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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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HMR-Management & Treuhand AG
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Brügglistrasse 2, 8852 Altendorf
Treuhand nach Mass – wir denken vernetzt und handeln entsprechend!

Die HMR-Treuhand Gruppe besteht aus 5 Aktiengesellschaften an den 4 Standorten Altendorf SZ, Pfäffikon SZ, Zürich und Kloten. Wir verstehen die Denkweise unserer Kunden, weil wir als KMU selber mittendrin stehen. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Dabei ist uns das Gespräch von Mensch zu Mensch wichtig, sei es in einem unserer Büros oder bei unseren Kunden vor Ort. Zu unseren umfassenden Dienstleistungen gehören: Alles rund ums Thema Steuern • Steuererklärungen, Steueroptimierungen, Grundstückgewinnsteuern, Steuerrulings, Verrechnungssteuer, Quellensteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer etc. Treuhanddienstleistungen • Führung der Buchhaltung, Debitoren / Kreditoren, Lohnbuchhaltung, Personalwesen, Zwischenabschlüsse, MWST-Abrechnungen, Bilanz+ und Erfolgsanalysen, Geldflussrechnung, Kostenrechnung, Jahresabschlüsse, Einführung Buchhaltungssysteme, Salärwesen outsourcen, Jahresenddeklarationen etc. Digitales Treuhand • Aufgleisung auf Paperless / Digital, Begleitung bei der Umstellung, Lösungsansätze und Beratung etc. Revisionen • Eingeschränkte, Ordentliche, Sonderrevisionen Notariatsangelegenheiten • Beglaubigungen, Beurkundungen, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge Nachfolgeregelungen und Unternehmensberatungen Für mehr Informationen besuchen Sie www.hmr.ch oder kontaktieren Sie uns unter 055 451 50 30.

TreuhandNotarSteuerberatungUnternehmensberatungWirtschaftsprüfungFinanzberatungBuchhaltungsbüro
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HMR Mercator Treuhand AG
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