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Beratung in Seeland

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Was können wir unseren Kunden bieten? Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren ist eine grosse Herausforderung für jeden Arbeitgeber und oft mit viel Zeit und finanziellen Aufwänden verbunden. Unsere Rekrutierungsportale werden täglich aktualisiert und entsprechen somit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und unserer Kunden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Selektion von qualifizierten Berufsleuten und profitieren Sie von unserer interessanten Kandidaten- Datenbank. Eine sorgfältige Planung und genaue Beschreibung der zu besetzenden Stelle ist für uns sehr wichtig. Nur so können wir Ihnen geeignete Kandidaten vorschlagen. Sie sparen Zeit und Geld. Unsere Dienstleistungen Kaderselektion Personalsuche auf Mandatsbasis Dauerstellen Try & Hire Temporärstellen Payrolling Unsere Kernbereiche • Rechnungswesen / Finanzen / Controlling • Versicherungen / Krankenkassen • Verkauf / Kundenbetreuung / Kundendienst • Call Center / Telesales • Kaufmännische Berufe / Verwaltung / Administration • Informatik • HR / Personalwesen • Marketing / Werbung / PR / Medienberufe • Ingenieure / Architektur • Uhrenindustrie / Technische Berufe / Produktion

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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Offene Stellen Über uns Einem Puzzle ähnlich, gilt es beim Besetzten einer Vakanz ebenso, dass die idealste Person zu finden ist. Wir von jobdoor.ch bringen mit Fingerspitzengefühl zusammen, was zusammengehört und zusammenpasst – umfassender Service und die Befriedigung Ihrer hohen Qualitätsansprüche sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir kennen den regionalen sowie nationalen Arbeitsmarkt wie unsere Westentasche. Unsere Erfahrung sowie unsere exquisiten Kenntnisse der regionalen und nationalen Marktlage setzen wir mit Begeisterung für unsere Stellensuchenden und Kunden ein. Persönliche Beratung, bedarfsgerechte Selektion und zielführende Vermittlung von Fach- und Führungskräften für Festanstellungen und Teilzeit-Einsätze leben wir als unsere Passion. Dies motiviert uns immer wieder aufs Neue, persönliche Kontakte zu namhaften Firmen zu pflegen und neue zu Kooperationen auszubauen. «Persönlich, fair, leistungsfähig, professionell und speditiv – dies sind unsere wichtigsten Grundsätze, denen wir uns verpflichtet fühlen.» Sie als Menschen, sei es als Stellensuchende oder Arbeitgebenden, stellen wir in den Fokus unseres Handelns. Ihnen sehen wir uns gleichermassen verpflichtet, Sie im gesamten Prozess Schritt für Schritt zu beraten, betreuen und begleiten. Fair, kooperativ und professionell – so soll die Betreuung sein. Kurzum – wir sind ein facettenreiches Personal-Dienstleistungsunternehmen mit einem umfassenden Service und hohen Qualitätsansprüchen. Temporär- und Dauerstellen Temporärstellen Nutzen Sie eine temporäre Anstellung als Chance zum Wiedereinstieg, der Überbrückung bei der Suche nach einer Festanstellung oder einfach dazu, in unterschiedlichen Firmen Erfahrungen zu sammeln. Mittels «Try & Hire» kann, so es vom Arbeitnehmer angedacht ist, aus einer temporären eine Festanstellung werden. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Professionelle, persönliche und faire Beratung • Ohne grossen Aufwand schnell einen Job finden • Das gesamte Vertragsprozedere können Sie uns überlassen • Der Arbeitsvertrag wird durch uns ausgestellt, das gibt Ihnen Sicherheit • Keine langfristige Verpflichtung Dauerstellen (Festanstellung) Wir kennen uns im regionalen und nationalen Stellenmarkt hervorragend aus, so können wir Ihnen dank persönlicher Beziehungen viele Job-Türen, eben Job-Door, zu spannenden Firmen öffnen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Professionelle, persönliche und faire Beratung • Langjährige Beziehungen zu namhaften regionalen und nationalen Firmen • Wir nehmen Ihnen den gesamten Bewerbungsprozess bis zum Vorstellungsgespräch ab • Diskretion auf alle Seiten ist für uns selbstverständlich • Unsere Dienstleistungen sind