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assistenza a domicilio in svizzera

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SPITEX Grauholz

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
SPITEX Grauholz

SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

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Presti-Services
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Presti-Services

Rue du Pré-Bouvier 27, 1242 Satigny
Betreuung und Pflege zu HauseKranken- und HauspflegevereinSpitexKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstAkutpflege ÜbergangspflegeWundbehandlung
 Geschlossen bis 07:30 Uhr
SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische DiensteAmbulanter DienstKrankenpflege PflegefachpersonalHausdienstRäumungen
Spitex Schlossmatt

Spitex Schlossmatt

Waisenhausstrasse 2, 3600 Thun
SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische DiensteAmbulanter DienstKrankenpflege PflegefachpersonalHausdienstRäumungen
Spitex Schlossmatt - Ihr Spitex in der Region

Für Menschen, die Unterstützung bei der Pflege zuhause benötigen, bietet unsere Spitex-Organisation qualitativ hochwertige Dienstleistungen an. Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind darauf spezialisiert, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und eine umfassende Betreuung zu gewährleisten. Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Krankenpflege, medizinische Behandlungen und psychologische Unterstützung. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und arbeiten eng mit unseren Kunden und deren Familien zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen auf die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Unsere Organisation ist stolz darauf, eine vertrauenswürdige Ressource für Pflegebedürftige und ihre Familien zu sein. Wir sind bestrebt, eine positive und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der sich unsere Kunden sicher und geborgen fühlen können. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die bestmögliche Pflege zu erhalten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

Bewertung 4,7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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SPITEX Grauholz

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SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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SPITEX Grauholz

SPITEX Grauholz

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SpitexBetreuung und Pflege zu Hause

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

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SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Für Menschen, die Unterstützung bei der Pflege zuhause benötigen, bietet unsere Spitex-Organisation qualitativ hochwertige Dienstleistungen an. Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind darauf spezialisiert, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und eine umfassende Betreuung zu gewährleisten. Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Krankenpflege, medizinische Behandlungen und psychologische Unterstützung. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und arbeiten eng mit unseren Kunden und deren Familien zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen auf die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Unsere Organisation ist stolz darauf, eine vertrauenswürdige Ressource für Pflegebedürftige und ihre Familien zu sein. Wir sind bestrebt, eine positive und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der sich unsere Kunden sicher und geborgen fühlen können. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die bestmögliche Pflege zu erhalten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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