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Wohnen im AlterBegleitetes WohnenAlterssiedlung AlterswohnungAlters- und PflegeheimKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseAltersheim
Prima Pflege GmbH

Prima Pflege GmbH

Oberfeld 19, 5306 Tegerfelden
Wohnen im AlterBegleitetes WohnenAlterssiedlung AlterswohnungAlters- und PflegeheimKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseAltersheim
Die Prima Pflege - Willkommen in Ihrem neuen Zuhause!

Die Prima Pflege Standorte bieten das richtige Umfeld für sicheres und komfortables Wohnen im Alter. Als moderne Pflegeinstitution im Kanton Aargau ist das Ziel der Prima Pflege sich weiter auszubauen. Die Prima Pflege versteht sich als eine offene und dynamische Institution, indem das Lernen zum Alltag gehört und ein hoher Anspruch an Ethik und Menschenwürde die Tätigkeiten begleitet. Davon profitieren alle pflegebedürftigen Menschen unabhängig von Alter, Religion, Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung. Um eine langfristige Existenz zu sichern, setzt die Prima Pflege alles daran, sich weiterhin mit hoher Qualität, Flexibilität und Bildung auszuzeichnen um sich dementsprechend am Markt zu behaupten. Dazu gehört unser Bestreben, sowohl den Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen, als auch den Mitarbeitenden sowie den Angehörigen gerecht zu werden. Das Wichtigste in Kürze: Wohnen • Residenzielles Wohnen • Ferienaufenthalte • Aktivierung • Geniessen und Erleben Pflege Unternehmen • Über uns • Leitbild • Standorte • Aktuelles • Raumvermietung • Dokumente Karriere Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind gerne für Sie da.

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 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Spitex Oberaargau AG
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Spitex Oberaargau AG

Vorstadt 40, 3380 Wangen an der Aare

Kompetentes Fachpersonal Die Spitex Oberaargau AG setzt auf kompetentes und gut ausgebildetes Fachpersonal. Flexibilität und kundenbewusstes Denken und Handeln haben bei uns einen grossen Stellenwert. Unser Personal bildet sich kontinuierlich weiter, um sich auf dem neuesten Stand zu halten. Zudem setzen wir auf qualitativ gute Arbeit. Bevor wir Einsätze bei unseren Kundinnen und Kunden leisten können, muss eine Pflegefachfrau HF eine Bedarfsabklärung durchführen. Angebot Grundpflege, Behandlungspflege, Beratung, Palliative Care, Psychiatrie, Kinderspitex Erreichbarkeit Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Shop In unserem Shop finden Sie Folgendes: • Verkauf von Hygieneprodukten • Verkauf von Pflegeartikeln • Vermietung von Hilfsmitteln Hauswirtschaftliche Leistungen Die Spitex Oberaargau AG bietet ein breites Spektrum an hauswirtschaftlichen Leistungen an. Wir unterstützen Familien und Menschen aller Altersstufen, die durch Krankheit, Unfall, Altersgebrechen, Schwangerschaft, Geburt oder aus anderen Gründen ihren Haushalt vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr selbständig führen können. Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten, welche bei der Führung eines Haushaltes anfallen. Haushaltsführung: Aufräumen, Abwaschen, Abfallentsorgung, Briefkasten leeren, heizen, lüften, Haushalt organisieren, etc. Reinigungsarbeiten: Dazu gehören alle regelmässig anfallenden Reinigungsarbeiten, wie z.B. die Boden-, Bad- und Küchenreinigung, Abstauben, etc. Wäsche- und Schuhpflege: Waschen, bügeln, flicken, auffrischen, Schuhe putzen Ernährung: Einkaufen (auf Wunsch mit Begleitung), Menüplanung, Mahlzeiten zubereiten, Organisieren des Mahlzeitendienstes Tier- und Pflanzenpflege Mahlzeitendienst Podologie

SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstPsychiatrische DiensteKranken- und HauspflegevereinBeratung
Spitex Oberaargau AG

