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Matratzenreinigung in Waadt (Region)

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Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG

Bewertung 3,3 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG

Bruchstrasse 58a, 6003 Luzern
Saubere Textilien und eine saubere Umwelt liegen uns am Herzen

Bründler Textilreinigung und Wäscherei in Luzern hat eine lange Tradition. Seit 1928 kümmern wir uns um sorgfältige Wäschepflege für Privatpersonen, Gastronomie, Hotellerie und Unternehmen. Wir sind ein innovatives Unternehmen, das grössten Wert auf umweltschonende Verfahren legt. Neue Produktverfahren werden laufend in den Betriebsablauf integriert, um Ihnen den besten Service für Ihre Textilien bieten zu können. Wäscherei Wir sind eine traditionelle Wäscherei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Ob Klein- oder Grossmengen, ob Privatpersonen oder Unternehmen – wir engagieren uns für ein perfekt sauberes Ergebnis. Wir bieten Ihnen einen Hemdenservice und liefern Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern gerne nach Hause oder direkt ins Geschäft. Kontaktieren Sie uns und Sie müssen sich in Zukunft um nichts mehr kümmern. Textilreinigung Wir garantieren Ihnen eine 100% chemiefreie Reinigung mit den besten Reinigungsprodukten. Das von uns verwendete Reinigungsmittel ist ein natürliches Nebenprodukt aus Sand, das auch in der Kosmetikindustrie verwendet wird und daher nicht allergen oder reizend wirkt. Es reinigt Ihre Textilien sauber und geruchslos und stellt keine Gefahr für Luft oder Wasser dar. Die Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG ist mit dem Umweltschutz-Zertifikat (Umweltschutz-Zertifikat des Kantons Luzern) ausgezeichnet. Haben Sie Fragen dazu? Für detaillierte Erklärungen wenden Sie sich direkt an uns. Mietwäsche Service Sie planen ein privates Fest oder einen geschäftlichen Event und benötigen Tischwäsche? Wir stellen Ihnen für Ihren Anlass gerne Servietten und Tischtücher in kleiner bis grosser Stückzahl und in verschiedenen Grössen zur Verfügung. Selbstverständlich liefern wir Ihnen die gewünschte Tischwäsche auch an Ihren Anlass in der Region. Sie wissen nicht, wie viele Exemplare Sie benötigen? Wir beraten Sie gerne. Ozonreinigungskabine Eine absolute Neuheit ist die Ozonreinigungskabine, mit dieser wir schwer zu reinigende Textilien, wie zum Beispiel Theaterkostüme, Berufskleider, Hüte, aber auch Schuhe desinfizieren können. Für die Ozonreinigung werden weder Wasser noch Chemikalien verwendet. Das Ozon belastet die Umwelt nicht, da es in der Luft wieder zu reinem Sauerstoff zerfällt. Wäsche-Lieferservice Wir liefern Ihnen gerne Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern bequem nach Hause oder in Ihr Geschäft. Für Privatkunden liefern wir die Wäsche per Velo-Kurier.

WäschereiTextilreinigungBügelserviceVorhänge VorhangserviceLadengeschäftUnterwäsche
Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG

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WäschereiTextilreinigungBügelserviceVorhänge VorhangserviceLadengeschäftUnterwäsche
Saubere Textilien und eine saubere Umwelt liegen uns am Herzen

