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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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HilfswerkVerbandGemeinde
Asylstrasse 74, 8032 Zürich
HilfswerkVerbandGemeinde
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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GemeindeverwaltungGemeindeSchwimmbad
Dorfplatz 1, 8126 Zumikon
GemeindeverwaltungGemeindeSchwimmbad
Willkommen bei der Gemeinde Zumikon

Portrait • Herzlich willkommen • Geschichte • Gemeinde in Zahlen • Finanzielle Situation • Dorfzeitung • Amtliches Publikationsorgan • Ortsplan • Ortsplan GIS • Notfall-Treffpunkt • Notfallnummern • Fotoalbum Aktuelles • News • Schwerpunktthemen • Agenda Politik • Gemeinderat • Behörden und Kommissionen • Abstimmungen und Wahlen • Gemeindeversammlung • Parteien • Rechtssammlung • Mitwirkung Bevölkerung Verwaltung • Kontakt und Öffnungszeiten • Organisation • Abteilungen • Personenregister • Dienstleistungen • Online-Schalter • Publikationen • Offene Stellen Gesellschaft • Geburt, Zivilstand und Tod • Familie und Kinder • Jugend • Freiwilligenarbeit • Alter und Gesundheit Freizeit Kultur und Sport • SBB-Tageskarten • Bad Juch • Raumreservation • Freizeitanlagen • Sportanlagen • Vereine • Kunst und Kultur • Freizeitzentrum • Schule • Bibliothek Wohnen und Infrastruktur • Zuzug, Umzug, Wegzug • Bescheinigungen und Ausweise • Bewilligungen und Patente • Abfall und Recycling • Bauen in Zumikon • Gemeindewerke • Steuern • Einbürgerung • Gewerbe • Verkehr • Kirchen

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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen
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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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GeomatikGemeindeverwaltungGemeinde
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GeomatikGemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen
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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen

Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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GesellschaftGemeindeverwaltungGemeinde
Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
GesellschaftGemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Alle Verwaltungsabteilungen
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Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf

Herzlich willkommen in Regensdorf Liebe Besucherin Lieber Besucher Wir heissen Sie herzlich willkommen in Regensdorf. Mit seinen rund 20'000 Einwohner/innen (Aktuelle Einwohnerstatistik) und 14,6 Quadratkilometer Grundfläche ist Regensdorf eine der grössten Gemeinden im Zürcher Unterland und gehört dem Bezirk Dielsdorf an. Der Kantonshauptstadt zugewandt lehnt sie sich auf 442 m.ü.M. an die landschaftlich reizvollen Katzenseen und erstreckt sich über die ganze Breite des Furttals. Talabwärts trifft man rechterhand auf die Dörfer Buchs und Otelfingen, dazwischen, etwas abseits, schmiegt sich Boppelsen an den Hügelzug. Links des Furtbachs reihen sich in gebührendem Abstand die Ortschaften Dällikon, Dänikon und Hüttikon aneinander. Regensdorf ist eine Mischung zwischen ländlicher Idylle und pochender Vorstadt. Die optimale Verkehrslage, die Stadtnähe und das grosse Naherholungsgebiet machen Regensdorf zu einem attraktiven Wohnort, wo man sich rundum wohl fühlen kann. Trotz seiner Grösse hat Regensdorf seinen Dorfcharme nicht verloren. Beispiele dafür sind die alten Dorfkerne, der an der Sonne gelegene Rebberg oder die Ruine Altburg. Regensdorf steht aber auch für modern und dynamisch: Mit dem Projekt „Bahnhof Nord“ wird Regensdorf innerhalb von rund 25 Jahren um ein modernes und urbanes Quartier mit Platz für insgesamt 6‘500 Einwohner Arbeitsplätze bereichert. Und so wünschen wir uns Regensdorf in 30 Jahren: ein urbanes Regionalzentrum im nachhaltig entwickelten Furttal mit einladenden Begegnungszonen, vielfältigen Treffpunkten und Läden, lebedingen Dorfkernen in Adlikon, Regensdorf und Watt, ruhigen Wohnquartieren, gut geführten Schulen, grosszügigen Gemeinschaftanlagen und 20‘000 Arbeitsplätzen. Möchten Sie wissen, wie Regensdorf aus der Vogelperspektive aussieht? Dann lohnt es sich, die 360°-Panorama-Ansicht der Standortförderung Furttal anzusehen. Mit nur einem Klick starten Sie einen virtuellen Flug über Regensdorf und das ganze Furttal. Wir wünschen viel Spass! Falls Sie an der Geschichte von Regensdorf interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die Dorfchronik .

