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Ausgewachsene Wildtiere sind gross und schwer. Ein erwachsener Hirsch beispielsweise bringt 200 Kilogramm auf die Waage. Selbst die oft als vergleichsweise schmal und zierlich wahrgenommenen Rehe bringen es auf durchschnittlich 130 Kilogramm. Angesichts dieser Massen ist es nicht verwunderlich, dass es bei Wildunfällen nur selten bei leichten Blechschäden bleibt.
Auf Strecken durch Wälder oder entlang von Feldern sollten Autofahrer immer mit Wildwechsel rechnen. Oft sind Wildtiere in Gruppen unterwegs. Wenn vor Ihnen ein Reh die Fahrbahn kreuzt, sollten Sie darauf gefasst sein, dass weitere Tiere folgen werden.
Im Dunkeln sind Wildtiere rechts und links der Strasse oft nur durch ihre Augen zu erkennen, die das Scheinwerferlicht reflektieren. Wer das typische Blitzen in der Ferne vor sich sieht, sollte sofort abblenden und sich sehr langsam der Stelle nähern.
Tauchen Wildtiere in kurzer Distanz oder neben der Fahrbahn auf, hilft oft nur noch eine Notbremsung. Dabei sollte der Fahrer das Fernlicht unbedingt abblenden, weil das grelle Licht die Tiere blendet und schlimmstenfalls an Ort und Stelle erstarren lässt. Während des Bremsvorgangs kann Hupen helfen, die Wildtiere von der Strasse zu vertreiben.
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Unfallexperten eher dazu raten, angesichts wilder Tiere eine Vollbremsung und kein Ausweichmanöver zu versuchen. Auszuweichen, ohne dabei weiteren Schaden zu erleiden, ist ziemlich schwierig. Die Gefahr, sich selbst zu verletzen oder das Auto im Strassengraben zu beschädigen, ist statistisch gesehen etwas grösser, wenn man versucht, einem Tier auszuweichen.
Gerade an den Rändern von Wäldern und Wiesen stehen häufig Bäume, die einem misslungenen Ausweichmanöver im Weg sein können. Nach einem Ausweichmanöver ist möglicherweise das Auto beschädigt und das Wildtier weg.
In diesem Fall kann es vorkommen, dass sich das Auftauchen der Wildtiere auf der Strasse im Nachgang gar nicht mehr beweisen lässt. Eventuell wird die Versicherung auch einwenden, ein missglücktes Ausweichen sei unverhältnismässig gewesen und sich deswegen von der Leistungspflicht freisprechen.
Im schlimmsten Fall kann ein fehlerhaftes Ausweichen ausserdem direkt in den Gegenverkehr führen. Aus diesen Gründen ist jedem Fahrer zu raten, im Zweifel lieber ein Bremsmanöver durchzuführen.
Hat sich ein Wildunfall trotz aller Bemühungen nicht verhindern lassen, ist es wichtig, sich anschliessend richtig zu verhalten. Wer einfach seine Fahrt fortsetzt, macht sich wegen Unfallflucht strafbar. Um das zu verhindern, muss der zuständige Wildhüter oder die Polizei von dem Wildunfall in Kenntnis gesetzt werden.
Ohne Ortskenntnis wird es stets einfacher sein, den Notruf zu wählen. Die Polizei verständigt den Wildhüter ohnehin. Am besten ist es, ruhig zu bleiben und die notwendigen Schritte in dieser Reihenfolge zu unternehmen:
Nach dem Unfall ist ein eventueller Schaden am Fahrzeug sofort der Versicherung zu melden. Zuständig ist die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Die Versicherung wird um das Unfallprotokoll der Polizei bitten.
Einige Versicherungsverträge der Teilkaskoversicherer beschränken die Leistung bei einem Wildunfall auf Haarwild. Das bedeutet, dass ein Schaden durch einen Unfall mit einem Tier wie Hirsch, Reh oder Wildschwein abgedeckt ist, kleinere Wildtiere aber nicht. Hat ein Fuchs oder auch ein grosser Wildvogel den Unfall verursacht, ist bei diesen Versicherungen keine Schadensregulierung möglich.
Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung muss der Versicherte übernehmen. Schwierig sind grundsätzlich die Fälle, in denen das Wildtier fliehen konnte und es keine Zeugen für den Unfall gibt. Trotzdem kann ein Sachverständiger anhand des Schadensbildes am Auto und eventueller Spuren meist recht genau feststellen, ob ein Wildunfall vorliegt, wenn es zu einer Kollision mit dem Tier gekommen ist.
Wie hoch die Gefahr eines Unfalls mit Wildtieren ist, hängt auch von der Region ab. Laut Statistik eines Versicherers ist das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden, in den Kantonen Freiburg, Graubünden, Appenzell Innerrhoden und Jura besonders hoch. Die geringste Anzahl von Wildunfällen wird in Uri und Nidwalden verzeichnet.
Daneben ist in Städten und anderen Gebieten mit dichter Bebauung das Vorkommen von Wildtieren nicht besonders wahrscheinlich. Gefährlich sind vor allem Strassen, die ausserhalb der Ortschaften durch unbesiedeltes Gelände führen und mit hoher Geschwindigkeit befahren werden. Hier sollten Fahrer besonders achtsam sein.
Doch nicht nur der Ort, sondern auch die Jahres- und die Tageszeit spielen eine Rolle. Besonders im Herbst und im Frühjahr sind Autofahrer gefährdet, weil dann die dämmerungsaktiven Tiere verstärkt während des Berufsverkehrs unterwegs sind.
Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie sich verhalten sollen, falls Sie einen Unfall mit Wildtieren verhindern müssen oder hatten, finden Sie hier bei local.ch kompetente Ausbilder von Fahrschulen und Spezialisten. Die Experten können Ihre Fragen beantworten und Ihnen helfen, sich vorzubereiten. Rufen Sie doch einfach gleich an.
Im Zusammenhang mit diesem Thema werden die folgenden Fragen am häufigsten gestellt. Die Antworten erfahren Sie hier.
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Je nach vorliegender Sach- und Spurenlage kann es vorkommen, dass die Versicherung den Schaden nicht regulieren will. In solchen Fällen ist es eventuell ausschlaggebend, dass ein Sachverständiger Wildschweinborsten, einzelne Haare oder auch Blutspuren am Fahrzeug finden und auswerten kann. Deswegen sollte jedes Auto nach einem Unfall bis zur Begutachtung ungewaschen bleiben.
Überfahrene Tiere einfach mitzunehmen, wäre Wilderei. Für diesen Straftatbestand sind in der Schweiz recht hohe Strafen vorgesehen: Geldbussen können bis zu 50.000 CHF betragen. Freiheitsstrafen sind ausserdem möglich. Auch wenn ein Ersttäter in einem einmaligen Fall sicher milder bestraft wird, lohnt es kaum, das Risiko für einen Braten einzugehen, denn es könnte immer jemand den Vorgang beobachtet haben.
Wer seine Fahrt nicht unterbricht, um sich um verletzte Tiere zu kümmern, und keinen Notruf tätigt, macht sich wegen Unfallflucht strafbar. Dazu kann aber noch kommen, dass verletzte Tiere in der Nähe des Unfallortes verenden und erst später gefunden werden. In diesem Fall ist es das Recht des Wildhüters, diesen Schaden gegen den Autofahrer geltend zu machen.
Die Versorgung verletzter Tiere ist Aufgabe des Wildhüters. Er entscheidet auch, ob es nötig ist, Tiere noch an der Unfallstelle zu erlösen. Wenn Wildtiere nach einem Verkehrsunfall erschossen werden mussten, können sie trotzdem noch verwertet werden. So entsteht durch den Tod der Tiere kein finanzieller Schaden. Verwesen Wildtiere unbemerkt, besteht der Schaden exakt in der unterbliebenen Verwertung des Fleisches.
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