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Vorstadt 40, 3380 Wangen an der Aare
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstPsychiatrische DiensteKranken- und HauspflegevereinBeratung

Kompetentes Fachpersonal Die Spitex Oberaargau AG setzt auf kompetentes und gut ausgebildetes Fachpersonal. Flexibilität und kundenbewusstes Denken und Handeln haben bei uns einen grossen Stellenwert. Unser Personal bildet sich kontinuierlich weiter, um sich auf dem neuesten Stand zu halten. Zudem setzen wir auf qualitativ gute Arbeit. Bevor wir Einsätze bei unseren Kundinnen und Kunden leisten können, muss eine Pflegefachfrau HF eine Bedarfsabklärung durchführen. Angebot Grundpflege, Behandlungspflege, Beratung, Palliative Care, Psychiatrie, Kinderspitex Erreichbarkeit Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Shop In unserem Shop finden Sie Folgendes: • Verkauf von Hygieneprodukten • Verkauf von Pflegeartikeln • Vermietung von Hilfsmitteln Hauswirtschaftliche Leistungen Die Spitex Oberaargau AG bietet ein breites Spektrum an hauswirtschaftlichen Leistungen an. Wir unterstützen Familien und Menschen aller Altersstufen, die durch Krankheit, Unfall, Altersgebrechen, Schwangerschaft, Geburt oder aus anderen Gründen ihren Haushalt vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr selbständig führen können. Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten, welche bei der Führung eines Haushaltes anfallen. Haushaltsführung: Aufräumen, Abwaschen, Abfallentsorgung, Briefkasten leeren, heizen, lüften, Haushalt organisieren, etc. Reinigungsarbeiten: Dazu gehören alle regelmässig anfallenden Reinigungsarbeiten, wie z.B. die Boden-, Bad- und Küchenreinigung, Abstauben, etc. Wäsche- und Schuhpflege: Waschen, bügeln, flicken, auffrischen, Schuhe putzen Ernährung: Einkaufen (auf Wunsch mit Begleitung), Menüplanung, Mahlzeiten zubereiten, Organisieren des Mahlzeitendienstes Tier- und Pflanzenpflege Mahlzeitendienst Podologie

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 Geöffnet bis 17:00 Uhr
SPITEX Grauholz

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
SPITEX Grauholz

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Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl
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Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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Die Prima Pflege Standorte bieten das richtige Umfeld für sicheres und komfortables Wohnen im Alter. Als moderne Pflegeinstitution im Kanton Aargau ist das Ziel der Prima Pflege sich weiter auszubauen. Die Prima Pflege versteht sich als eine offene und dynamische Institution, indem das Lernen zum Alltag gehört und ein hoher Anspruch an Ethik und Menschenwürde die Tätigkeiten begleitet. Davon profitieren alle pflegebedürftigen Menschen unabhängig von Alter, Religion, Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung. Um eine langfristige Existenz zu sichern, setzt die Prima Pflege alles daran, sich weiterhin mit hoher Qualität, Flexibilität und Bildung auszuzeichnen um sich dementsprechend am Markt zu behaupten. Dazu gehört unser Bestreben, sowohl den Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen, als auch den Mitarbeitenden sowie den Angehörigen gerecht zu werden. Das Wichtigste in Kürze: Wohnen • Residenzielles Wohnen • Ferienaufenthalte • Aktivierung • Geniessen und Erleben Pflege Unternehmen • Über uns • Leitbild • Standorte • Aktuelles • Raumvermietung • Dokumente Karriere Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind gerne für Sie da.