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GemeindeverwaltungGemeinde
Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf
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Herzlich willkommen in Regensdorf Liebe Besucherin Lieber Besucher Wir heissen Sie herzlich willkommen in Regensdorf. Mit seinen rund 20'000 Einwohner/innen (Aktuelle Einwohnerstatistik) und 14,6 Quadratkilometer Grundfläche ist Regensdorf eine der grössten Gemeinden im Zürcher Unterland und gehört dem Bezirk Dielsdorf an. Der Kantonshauptstadt zugewandt lehnt sie sich auf 442 m.ü.M. an die landschaftlich reizvollen Katzenseen und erstreckt sich über die ganze Breite des Furttals. Talabwärts trifft man rechterhand auf die Dörfer Buchs und Otelfingen, dazwischen, etwas abseits, schmiegt sich Boppelsen an den Hügelzug. Links des Furtbachs reihen sich in gebührendem Abstand die Ortschaften Dällikon, Dänikon und Hüttikon aneinander. Regensdorf ist eine Mischung zwischen ländlicher Idylle und pochender Vorstadt. Die optimale Verkehrslage, die Stadtnähe und das grosse Naherholungsgebiet machen Regensdorf zu einem attraktiven Wohnort, wo man sich rundum wohl fühlen kann. Trotz seiner Grösse hat Regensdorf seinen Dorfcharme nicht verloren. Beispiele dafür sind die alten Dorfkerne, der an der Sonne gelegene Rebberg oder die Ruine Altburg. Regensdorf steht aber auch für modern und dynamisch: Mit dem Projekt „Bahnhof Nord“ wird Regensdorf innerhalb von rund 25 Jahren um ein modernes und urbanes Quartier mit Platz für insgesamt 6‘500 Einwohner Arbeitsplätze bereichert. Und so wünschen wir uns Regensdorf in 30 Jahren: ein urbanes Regionalzentrum im nachhaltig entwickelten Furttal mit einladenden Begegnungszonen, vielfältigen Treffpunkten und Läden, lebedingen Dorfkernen in Adlikon, Regensdorf und Watt, ruhigen Wohnquartieren, gut geführten Schulen, grosszügigen Gemeinschaftanlagen und 20‘000 Arbeitsplätzen. Möchten Sie wissen, wie Regensdorf aus der Vogelperspektive aussieht? Dann lohnt es sich, die 360°-Panorama-Ansicht der Standortförderung Furttal anzusehen. Mit nur einem Klick starten Sie einen virtuellen Flug über Regensdorf und das ganze Furttal. Wir wünschen viel Spass! Falls Sie an der Geschichte von Regensdorf interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die Dorfchronik .

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GemeindeverwaltungGemeindeBibliothekGemeindekanzleiPolizeiZivilstandsamt
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Gemeindeverwaltung Horgen