für Sie als Stellenbewerber kostenlos Try & Hire und Payrolling Payrolling Haben Sie Mitarbeiter im Stundenlohn angestellt oder möchten Sie Mitarbeiter befristet einstellen? Diese Mitarbeiter können Sie beschäftigen, ohne sie selber anstellen zu müssen! Ihre Vorteile auf einen Blick: • Deutlich tieferen Kosten • Null Aufwand im Lohnwesen und der Personaladministration • Reduktion des Versicherungsrisikos als Arbeitgeber • Befreiung von der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit/Unfall • Kurze Kündigungsfristen gemäss Temporär-Verträgen Sollten Sie in der Situation sein, eigenes Personal temporär anzustellen, bieten wir Ihnen an, die vollständige Lohnabwicklung zu übernehmen. Somit überlassen Sie uns die gesamte Personaladministration, insbesondere Versicherungsfragen wie AHV, SUVA, Krankentaggeld, Pensionskasse, Kinderzulagen; um nur einige zu nennen. Wir tragen sämtliche Risiken bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Zudem profitieren Sie von speziell günstigen Tarifen. Wir übernehmen gerne sämtliche administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitern. Try & Hire Die ideale Kombination zwischen Dauerstelle und Temporär-Einsatz. Sie erzählen uns im persönlichen Gespräch, wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen. Job-door vermittelt Sie temporäre Arbeitskraft an einen Einsatzbetrieb und Sie zeigen was Sie können. Nach drei Monaten entscheiden Sie sich, ob Sie in eine dauerhafte Anstellung übernommen werden möchten. Selbst wenn Ihnen ein/e erfahrene/r Personalberater/in zur Seite steht, ist es nicht immer einfach, zum Vornherein insbesondere zwischenmenschliche Faktoren wie z.B. Chef/in oder Teamkonstellation resp. Arbeitsklima, etc. richtig einzuschätzen. Das dürfte wohl der Hauptgrund dafür sein, dass immer mehr Stellensuchende den Weg über das sogenannte «Try & Hire» wählen, um ihre persönliche Wunsch-Dauerstelle zu finden. Bei dieser Anstellungsform haben Sie die Möglichkeit, Ihre künftige Stelle während drei Monaten auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor Sie sich definitiv entscheiden. Probieren Sie doch das nächste Mal den Weg über «Try & Hire». Unsere Personalberater/innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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Offene Stellen Über uns Einem Puzzle ähnlich, gilt es beim Besetzten einer Vakanz ebenso, dass die idealste Person zu finden ist. Wir von jobdoor.ch bringen mit Fingerspitzengefühl zusammen, was zusammengehört und zusammenpasst – umfassender Service und die Befriedigung Ihrer hohen Qualitätsansprüche sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir kennen den regionalen sowie nationalen Arbeitsmarkt wie unsere Westentasche. Unsere Erfahrung sowie unsere exquisiten Kenntnisse der regionalen und nationalen Marktlage setzen wir mit Begeisterung für unsere Stellensuchenden und Kunden ein. Persönliche Beratung, bedarfsgerechte Selektion und zielführende Vermittlung von Fach- und Führungskräften für Festanstellungen und Teilzeit-Einsätze leben wir als unsere Passion. Dies motiviert uns immer wieder aufs Neue, persönliche Kontakte zu namhaften Firmen zu pflegen und neue zu Kooperationen auszubauen. «Persönlich, fair, leistungsfähig, professionell und speditiv – dies sind unsere wichtigsten Grundsätze, denen wir uns verpflichtet fühlen.» Sie als Menschen, sei es als Stellensuchende oder Arbeitgebenden, stellen wir in den Fokus unseres Handelns. Ihnen sehen wir uns gleichermassen verpflichtet, Sie im gesamten Prozess Schritt für Schritt zu beraten, betreuen und begleiten. Fair, kooperativ und professionell – so soll die Betreuung sein. Kurzum – wir sind ein facettenreiches Personal-Dienstleistungsunternehmen mit einem umfassenden Service und hohen Qualitätsansprüchen. Temporär- und Dauerstellen Temporärstellen Nutzen Sie eine temporäre Anstellung als Chance zum Wiedereinstieg, der Überbrückung bei der Suche nach einer Festanstellung oder einfach dazu, in unterschiedlichen Firmen Erfahrungen zu sammeln. Mittels «Try & Hire» kann, so es vom Arbeitnehmer angedacht ist, aus einer temporären eine Festanstellung werden. