Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

Rechtsberatung in Rund um den Zürichsee (Region)

: 128 Einträge
PRoLiegenschaften GmbH

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

PRoLiegenschaften GmbH

Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

PremiumPremium Eintrag
LiegenschaftenImmobilienTreuhand
Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen
LiegenschaftenImmobilienTreuhand

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 16:30 Uhr
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
Noch keine Bewertungen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

PremiumPremium Eintrag
GemeindeverwaltungGemeinde
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

Noch keine Bewertungen
 Geöffnet bis 16:30 Uhr
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Rechtsberatung in Rund um den Zürichsee (Region)

: 128 Einträge
PRoLiegenschaften GmbH

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

PRoLiegenschaften GmbH

Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

PremiumPremium Eintrag
LiegenschaftenImmobilienTreuhand
Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen
LiegenschaftenImmobilienTreuhand

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 16:30 Uhr
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
Noch keine Bewertungen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

PremiumPremium Eintrag
GemeindeverwaltungGemeinde
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

Noch keine Bewertungen
 Geöffnet bis 16:30 Uhr
* Wünscht keine Werbung