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Gemeindeverwaltung Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung heisse ich Sie bei uns in Horgen ganz herzlich willkommen. Der Bezirkshauptort Horgen ist eine vielseitige, lebenswerte und lebendige Gemeinde mit fast 24'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wunderbar gelegen am Zürichsee. Sie erstreckt sich von den unteren Dorfteilen am See über die jahrtausendalten Moränenlandschaften im Hirzel bis zum Albisgrat hinüber. Horgen deckt sämtliche Bedürfnisse für ein genussvolles, zufriedenes Leben auf einem wunderschönen, überschaubaren Fleck Erde ab. Das vielseitige Gewerbe mit zahlreichen innovativen KMUs, das umfassende Angebot im Gesundheits- und Pflegebereich und die intakte, naturverbundene Landwirtschaft bieten vielen Arbeitnehmenden einen Arbeitsplatz vor Ort. Die sehr gute Erschliessung an das öffentliche Verkehrsnetz, das Bildungsangebot sowie auch die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse ermöglichen ein angenehmes Wohnen und Leben im Dorf. Ich lade Sie ein, den urbanen Wohnraum sowie die Wald- und Wiesenlandschaften zusammen mit Familien und Freunden zu entdecken – vielleicht auch etwas zu erobern. Geniessen Sie den kürzeren oder auch längeren Aufenthalt in Horgen als Gast oder Bewohner und lassen Sie sich von Ihren neuen Horgner Kontakten, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen unsere Gemeinde zeigen. Viel Spass beim Kennenlernen unserer Gemeinde. Nachfolgend für Sie die Abteilungen der Gemeinde Horgen Herzlich willkommen in Horgen 1. Präsidiales · Präsidiales · Personaldienst 2. Bau · Tiefbau · Hochbau · Geomatik und Vermessung · Energie und Umwelt · Abwasserreinigungsanlage 3. Finanzen · Rechnungswesen · Steuern · Liegenschaften und Sport · Gemeindeammann- und Betreibungsamt 4. Gesellschaft · Soziales · Kind/Jugend/Familie · Alter und Gesundheit · Einwohnerdienste · Gemeindepolizei · Zivilstand- und Bestattungsamt · Sozialversicherungen · Friedensrichteramt 5. Gemeindewerke 6. Schulverwaltung

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GemeindeverwaltungGemeindeÖffentliche DienstleistungenVerwaltung
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeindeÖffentliche DienstleistungenVerwaltung
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung heisse ich Sie bei uns in Horgen ganz herzlich willkommen. Der Bezirkshauptort Horgen ist eine vielseitige, lebenswerte und lebendige Gemeinde mit fast 24'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wunderbar gelegen am Zürichsee. Sie erstreckt sich von den unteren Dorfteilen am See über die jahrtausendalten Moränenlandschaften im Hirzel bis zum Albisgrat hinüber. Horgen deckt sämtliche Bedürfnisse für ein genussvolles, zufriedenes Leben auf einem wunderschönen, überschaubaren Fleck Erde ab. Das vielseitige Gewerbe mit zahlreichen innovativen KMUs, das umfassende Angebot im Gesundheits- und Pflegebereich und die intakte, naturverbundene Landwirtschaft bieten vielen Arbeitnehmenden einen Arbeitsplatz vor Ort. Die sehr gute Erschliessung an das öffentliche Verkehrsnetz, das Bildungsangebot sowie auch die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse ermöglichen ein angenehmes Wohnen und Leben im Dorf. Ich lade Sie ein, den urbanen Wohnraum sowie die Wald- und Wiesenlandschaften zusammen mit Familien und Freunden zu entdecken – vielleicht auch etwas zu erobern. Geniessen Sie den kürzeren oder auch längeren Aufenthalt in Horgen als Gast oder Bewohner und lassen Sie sich von Ihren neuen Horgner Kontakten, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen unsere Gemeinde zeigen. Viel Spass beim Kennenlernen unserer Gemeinde. Nachfolgend für Sie die Abteilungen der Gemeinde Horgen Herzlich willkommen in Horgen 1. Präsidiales · Präsidiales · Personaldienst 2. Bau · Tiefbau · Hochbau · Geomatik und Vermessung · Energie und Umwelt · Abwasserreinigungsanlage 3. Finanzen · Rechnungswesen · Steuern · Liegenschaften und Sport · Gemeindeammann- und Betreibungsamt 4. Gesellschaft · Soziales · Kind/Jugend/Familie · Alter und Gesundheit · Einwohnerdienste · Gemeindepolizei · Zivilstand- und Bestattungsamt · Sozialversicherungen · Friedensrichteramt 5. Gemeindewerke 6. Schulverwaltung