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Professionelle, persönliche und faire Beratung • Ohne grossen Aufwand schnell einen Job finden • Das gesamte Vertragsprozedere können Sie uns überlassen • Der Arbeitsvertrag wird durch uns ausgestellt, das gibt Ihnen Sicherheit • Keine langfristige Verpflichtung Dauerstellen (Festanstellung) Wir kennen uns im regionalen und nationalen Stellenmarkt hervorragend aus, so können wir Ihnen dank persönlicher Beziehungen viele Job-Türen, eben Job-Door, zu spannenden Firmen öffnen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Professionelle, persönliche und faire Beratung • Langjährige Beziehungen zu namhaften regionalen und nationalen Firmen • Wir nehmen Ihnen den gesamten Bewerbungsprozess bis zum Vorstellungsgespräch ab • Diskretion auf alle Seiten ist für uns selbstverständlich • Unsere Dienstleistungen sind für Sie als Stellenbewerber kostenlos Try & Hire und Payrolling Payrolling Haben Sie Mitarbeiter im Stundenlohn angestellt oder möchten Sie Mitarbeiter befristet einstellen? Diese Mitarbeiter können Sie beschäftigen, ohne sie selber anstellen zu müssen! Ihre Vorteile auf einen Blick: • Deutlich tieferen Kosten • Null Aufwand im Lohnwesen und der Personaladministration • Reduktion des Versicherungsrisikos als Arbeitgeber • Befreiung von der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit/Unfall • Kurze Kündigungsfristen gemäss Temporär-Verträgen Sollten Sie in der Situation sein, eigenes Personal temporär anzustellen, bieten wir Ihnen an, die vollständige Lohnabwicklung zu übernehmen. Somit überlassen Sie uns die gesamte Personaladministration, insbesondere Versicherungsfragen wie AHV, SUVA, Krankentaggeld, Pensionskasse, Kinderzulagen; um nur einige zu nennen. Wir tragen sämtliche Risiken bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Zudem profitieren Sie von speziell günstigen Tarifen. Wir übernehmen gerne sämtliche administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitern. Try & Hire Die ideale Kombination zwischen Dauerstelle und Temporär-Einsatz. Sie erzählen uns im persönlichen Gespräch, wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen. Job-door vermittelt Sie temporäre Arbeitskraft an einen Einsatzbetrieb und Sie zeigen was Sie können. Nach drei Monaten entscheiden Sie sich, ob Sie in eine dauerhafte Anstellung übernommen werden möchten. Selbst wenn Ihnen ein/e erfahrene/r Personalberater/in zur Seite steht, ist es nicht immer einfach, zum Vornherein insbesondere zwischenmenschliche Faktoren wie z.B. Chef/in oder Teamkonstellation resp. Arbeitsklima, etc. richtig einzuschätzen. Das dürfte wohl der Hauptgrund dafür sein, dass immer mehr Stellensuchende den Weg über das sogenannte «Try & Hire» wählen, um ihre persönliche Wunsch-Dauerstelle zu finden. Bei dieser Anstellungsform haben Sie die Möglichkeit, Ihre künftige Stelle während drei Monaten auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor Sie sich definitiv entscheiden. Probieren Sie doch das nächste Mal den Weg über «Try & Hire». Unsere Personalberater/innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? 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Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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Offene Stellen Über uns Einem Puzzle ähnlich, gilt es beim Besetzten einer Vakanz ebenso, dass die idealste Person zu finden ist. Wir von jobdoor.ch bringen mit Fingerspitzengefühl zusammen, was zusammengehört und zusammenpasst – umfassender Service und die Befriedigung Ihrer hohen Qualitätsansprüche sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir kennen den regionalen sowie nationalen Arbeitsmarkt wie unsere Westentasche. Unsere Erfahrung sowie unsere exquisiten Kenntnisse der regionalen und nationalen Marktlage setzen wir mit Begeisterung für unsere Stellensuchenden und Kunden ein. Persönliche Beratung, bedarfsgerechte Selektion und zielführende Vermittlung von Fach- und Führungskräften für Festanstellungen und Teilzeit-Einsätze leben wir als unsere Passion. Dies motiviert uns immer wieder aufs Neue, persönliche Kontakte zu namhaften Firmen zu