um über die benötigte Zeit für den Abschied zu verfügen.
Das Foyer der Aufbahrungsräume ist so gestaltet, dass es den Trauergästen ermöglich, sich zu treffen, Erinnerungen auszutauschen und dem verstorbenen Menschen zu gedenken.
Feuerbestattung
Das Krematorium Bern wurde im Jahre 1908 eröffnet. Im Laufe der Jahre wurde die Kremation gegenüber der Erdbestattung immer mehr bevorzugt. Im Jahre 2023 fanden im Krematorium Bern über 3'700 Einäscherungen statt.
Vorgehen
Die Überführung des Verstorbenen ins Krematorium Bern wird durch ein Bestattungsunternehmen vorgenommen. Dieses verfügt über ein für diesen Zweck ausgerüstetes Fahrzeug (Leichenwagen). Der Verstorbene wird zur Einäscherung nur im Holzsarg zugelassen. Das Bestattungsunternehmen ist in der Regel für die Beschaffung des geeigneten Sarges besorgt. Der Sarg muss aus weichem Holz (vorzugsweise Tanne) angefertigt werden und darf nicht lackiert sein. Das Maximalmass eines Sarges, der im Krematorium Bern eingefahren werden kann, beträgt H 750mm, B 850mm (in Körperform).
Aufbahrung
Für die Aufbahrung von Verstorbenen stehen im Krematorium Bern entsprechende Aufbahrungsräume zur Verfügung, deren Besucherabteil bis fünfzehn Minuten vor Beginn der Trauerfeier den Trauergästen zugänglich ist. Die Aufbahrungsräume werden auf Wunsch mit Pflanzen und Kerzen dekoriert. Entsprechende Weisungen erteilt die Trauerfamilie oder das Bestattungsunternehmen bei der Anmeldung der Kremation.
Trauerfeier
Für Trauerfeiern stehen im Krematorium Bern zwei Kapellen zur Verfügung. Der Beizug einer Pfarrerin, eines Pfarrers oder einer Trauerrednerin, eines Trauerredners obliegt der Trauerfamilie persönlich. Das Orgelspiel und eine Ausschmückung der Kapelle mit Pflanzen können von der Trauerfamilie oder dem Bestatter bei der Anmeldung der Kremation oder direkt bei der bgf in Auftrag gegeben werden.
Die Trauerfeier ermöglicht den Angehörigen, gemeinsam mit Freunden und Bekannten Abschied zu nehmen und gemeinsam der Trauer Ausdruck zu geben.
Im Krematorium Bern stehen zwei Kapellen für Feiern zur Verfügung. Die Kapellen sind auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität hindernisfrei zugänglich. Beide Kapellen besitzen eine Akustikeinrichtung, die neben dem Mikrofon auch eine Musikanlage / Musikbox beinhaltet. Die Anlage kann von den Angehörigen selbst oder von unseren Mitarbeitenden bedient werden. Die Trauerfeierlichkeiten können mit unseren Orgeln von fachlich bestens ausgewiesenen Organistinnen und Organisten bereichert werden. Gerne stellen wir Ihnen einen Beamer mit Leinwand zur Verfügung. In beiden Kapellen sind Trauerfeiern mit Sarg oder Urne möglich.
Kleine Kapelle
Die kleine Kapelle bietet 120 Sitzplätze und ca. 20 Stehplätze. Die Dauer der Trauerfeier ist in der Regel auf eine 3/4-Stunde beschränkt. Die kleine Kapelle ist mit Topfpflanzen und grossen Trauerkerzen dekoriert. Kerzen für Rituale müssen in Gläser oder auf genügend grosser feuerfester Unterlage genutzt werden.
Die Urnennische ist eine individuelle Alternative zur Urnenbeisetzung im üblichen Reihen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab. Das Krematorium Bern bietet Nischen in jeder Grösse an. Von 2er Nischen bis zur Familiennische (bis zu acht Personen).
Die Mietdauer entspricht der gesetzlichen Ruhedauer von zwanzig Jahren und kann auf Wunsch der Hinterbliebenen verlängert werden. Die Miete beinhaltet einen allgemeinen Unterhalt und die Reinigung der Örtlichkeiten. Gerne entlasten wir die Trauerfamilie beim Unterhalt und der Bepflanzung der Nischen. Diese Arbeiten werden dann, sofern gewünscht, durch unsere Mitarbeitenden ausgeführt. Die Gravuren der Nischenplatten werden durch unsere Partnerfirmen in sorgfältiger Handarbeit vorgenommen. Für den Beisetzungstermin und die Zeit richten wir uns nach den Wünschen der Hinterbliebenen.