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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen
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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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BetreibungsamtGemeindeverwaltungGemeinde
Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
BetreibungsamtGemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

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Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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HilfswerkVerbandGemeinde
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HilfswerkVerbandGemeinde
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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GemeindeverwaltungGemeindeSchwimmbad
Dorfplatz 1, 8126 Zumikon
GemeindeverwaltungGemeindeSchwimmbad
Willkommen bei der Gemeinde Zumikon

Portrait • Herzlich willkommen • Geschichte • Gemeinde in Zahlen • Finanzielle Situation • Dorfzeitung • Amtliches Publikationsorgan • Ortsplan • Ortsplan GIS • Notfall-Treffpunkt • Notfallnummern • Fotoalbum Aktuelles • News • Schwerpunktthemen • Agenda Politik • Gemeinderat • Behörden und Kommissionen • Abstimmungen und Wahlen • Gemeindeversammlung • Parteien • Rechtssammlung • Mitwirkung Bevölkerung Verwaltung • Kontakt und Öffnungszeiten • Organisation • Abteilungen • Personenregister • Dienstleistungen • Online-Schalter • Publikationen • Offene Stellen Gesellschaft • Geburt, Zivilstand und Tod • Familie und Kinder • Jugend • Freiwilligenarbeit • Alter und Gesundheit Freizeit Kultur und Sport • SBB-Tageskarten • Bad Juch • Raumreservation • Freizeitanlagen • Sportanlagen • Vereine • Kunst und Kultur • Freizeitzentrum • Schule • Bibliothek Wohnen und Infrastruktur • Zuzug, Umzug, Wegzug • Bescheinigungen und Ausweise • Bewilligungen und Patente • Abfall und Recycling • Bauen in Zumikon • Gemeindewerke • Steuern • Einbürgerung • Gewerbe • Verkehr • Kirchen

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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen
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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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GeomatikGemeindeverwaltungGemeinde
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GeomatikGemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen
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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen

Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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GesellschaftGemeindeverwaltungGemeinde
Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Alle Verwaltungsabteilungen
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Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf

Herzlich willkommen in Regensdorf Liebe Besucherin Lieber Besucher Wir heissen Sie herzlich willkommen in Regensdorf. Mit seinen rund 20'000 Einwohner/innen (Aktuelle Einwohnerstatistik) und 14,6 Quadratkilometer Grundfläche ist Regensdorf eine der grössten Gemeinden im Zürcher Unterland und gehört dem Bezirk Dielsdorf an. Der Kantonshauptstadt zugewandt lehnt sie sich auf 442 m.ü.M. an die landschaftlich reizvollen Katzenseen und erstreckt sich über die ganze Breite des Furttals. Talabwärts trifft man rechterhand auf die Dörfer Buchs und Otelfingen, dazwischen, etwas abseits, schmiegt sich Boppelsen an den Hügelzug. Links des Furtbachs reihen sich in gebührendem Abstand die Ortschaften Dällikon, Dänikon und Hüttikon aneinander. Regensdorf ist eine Mischung zwischen ländlicher Idylle und pochender Vorstadt. Die optimale Verkehrslage, die Stadtnähe und das grosse Naherholungsgebiet machen Regensdorf zu einem attraktiven Wohnort, wo man sich rundum wohl fühlen kann. Trotz seiner Grösse hat Regensdorf seinen Dorfcharme nicht verloren. Beispiele dafür sind die alten Dorfkerne, der an der Sonne gelegene Rebberg oder die Ruine Altburg. Regensdorf steht aber auch für modern und dynamisch: Mit dem Projekt „Bahnhof Nord“ wird Regensdorf innerhalb von rund 25 Jahren um ein modernes und urbanes Quartier mit Platz für insgesamt 6‘500 Einwohner Arbeitsplätze bereichert. Und so wünschen wir uns Regensdorf in 30 Jahren: ein urbanes Regionalzentrum im nachhaltig entwickelten Furttal mit einladenden Begegnungszonen, vielfältigen Treffpunkten und Läden, lebedingen Dorfkernen in Adlikon, Regensdorf und Watt, ruhigen Wohnquartieren, gut geführten Schulen, grosszügigen Gemeinschaftanlagen und 20‘000 Arbeitsplätzen. Möchten Sie wissen, wie Regensdorf aus der Vogelperspektive aussieht? Dann lohnt es sich, die 360°-Panorama-Ansicht der Standortförderung Furttal anzusehen. Mit nur einem Klick starten Sie einen virtuellen Flug über Regensdorf und das ganze Furttal. Wir wünschen viel Spass! Falls Sie an der Geschichte von Regensdorf interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die Dorfchronik .