pflegen und neue zu Kooperationen auszubauen. «Persönlich, fair, leistungsfähig, professionell und speditiv – dies sind unsere wichtigsten Grundsätze, denen wir uns verpflichtet fühlen.» Sie als Menschen, sei es als Stellensuchende oder Arbeitgebenden, stellen wir in den Fokus unseres Handelns. Ihnen sehen wir uns gleichermassen verpflichtet, Sie im gesamten Prozess Schritt für Schritt zu beraten, betreuen und begleiten. Fair, kooperativ und professionell – so soll die Betreuung sein. Kurzum – wir sind ein facettenreiches Personal-Dienstleistungsunternehmen mit einem umfassenden Service und hohen Qualitätsansprüchen. Temporär- und Dauerstellen Temporärstellen Nutzen Sie eine temporäre Anstellung als Chance zum Wiedereinstieg, der Überbrückung bei der Suche nach einer Festanstellung oder einfach dazu, in unterschiedlichen Firmen Erfahrungen zu sammeln. Mittels «Try & Hire» kann, so es vom Arbeitnehmer angedacht ist, aus einer temporären eine Festanstellung werden. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Professionelle, persönliche und faire Beratung • Ohne grossen Aufwand schnell einen Job finden • Das gesamte Vertragsprozedere können Sie uns überlassen • Der Arbeitsvertrag wird durch uns ausgestellt, das gibt Ihnen Sicherheit • Keine langfristige Verpflichtung Dauerstellen (Festanstellung) Wir kennen uns im regionalen und nationalen Stellenmarkt hervorragend aus, so können wir Ihnen dank persönlicher Beziehungen viele Job-Türen, eben Job-Door, zu spannenden Firmen öffnen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Professionelle, persönliche und faire Beratung • Langjährige Beziehungen zu namhaften regionalen und nationalen Firmen • Wir nehmen Ihnen den gesamten Bewerbungsprozess bis zum Vorstellungsgespräch ab • Diskretion auf alle Seiten ist für uns selbstverständlich • Unsere Dienstleistungen sind für Sie als Stellenbewerber kostenlos Try & Hire und Payrolling Payrolling Haben Sie Mitarbeiter im Stundenlohn angestellt oder möchten Sie Mitarbeiter befristet einstellen? Diese Mitarbeiter können Sie beschäftigen, ohne sie selber anstellen zu müssen! Ihre Vorteile auf einen Blick: • Deutlich tieferen Kosten • Null Aufwand im Lohnwesen und der Personaladministration • Reduktion des Versicherungsrisikos als Arbeitgeber • Befreiung von der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit/Unfall • Kurze Kündigungsfristen gemäss Temporär-Verträgen Sollten Sie in der Situation sein, eigenes Personal temporär anzustellen, bieten wir Ihnen an, die vollständige Lohnabwicklung zu übernehmen. Somit überlassen Sie uns die gesamte Personaladministration, insbesondere Versicherungsfragen wie AHV, SUVA, Krankentaggeld, Pensionskasse, Kinderzulagen; um nur einige zu nennen. Wir tragen sämtliche Risiken bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Zudem profitieren Sie von speziell günstigen Tarifen. Wir übernehmen gerne sämtliche administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitern. Try & Hire Die ideale Kombination zwischen Dauerstelle und Temporär-Einsatz. Sie erzählen uns im persönlichen Gespräch, wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen. Job-door vermittelt Sie temporäre Arbeitskraft an einen Einsatzbetrieb und Sie zeigen was Sie können. Nach drei Monaten entscheiden Sie sich, ob Sie in eine dauerhafte Anstellung übernommen werden möchten. Selbst wenn Ihnen ein/e erfahrene/r Personalberater/in zur Seite steht, ist es nicht immer einfach, zum Vornherein insbesondere zwischenmenschliche Faktoren wie z.B. Chef/in oder Teamkonstellation resp. Arbeitsklima, etc. richtig einzuschätzen. Das dürfte wohl der Hauptgrund dafür sein, dass immer mehr Stellensuchende den Weg über das sogenannte «Try & Hire» wählen, um ihre persönliche Wunsch-Dauerstelle zu finden. Bei dieser Anstellungsform haben Sie die Möglichkeit, Ihre künftige Stelle während drei Monaten auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor Sie sich definitiv entscheiden. Probieren Sie doch das nächste Mal den Weg über «Try & Hire». Unsere Personalberater/innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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