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Langäcker 15, 5430 Wettingen

Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Schlösslistrasse 1, 3212 Gurmels
Gurmels – Das Zentrum im oberen deutschsprachigen Seebezirk

Ruhige Wohnlage im Grünen - Grosszügige Infrastruktur Die Gemeindeverwaltung steht im Zentrum von Gurmels und wurde im Jahre 2009 vergrössert und erneuert. Wir wünschen Ihnen beim Entdecken unserer Gemeinde viel Vergnügen: Anlässe Verwaltung Ämter Online-Schalter Bildung / Soziales Ferienplan Umwelt Sammelstellen Bauen / Wohnen Telefonnummern Die heutige Gemeinde Gurmels ist 1727 Hektaren gross,liegt auf einer Höhe von 525 bis 685 Meter ü.M., zählt aktuell rund 4181 Einwohner und besteht aus folgenden ursprünglich selbständigen Dörfern: Cordast Gurmels Guschelmuth Kleingurmels Liebistorf Monterschu Wallenbuch Der Name Gurmels entstand vermutlich ursprünglich aus dem romanischen «curtis» (Hof,Landbesitz) und einem germanischen Personennamen (vermutlich «mundo») also Curtismundo. Im Laufe der Zeit ist er als Cormulnes (1186) ,Cormunt (1228), Cormunet und gegen ende 14.Jahrhundert noch als Gurmuols, Curmonnes, Cormones in den Akten zu finden. Die heutige Bezeichnung Gurmels (französisch: Cormondes) ist 1240 erstmals festgehalten und hat sich durchgesetzt. Betreibungsamt des Seebezirks - Murten Friedensgericht des Seebezirks - Murten Gericht des Seebezirks - Murten Grundbuchamt des Seebezirks - Murten Handelsregisteramt - Freiburg Kreisforstamt 5 - Domdidier Oberamt des Seebezirks - Murten RAV/Regionales Arbeitsvermittlungszentrum - Murten Zivilstandsamt des Kantons Freiburg - Murten AHV-Zweigstelle Bauverwaltung Einwohnerkontrolle Empfang/Zentrale Finanzverwaltung Gemeindeschreiberei Werkhof Tageskarte Gemeinde Identitätskarte

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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