Bründler Textilreinigung und Wäscherei in Luzern hat eine lange Tradition. Seit 1928 kümmern wir uns um sorgfältige Wäschepflege für Privatpersonen, Gastronomie, Hotellerie und Unternehmen. Wir sind ein innovatives Unternehmen, das grössten Wert auf umweltschonende Verfahren legt. Neue Produktverfahren werden laufend in den Betriebsablauf integriert, um Ihnen den besten Service für Ihre Textilien bieten zu können. Wäscherei Wir sind eine traditionelle Wäscherei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Ob Klein- oder Grossmengen, ob Privatpersonen oder Unternehmen – wir engagieren uns für ein perfekt sauberes Ergebnis. Wir bieten Ihnen einen Hemdenservice und liefern Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern gerne nach Hause oder direkt ins Geschäft. Kontaktieren Sie uns und Sie müssen sich in Zukunft um nichts mehr kümmern. Textilreinigung Wir garantieren Ihnen eine 100% chemiefreie Reinigung mit den besten Reinigungsprodukten. Das von uns verwendete Reinigungsmittel ist ein natürliches Nebenprodukt aus Sand, das auch in der Kosmetikindustrie verwendet wird und daher nicht allergen oder reizend wirkt. Es reinigt Ihre Textilien sauber und geruchslos und stellt keine Gefahr für Luft oder Wasser dar. Die Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG ist mit dem Umweltschutz-Zertifikat (Umweltschutz-Zertifikat des Kantons Luzern) ausgezeichnet. Haben Sie Fragen dazu? Für detaillierte Erklärungen wenden Sie sich direkt an uns. Mietwäsche Service Sie planen ein privates Fest oder einen geschäftlichen Event und benötigen Tischwäsche? Wir stellen Ihnen für Ihren Anlass gerne Servietten und Tischtücher in kleiner bis grosser Stückzahl und in verschiedenen Grössen zur Verfügung. Selbstverständlich liefern wir Ihnen die gewünschte Tischwäsche auch an Ihren Anlass in der Region. Sie wissen nicht, wie viele Exemplare Sie benötigen? Wir beraten Sie gerne. Ozonreinigungskabine Eine absolute Neuheit ist die Ozonreinigungskabine, mit dieser wir schwer zu reinigende Textilien, wie zum Beispiel Theaterkostüme, Berufskleider, Hüte, aber auch Schuhe desinfizieren können. Für die Ozonreinigung werden weder Wasser noch Chemikalien verwendet. Das Ozon belastet die Umwelt nicht, da es in der Luft wieder zu reinem Sauerstoff zerfällt. Wäsche-Lieferservice Wir liefern Ihnen gerne Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern bequem nach Hause oder in Ihr Geschäft. Für Privatkunden liefern wir die Wäsche per Velo-Kurier.

Bewertung 3,3 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen

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Textilreinigung Moser
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Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Saubere Textilien und eine saubere Umwelt liegen uns am Herzen

Bründler Textilreinigung und Wäscherei in Luzern hat eine lange Tradition. Seit 1928 kümmern wir uns um sorgfältige Wäschepflege für Privatpersonen, Gastronomie, Hotellerie und Unternehmen. Wir sind ein innovatives Unternehmen, das grössten Wert auf umweltschonende Verfahren legt. Neue Produktverfahren werden laufend in den Betriebsablauf integriert, um Ihnen den besten Service für Ihre Textilien bieten zu können. Wäscherei Wir sind eine traditionelle Wäscherei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Ob Klein- oder Grossmengen, ob Privatpersonen oder Unternehmen – wir engagieren uns für ein perfekt sauberes Ergebnis. Wir bieten Ihnen einen Hemdenservice und liefern Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern gerne nach Hause oder direkt ins Geschäft. Kontaktieren Sie uns und Sie müssen sich in Zukunft um nichts mehr kümmern. Textilreinigung Wir garantieren Ihnen eine 100% chemiefreie Reinigung mit den besten Reinigungsprodukten. Das von uns verwendete Reinigungsmittel ist ein natürliches Nebenprodukt aus Sand, das auch in der Kosmetikindustrie verwendet wird und daher nicht allergen oder reizend wirkt. Es reinigt Ihre Textilien sauber und geruchslos und stellt keine Gefahr für Luft oder Wasser dar. Die Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG ist mit dem Umweltschutz-Zertifikat (Umweltschutz-Zertifikat des Kantons Luzern) ausgezeichnet. Haben Sie Fragen dazu? Für detaillierte Erklärungen wenden Sie sich direkt an uns. Mietwäsche Service Sie planen ein privates Fest oder einen geschäftlichen Event und benötigen Tischwäsche? Wir stellen Ihnen für Ihren Anlass gerne Servietten und Tischtücher in kleiner bis grosser Stückzahl und in verschiedenen Grössen zur Verfügung. Selbstverständlich liefern wir Ihnen die gewünschte Tischwäsche auch an Ihren Anlass in der Region. Sie wissen nicht, wie viele Exemplare Sie benötigen? Wir beraten Sie gerne. Ozonreinigungskabine Eine absolute Neuheit ist die Ozonreinigungskabine, mit dieser wir schwer zu reinigende Textilien, wie zum Beispiel Theaterkostüme, Berufskleider, Hüte, aber auch Schuhe desinfizieren können. Für die Ozonreinigung werden weder Wasser noch Chemikalien verwendet. Das Ozon belastet die Umwelt nicht, da es in der Luft wieder zu reinem Sauerstoff zerfällt. Wäsche-Lieferservice Wir liefern Ihnen gerne Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern bequem nach Hause oder in Ihr Geschäft. Für Privatkunden liefern wir die Wäsche per Velo-Kurier.