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GemeindeverwaltungGemeinde
Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf
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Herzlich willkommen in Regensdorf Liebe Besucherin Lieber Besucher Wir heissen Sie herzlich willkommen in Regensdorf. Mit seinen rund 20'000 Einwohner/innen (Aktuelle Einwohnerstatistik) und 14,6 Quadratkilometer Grundfläche ist Regensdorf eine der grössten Gemeinden im Zürcher Unterland und gehört dem Bezirk Dielsdorf an. Der Kantonshauptstadt zugewandt lehnt sie sich auf 442 m.ü.M. an die landschaftlich reizvollen Katzenseen und erstreckt sich über die ganze Breite des Furttals. Talabwärts trifft man rechterhand auf die Dörfer Buchs und Otelfingen, dazwischen, etwas abseits, schmiegt sich Boppelsen an den Hügelzug. Links des Furtbachs reihen sich in gebührendem Abstand die Ortschaften Dällikon, Dänikon und Hüttikon aneinander. Regensdorf ist eine Mischung zwischen ländlicher Idylle und pochender Vorstadt. Die optimale Verkehrslage, die Stadtnähe und das grosse Naherholungsgebiet machen Regensdorf zu einem attraktiven Wohnort, wo man sich rundum wohl fühlen kann. Trotz seiner Grösse hat Regensdorf seinen Dorfcharme nicht verloren. Beispiele dafür sind die alten Dorfkerne, der an der Sonne gelegene Rebberg oder die Ruine Altburg. Regensdorf steht aber auch für modern und dynamisch: Mit dem Projekt „Bahnhof Nord“ wird Regensdorf innerhalb von rund 25 Jahren um ein modernes und urbanes Quartier mit Platz für insgesamt 6‘500 Einwohner Arbeitsplätze bereichert. Und so wünschen wir uns Regensdorf in 30 Jahren: ein urbanes Regionalzentrum im nachhaltig entwickelten Furttal mit einladenden Begegnungszonen, vielfältigen Treffpunkten und Läden, lebedingen Dorfkernen in Adlikon, Regensdorf und Watt, ruhigen Wohnquartieren, gut geführten Schulen, grosszügigen Gemeinschaftanlagen und 20‘000 Arbeitsplätzen. Möchten Sie wissen, wie Regensdorf aus der Vogelperspektive aussieht? Dann lohnt es sich, die 360°-Panorama-Ansicht der Standortförderung Furttal anzusehen. Mit nur einem Klick starten Sie einen virtuellen Flug über Regensdorf und das ganze Furttal. Wir wünschen viel Spass! Falls Sie an der Geschichte von Regensdorf interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die Dorfchronik .

