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Anwalt in Rund um den Lago Maggiore / Langensee (Region)

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Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bewertung 2.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun
Die Kanzlei - Berger Iseli Mani Neuenschwander Walther

Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsberatungAnwaltsbüroMediation
Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

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Die Kanzlei - Berger Iseli Mani Neuenschwander Walther

Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Bewertung 2.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis 08:00 Uhr
 Geschlossen bis 08:30 Uhr
Advokatur Bülach AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis 08:30 Uhr
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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

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Frey-Herosé-Strasse 20, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung

Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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Stadelmann Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
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Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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: 7097 Einträge
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Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bewertung 2.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun
Die Kanzlei - Berger Iseli Mani Neuenschwander Walther

Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsberatungAnwaltsbüroMediation
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Advokatur Bülach AG

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Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

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Frey-Herosé-Strasse 20, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
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Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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Stadelmann Rechtsanwälte

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Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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 Geschlossen bis 08:00 Uhr
Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

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Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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