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divorce counseling, separation counseling in switzerland

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Barokas Avocats

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Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Barokas Avocats

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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ETUDE FONTANA, avocats
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ETUDE FONTANA, avocats

Rue Etraz 12, 1003 Lausanne
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Etude Litis
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Etude Litis

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Stadelmann Rechtsanwälte

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Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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Haltiner Rechtsanwälte
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Haltiner Rechtsanwälte

Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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Haltiner Rechtsanwälte

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Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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Thierry de Mestral
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Thierry de Mestral

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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