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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

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SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Spitex Oberaargau AG
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Spitex Oberaargau AG

Vorstadt 40, 3380 Wangen an der Aare

Kompetentes Fachpersonal Die Spitex Oberaargau AG setzt auf kompetentes und gut ausgebildetes Fachpersonal. Flexibilität und kundenbewusstes Denken und Handeln haben bei uns einen grossen Stellenwert. Unser Personal bildet sich kontinuierlich weiter, um sich auf dem neuesten Stand zu halten. Zudem setzen wir auf qualitativ gute Arbeit. Bevor wir Einsätze bei unseren Kundinnen und Kunden leisten können, muss eine Pflegefachfrau HF eine Bedarfsabklärung durchführen. Angebot Grundpflege, Behandlungspflege, Beratung, Palliative Care, Psychiatrie, Kinderspitex Erreichbarkeit Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Shop In unserem Shop finden Sie Folgendes: • Verkauf von Hygieneprodukten • Verkauf von Pflegeartikeln • Vermietung von Hilfsmitteln Hauswirtschaftliche Leistungen Die Spitex Oberaargau AG bietet ein breites Spektrum an hauswirtschaftlichen Leistungen an. Wir unterstützen Familien und Menschen aller Altersstufen, die durch Krankheit, Unfall, Altersgebrechen, Schwangerschaft, Geburt oder aus anderen Gründen ihren Haushalt vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr selbständig führen können. Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten, welche bei der Führung eines Haushaltes anfallen. Haushaltsführung: Aufräumen, Abwaschen, Abfallentsorgung, Briefkasten leeren, heizen, lüften, Haushalt organisieren, etc. Reinigungsarbeiten: Dazu gehören alle regelmässig anfallenden Reinigungsarbeiten, wie z.B. die Boden-, Bad- und Küchenreinigung, Abstauben, etc. Wäsche- und Schuhpflege: Waschen, bügeln, flicken, auffrischen, Schuhe putzen Ernährung: Einkaufen (auf Wunsch mit Begleitung), Menüplanung, Mahlzeiten zubereiten, Organisieren des Mahlzeitendienstes Tier- und Pflanzenpflege Mahlzeitendienst Podologie

SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstPsychiatrische DiensteKranken- und HauspflegevereinBeratung
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SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstPsychiatrische DiensteKranken- und HauspflegevereinBeratung

Kompetentes Fachpersonal Die Spitex Oberaargau AG setzt auf kompetentes und gut ausgebildetes Fachpersonal. Flexibilität und kundenbewusstes Denken und Handeln haben bei uns einen grossen Stellenwert. Unser Personal bildet sich kontinuierlich weiter, um sich auf dem neuesten Stand zu halten. Zudem setzen wir auf qualitativ gute Arbeit. Bevor wir Einsätze bei unseren Kundinnen und Kunden leisten können, muss eine Pflegefachfrau HF eine Bedarfsabklärung durchführen. Angebot Grundpflege, Behandlungspflege, Beratung, Palliative Care, Psychiatrie, Kinderspitex Erreichbarkeit Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Shop In unserem Shop finden Sie Folgendes: • Verkauf von Hygieneprodukten • Verkauf von Pflegeartikeln • Vermietung von Hilfsmitteln Hauswirtschaftliche Leistungen Die Spitex Oberaargau AG bietet ein breites Spektrum an hauswirtschaftlichen Leistungen an. Wir unterstützen Familien und Menschen aller Altersstufen, die durch Krankheit, Unfall, Altersgebrechen, Schwangerschaft, Geburt oder aus anderen Gründen ihren Haushalt vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr selbständig führen können. Wir unterstützen Sie bei allen Arbeiten, welche bei der Führung eines Haushaltes anfallen. Haushaltsführung: Aufräumen, Abwaschen, Abfallentsorgung, Briefkasten leeren, heizen, lüften, Haushalt organisieren, etc. Reinigungsarbeiten: Dazu gehören alle regelmässig anfallenden Reinigungsarbeiten, wie z.B. die Boden-, Bad- und Küchenreinigung, Abstauben, etc. Wäsche- und Schuhpflege: Waschen, bügeln, flicken, auffrischen, Schuhe putzen Ernährung: Einkaufen (auf Wunsch mit Begleitung), Menüplanung, Mahlzeiten zubereiten, Organisieren des Mahlzeitendienstes Tier- und Pflanzenpflege Mahlzeitendienst Podologie

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Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
SPITEX Grauholz

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Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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 Geöffnet bis 17:00 Uhr
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