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Gemeindeverwaltung Horgen

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Gemeindeverwaltung Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung heisse ich Sie bei uns in Horgen ganz herzlich willkommen. Der Bezirkshauptort Horgen ist eine vielseitige, lebenswerte und lebendige Gemeinde mit fast 24'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wunderbar gelegen am Zürichsee. Sie erstreckt sich von den unteren Dorfteilen am See über die jahrtausendalten Moränenlandschaften im Hirzel bis zum Albisgrat hinüber. Horgen deckt sämtliche Bedürfnisse für ein genussvolles, zufriedenes Leben auf einem wunderschönen, überschaubaren Fleck Erde ab. Das vielseitige Gewerbe mit zahlreichen innovativen KMUs, das umfassende Angebot im Gesundheits- und Pflegebereich und die intakte, naturverbundene Landwirtschaft bieten vielen Arbeitnehmenden einen Arbeitsplatz vor Ort. Die sehr gute Erschliessung an das öffentliche Verkehrsnetz, das Bildungsangebot sowie auch die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse ermöglichen ein angenehmes Wohnen und Leben im Dorf. Ich lade Sie ein, den urbanen Wohnraum sowie die Wald- und Wiesenlandschaften zusammen mit Familien und Freunden zu entdecken – vielleicht auch etwas zu erobern. Geniessen Sie den kürzeren oder auch längeren Aufenthalt in Horgen als Gast oder Bewohner und lassen Sie sich von Ihren neuen Horgner Kontakten, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen unsere Gemeinde zeigen. Viel Spass beim Kennenlernen unserer Gemeinde. Nachfolgend für Sie die Abteilungen der Gemeinde Horgen Herzlich willkommen in Horgen 1. Präsidiales · Präsidiales · Personaldienst 2. Bau · Tiefbau · Hochbau · Geomatik und Vermessung · Energie und Umwelt · Abwasserreinigungsanlage 3. Finanzen · Rechnungswesen · Steuern · Liegenschaften und Sport · Gemeindeammann- und Betreibungsamt 4. Gesellschaft · Soziales · Kind/Jugend/Familie · Alter und Gesundheit · Einwohnerdienste · Gemeindepolizei · Zivilstand- und Bestattungsamt · Sozialversicherungen · Friedensrichteramt 5. Gemeindewerke 6. Schulverwaltung

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GemeindeverwaltungGemeindeÖffentliche DienstleistungenVerwaltung
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeindeÖffentliche DienstleistungenVerwaltung
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung heisse ich Sie bei uns in Horgen ganz herzlich willkommen. Der Bezirkshauptort Horgen ist eine vielseitige, lebenswerte und lebendige Gemeinde mit fast 24'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wunderbar gelegen am Zürichsee. Sie erstreckt sich von den unteren Dorfteilen am See über die jahrtausendalten Moränenlandschaften im Hirzel bis zum Albisgrat hinüber. Horgen deckt sämtliche Bedürfnisse für ein genussvolles, zufriedenes Leben auf einem wunderschönen, überschaubaren Fleck Erde ab. Das vielseitige Gewerbe mit zahlreichen innovativen KMUs, das umfassende Angebot im Gesundheits- und Pflegebereich und die intakte, naturverbundene Landwirtschaft bieten vielen Arbeitnehmenden einen Arbeitsplatz vor Ort. Die sehr gute Erschliessung an das öffentliche Verkehrsnetz, das Bildungsangebot sowie auch die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse ermöglichen ein angenehmes Wohnen und Leben im Dorf. Ich lade Sie ein, den urbanen Wohnraum sowie die Wald- und Wiesenlandschaften zusammen mit Familien und Freunden zu entdecken – vielleicht auch etwas zu erobern. Geniessen Sie den kürzeren oder auch längeren Aufenthalt in Horgen als Gast oder Bewohner und lassen Sie sich von Ihren neuen Horgner Kontakten, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen unsere Gemeinde zeigen. Viel Spass beim Kennenlernen unserer Gemeinde. Nachfolgend für Sie die Abteilungen der Gemeinde Horgen Herzlich willkommen in Horgen 1. Präsidiales · Präsidiales · Personaldienst 2. Bau · Tiefbau · Hochbau · Geomatik und Vermessung · Energie und Umwelt · Abwasserreinigungsanlage 3. Finanzen · Rechnungswesen · Steuern · Liegenschaften und Sport · Gemeindeammann- und Betreibungsamt 4. Gesellschaft · Soziales · Kind/Jugend/Familie · Alter und Gesundheit · Einwohnerdienste · Gemeindepolizei · Zivilstand- und Bestattungsamt · Sozialversicherungen · Friedensrichteramt 5. Gemeindewerke 6. Schulverwaltung

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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen
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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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BetreibungsamtGemeindeverwaltungGemeinde
Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
BetreibungsamtGemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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