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Bründler Textilreinigung und Wäscherei in Luzern hat eine lange Tradition. Seit 1928 kümmern wir uns um sorgfältige Wäschepflege für Privatpersonen, Gastronomie, Hotellerie und Unternehmen. Wir sind ein innovatives Unternehmen, das grössten Wert auf umweltschonende Verfahren legt. Neue Produktverfahren werden laufend in den Betriebsablauf integriert, um Ihnen den besten Service für Ihre Textilien bieten zu können. Wäscherei Wir sind eine traditionelle Wäscherei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Ob Klein- oder Grossmengen, ob Privatpersonen oder Unternehmen – wir engagieren uns für ein perfekt sauberes Ergebnis. Wir bieten Ihnen einen Hemdenservice und liefern Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern gerne nach Hause oder direkt ins Geschäft. Kontaktieren Sie uns und Sie müssen sich in Zukunft um nichts mehr kümmern. Textilreinigung Wir garantieren Ihnen eine 100% chemiefreie Reinigung mit den besten Reinigungsprodukten. Das von uns verwendete Reinigungsmittel ist ein natürliches Nebenprodukt aus Sand, das auch in der Kosmetikindustrie verwendet wird und daher nicht allergen oder reizend wirkt. Es reinigt Ihre Textilien sauber und geruchslos und stellt keine Gefahr für Luft oder Wasser dar. Die Bründler Textilreinigung und Wäscherei Luzern AG ist mit dem Umweltschutz-Zertifikat (Umweltschutz-Zertifikat des Kantons Luzern) ausgezeichnet. Haben Sie Fragen dazu? Für detaillierte Erklärungen wenden Sie sich direkt an uns. Mietwäsche Service Sie planen ein privates Fest oder einen geschäftlichen Event und benötigen Tischwäsche? Wir stellen Ihnen für Ihren Anlass gerne Servietten und Tischtücher in kleiner bis grosser Stückzahl und in verschiedenen Grössen zur Verfügung. Selbstverständlich liefern wir Ihnen die gewünschte Tischwäsche auch an Ihren Anlass in der Region. Sie wissen nicht, wie viele Exemplare Sie benötigen? Wir beraten Sie gerne. Ozonreinigungskabine Eine absolute Neuheit ist die Ozonreinigungskabine, mit dieser wir schwer zu reinigende Textilien, wie zum Beispiel Theaterkostüme, Berufskleider, Hüte, aber auch Schuhe desinfizieren können. Für die Ozonreinigung werden weder Wasser noch Chemikalien verwendet. Das Ozon belastet die Umwelt nicht, da es in der Luft wieder zu reinem Sauerstoff zerfällt. Wäsche-Lieferservice Wir liefern Ihnen gerne Ihre Wäsche in der Agglomeration Luzern bequem nach Hause oder in Ihr Geschäft. Für Privatkunden liefern wir die Wäsche per Velo-Kurier.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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